SO Psychologie 2003
Studienordnung Psychologie 2003
Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie an der Universität WürzburgVom 16. September 1997
KWMBl II S. 1205in der Fassung der Änderungssatzung vom 2. Dezember 2003
Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.
Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Würzburg folgende Satzung:
INHALTSÜBERSICHT:
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienvoraussetzungen
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Studiendauer
§ 5 Ziele des Studiums
§ 6 Empfehlungen für den Studienverlauf
§ 7 Selbststudium
§ 8 Anrechnung von Studienleistungen
§ 9 StudienberatungZweiter Teil: Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt: Grundstudium
§ 10 Inhalte des Grundstudiums
§ 11 Lehrveranstaltungen
§ 12 DiplomvorprüfungZweiter Abschnitt: Hauptstudium
§ 13 Inhalte des Hauptstudiums
§ 14 Diplomarbeit
§ 15 Lehrveranstaltungen
§ 16 Berufspraktische Tätigkeit
§ 17 DiplomprüfungDritter Teil: Schlußvorschriften
§ 18 Inkrafttreten
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
1Die Bezeichnung weiblicher oder männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen und die für Frauen bestehenden Nachteile zu beseitigen, nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen (z.B. Bewerberin/Bewerber) wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Psychologie vom 17. August 1994 (DPO) in der jeweils geltenden Fassung Ziele, Inhalt, Aufbau und Gestaltung des Studiums für den Diplomstudiengang Psychologie an der Universität Würzburg.
Das Studium kann zum Winter- und zum Sommersemester aufgenommen werden.
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Kenntnisse historischer, philosophischer und naturwissenschaftlicher Grundlagen der Psychologie; -
Beherrschung grundlegender Methoden des empirischen, insbesondere auch experimentellen Arbeitens in der Psychologie; -
Kenntnisse wesentlicher theoretischer Ansätze und empirischer Befunde aus dem Gesamtgebiet der Psychologie; -
Einsicht in die biologischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen psychologischer Wissenschaft und psychologischen Handelns; -
Fähigkeiten zur Umsetzung von grundlegenden Kenntnissen und Fähigkeiten auf praktisch-psychologische Anwendungsprobleme; -
Kenntnisse wesentlicher Methoden praktisch-psychologischen Handelns und Fähigkeiten zur Analyse von Zielen und Resultaten solchen Handelns. § 6 Empfehlungen für den Studienverlauf
§ 8 Anrechnung von Studienleistungen
Zweiter Teil:Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt: Das Grundstudium
§ 10 Inhalte des Grundstudiums
(2) Das Grundstudium gliedert sich in folgende Fächer:
1. Allgemeine Psychologie: 1Gegenstand der Allgemeinen Psychologie sind grundlegende Funktionsformen des menschlichen Erlebens und Verhaltens, aufgeteilt in die beiden folgenden Fächer. 2Die Allgemeine Psychologie I befaßt sich vorwiegend mit den Orientierungs- und Abbildungsfunktionen (z.B. Wahrnehmung, Gedächtnis, Wissen, Sprache, Lernen). 3Gegenstand der Allgemeinen Psychologie II sind vor allem Antriebs- und Steuerungsfunktionen (z.B. Motivation, Emotion, Denken). 4Zum gemeinsamen der beiden Fächer zählen Informationsverarbeitung und Handeln. 5Forschungsergebnisse der Allgemeinen Psychologie sind für alle angewandten Disziplinen der Psychologie relevant. 2. Entwicklungspsychologie: 1Die Entwicklungspsychologie befaßt sich mit der Beschreibung, Erklärung, Vorhersage und Beeinflussung von relativ überdauernden Veränderungen des Verhaltens und Erlebens, die in enger Beziehung zum Lebensalter stehen, also mit typischen Veränderungen in einzelnen Lebensabschnitten (Kindheit, Jugendalter, Erwachsenenalter und Alter), mit altersabhängigen Veränderungen in psychologischen Funktionsbereichen (z.B. Entwicklung der Sprache, Entwicklung des Denkens) und mit Umwelten, in denen Veränderungen stattfinden (z.B. Familie, Schule). 2Forschungsergebnisse der Entwicklungspsychologie sind vor allem für die Pädagogische Psychologie und die Klinische Psychologie bedeutsam. 3. Differentielle und Persönlichkeitspsychologie: 1Dieses Fach umfaßt zwei sich ergänzende Perspektiven: 2Während bei der Differentiellen Psychologie die Erfassung und Erklärung interindividueller Unterschiede im Erleben und Verhalten im Vordergrund stehen, betont die Persönlichkeitspsychologie die intraindividuelle Organisation des Erlebens und Verhaltens. 3Wichtiges Anwendungsgebiet des Faches ist die Psychodiagnostik. 4. Sozialpsychologie: 1Sozialpsychologie befaßt sich mit den Bedingungen und Wirkungen menschlichen Verhaltens und Erlebens, den Interaktionen zwischen Individuen und den Wechselwirkungen zwischen Individuen und Gruppen. 2Wichtige Studiengebiete sind: soziale Wahrnehmung, soziale Kognition, soziales Lernen, soziales Handeln, Einstellung, Kommunikation, Interaktion und Sozialpsychologie der Gruppe. 3Die Ergebnisse der Sozialpsychologie sind vor allem für die Arbeits-, Organisations- und Betriebspsychologie, die Klinische Psychologie, die Pädagogische Psychologie und für die Gesundheitspsychologie von Bedeutung. 5. Biologie Biologische Psychologie (incl. Biologie, Physiologie und Neuroanatomie in den für die Psychologie bedeutsamen Ausschnitten): 1Die Biologische Psychologie befaßt sich mit der Verknüpfung biologischer und psychologischer Sachverhalte. 2Zu wesentlichen Teilen untersucht sie mit vielfältigen Methoden und methodischen Ansätzen diejenigen somatischen Vorgänge, die für das Verständnis von Erleben und Verhalten von Bedeutung sind. 3Forschungsergebnisse der Biologischen Psychologie sind für alle Teildisziplinen der Psychologie relevant. 4Zu den für die Psychologie bedeutsamen Bereichen der Biologie zählen Evolutionsbiologie, Humangenetik und Vergleichende Verhaltensforschung. 5Zu den für die Psychologie bedeutsamen Bereichen der Physiologie zählen Aufbau und Funktion des Nervensystems und von Sinnesorganen, sowie die Mechanismen der hormonalen Steuerung. 6Zu den für die Psychologie bedeutsamen Bereichen der Neuroanatomie zählen Aufbau und Funkton des Nervensystems sowohl unter strukturell-morphologischen und histologischen als auch unter funktionellen Aspekten. 7Kenntnisse der biologischen Eigenschaften des Menschen sind für das Verständnis seiner psychischen Funktionen grundlegend. 6. Methodenlehre: 1Psychologische Methodenlehre erarbeitet die logischen, erkenntnis- und modelltheoretischen Grundlagen der empirischen Psychologie. 2Zu ihrem Gegenstand zählen die theoretischen Grundlagen wissenschaftlicher Hypothesenbildung, Datenerhebungsverfahren, die Methodik empirischer Untersuchungen und die statistischen Verfahren ihrer Auswertung, einschließlich deren mathematischer Grundlagen. 3Aus dem Gegenstand der Psychologie ergibt sich eine außerordentliche Breite empirischer Zugänge. 4Von daher kommt der Vermittlung methodischer Kenntnisse und dem Verständnis der Beziehungen zwischen Untersuchungsinhalten und Methodenwahl besondere Bedeutung zu. 7. Fächerübergreifende Studieninhalte: 1In einem Experimentalpraktikum werden Kenntnisse und Fertigkeiten zur Planung, Durchführung und Auswertung psychologischer Experimente, anhand eines jeweils konkreten, in Gruppenarbeit durchgeführten, Experimentes vermittelt. 2Ein Empiriepraktikum, das je nach Angebot wahlweise in einem der in § 18 Abs. 2 Nrn. 3 bis 6 der DPO genannten Fächer absolviert werden kann, dient der Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Durchführung empirischer Studien anhand eines konkreten Beispiels.
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Allgemeine Psychologie I (incl. Experimentalpraktikum A) 10 SWS
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Allgemeine Psychologie II 6 SWS
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Entwicklungspsychologie 8 SWS
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Differentielle und Persönlichkeitspsychologie 8 SWS
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Sozialpsychologie 7 SWS
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Biologische Psychologie (incl. Biologie, Physiologie und Neuroanatomie) 14 SWS
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Methodenlehre 12 SWS
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fächerübergreifendes Experimental- und Empiriepraktikum 8 SWS.
Zweiter Abschnitt: Das Hauptstudium
§ 13 Inhalte des Hauptstudiums
(2) Das Hauptstudium gliedert sich in folgende Fächer:
a) Klinische Psychologie: 1Gegenstand der Klinischen Psychologie sind psychische Abweichungen und Störungen sowie psychologische Aspekte körperlicher Erkrankungen. 2Die Ausbildung bezieht sich auf folgende Teilbereiche:
aa) Biologische, allgemeinpsychologische (d.h. emotionale, motivationale, kognitive und lerntheoretische), differentialpsychologische, entwicklungspsychologische und sozialpsychologische Grundlagen,
bb) Genese von Störungen (u.a. biologische Faktoren, Umwelt und Streß, Persönlichkeit, Entwicklung),
cc) Beschreibung und Klassifikation von Störungen (Symptome, Syndrome, Krankheiten),
dd) Prävention und Therapie,
ee) Planung und Auswertung von Untersuchungen.
3Die Anwendungsbereiche der Klinischen Psychologie umfassen Erkrankungen in den Bereichen Psychiatrie, Neurologie und Innere Medizin. 4Weitere Anwendungen beziehen sich u.a. auf Risikogruppen (z.B. gefährdete Kinder und alte Personen), Drogenabhängigkeit und Drogenmißbrauch, sowie auf Fragestellungen in den Umwelt- und arbeitswissenschaften.b) Pädagogische Psychologie: 1Pädagogische Psychologie ist die wissenschaftliche Disziplin, die mit der Beschreibung und Erklärung der psychologischen Komponenten von Erziehungs-, Lehr-, Unterrichts- und Sozialisationsprozessen befaßt ist. 2Die Erkenntnisse der Pädagogischen Psychologie werden zur Optimierung pädagogischen Handelns und zu seiner zielbezogenen Veränderung in den verschiedenen Institutionen der Erziehungs-, Bildungs- und Sozialisationssysteme unterschiedlicher Gesellschaften und Kulturen angewandt sowie zur psychologischen Modifikation der sozialen Lage, der persönlichen, schulischen und beruflichen Bedingungen und des Wissens- und Kenntnisstands der Betroffenen. 3Von daher kommt Aspekten der Diagnose, Prävention und Intervention in diesen Bereichen große Bedeutung zu. c) Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie: 1Die ABO-Psychologie beschäftigt sich mit den psychologisch bedeutsamen Bedingungen und Wirkungen des wirtschaftlichen Handelns. 2Das Fach umfaßt u.a. die Psychologie des Arbeitsprozesses, des Verhaltens in Organisationen, des Marktgeschehens (z.B. Konsumentenverhalten, Werbepsychologie) und des sozialen und sozialökonomischen Verhaltens im Rahmen der Wirtschaftspsychologie. d) Psychologische Diagnostik: 1Gegenstand ist die systematische Erfassung der Ausprägung individuellen Verhaltens und die objektivierte Zuordnung von Klassenbegriffen zu den Beobachtungen. 2Dabei wird u.a. die statistische Optimierung der Entscheidung im Hinblick auf die Konsequenzen angestrebt. 3Diagnostische Instrumente und Methoden finden im Gesamtbereich der Psychologie Anwendung. e) Psychologische Intervention: 1Gegenstand sind psychologische Methoden der Prävention, der unmittelbaren Intervention (Information, Beratung, Therapie, Training) und der Rehabilitation bei psychischen Störungen und Konflikten, Verhaltensstörungen, sowie körperlichen Erkrankungen. 2Die Interventionen beziehen sich auf Individuen, Gruppen und Organisationen. 3Der Gegenstand schließt die jeweils bedeutsamen lern- und kognitionspsychologischen, emotions- und motivationspsychologischen, sozial-, entwicklungs- und neuropsychologischen Grundlagen ein. f) Evaluation und Forschungsmethodik: 1Gegenstand ist die Erweiterung und Vertiefung der im Grundstudium vermittelten Inhalte im Fach Methodenlehre. 2Hierzu gehören Methoden der Datenerhebung und Datenbearbeitung, insbesondere Skalierungsmodelle. 3In der Datenauswertung stehen Verfahren der explorativen Datenanalyse als statistische Modellierung von Datensätzen im Vordergrund. 4Ein Schwerpunkt wird in die Methoden der Feldforschung unter besonderer Berücksichtigung epidemiologischer Ursachen- und Evaluationsmodelle gelegt.
a) Psychologisches Wahlpflichtfach zur Vertiefung: 1Das Studium im Vertiefungsfach soll die eigenständige Einarbeitung in ein aktuelles psychologisches Forschungsgebiet exemplarisch ermöglichen und damit selbständiges wissenschaftliches Arbeiten in Vorbereitung auf die Diplomarbeit üben. 2Die wählbaren Fächer werden entsprechend § 23 Abs. 5 DPO vom Prüfungsausschuß bestimmt und rechtzeitig bekanntgegeben. 3Studierende, die sich in spezifische Forschungsbereiche eingearbeitet haben, können für ihre Diplomprüfung einen nicht zuvor genehmigten Vertiefungsbereich beantragen. 4Dieser muß eine hinreichende Breite der zu behandelnden Forschung aufweisen und sich von den übrigen Prüfungsfächern deutlich unterscheiden; ferner müssen ein einschlägiges Lehrangebot und die Bereitschaft eines Prüfungsberechtigten zur Abnahme der Prüfung nachgewiesen werden. b) Nichtpsychologisches Wahlpflichtfach: 1Das Studium dieses Faches soll die Ausbildung in Psychologie ergänzen. 2Je nach Vertiefung und Forschungsorientierung, die der Studierende wählt, soll die Denk- und Arbeitsweise einer weiteren wissenschaftlichen Disziplin einbezogen werden. 3Die wählbaren Fächer werden entsprechend § 23 Abs. 6 DPO vom Prüfungsausschuß bestimmt und rechtzeitig bekanntgegeben. 4Dort ist auch geregelt, unter welchen Bedingungen ein nicht genanntes Fach als Prüfungsfach zugelassen werden kann.
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Klinische Psychologie 12 SWS
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Pädagogische Psychologie 12 SWS
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Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie 10 SWS
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Psychologische Diagnostik 8 SWS
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Psychologische Intervention 8 SWS
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Evaluation und Forschungsmethodik 8 SWS
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Psychologische Vertiefung 10 SWS
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Nicht-psychologische Vertiefung 6 SWS
§ 16 Berufspraktische Tätigkeit
Dritter Teil: Schlußvorschriften
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diese Studienordnung tritt in der vorstehenden Fassung am 4. Dezember 2003 in Kraft.