SO Philosophische Fak.I (B.A.) Juni 2001
Studienordnung Philosophische Fak.I (B.A.) Juni 2001
Studienordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Bakkalaureus Artium" (B.A.) an der Philosophischen Fakultät I (Altertums- und Kulturwissenschaften) der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Vom 11. Juli 2001 (KWMBl II 2002 S. 757)
in der Fassung der Änderungssatzung vom 26. Juni 2002
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Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.
Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Würzburg folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
§ 1 Geltungsbereich § 2 Ziele des Studiums § 3 Studiendauer § 4 Studienbeginn § 5 Studienvoraussetzungen § 6 Studienberatung § 7 Studieninhalte § 8 Gliederung des Studiums § 9 Studienplan für den Studiengang Kulturwissenschaft I § 10 Studienplan für den Studiengang Indogermanische Sprach- und Kulturwissenschaft § 11 Studienplan für den Studiengang Russische Sprache und Kultur § 12 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen § 13 Prüfungen § 14 Übergang in das Magisterstudium § 15 Inkrafttreten
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
1Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Bakkalaureus Artium an der Philosophischen Fakultät I (Altertums- und Kulturwissenschaften) der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums.
§ 2 Ziele des Studiums
(1) Das Bakkalaureusstudium soll die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten, die Kenntnis der methodischen und inhaltlichen Grundlagen der gewählten Fächer sowie berufspraktisches Wissen vermitteln.
(2) 1Mit der Vergabe des akademischen Grades eines Bakkalaureus Artium soll Studenten der Erwerb eines international vergleichbaren Grades zum Nachweis von in der Berufspraxis relevanten Kenntnissen und Fertigkeiten ermöglicht werden. 2Außerdem soll mit diesem ersten berufsqualifizierenden Abschluss die Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungssystemen verschiedener Länder gefördert und die internationale Attraktivität eines Studiums der Altertums- und Kulturwissenschaften an der Universität Würzburg erhöht werden.
(3) Die Philosophische Fakultät I der Universität Würzburg verleiht gemäß der Prüfungsordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Bakkalaureus Artium den akademischen Grad eines „Bakkalaureus Artium" bzw. einer „Bakkalaurea Artium" (abgekürzt: B.A.).
§ 3 Studiendauer
1Der Umfang der für das planmäßige Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt insgesamt zwischen 104 Semesterwochenstunden und 112 Semesterwochenstunden nach Maßgabe der Studienpläne (§ 9, § 10 und § 11). 2Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.
§ 4 Studienbeginn
Das Bakkalaureusstudium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
§ 5 Studienvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Bakkalaureusstudium ist die allgemeine oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife unter Berücksichtigung der Qualifikationsverordnung – QualV – (BayRS 2210-1-1-3UK/WFK) in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Für die Aufnahme des Bakkalaureusstudiums sind keine zusätzlichen speziellen Qualifikationen (z. B. Praktika) erforderlich.
§ 6 Studienberatung
(1) Neben einer allgemeinen Studienberatung, die als zentrale Beratung an der Universität Würzburg durchgeführt wird, findet eine Fachstudienberatung für die Studiengänge mit dem Abschluss Bakkalaureus Artium statt. Die Fachstudienberatung wird von einem Studienberater der Fächer Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft, Klassische Archäologie, Ägyptologie, Altorientalistik oder Slavistik als Fachstudienberater durchgeführt.
(2) Eine Fachstudienberatung ist insbesondere in den folgenden Fällen wahrzunehmen:
a) zu Beginn des Studiums, b) während des laufenden Studiums, wenn der Kandidat in einem Semester nicht mindestens 45 Leistungspunkte erworben hat bzw. wenn abzusehen ist, dass der Kandidat in der vorgesehenen Regelstudienzeit von sechs Semestern die erforderlichen 290 Leistungspunkte nicht erwerben wird, c) im Falle von Studienfach-, Studiengang- oder Hochschulwechsel sowie d) bei einem beabsichtigten Auslandsaufenthalt.
§ 7 Studieninhalte
1In den Studiengängen Kulturwissenschaft I, Indogermanische Sprach- und Kulturwissenschaft sowie Russische Sprache und Kultur sollen Grundkenntnisse im jeweiligen Hauptfach und in den Nebenfächern, vertiefte Kenntnisse in einem begrenzten Sektor des Hauptfaches sowie weitere methodische und praxisrelevante Kenntnisse in zusätzlichen Fächern erworben werden. 2Dadurch sollen die Absolventen auf praktische Tätigkeiten in Kulturvermittlung und Kulturmanagement (Museumspraxis, Verlage, Bibliotheken, Medien) vorbereitet werden.
§ 8 Gliederung des Studiums
(1) Das Bakkalaureusstudium ist modular nach Maßgabe der Studienpläne (§ 9, § 10 und § 11) aufgebaut. Es setzt sich zusammen aus dem Hauptfach, zwei Nebenfächern, dem Fremdsprachenbereich, dem Methodenbereich und dem Ergänzungs- und Praxisbereich. In jedem der fünf Bereiche ist eine bestimmte Anzahl an Semesterwochenstunden zu studieren und eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten zu erwerben.
(2) Das Hauptfach ist nach Wahl des Kandidaten das Fach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft (Studiengang Indogermanische Sprach- und Kulturwissenschaft) bzw. eines der Fächer Klassische Archäologie, Ägyptologie oder Altorientalistik (Studiengang Kulturwissenschaft I) bzw. das Fach Russische Sprache und Kultur.
(3) Wird Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft als Hauptfach gewählt, kommen als Nebenfächer alle Fächer des Magisterstudiengangs der Philosophischen Fakultäten I und II in Betracht.
(4) Wird Klassische Archäologie, Ägyptologie oder Altorientalistik als Hauptfach gewählt, kommen als Nebenfächer die Fächer des Magisterstudiengangs der Philosophischen Fakultät I in Betracht.
(5) 1Wird Russische Sprache und Kultur als Hauptfach gewählt, kommen als Nebenfächer die Fächer des Magisterstudienganges der Philosophischen Fakultäten I - III in Betracht. 2Als erstes Nebenfach wird entweder Südslavische Philologie oder Westslavische Philologie empfohlen.
(6) 1Auf Antrag können auch andere Fächer als Nebenfächer zugelassen werden, wenn diese in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Hauptfach stehen. 2Über den Antrag entscheidet die Bakkalaureuskommission. 3Bei Zulassung von einem Nebenfach oder zwei Nebenfächern aus nichtphilosophischen Fakultäten legt die Bakkalaureuskommission im Einvernehmen mit der für das betreffende Fach zuständigen Fakultät die Zulassungsvoraussetzungen und, sofern von den entsprechenden Bestimmungen dieser Ordnung abgewichen werden soll, auch Art und Umfang der Prüfungsleistungen fest; diese sollen den Regelungen dieser Ordnung äquivalent sein.
(7) Die zu absolvierenden Semesterwochenstunden und die zu erwerbenden Leistungspunkte verteilen sich auf die Studiengänge und die jeweiligen fünf Bereiche wie folgt:
I. Studiengang Kulturwissenschaft I Semesterwochen-
stundenLeistungs-
punkteHauptfach 32 98 Nebenfächer je 10 je 30 Fremdsprachenbereich 24 72 Methodenbereich 10 20 Ergänzungs- und Praxisbereich 26 40 Summe 112 290 II. Studiengang Indogermanische Sprach- und Kulturwissenschaft Semesterwochen-
stundenLeistungs-
punkteHauptfach 32 100 Nebenfächer je 14 je 34 Fremdsprachenbereich 24 72 Methodenbereich 10 20 Ergänzungs- und Praxisbereich 10 bzw. 14 30 Summe 104 bzw. 108 290 III. Studiengang Russische Sprache und Kultur Semesterwochen-
stundenLeistungs-
punkteHauptfach 42 122 Nebenfächer je 20 je 54 Fremdsprachenbereich 8 24 Methodenbereich 6 12 Ergänzungs- und Praxisbereich 10 bzw. 14 24 Summe 106 bzw. 110 290
§ 9 Studienplan für den Studiengang Kulturwissenschaft I
(1) Orientierungssemester
1Das erste Studiensemester dient der allgemeinen Orientierung im Gesamtbereich der Kulturwissenschaften. 2Alle dabei erworbenen Leistungspunkte werden auf die Gesamtzählung nach § 8 Abs. 7 angerechnet. 3Die im ersten Semester besuchten Lehrveranstaltungen in den Fächern, die nicht zu den gewählten Haupt- bzw. Nebenfächern gehören, werden als Studienleistungen in den übrigen Bereichen angerechnet. 4Die Bestimmungen der Absätze 2 bis 6 bleiben hiervon unberüht.(2) Hauptfach und Nebenfächer
1Im Hauptfach sind bis zum 6. Semester insgesamt 32 Semesterwochenstunden zu studieren und dabei mindestens 98 Leistungspunkte zu erwerben. 2In mindestens einer Veranstaltung ist eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. 3In den beiden Nebenfächern sind bis zum 6. Semester insgesamt je 10 Semesterwochenstunden zu studieren und dabei je Fach 30 Leistungspunkte zu erwerben. 4Ist das Hauptfach Klassische Archäologie, ist die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen verbindlich:
Griechische Bildhauerkunst (Seminar) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Griechische Architektur und Topographie (Seminar) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Griechische Keramik und Malerei (Seminar) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Römische Bildhauerkunst (Seminar) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Römische Architektur und Topographie (Seminar) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Mythologie, Kleinkunst, Realia, Lateinische/Griechische Lektüre 6 SWS
18 Leistungspunkte
Vorlesungen mit Leistungsnachweis 12 SWS
36 Leistungspunkte
Exkursion mit Vorbereitung 2 SWS
6 Leistungspunkte
Einführungsveranstaltungen 2 SWS
6 Leistungspunkte
5Ist Klassische Archäologie Nebenfach, ist die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen erforderlich:
1 Seminar aus dem griechischen Teilbereich 2 SWS
6 Leistungspunkte
1 Seminar aus dem römischen Teilbereich 2 SWS
6 Leistungspunkte
3 Vorlesungen mit Leistungsnachweis 6 SWS
18 Leistungspunkte
6Ist das Hauptfach Ägyptologie, ist die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen verbindlich:
Mittelägyptisch I (Sprachkurs) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Mittelägyptisch I (Tutorium) 1 SWS
3 Leistungspunkte
Mittelägyptisch II (Sprachkurs) 3 SWS
9 Leistungspunkte
Ägyptische Lektüre (Mittelägyptisch III) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Koptisch I (Sprachkurs) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Koptisch II (Sprachkurs) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Koptische Lektüre (Koptisch III) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Altägyptisch oder Neuägyptisch oder Demotisch (Sprachkurs) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Ägyptisches Textseminar 2 SWS
6 Leistungspunkte
Vorlesungen mit Leistungsnachweis 5 SWS
15 Leistungspunkte
Exkursionsvorbereitung 1 SWS
3 Leistungspunkte
Teilnahme an einer Exkursion 2 SWS
6 Leistungspunkte
Proseminare zu nichtphilologischen Themen 4 SWS
12 Leistungspunkte
Einführungsveranstaltungen 2 SWS
6 Leistungspunkte
7Ist Ägyptologie Nebenfach, ist die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen erforderlich:
Mittelägyptisch I (Sprachkurs) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Mittelägyptisch I (Tutorium) 1 SWS
3 Leistungspunkte
5 Vorlesungen mit Leistungsnachweis 5 SWS
15 Leistungspunkte
1 Proseminar 2 SWS
6 Leistungspunkte
8Ist das Hauptfach Altorientalistik, ist die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen verbindlich:
Akkadisch (Babylonisch-Assyrisch) I (Sprachkurs) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Akkadisch (Babylonisch-Assyrisch) I (Tutorium) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Akkadisch (Babylonisch-Assyrisch) II (Sprachkurs) 2 SWS
6 Leistungspunkte
2 Akkadische Lektürekurse 4 SWS
12 Leistungspunkte
Einführung ins Sumerische (Sprachkurs) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Sumerische Lektüre 2 SWS
6 Leistungspunkte
Einführung ins Hethitische (Sprachkurs) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Hethitische Lektüre 2 SWS
6 Leistungspunkte
2 Proseminare 4 SWS
12 Leistungspunkte
5 Vorlesungen mit Leistungsnachweis 5 SWS
15 Leistungspunkte
Exkursionsvorbereitung 1 SWS
3 Leistungspunkte
Teilnahme an einer Exkursion 2 SWS
6 Leistungspunkte
Einführungsveranstaltungen 2 SWS
6 Leistungspunkte
9Ist Altorientalistik Nebenfach, ist die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen erforderlich:
Akkadisch (Babylonisch-Assyrisch) I (Sprachkurs) 2 SWS
6 Leistungspunkte
Akkadische Lektüre 2 SWS
6 Leistungspunkte
4 Vorlesungen mit Leistungsnachweis 4 SWS
12 Leistungspunkte
1 Proseminar 2 SWS
6 Leistungspunkte
10Werden andere Fächer als die hier aufgeführten als Nebenfächer gewählt, sind ebenfalls Studienleistungen im Umfang von 10 Semesterwochenstunden zu erbringen, für die 30 Leistungspunkte nachzuweisen sind.
(3) Fremdsprachenbereich
1Außer guten Kenntnissen der englischen Sprache, die durch das Hochschulzugangszeugnis oder anderweitig nachzuweisen sind (mindestens die Note „ausreichend" (4) in der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe), sind darüber hinaus mindestens gute Lesekenntnisse in einer modernen Sprache des mediterranen Kulturraumes (Französisch, Italienisch, Spanisch, Neugriechisch, Türkisch oder Arabisch) während des Studiums zu erwerben, soweit sie nicht durch das Hochschulzugangszeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden können. 2Außerdem sind Grundkenntnisse in einer antiken Sprache außerhalb des Hauptfaches zu erwerben, soweit sie nicht durch das Hochschulzugangszeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden können.3Im Fremdsprachenbereich sind bis zum 6. Semester insgesamt 24 Semesterwochenstunden zu studieren und dabei 72 Leistungspunkte zu erwerben.(4) Methodenbereich
1Im Methodenbereich sind im 1. Semester 2 Semesterwochenstunden "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" und vom 2. bis zum 6. Semester insgesamt 8 Semesterwochenstunden in Lehrveranstaltungen zu studieren, die Grundzüge insbesondere der historischen, der prähistorisch-archäologischen, der sprachwissenschaftlichen, der philologischen oder der kulturanthropologischen Methoden vermitteln. 2Im Methodenbereich sind insgesamt 20 Leistungspunkte zu erwerben.(5) Ergänzungsbereich
1Im Ergänzungsbereich sind insgesamt mindestens 8 Veranstaltungen im Umfang von 16 Semesterwochenstunden zu besuchen und dabei 20 Leistungspunkte zu erwerben. 2Dabei sind einführende Lehrveranstaltungen aus Fächern zu wählen, die in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Wahlhauptfach stehen; außer den Fächern, für die diese Ordnung gilt, sind insbesondere folgende Fächer in Betracht zu ziehen: Gräzistik, Latinistik, Alte Geschichte, Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie, Vergleichende Sprachwissenschaft, Indologie, Sinologie, Japanologie, Musikwissenschaft, Kunstgeschichte, Volkskunde, Theologie, Geologie, Geographie und Volkswirtschaftslehre. 3Nach einer Studienberatung und mit Zustimmung der Bakkalaureuskommission (siehe § 6) können auch Veranstaltungen aus anderen Fächern gewählt werden.(6) Praxisbereich
1Im Praxisbereich sind bis zum 6. Semester insgesamt 10 Semesterwochenstunden zu studieren und dabei 20 Leistungspunkte zu erwerben. 2Die Lehrveranstaltungen können auch als Blockveranstaltung zusammengefasst werden. 3Insbesondere kommen Praktika zur EDV-Anwendung, zur Ausstellungstechnik und -konzeption, zur Medienarbeit, zum Verlagswesen, zur Restaurierung, zum Bibliothekswesen, zur Photographie, zum Vermessungswesen, zur Archäometrie und Exkursionen nach Maßgabe des Angebotes in Betracht.§ 10 Studienplan für den Studiengang Indogermanische Sprach- und Kulturwissenschaft
(1) 1Im Hauptfach sind folgende Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, wissenschaftliche Übungen, Proseminare oder Seminare) mit Leistungsnachweisen im Umfang von insgesamt 32 Semsterwochenstunden zu besuchen und dabei 100 Leistungspunkte zu erwerben:
1. Einführung in die Indogermanistik 6 SWS
18 Leistungspunkte
Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft 4 SWS
12 Leistungspunkte
Einführung in das Sanskrit 6 SWS
18 Leistungspunkte
2. 8 weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 16 SWS (52 Leistungspunkte), für die folgende Aufteilung empfohlen wird: a) 4 Lehrveranstaltungen zu den Kernsprachen Vedisches Sanskrit und entweder Griechisch oder Latein, b) 2 Lehrveranstaltungen zu zwei weiteren altindogermanischen Sprachen je nach Lehrangebot, c) 2 Lehrveranstaltungen zu systematischen Themen (indogermanische Phonologie, Morphologie, Wortbildung, Syntax, Lexikologie).
2Abweichungen von dieser Aufteilung bzw. der Ersatz einzelner Lehrveranstaltungen durch inhaltlich gleichartige Lehrveranstaltungen benachbarter Fächer sind nach den Gegebenheiten des Lehrangebots und in Absprache mit den Dozenten möglich. 3In mindestens zwei Lehrveranstaltungen nach Satz 1 Nr. 2 ist eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von 10 bis 15 Seiten anzufertigen; die übrigen Lehrveranstaltungen sind nach der Wahl des Dozenten, der die entsprechende Lehrveranstaltung abhält, mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung abzuschließen. 4Die Art der Prüfung ist zu Beginn der Veranstaltung durch den Dozenten bekannt zu geben.
(2) 1In den Nebenfächern sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 28 Semester-wochenstunden zu besuchen und dabei 68 Leistungspunkte zu erwerben. 2Auf jedes der beiden Nebenfächer entfallen 14 Semesterwochenstunden, die sich wie folgt zusammensetzen:
1. Vorlesungen (mit regelmäßiger Anwesenheit) 4 SWS
4 Leistungspunkte
2. Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis 10 SWS
30 Leistungspunkte
(3) 1Im Fremdsprachenbereich sind außer guten Kenntnissen der englischen Sprache, die durch das Hochschulzugangszeugnis (mindestens die Note „ausreichend" (4) in der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe) oder anderweitig nachzuweisen sind, folgende Qualifikationen bzw. Kenntnisse zu erwerben, soweit sie nicht durch das Hochschulzugangszeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden können:
a) das Latinum, b) das Graecum, c) mindestens gute Lesekenntnisse in einer der modernen Fremdsprachen Französisch, Hindi, Italienisch, Neugriechisch, Portugiesisch, Russisch oder Spanisch.
2Wenn das Latinum oder das Graecum bei Studienbeginn bereits vorliegt, sind Kenntnisse nach Buchstabe c) in einer weiteren modernen Fremdsprache zu erwerben. 3Im Fremdsprachenbereich sind insgesamt 24 Semesterwochenstunden zu absolvieren und dabei 72 Leistungspunkte zu erwerben.
(4) 1Im Methodenbereich sind im 1. Semester 2 Semesterwochenstunden "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" und vom 2. bis zum 6. Semester insgesamt 8 Semesterwochenstunden in Lehrveranstaltungen zu studieren, die Grundzüge insbesondere der historischen, der prähistorisch-archäologischen, der sprachwissenschaftlichen, der philologischen und der kulturanthropologischen Methoden vermitteln. 2Im Methodenbereich sind insgesamt 20 Leistungspunkte zu erwerben.
(5) 1Der Ergänzungs- und Praxisbereich gliedert sich in die Sektoren
1. Sprachen und Kulturen des Altertums,
bestehend aus den Fächern: Gräzistik, Latinistik, Altorientalistik, Ägyptologie, Klassische Archäologie, Vor- und früh-geschichtliche Archäologie, Alte Geschichte,2. Europäisch-Asiatische Sprachen und Kulturen,
bestehend aus den Fächern: Germanistik, Romanistik, Anglistik, Slavistik, Sinologie, Japanologie, Indologie,3. EDV-Philologie.
2Der Student hat sich für einen dieser Sektoren zu entscheiden und in diesem Sektor 30 Leistungspunkte nach folgender Verteilung zu erwerben:
1. Sektor Nrn. 1. und 2.: Vorlesungen (mit regelmäßiger Anwesenheit) 6 SWS 6 Leistungspunkte Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis 8 SWS 24 Leistungspunkte 2. Sektor Nr. 3.: Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis 10 SWS 30 Leistungspunkte
3Es besteht die Möglichkeit, innerhalb des Ergänzungs- und Praxisbereichs Praktika im Verlags- und Bibliothekswesen, zur EDV-Anwendung oder im Bereich der Kulturvermittlung zu absolvieren. 4Diese können mit bis zu 15 Leistungspunkten auf die in diesem Bereich zu erbringenden Studienleistungen angerechnet werden. 5Über die Anrechnung entscheidet auf Antrag die Bakkalaureuskommission. 6Nach einer Studienberatung und mit Zustimmung der Bakkalaureuskommission können auch weitere Veranstaltungen und nach Maßgabe des Angebotes auch Exkursionen auf die im Ergänzungs- und Praxisbereich zu erreichende Punktzahl angerechnet werden.
§ 11 Studienplan für den Studiengang Russische Sprache und Kultur
(1) 1Im Hauptfach Russische Sprache und Kultur sind folgende Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweisen im Umfang von 42 SWS zu besuchen und dabei 122 Leistungspunkte zu erwerben.
1. Sprachpraktischer Teil: a) Russisch I (Sprachkurs) 6 SWS 18 Leistungspunkte
b) Russisch II (Sprachkurs) 6 SWS 18 Leistungspunkte
c) Russisch III (Sprachkurs) 6 SWS 18 Leistungspunkte
d) Russisch IV (Sprachkurs) 6 SWS 18 Leistungspunkte
e) Russisch: Sprachpraktische Übung 4 SWS 12 Leistungspunkte
2. Überblickveranstaltungen: a) Russische Literatur und Geistesgeschichte 2 SWS 6 Leistungspunkte
b) Landeskunde Rußlands 2 SWS 6 Leistungspunkte
c) Grundzüge der russischen Geschichte 2 SWS 6 Leistungspunkte
3. Schwerpunktveranstaltungen: a) 4 Lehrveranstaltungen zur russischen Literatur 8 SWS 18 Leistungspunkte
oder b) 4 Lehrveranstaltungen zur Geschichte der russischen Sprache 8 SWS 18 Leistungspunkte
oder c) 4 Lehrveranstaltungen zur russischen Kultur- und Geistesgeschichte 8 SWS 18 Leistungspunkte
2Die Lehrveranstaltungen des sprachpraktischen Teils sind jeweils mit einer schriftlichen Prüfung abzuschließen. Die Lehrveranstaltungen gemäß Nr. 2 und 3 sind nach der Wahl des Dozenten, der die Lehrveranstaltung abhält, mit einer schriftlichen oder einer mündlichen Prüfung abzuschließen. 3In mindestens einer Lehrveranstaltung ist eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen. 4Die Art der Prüfung ist zu Beginn der Lehrveranstaltung durch den Dozenten bekannt zu geben.
(2) 1In den Nebenfächern sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 40 Semesterwochenstunden zu besuchen und dabei 108 Leistungspunkte zu erwerben. 2Als erstes Nebenfach wird entweder Südslavische Philologie oder Westslavische Philologie empfohlen. 3Südslavische Philologie kann nur als Nebenfach mit der Sprache Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (weiter B-K-S) studiert werden. 4Es sind folgende Lehrveranstaltungen im Umfang von 20 SWS verbindlich. 5Dabei müssen insgesamt 54 Leistungspunkte erreicht werden.
1. Sprachpraktischer Teil: a) B-K-S I (Sprachkurs) 4 SWS
12 Leistungspunkte
b) B-K-S II (Sprachkurs) 4 SWS
12 Leistungspunkte
c) B-K-S III (Sprachkurs 3 SWS
9 Leistungspunkte
d) B-K-S IV (Sprachkurs) 3 SWS
9 Leistungspunkte
2. Wissenschaftlicher Teil: 3 Lehrveranstaltungen (Vorlesung oder Seminar) aus dem Bereich der Südslavischen Philologie 6 SWS
12 Leistungspunkte
6Westslavische Philologie kann nur als Nebenfach mit den Sprachen Polnisch oder alternativ Tschechisch studiert werden. 7Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 20 SWS verbindlich. 8Dabei müssen insgesamt 54 Leistungspunkte erreicht werden.
1. Sprachpraktischer Teil: a) Polnisch I oder Tschechisch I (Sprachkurs) 4 SWS
12 Leistungspunkte
b) Polnisch II oder Tschechisch II (Sprachkurs) 4 SWS
12 Leistungspunkte
c) Polnisch III oder Tschechisch III (Sprachkurs) 3 SWS
9 Leistungspunkte
d) Polnisch IV oder Tschechisch IV (Sprachkurs) 3 SWS
9 Leistungspunkte
2. Wissenschaftlicher Teil: 3 Lehrveranstaltungen (Vorlesung oder Seminar) aus dem Bereich Westslavische Philologie 6 SWS
12 Leistungspunkte
9In anderen Nebenfächern sind Lehrveranstaltungen im Umfang von jeweils 20 SWS zu besuchen. 10Es sind dabei jeweils 54 Leistungspunkte zu erreichen.
(3) 1Im Fremdsprachenbereich sind außer guten Kenntnissen der englischen Sprache, die durch das Hochschulzugangszeugnis (mindestens die Note „ausreichend" (4) in der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe) oder anderweitig nachzuweisen sind, Lesekenntnisse einer modernen Sprache oder Grundkenntnisse einer antiken Sprache gefordert. 2Im Fremdsprachenbereich sind 8 SWS zu absolvieren. 3Insgesamt sind 24 Leistungspunkte zu erwerben.
(4) Methodenbereich
1Im Methodenbereich sind im 1. Semester zwei Semesterwochenstunden „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" und vom 2. bis zum 6. Semester insgesamt 4 Semesterwochenstunden in Lehrveranstaltungen zu studieren, die Grundzüge insbesondere der historischen, der prähistorisch-archäologischen, der sprachwissenschaftlichen, der philologischen oder der kulturanthropologischen Methoden vermitteln. 2Im Methodenbereich sind insgesamt 12 Leistungspunkte zu erwerben.(5) Ergänzungs- und Praxisbereich
1Im Ergänzungs- und Praxisbereich kann gewählt werden zwischen:
1. Fächern der Philosophischen Fakultäten, der Theologischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät: 14 SWS
oder 2. EDV – Philologie 10 SWS
2Der Student hat sich für einen dieser Sektoren zu entscheiden und dabei 24 Leistungspunkte zu erbringen. 3Es besteht die Möglichkeit, innerhalb des Ergänzungs- und Praxisbereiches Praktika im Verlags- und Bibliothekswesen, zur EDV-Anwendung, im Tourismusbereich oder im Bereich der Kulturvermittlung zu absolvieren. 4Über die Anrechnung entscheidet die Bakkalaureuskommission. 5Nach einer Studienberatung und mit Zustimmung der Bakkalaureuskommission können auch weitere Veranstaltungen und je nach Angebot auch Exkursionen auf die im Ergänzungs- und Praxisbereich zu erreichende Punktzahl angerechnet werden.
§ 12 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands erbracht wurden, erfolgt nach der Prüfungsordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Bakkalaureus Artium an der Philosophischen Fakultät I (Altertums- und Kulturwissenschaften) der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Ist eine Unterbrechung des Studiums an der Universität Würzburg wegen eines Studienaufenthaltes an einer anderen Hochschule der Bundesrepublik Deutschland oder des Auslands geplant, so wird dem Studenten dringend empfohlen, sich noch vor Beginn wegen der Anerkennung von Leistungen mit dem Vorsitzenden der Bakkalaureuskommission in Verbindung zu setzen.
§ 13 Prüfungen
Prüfungen regelt die Prüfungsordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Bakkalaureus Artium an der Philosophischen Fakultät I (Altertums- und Kulturwissenschaften) der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung.
§ 14 Übergang in das Magisterstudium
1Der Kandidat kann jederzeit vom Bakkalaureus-Studiengang in das Magisterstudium wechseln. 2Für die Anrechnung von Studienzeiten und bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen gilt § 3 der Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium für die Philosophischen Fakultäten I-III der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 21. Januar 1998 (KWMBl II S. 280) in der jeweils geltenden Fassung.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.