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Studienordnung Magister - Seite 4
3. Abschnitt: Fächer der Philosophischen Fakultät III
§ 74 Philosophie als Hauptfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
1Für das Magisterstudium der Philosophie im Hauptfach sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen empfehlenswert. 2Der Erwerb von Latein- und Griechischkenntnissen wird empfohlen.
(2) Studienziele
Das Studium der Philosophie im Hauptfach soll
- | eine fundierte Fachausbildung in Philosophie gewährleisten, |
- | eine gründliche Kenntnis der Philosophiegeschichte sowie der theoretischen und praktischen Philosophie vermitteln, |
- | den Erwerb vertiefter Kenntnisse und die Bildung eines Studienschwerpunktes ermöglichen, |
- | zur Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben auf den Gebieten der Philosophiegeschichte, der theoretischen und der praktischen Philosophie befähigen. |
(3) Studieninhalte
Das Studium der Philosophie im Hauptfach erstreckt sich auf folgende Haupt- und Teilgebiete:
1. | Theoretische Philosophie: | |
- | Erkenntnistheorie, | |
- | Logik, | |
- | Metaphysik / Ontologie, | |
- | Sprachphilosophie, | |
- | Wissenschaftstheorie. | |
2. | Praktische Philosophie: | |
- | Anthropologie, | |
- | Ethik, | |
- | Sozialphilosophie, | |
- | Politische, Rechts- und Staatsphilosophie. | |
3. | Geschichte der Philosophie: | |
- | Ästhetik, | |
- | Geschichts- und Kulturphilosophie, | |
- | Religionsphilosophie. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Philosophie im Hauptfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Hauptfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 72 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
Das Grundstudium dient der Einführung in die Grundbegriffe und -probleme der Philosophie, sowie dem Erwerb grundlegender historischer und thematischer Kenntnisse; es umfasst höchstens 40 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Proseminar zur theoretischen Philosophie | 2 SWS | ||
- | Proseminar zur praktischen Philosophie | 2 SWS | ||
- | Proseminar zur Geschichte der Philosophie | 2 SWS | ||
- | Proseminar eigener Wahl | 2 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Proseminar zur logischen Propädeutik | 2 SWS | ||
- | Proseminare zu klassischen Texten aus Antike, Mittelalter und Neuzeit | 12 SWS | ||
- | Vorlesungen / Proseminare zur Einführung in Grundbegriffe und -probleme | 10 SWS | ||
- | Vorlesungen / Proseminare zur Vertiefung grundlegender Fragestellungen. | 8 SWS | ||
Grundstudium insgesamt | 40 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Herausbildung eines Studienschwerpunktes (insbesondere im Hinblick auf die Magisterarbeit); es umfasst höchstens 32 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren voraus, die demselben Hauptgebiet, aber nicht demselben Teilgebiet zugeordnet sein dürfen. | 4 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | zwei Hauptseminare eigener Wahl | 4 SWS | ||
- | Vorlesungen/Hauptseminare zu Grundproblemen | 10 SWS | ||
- | Vorlesungen/Hauptseminare zur Vertiefung und Schwerpunktbildung | 10 SWS | ||
- | Oberseminare zur Vorbereitung und Betreuung der Magisterarbeit. | 4 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 32 SWS | |||
3. | Wahlbereich im Grund- und Hauptstudium | |||
Es können weitere Lehrveranstaltungen zur Vertiefung erworbener Kenntnisse und zur Bildung individueller Studienschwerpunkte besucht werden. |
§ 75 Philosophie als Nebenfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
1Für das Magisterstudium der Philosophie im Nebenfach sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen empfehlenswert. 2Der Erwerb von Lateinkenntnissen wird empfohlen.
(2) Studienziele
Das Studium der Philosophie im Nebenfach soll
- | eine fundierte Fachausbildung in Philosophie gewährleisten, |
- | eine gründliche Kenntnis der Philosophiegeschichte sowie der theoretischen und praktischen Philosophie vermitteln, |
- | den Erwerb vertiefter Kenntnisse ermöglichen. |
(3) Studieninhalte
Das Studium der Philosophie im Nebenfach erstreckt sich auf folgende Haupt- und Teilgebiete:
1. | Theoretische Philosophie: | |
- | Erkenntnistheorie, | |
- | Logik, | |
- | Metaphysik / Ontologie, | |
- | Sprachphilosophie, | |
- | Wissenschaftstheorie. | |
2. | Praktische Philosophie: | |
- | Anthropologie, | |
- | Ethik, | |
- | Sozialphilosophie, | |
- | Politische, Rechts- und Staatsphilosophie. | |
3. | Geschichte der Philosophie: | |
- | Ästhetik, | |
- | Geschichts- und Kulturphilosophie, | |
- | Religionsphilosophie. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Philosophie im Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Nebenfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 36 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
Das Grundstudium dient der Einführung in die Grundbegriffe und -probleme der Philosophie, sowie dem Erwerb grundlegender historischer und thematischer Kenntnisse; es umfasst höchstens 20 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Proseminar zur theoretischen Philosophie | 2 SWS | ||
- | Proseminar zur praktischen Philosophie | 2 SWS | ||
Proseminar zur Geschichte der Philosophie | 2 SWS | |||
- | Proseminar eigener Wahl | 2 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Proseminar zur logischen Propädeutik | 2 SWS | ||
- | Vorlesungen/Proseminare zur Einführung in Grundbegriffe und -probleme | 4 SWS | ||
- | Vorlesungen/Proseminare zur Vertiefung grundlegender Fragestellungen. | 6 SWS | ||
Grundstudium insgesamt | 20 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse; es umfasst höchstens 16 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar eigener Wahl voraus | 2 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Vorlesungen zur Vertiefung erworbener Kenntnisse | 6 SWS | ||
- | Hauptseminare/Oberseminare zur Schwerpunktbildung und Prüfungsvorbereitung | 8 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 16 SWS | |||
3. | Wahlbereich im Grund- und Hauptstudium | |||
Es können weitere Lehrveranstaltungen zur Vertiefung erworbener Kenntnisse besucht werden. |
§ 76 Psychologie (nur als Nebenfach)
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Psychologie im Nebenfach sind insbesondere Kenntnisse der englischen Sprache empfehlenswert.
(2) Studienziele
Das Magisterstudium der Psychologie im Nebenfach soll
- | Grundkenntnisse über psychologische Theorien und Forschungsbereiche vermitteln, |
- | Grundkenntnisse der in der psychologischen Forschung verwendeten Methoden vermitteln, |
- | zur Analyse psychosozialer Wirklichkeiten befähigen. |
(3) Studieninhalte
1. | Das Magisterstudium der Psychologie im Nebenfach erstreckt sich im Grundstudium auf die folgenden sechs Teile: | |
a) | Allgemeine Psychologie I | |
Psychologie I beschäftigt sich mit allgemeinen Grundlagen von Wahrnehmung, Problemlösen, Lernen, Erinnern und Vergessen. | ||
b) | Allgemeine Psychologie II | |
Allgemeine Psychologie II beschäftigt sich mit allgemeinen Grundlagen von Gefühlen, Interessen, Motivation und Handeln. | ||
c) | Differentielle Psychologie und Persönlichkeitspsychologie | |
Die Differentielle Psychologie und Persönlichkeitspsychologie befasst sich mit individuellen und gruppenspezifischen Unterschieden in den Funktionsbereichen, die in der Allgemeinen Psychologie angesprochen werden. | ||
d) | Entwicklungspsychologie | |
Die Entwicklungspsychologie untersucht und beschreibt Veränderungen von Erlebens- und Verhaltensmerkmalen der gesamten Lebensspanne, erklärt sie und leitet Hinweise für die Förderung von Entwicklungsprozessen ab. | ||
e) | Methodenlehre | |
Gegenstand der Methodenlehre sind Prinzipien und Verfahren wissenschaftlicher Arbeit in der Psychologie mit besonderer Berücksichtigung statistischer Verfahren. | ||
f) | Sozialpsychologie | |
Gegenstand der Sozialpsychologie ist das Erleben und Verhalten in seinen interaktionellen Bezügen. Sie behandelt die Wechselwirkung zwischen Einzelnen, Gruppen, Organisationen und Institutionen. | ||
2. | Das Magisterstudium der Psychologie im Nebenfach erstreckt sich im Hauptstudium auf die folgenden fünf Teilbereiche: | |
a) | Biologische Grundlagen der Psychologie | |
Die biologischen Grundlagen der Psychologie haben somatische Grundlagen des Verhaltens und Erlebens einschließlich der phylogenetischen Entwicklung zum Gegenstand. | ||
b) | Experimentalpsychologische Methodik | |
Dieser Teilbereich bezieht sich auf die Untersuchung psychologischer Fragestellungen mit Hilfe experimenteller Ansätze. | ||
c) | Instruktionspsychologie | |
Die Instruktionspsychologie stellt einen Teilbereich der Pädagogischen Psychologie dar und umfasst den Bereich der Lehr-/Lernforschung. | ||
d) | Angewandte Entwicklungspsychologie | |
Die Angewandte Entwicklungspsychologie betrifft Aspekte der klinischen Entwicklungspsychologie (Entwicklungspathologie) sowie allgemein die entwicklungspsychologisch orientierte Beratung und Intervention. | ||
e) | Angewandte Sozialpsychologie | |
1Die Angewandte Sozialpsychologie beschäftigt sich mit Anwendungsmöglichkeiten sozialpsychologischer Erkenntnisse in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. 2Dazu zählen unter anderem organisations- und betriebspsychologische Fragestellungen. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Psychologie im Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Nebenfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 34 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
a) | Das Grundstudium umfasst höchstens 20 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
- | Vorlesung: Allgemeine Psychologie I | 4 SWS | ||
- | Vorlesung: Allgemeine Psychologie II | 4 SWS | ||
- | Vorlesung: Differentielle Psychologie | 2 SWS | ||
- | Übung: Entwicklungspsychologie | 2 SWS | ||
- | Übung: Sozialpsychologie | 2 SWS | ||
- | Vorlesung: Methodenlehre | 2 SWS | ||
- | Vorlesung: Statistik | 2 SWS | ||
- | Übung: Statistik | 2 SWS | ||
20 SWS | ||||
b) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Allgemeine Psychologie I oder | |||
Allgemeine Psychologie II | ||||
- | Differentielle Psychologie I oder | |||
Entwicklungspsychologie | ||||
- | Sozialpsychologie | |||
- | Methodenlehre. | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
a) | Das Hauptstudium umfasst höchstens 14 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
- | Vorlesung: Biologische Grundlagen der Psychologie | 2 SWS | ||
- | Seminar: Experimentalpsychologische Methodik | 4 SWS | ||
- | Seminar: Instruktionspsychologie | 2 SWS | ||
- | Seminar: Angewandte Entwicklungspsychologie oder | |||
Angewandte Sozialpsychologie | 6 SWS | |||
14 SWS | ||||
b) | 1Gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Magisterprüfung Psychologie wurde bei der Wahl der Fächer für das Hauptstudium so vorgegangen, dass nur Teile eines Bereichs, der namensgleich mit einem Fach des Diplomstudienganges ist, berücksichtigt werden. 2Im Sinne einer Schwerpunktbildung besteht die Möglichkeit, entweder das Fach Entwicklungspsychologie oder das Fach Sozialpsychologie zu vertiefen. | |||
c) | Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer der in 2.a) genannten Lehrveranstaltungen voraus. | |||
3. | Wahlbereich in Grund- und Hauptstudium | |||
Es können weiterführende Lehrveranstaltungen zur Vertiefung bzw. Erweiterung der erworbenen Kenntnisse nach eigener Wahl des Studenten besucht werden. |
§ 77 Pädagogik als Hauptfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Pädagogik im Hauptfach sind englische und französische Sprachkenntnisse empfehlenswert.
(2) Studienziele
Das Studium der Pädagogik im Hauptfach soll
- | die zentralen pädagogischen Grundfragen und -probleme verstehen lehren, |
- | die pädagogischen Grundbegriffe klären und verfügbar machen, |
- | zur Einsicht in das Wesen pädagogischen Denkens und zu seiner sachgerechten Beherrschung befähigen, |
- | mit den unterschiedlichen erziehungswissenschaftlichen Methoden, ihren Anwendungsbereichen und Grenzen vertraut machen, |
- | einen Überblick über die Ideen- und Sozialgeschichte der Erziehung und Bildung vermitteln, |
- | die unterschiedlichen wissenschaftstheoretischen Richtungen der Geschichte und der Gegenwart kennen und kritisch beurteilen lehren, |
- | solide Kenntnisse und praktische Erfahrungen in ausgewählten Praxisfeldern der Erziehung und Bildung gewinnen lassen. |
(3) Studieninhalte
Der Magisterstudiengang der Pädagogik im Hauptfach erstreckt sich auf folgende Bereiche:
1. | Allgemeiner Teil | |
| 1Allgemeine Pädagogik einschließlich der historischen und vergleichenden Pädagogik, der anthropologischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen der Erziehung und Bildung, der Theorie der Erziehungsprozesse und der Sozialisation sowie Institutionen und Organisationsformen im Erziehungs- und Bildungswesen; im Einzelnen sind zu nennen: | |
| - | Anthropologische Grundlagen von Erziehung und Bildung, |
| - | Entwicklungs-, Lern- und Sozialisationstheorien aus pädagogischer Sicht, |
| - | Fragen und Probleme pädagogischer Theoriebildung, |
| - | Wissenschaftstheoretische Richtungen der Pädagogik, |
| - | Pädagogische Forschungsmethoden, |
| - | Bereiche der Pädagogik und ihr Verhältnis zueinander, |
| - | Pädagogische Grundbegriffe, |
| - | Bildungstheorien, |
| - | Klassiker der Pädagogik, |
| - | Theorien erzieherischen Handelns, |
| - | Verhältnis von Theorie und Praxis, |
| - | Normenproblematik in der Erziehung, |
| - | Historische, vergleichende und systematische Fragen zur Kindheit und Jugend, |
| - | Historische, vergleichende und systematische Fragen zur Familienerziehung, |
| - | Historische, vergleichende und systematische Fragen zur öffentlichen Erziehung, |
| - | Erziehung, pädagogische Ideen und Organisationsformen in einzelnen Epochen, |
| - | Erziehungsinstitutionen und Organisationsformen, |
| - | Professionalisierung des Erzieherberufes, |
| - | Grundfragen der Didaktik. |
| 2Im Grundstudium ist ein vierwöchiges Praktikum in einem der folgenden Bereiche zu absolvieren: | |
| - | Sozialpädagogik und Sozialarbeit, |
| - | Erwachsenenbildung, betriebliches Ausbildungswesen und außerschulische Jugendbildung, |
| - | Elementarpädagogik/Vorschulerziehung. |
|
|
|
2. | Schwerpunkte | |
| 1Im Hauptstudium kann ein Schwerpunkt gesetzt werden. 2Die angebotenen Schwerpunkte richten sich nach den Möglichkeiten des Instituts unter Berücksichtigung von Schwerpunkten, die sich aus dem Verständnis des Fachs und der späteren Berufsfelder von Pädagogen ergeben. 3Als Schwerpunktfächer können u.a. gewählt werden: | |
| - | Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung, |
| - | Geschichtliche, gesellschaftliche und anthropologische Voraussetzungen der Erwachsenenbildung aus der außerschulischen Jugendbildung, |
| - | Methodische und didaktische Probleme der Erwachsenenbildung und der außerschulischen Jugendbildung, |
| - | Institutionen, Organisationsformen und rechtliche Grundlagen im Bereich der Erwachsenenbildung und der außerschulischen Jugendbildung, |
| - | Elementarpädagogik und Vorschulerziehung, |
| - | Geschichtliche, gesellschaftliche und anthropologische Voraussetzungen der Elementarpädagogik/Vorschulerziehung unter Berücksichtigung vergleichender Aspekte, |
| - | Theorien der frühkindlichen Erziehung und der Elementarpädagogik/Vorschulerziehung, |
| - | Institutionen und Organisationsformen der Elementarpädagogik/Vorschulerziehung, |
| - | Methodische, didaktische und diagnostische Probleme der Elementarpädagogik /Vorschulerziehung einschließlich der Elternberatung. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Magisterstudium der Pädagogik im Hauptfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Hauptfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 72 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
1Das Grundstudium umfasst höchstens 40 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus (fünf qualifizierte Scheine verteilt auf die angegebenen Proseminare): | |||
- | Proseminare zur pädagogischen Anthropologie und zu den gesellschaftlichen Voraussetzungen der Erziehung | 4 SWS | ||
- | Proseminare zur Theorie der Erziehungsprozesse und der Sozialisation | 4 SWS | ||
- | Proseminar zu Institutionen und Organisationsformen im Erziehungswesen | 2 SWS | ||
- | Nachweis über ein vierwöchiges Praktikum gemäß Abs. 3 Nr. 1 Satz 2. | |||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Historische Grundlagen des neuzeitlichen Erziehungs- und Bildungsdenkens | 4 SWS | ||
- | Geschichte der Erziehung und Bildung | 4 SWS | ||
- | Klassiker der Pädagogik | 4 SWS | ||
- | Theorien der Erziehung und Bildung | 4 SWS | ||
- | Methoden der Erziehungswissenschaft | 4 SWS | ||
- | Die Pädagogik und ihre Bereiche | 4 SWS | ||
- | Einführung in die Pädagogik | 4 SWS | ||
- | Bildungssysteme im internationalen Vergleich | 2 SWS | ||
Grundstudium insgesamt | 40 SWS | |||
2In den im Pflicht- und Wahlpflichtbereich genannten Gebieten sind die philosophische Reflexion, die geschichtliche Entwicklung (z.B. Problemgeschichte der Erziehung und Bildung, Sozialgeschichte der Erziehung) und der vergleichende Aspekt (Schule und Erziehung im internationalen Vergleich) angemessen zu berücksichtigen. | ||||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
1Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse. 2Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an zwei Haupt- oder Oberseminaren voraus. 3Das Hauptstudium umfasst höchstens 32 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
- | je ein Haupt- oder Oberseminar zur Allgemeinen Pädagogik und zum Schwerpunktfach sowie Kolloquien zur weiteren fachlichen Vertiefung | 4 SWS | ||
- | Vorlesungen, Proseminare, Haupt- oder Oberseminare | 14 SWS | ||
- | Vorlesungen, Proseminare, Haupt- oder Oberseminare zur weiteren fachlichen Vertiefung im Schwerpunktfach | 14 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 32 SWS | |||
3. | Wahlbereich in Grund- und Hauptstudium | |||
Es können weiterführende Lehrveranstaltungen zur Vertiefung bzw. Erweiterung der erworbenen Kenntnisse nach eigener Wahl des Studenten besucht werden. |
§ 78 Pädagogik als Nebenfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Pädagogik im Nebenfach sind englische und französische Sprachkenntnisse empfehlenswert.
(2) Studienziele
Das Magisterstudium der Pädagogik im Nebenfach soll
- | die zentralen pädagogischen Grundfragen und -probleme verstehen lehren, |
- | die spezifische Fragestellung und die Denkweisen der pädagogischen Wissenschaft vermitteln, |
- | einen Überblick über die Ideen- und Sozialgeschichte vermitteln und mit ausgewählten Klassikern vertraut machen, |
- | die wichtigsten wissenschaftstheoretischen Richtungen der Pädagogik zur Kenntnis bringen, |
- | einen Überblick über die in der pädagogischen Wissenschaft verwendeten Methoden verschaffen, |
- | solide Kenntnisse über ein ausgewähltes Praxisfeld in Geschichte und Gegenwart vermitteln. |
(3) Studieninhalte
Das Magisterstudium der Pädagogik im Nebenfach erstreckt sich auf folgende Bereiche:
Allgemeine Pädagogik, einschließlich der historischen und vergleichenden Pädagogik, der anthropologischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen der Erziehung, der Theorie der Erziehungsprozesse und der Sozialisation, der Institutionen und Organisationsformen im Erziehungswesen; im Einzelnen sind zu nennen:
- | Anthropologische Grundlagen der Erziehung, |
- | Entwicklungs-, Lern- und Sozialisationstheorien aus pädagogischer Sicht, |
- | Fragen und Probleme pädagogischer Theoriebildung, |
- | Wissenschaftstheoretische Richtungen der Pädagogik, |
- | Pädagogische Forschungsmethoden, |
- | Bereiche der Pädagogik und ihr Verhältnis zueinander, |
- | Pädagogische Grundbegriffe, |
- | Bildungstheorien, |
- | Klassiker der Pädagogik, |
- | Theorien erzieherischen Verhaltens und Handelns, |
- | Verhältnis von Theorie und Praxis, |
- | Normenproblematik in der Erziehung, |
- | Historische, vergleichende und systematische Fragen zur Kindheit und Jugend, |
- | Historische, vergleichende und systematische Fragen zur Familienerziehung, |
- | Historische, vergleichende und systematische Fragen zur öffentlichen Erziehung, |
- | Erziehung, pädagogische Ideen und Organisationsformen in einzelnen Epochen, |
- | Erziehungsinstitutionen und Organisationsformen, |
- | Professionalisierung des Erzieherberufes, |
- | Grundfragen der Didaktik. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Magisterstudium der Pädagogik im Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Hauptfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 36 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
Das Grundstudium umfasst höchstens 20 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus (drei qualifizierte Scheine, verteilt auf die angegebenen Proseminare): | |||
- | Proseminar zur pädagogischen Anthropologie und zu den gesellschaftlichen Voraussetzungen der Erziehung | 2 SWS | ||
- | Proseminar zur Theorie der Erziehungsprozesse und der Sozialisation | 2 SWS | ||
- | Proseminar zu Institutionen und Organisationsformen im Erziehungswesen | 2 SWS | ||
In den im Pflicht- und Wahlpflichtbereich genannten Gebieten sind die philosophische Reflexion, die geschichtliche Entwicklung (z.B. Problemgeschichte der Erziehung und Bildung, Sozialgeschichte der Erziehung) und der vergleichende Aspekt (Schule und Erziehung im internationalen Vergleich) angemessen zu berücksichtigen. | ||||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Historische Grundlagen des neuzeitlichen Erziehungsdenkens | 2 SWS | ||
- | Geschichte der Erziehung und Bildung | 2 SWS | ||
- | Klassiker der Pädagogik | 2 SWS | ||
- | Theorie der Erziehung und Bildung | 2 SWS | ||
- | Einführung in die Pädagogik | 2 SWS | ||
- | Die Pädagogik und ihre Bereiche | 2 SWS | ||
- | Bildungssysteme im internationalen Vergleich | 2 SWS | ||
Grundstudium insgesamt | 20 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltung im Hauptstudium | |||
Das Hauptstudium dient der weiteren Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse; es umfasst höchstens 16 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Haupt- oder Oberseminar zu historischen oder systematischen Fragen voraus | 2 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung setzt die Teilnahme an Vorlesungen, Proseminaren, Haupt- oder Oberseminaren zur Vertiefung von Fragen der allgemeinen Pädagogik, der Erwachsenenbildung und außerschulischen Jugendbildung und der Elementarpädagogik voraus | 14 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 16 SWS | |||
3. | Wahlbereich in Grund- und Hauptstudium | |||
Es können weiterführende Lehrveranstaltungen zur Vertiefung bzw. Erweiterung der erworbenen Kenntnisse nach eigener Wahl des Studenten besucht werden. |
§ 79 Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) als Hauptfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Schulpädagogik einschließlich der Grundschulpädagogik und der Grundschuldidaktik im Hauptfach ist die Beherrschung der englischen und französischen Sprache empfehlenswert.
(2) Studienziele
1Das Magisterstudium der Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) im Hauptfach soll zu vertieften Kenntnissen und Fähigkeiten in allen drei Studienbereichen der Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) gemäß Abs. 3 führen. 2Als besondere Ziele werden hervorgehoben:
- | eine gründliche Auseinandersetzung mit der Verantwortung des Lehrers gegenüber dem Kind/Jugendlichen und der Gesellschaft, |
- | eine kritisch-konstruktive Reflexion des Zusammenhangs von Schule und Gesellschaft, |
- | ein Bewusstmachen und kritisches Reflektieren des Erziehungsauftrages der Schule, |
- | eine gründliche Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten einer Aufarbeitung von Schlüsselproblemen in der Schule, |
- | ein Kennenlernen verschiedener Schulsysteme und die Fähigkeit ihrer kritischen Beurteilung, |
- | die Fähigkeit zu einer methodischen und didaktischen Reflexion von Unterricht, |
- | ein Bewusstmachen der Bedeutung der sozial-emotionalen Dimension von Unterricht, |
- | ein Überblick über die neuzeitlichen AV-Medien im Unterricht, |
- | die Kompetenz zur Durchführung von Forschungsvorhaben in Schule und Unterricht unter Anwendung hermeneutischer, empirischer und ideologiekritischer Methoden. |
(3) Studieninhalte
1Das Fach Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) schließt alle Schulstufen, insbesondere auch die Grundschuldidaktik ein. 2Das Studium der Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) im Hauptfach umfasst drei Bereiche:
1. | Theorie der Schule: | |
- | Schule als Institution der Gesellschaft, | |
- | Geschichte der Schule, | |
- | Schulsysteme im internationalen Bereich, | |
- | Schule in der Verantwortung für das Kind, | |
- | Erziehungsauftrag der Schule, | |
- | Schlüsselprobleme in der Schule, | |
- | Schulmodelle und Schulversuche, | |
- | Leistungsproblematik in der Schule, | |
- | Einschulung und Übertritt in andere Schularten, | |
- | Forschungsmethoden und ihre Anwendung in der Schule. | |
2. | Theorie des Unterrichts: | |
- | Modelle und Theorien der Didaktik, | |
- | Lernen und Lehren im Unterricht, | |
- | Unterrichtsprinzipien, | |
- | Unterrichtsformen der Vergangenheit und Gegenwart, | |
- | Modelle der Planung und Gestaltung von Unterricht, | |
- | Fragen der Lehrplangestaltung, | |
- | Überblick über die neuzeitlichen AV-Medien, | |
- | Probleme der Mediendidaktik und Unterrichtstechnologie, | |
- | Sachunterricht als grundschulspezifisches Unterrichtsfach, | |
- | Lesen- und Schreibenlernen als Kernbereiche des Anfangsunterrichts, | |
- | Problemfeld der sozial-emotionalen Dimension von Unterricht, | |
- | Die Persönlichkeit des Lehrers, | |
- | Der Schüler und seine Lehrsituation. | |
3. | Unterrichtspraktische Studien: | |
- | Planung und Gestaltung von Unterricht, | |
- | Unterrichtsbeobachtung, | |
- | Handlungsorientierte Unterrichtsanalyse, | |
- | Analyse des Lehrer-Schüler-Verhaltens, | |
- | AV-Medien im schulischen Einsatz, | |
- | Problemfeld des Sachunterrichts, | |
- | Problemfeld des Erstlese- und Erstschreibeunterrichts, | |
- | Problemfeld der Lehrplanarbeit, | |
- | Projektarbeit und Freiarbeit, | |
- | Problemfeld der Elternarbeit, | |
- | Problemfeld des sozialen Lernens. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) im Hauptfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Die erfolgreich an einer Hochschule abgelegte Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen wird als Zwischenprüfung im Magisterstudium für das Hauptfach Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) anerkannt. 4Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 5Der Umfang der für ein planmäßiges Studium im Hauptfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 72 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | ||
Das Grundstudium umfasst höchstens 36 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
- | drei Veranstaltungen zur Einführung in die Theorie der Schule | 6 SWS | |
- | zwei Veranstaltungen zur Einführung in die Theorie des Unterrichts | 4 SWS | |
- | Seminar zur Theorie der Didaktik | 2 SWS | |
- | Seminar zur Planung von Unterricht | 2 SWS | |
- | Seminare zur Geschichte der Schule | 4 SWS | |
- | Seminar über pädagogisch-didaktische Fragen des Grundschulunterrichts | 2 SWS | |
- | Seminar zum Sachunterricht der Grundschule | 2 SWS | |
- | studienbegleitendes Praktikum auf einer Schulstufe mit begleitendem Seminar | 4 SWS | |
- | Vorlesungen oder Seminare zum Erwerb weiterer Kenntnisse in den Studienbereichen "Theorie der Schule" und "Theorie des Unterrichts" | 6 SWS | |
- | Einführung in die Methoden der Unterrichtsforschung. | 4 SWS | |
Grundstudium insgesamt | 36 SWS | ||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | ||
Das Hauptstudium umfasst höchstens 36 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
- | zwei Hauptseminare aus den zwei Studienbereichen "Theorie der Schule" und "Theorie des Unterrichts" | 4 SWS | |
- | Übungen und Seminare zum Studienbereich "Unterrrichtspraktische Studien" | 8 SWS | |
- | Seminare zu Problemen der Grundschulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) | 4 SWS | |
- | Seminare zur Didaktik des Erstlese- und Erstschreibeunterrichts | 4 SWS | |
- | weiterführende Übungen zu Problemen der Forschungsmethoden | 4 SWS | |
- | Lehrveranstaltungen zur Schwerpunktbildung und individuellen Vorbereitung auf die Magisterprüfung | 10 SWS | |
- | Kolloquium zur Prüfungsvorbereitung und zur Betreuung der Magisterarbeit. | 2 SWS | |
Hauptstudium insgesamt | 36 SWS | ||
3. | Wahlbereich im Grundstudium | ||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse, insbesondere zur individuellen Vorbereitung auf die Zwischenprüfung. | |||
4. | Wahlbereich im Hauptstudium | ||
Lehrveranstaltungen zur Theorie von Schule und Unterricht nach eigener Wahl des Studenten, insbesonders zur Vorbereitung auf die Magisterprüfung. |
§ 80 Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) als Nebenfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Schulpädagogik einschließlich der Grundschulpädagogik und der Grundschuldidaktik im Nebenfach ist die Beherrschung der englischen und französischen Sprache empfehlenswert.
(2) Studienziele
1Das Magisterstudium der Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) im Nebenfach soll zu Grundkenntnissen in allen drei Studienbereichen der Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) gemäß Abs. 3 führen. 2Insbesondere soll es
- | eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Erziehungsauftrag des Lehrers und mit seinen didaktischen Aufgaben ermöglichen, |
- | die hierfür erforderliche Kenntnis der erziehungswissenschaftlichen Inhalte gewährleisten, |
- | zur vergleichenden Analyse exemplarisch ausgewählter Schul- und Unterrichtskonzeptionen befähigen, |
- | Grundwissen über die im Bereich der Schule verwendeten Forschungsmethoden und ihren Einsatz sowie ihre Ergebnisse vermitteln. |
(3) Studieninhalte
Das Magisterstudium der Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) im Nebenfach umfasst drei Bereiche:
1. | Theorie der Schule: | |
- | Schule als Institution der Gesellschaft, | |
- | Schule in der Verantwortung für das Kind, | |
- | Schulsysteme im internationalen Vergleich, | |
- | Erziehungsauftrag der Schule, | |
- | Leistungsproblematik in der Schule. | |
2. | Theorie des Unterrichts: | |
- | Lernen und Lehren im Unterricht, | |
- | Theorien der Didaktik, | |
- | Unterrichtskonzeptionen der Vergangenheit und der Gegenwart, | |
- | Probleme der Mediendidaktik und Unterrichtstechnologie: | |
3. | Unterrichtpraktische Studien: | |
- | Vorbereitung auf unterrichtspraktische Studien, | |
- | Bestimmungsmerkmale des Unterrichts: Ziele, Inhalte, Methoden, | |
- | Lehrer-Schüler-Verhalten im Unterricht, | |
- | Unterrichtsanalyse. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) im Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Die erfolgreich an einer Hochschule abgelegte Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen wird als Zwischenprüfung im Magisterstudium für das Nebenfach Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) anerkannt. 4Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 5Der Umfang der für das planmäßige Studium im Nebenfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 36 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | ||
Das Grundstudium umfasst höchstens 18 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
- | Einführung in das Studium der Schulpädagogik (einschließlich Grundschulpädagogik) | 2 SWS | |
- | Seminar über Theorien der Didaktik | 2 SWS | |
- | Seminar zur Theorie und Praxis des Unterrichts bzw. der Unterrichtsgestaltung | 2 SWS | |
- | Seminar über pädagogisch-didaktische Fragen des Grundschulunterrichts | 2 SWS | |
Grundstudium insgesamt | 18 SWS | ||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | ||
Das Hauptstudium umfasst höchstens 18 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
- | Hauptseminar aus dem Bereich "Theorie der Schule" oder "Theorie des Unterrichts" | 2 SWS | |
- | Übungen und Seminare zum Studienbereich "Unterrichtspraktische Studien" | 6 SWS | |
- | Lehrveranstaltungen zur Erweiterung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse in den Studienbereichen "Theorie der Schule" und "Theorie des Unterrichts" | 4 SWS | |
- | Lehrveranstaltungen zur individuellen Schwerpunktbildung und zur Vorbereitung auf die Magisterprüfung | 6 SWS | |
Hauptstudium insgesamt | 18 SWS | ||
3. | Wahlbereich in Grund- und Hauptstudium | ||
Weiterführende Lehrveranstaltungen zur Vertiefung bzw. Erweiterung der erworbenen Kenntnisse nach eigener Wahl des Studenten. |
§ 81 Sonderpädagogik als Hauptfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Sonderpädagogik im Hauptfach ist die Kenntnis zweier Fremdsprachen empfehlenswert.
(2) Studienziele
Das Magisterstudium der Sonderpädagogik im Hauptfach soll
- | akademische Bildung anhand von sonderpädagogischen Fragestellungen, Konzepten und Erkenntnissen ermöglichen; |
- | zentrale pädagogische Grundfragen und -probleme unter besonderer Berücksichtigung sonderpädagogischer Belange thematisieren; |
- | grundlegende sonderpädagogische Begriffe klären und verfügbar machen; |
- | Kenntnisse der in der (sonder-) pädagogischen Forschung verwendeten Methoden vermitteln; |
- | die wissenschaftstheoretische Fundierung verschiedener pädagogischer Ansätze, welche in besonderer Weise in Bezug auf Behinderungen und Beeinträchtigungen relevant sind, deutlich machen und zur Fähigkeit kritischer Reflexion beitragen; |
- | Einblicke in die Geschichte der Ideen und Realisierungsformen zur Förderung behinderter und beeinträchtigter Menschen gewähren; |
- | allgemeine sowie vertiefte Kenntnisse in einer sonderpädagogischen Fachrichtung (Geistigbehindertenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik, Sprachgestörtenpädagogik, Verhaltensgestörtenpädagogik) vermitteln; |
- | eine kritische Auseinandersetzung mit den Nachbardisziplinen der Sonderpädagogik, z. B. der Medizin, Psychologie, Soziologie, Philosophie, Kommunikationswissenschaften und insbesondere ihren Beiträgen für die Sonderpädagogik ermöglichen. |
(3) Studieninhalte
Das Studium der Sonderpädagogik im Hauptfach erstreckt sich auf folgende Bereiche:
1. | Allgemeine Sonderpädagogik: | |
| - | pädagogische und sonderpädagogische Begriffsbildung, |
| - | theoretische Konzeptionen zur Erklärung von Behinderungen und Beeinträchtigungen, |
| - | Fragen und Probleme pädagogischer und sonderpädagogischer Theoriebildung, |
| - | Wissenschaftstheorie für die Sonderpädagogik, |
| - | anthropologische Grundlagen und ethische Fragestellungen, |
| - | Forschungsmethoden, |
| - | sonderpädagogische Psychologie, |
| - | Grundlagen sonderpädagogischer Diagnostik, |
| - | Konzepte sonderpädagogischer Förderung: Erziehung, Unterricht, Therapie, |
| - | Handlungsfelder und Institutionen sonderpädagogischer Förderung, |
| - | soziologische Aspekte von Behinderungen und Beeinträchtigungen, |
| - | institutionelle und gesellschaftliche Bedingungen für die Integration von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, |
| - | Geschichte der Sonderpädagogik. |
2. | Sonderpädagogische Fachrichtung / Studienschwerpunkt | |
| 1Im Grundstudium soll ein Studienschwerpunkt in Form einer sonderpädagogischen Fachrichtung gewählt werden. 2Für die Sonderpädagogik stehen zur Wahl: | |
| - | Geistigbehindertenpädagogik, |
| - | Körperbehindertenpädagogik, |
| - | Lernbehindertenpädagogik, |
| - | Sprachgestörtenpädagogik, |
| - | Verhaltensgestörtenpädagogik. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Magisterstudium der Sonderpädagogik im Hauptfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Hauptfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 72 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
| Das Grundstudium umfasst höchstens 40 SWS, die sich wie folgt verteilen: | |||
| a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | ||
- | eine Veranstaltung zur Einführung in die Sonderpädagogik | 2 SWS | ||
- | ein Seminar zur Einführung in die Methodologie des wissenschaftlichen Arbeitens | 2 SWS | ||
- | ein Seminar zu Grundlagen und Theorien in der Pädagogik der für den Studienschwerpunkt zu wählenden Fachrichtung | 2 SWS | ||
- | ein Seminar zur allgemeinen Psychologie der für den Studienschwerpunkt zu wählenden Fachrichtung | 2 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | sonderpädagogische Theorien | 4 SWS | ||
- | anthropologische Grundlagen und ethische Fragestellungen | 2 SWS | ||
- | Grundlagen sonderpädagogischer Diagnostik | 2 SWS | ||
- | Grundlagen pädagogischer und therapeutischer Förderung | 2 SWS | ||
- | Handlungsfelder und Institutionen sonderpädagogischer Förderung | 2 SWS | ||
- | soziologische Aspekte von Behinderungen und Beeinträchtigungen | 2 SWS | ||
c) | Zusätzlich sollen die Teilnahme an Veranstaltungen zu den folgenden Themenbereichen erfolgen: | |||
- | Geschichte der Sonderpädagogik | 2 SWS | ||
- | sonderpädagogische Psychologie | 2 SWS | ||
- | soziale Integration von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen | 2 SWS | ||
d) | Vorlesungen und Seminare zum weiteren Erwerb von Grundkenntnissen, unter anderem Lehrveranstaltungen zur Pädagogik einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung nach eigener Wahl | 12 SWS | ||
Grundstudium insgesamt | 40 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
Das Hauptstudium umfasst höchstens 32 SWS, die sich wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | ein Hauptseminar nach eigener Wahl | 2 SWS | ||
- | ein Hauptseminar der für den Studienschwerpunkt zu wählenden Fachrichtung | 2 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | zwei vertiefende Veranstaltungen zu den Grundlagen der gewählten Fachrichtung | 4 SWS | ||
- | zwei Veranstaltungen zur Diagnostik | 4 SWS | ||
- | zwei Veranstaltungen zur pädagogischen und therapeutischen Förderung | 4 SWS | ||
- | eine Veranstaltung zu Behinderungs- und Störungsbildern | 2 SWS | ||
- | eine Veranstaltung zu Handlungsfeldern und Institutionen | 2 SWS | ||
- | eine Veranstaltung zur Beratung | 2 SWS | ||
- | nach freier Wahl | 10 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 32 SWS | |||
3. | Sonderpädagogische Praktika | |||
1Im Hauptstudium sind in der vorlesungsfreien Zeit insgesamt acht Praktikumswochen in sonderpädagogischen Einrichtungen und / oder rehabilitativen Einrichtungen zu absolvieren. 2Diese Praxiserfahrungen sollen in zwei zeitgleichen Teilen gewonnen werden. 3Die Ableistung der Praktika ist für ein erfolgreiches Studium unabdingbar. 4Zur Zulassung zur Magisterprüfung sind zwei qualifizierte Leistungsnachweise über die Praktika und ein Praktikumsbericht vorzulegen. |
§ 82 Sonderpädagogik als Nebenfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Sonderpädagogik im Nebenfach ist die Kenntnis zweier Fremdsprachen empfehlenswert.
(2) Studienziele
Das Magisterstudium der Sonderpädagogik im Nebenfach soll
- | akademische Bildung an sonderpädagogischen Fragestellungen, Konzepten und Erkenntnissen ermöglichen; |
- | zentrale pädagogische Grundfragen und -probleme unter besonderer Berücksichtigung sonderpädagogischer Belange thematisieren; |
- | grundlegende sonderpädagogische Begriffe klären und verfügbar machen; |
- | Kenntnisse der in der (sonder-) pädagogischen Forschung verwendeten Methoden vermitteln; |
- | Einblicke in die Geschichte der Ideen und Realisierungsformen zur Förderung behinderter und beeinträchtigter Menschen gewähren; |
- | eine kritische Auseinandersetzung mit den Nachbardisziplinen der Sonderpädagogik, insbesondere der Medizin, Psychologie, Soziologie und Philosophie, und insbesondere ihren Beiträgen für die Sonderpädagogik ermöglichen. |
(3) Studieninhalte
Das Studium der Sonderpädagogik im Nebenfach erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- | pädagogische und sonderpädagogische Begriffsbildung, |
- | theoretische Konzeptionen zur Erklärung von Behinderungen und Beeinträchtigungen, |
- | Fragen und Probleme pädagogischer und sonderpädagogischer Theoriebildung, |
- | Wissenschaftstheorie für die Sonderpädagogik, |
- | anthropologische Grundlagen und ethische Fragestellungen, |
- | Forschungsmethoden, |
- | sonderpädagogische Psychologie, |
- | Grundlagen sonderpädagogischer Diagnostik, |
- | Konzepte sonderpädagogischer Förderung: Erziehung, Unterricht, Therapie, |
- | Handlungsfelder und Institutionen sonderpädagogischer Förderung, |
- | soziologische Aspekte von Behinderungen und Beeinträchtigungen, |
- | institutionelle und gesellschaftliche Bedingungen für die Integration von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, |
- | Geschichte der Sonderpädagogik. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Magisterstudium der Sonderpädagogik im Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Nebenfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 36 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
| Das Grundstudium umfasst höchstens 20 SWS, die sich wie folgt verteilen: | |||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | eine Veranstaltung zur Einführung in die Sonderpädagogik | 2 SWS | ||
- | ein Seminar zu Grundlagen und Theorien in der Pädagogik einer Fachrichtung | 2 SWS | ||
- | ein Seminar zur Psychologie dieser Fachrichtung | 2 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | sonderpädagogische Theorien | 2 SWS | ||
- | anthropologische Grundlagen und ethische Fragestellungen | 2 SWS | ||
- | Konzepte sonderpädagogischer Förderung | 2 SWS | ||
- | Handlungsfelder und Institutionen sonderpädagogischer Förderung | 2 SWS | ||
- | Geschichte der Sonderpädagogik | 2 SWS | ||
c) | Vorlesungen und Seminare nach freier Wahl zum weiteren Erwerb von Grundkenntnissen | 4 SWS | ||
Grundstudium insgesamt | 20 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse in verschiedenen Teilbereichen sowie der Ausformung spezifischer Kenntnisse bezogen auf die gewählte Fachrichtung; es umfasst höchstens 16 SWS, die sich wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar der unter 1.b) genannten Themenbereiche voraus. | 2 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen zur weiteren fachlichen Vertiefung voraus: | |||
- | Theorien zur Erklärung von Behinderungen und Beeinträchtigungen | 4 SWS | ||
- | Konzepte sonderpädagogischer Förderung | 4 SWS | ||
- | Handlungsfelder und Institutionen sonderpädagogischer Förderung | 2 SWS | ||
c) | Vorlesungen und Seminare nach freier Wahl zur weiteren Vertiefung | 4 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 16 SWS |
§ 83 Kunstpädagogik als Hauptfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Kunstpädagogik im Hauptfach ist die Kenntnis zweier Fremdsprachen empfehlenswert.
(2) Studienziele
Das Magisterstudium der Kunstpädagogik im Hauptfach soll
- | die zentralen kunstpädagogischen, museumspädagogischen und kunsttherapeutischen Grundfragen und -probleme erkennen lassen, |
- | zur sachgerechten Beherrschung bildnerischer Verfahren und Techniken führen, |
- | zur Einsicht in die Strukturen kunst- und museumspädagogischen und kunsttherapeutischen Denkens befähigen, |
- | künstlerische Erfahrungen ermöglichen auf allen bildnerischen Gebieten bis hin zu den neuen Medien, |
- | mit den unterschiedlichen künstlerischen und vermittelnden Methoden in unterschiedlichen Anwendungsbereichen vertraut machen, |
- | einen Überblick über die Ideengeschichte der Kunsterziehung und Museumspädagogik sowie vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Teilbereichen daraus vermitteln, |
- | die unterschiedlichen erkenntnistheoretischen Fragestellungen der Geschichte und Gegenwart der Kunst in ihrer Vermittlung kennen und kritisch beurteilen lehren, |
- | solide Kenntnisse und praktische Erfahrungen in ausgewählten Praxisfeldern der Kunsterziehung, der Museumspädagogik und pädagogischen Kunsttherapie gewinnen lassen, |
- | selbstverantwortliche kunstpädagogische Projekte in Bildungseinrichtungen, Schule und/oder Museum durchführen lassen, |
- | die Entwicklung des bildnerischen Ausdrucks von Heranwachsenden erkennen und deuten/werten lernen. |
(3) Studieninhalte
Das Studium der Kunstpädagogik im Hauptfach erstreckt sich auf folgende Teile:
1. | Allgemeiner Teil | ||
| a) | Überblick zur Kunst sowie Kunst- und Museumspädagogik: | |
|
| - | Möglichkeiten intensiver bildnerischer Erfahrung, |
|
| - | Fragen und Probleme der Gegenwartskunst und der neuen Medien, |
|
| - | Fragen und Probleme der kunst- und museumspädagogischen Theoriebildung und der ästhetischen Bildungsforschung, |
|
| - | Kunstpädagogische Grundbegriffe, konstitutive Merkmale von Kunsterziehung, Kunstvermittlung und pädagogischer Kunsttherapie in Feldern ästhetischer Bildung, |
|
| - | Erkenntnistheoretische Positionen und Anschauungen der Kunst- und Museumspädagogik/Geschichte der Kunstpädagogik, |
|
| - | Kunst- und museumspädagogische Forschungs- und Evaluationsmethoden, |
|
| - | Verhältnis von Theorie und Praxis, |
|
| - | Normen- und Evaluationsproblematik in der Kunst und Kunst- und Museumspädagogik, |
|
| - | Theorien kunsterzieherischen und -therapeutischen Verhaltens und Handelns ästhetischer Bildungstheorien, |
|
| - | Grundfragen und Strukturgitter der Kunstvermittlung und Kunstdidaktik, |
|
| - | Verhältnis der Kunstpädagogik zu den so genannten Hilfswissenschaften, |
|
| - | Interdisziplinäre Struktur von Kunstpädagogik und ästhetischer Bildung, |
|
| - | Exemplarische Bereiche der Kunst- und Museumspädagogik von der frühkindlichen ästhetischen Erziehung bis zu "Kreativität im Alter", |
|
| - | Modelle der Kunstpädagogik und Kunsttherapie für verschiedene Schularten bis hin zur Museums- und Kulturpädagogik, |
|
| - | Anthropologische und gesellschaftliche Voraussetzungen. |
| b) | Anthropologische Grundlagen: | |
|
| - | Entwicklungs-, Lern-, Kreativitäts- und Sozialisationstheorien aus kunstpädagogischer Sicht, |
|
| - | Das Fach "Kunst" in einzelnen Alterstufen, |
|
| - | Professionalisierung des Kunstpädagogen. |
|
|
|
|
2. | Schwerpunkt - Bildung | ||
| 1Im Hauptstudium der Kunstpädagogik soll ein Schwerpunkt in den Bereichen Kunst-, Museumspädagogik und pädagogischer Kunsttherapie gewählt werden. 2Die angebotenen Schwerpunkte richten sich nach den universitären Möglichkeiten des Bereichs "Kunstpädagogik" hinsichtlich des Fachverständnisses und der späteren Berufsrelevanz und -felder. |
(4) Aufbau und Gliederung der Studium
1Das Studium der Kunstpädagogik im Hauptfach gliedert sich ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Hauptfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 70 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
| Das Grundstudium umfasst höchstens 40 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
a) | Einführungsveranstaltungen | |||
- | Gegenstandsverständnis von Kunst und Kunstpädagogik | 2 SWS | ||
- | Aktuelle und geschichtliche Bedeutung und Bezüge von Kunst-, Museumspädagogik und pädagogischer Kunsttherapie | 2 SWS | ||
- | Strategien der Kunstdidaktik in Schule und Museum | 2 SWS | ||
- | Planung, Durchführung und Evaluation von Kunstunterricht | 2 SWS | ||
b) | Grundlegende Seminare im bildnerisch-didaktischen Bereich | |||
- | Einführung in die Kunst- und Museumspädagogik und pädagogische Kunsttherapie | 2 SWS | ||
- | Methoden der Bildbetrachtung | 2 SWS | ||
- | Praktische Übungen zur Kunsttherapie | 2 SWS | ||
- | Erklärendes Zeichnen | 2 SWS | ||
- | Freies Zeichnen | 2 SWS | ||
- | Farbe | 2 SWS | ||
- | Malerei | 2 SWS | ||
- | Techniken des manuellen Hochdrucks | 2 SWS | ||
- | Papierschöpfen - von der Technik zum künstlerischen Werk | 2 SWS | ||
- | Keramische Kleinplastik | 3 SWS | ||
- | Ästhetische Spielformen (Figurenspiel, darstellendes Spiel, Rollenspiel, Maskenbau, Bühnengestaltung) | 3 SWS | ||
- | Textile Gestaltungsmöglichkeiten | 2 SWS | ||
- | Bildnerisches Gestalten mit Metall | 2 SWS | ||
- | Bildnerisches Gestalten mit Holz | 2 SWS | ||
- | Produktgestaltung | 2 SWS | ||
Grundstudium insgesamt | 40 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse in allen Teilbereichen sowie der Herausbildung eines Schwerpunktes; es umfasst höchstens 30 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Allgemeiner Teil | |||
- | Hauptseminar zur Zulassung zur Magisterprüfung | 2 SWS | ||
- | Hauptseminar: Ästhetische Lern- und Gestaltungsstrategien in Schule und Museum | 2 SWS | ||
- | Mittelseminar: Umweltgestaltung (Architektur, Planung und Gestaltung von Lebensräumen, Produktgestaltung) | 2 SWS | ||
- | Mittelseminar: Analytische Betrachtung von Kinderzeichnungen | 2 SWS | ||
- | Mittelseminar: Kunst- und museumspädagogische Aspekte von Kreativität | 2 SWS | ||
- | Mittelseminar: Übungen zur Kunsttherapie | 2 SWS | ||
- | Mittelseminar: Aufbau von Kunstwerken und Bildsprache | 2 SWS | ||
- | Mittelseminar: Kunstbetrachtung - Analyse und Interpretation von Kunstwerken und ästhetischen Objekten bis hin zum Medienenvironment | 2 SWS | ||
- | Mittelseminar: Bildnerische Praxis und Wahrnehmung | 2 SWS | ||
- | Mittelseminar: Bildnerische Praxis und Wahrnehmung im Bereich der neuen Medien (Foto, Film, Video, Computer) | 3 SWS | ||
- | Mittelseminar: Museumspädagogik vor Ort | 3 SWS | ||
- | Mittelseminar: Unterrichtskonzepte für bildnerisches Gestalten, museumspädagogisches und kunsttherapeutisches Vorgehen in der Grundschule | 2 SWS | ||
oder | ||||
- | Mittelseminar: Unterrichtskonzepte für bildnerisches Gestalten, museumspädagogisches und kunstkunsttherapeutisches Vorgehen in der Hauptschule | 2 SWS | ||
- | Mittelseminar: Unterrichtskonzepte für bildnerisches Gestalten, museumspädagogisches und kunsttherapeutisches Vorgehen in der Sonderschule | 2 SWS | ||
b) | Schwerpunktstudium (für die Entwicklung der Magisterarbeit) | |||
- | Theorie und Praxis eines projektorientierten, interessendifferenzierten Kunstunterrichts mit museumsdidaktischen und kunsttherapeutischen Elementen: Planung, Durchführung, Evaluation | 2 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 30 SWS | |||
3. | Wahlbereich im Grundstudium | |||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten, z.B. Bildnerisches Gestalten und Wahrnehmen mit beginnender Entscheidung für eine kunsttherapeutische oder museumspädagogische Schwerpunktbildung. | ||||
4. | Wahlbereich im Hauptstudium | |||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten, z.B. Herausbildung eines museumspädagogischen oder kunsttherapeutischen Studienschwerpunktes, der im Schwerpunktstudium mit der Anfertigung der Magisterarbeit endet. |
§ 84 Kunstpädagogik als Nebenfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Kunstpädagogik im Nebenfach ist die Kenntnis zweier Fremdsprachen empfehlenswert.
(2) Studienziele
Das Magisterstudium der Kunstpädagogik im Nebenfach soll
- | künstlerische Erfahrungen ermöglichen auf verschiedenen bildnerischen Gebieten, |
- | mit unterschiedlichen künstlerischen Anwendungsbereichen und vermittelnden Methoden in unterschiedlichen Anwendungsbereichen und Kommunikationssituationen bekannt machen, |
- | kunstpädagogische und -didaktische Grundfragen und -probleme verstehen helfen, |
- | Kenntnisse und Erfahrungen aus kunstpädagogischen und museumspädagogischen und kunsttherapeutischen Praxisfeldern gewinnen lassen. |
(3) Studieninhalte
Das Studium der Kunstpädagogik im Nebenfach umfasst folgende Bereiche:
1. | Allgemeiner Teil: | |
| - | Möglichkeiten interessierter bildnerischer Erfahrung, |
| - | Exemplarische Kenntnisse der (Gegenwarts-)kunst und Möglichkeiten ihrer produktiven Rezeption, besonders in museumspädagogischen Zentren, |
| - | Kunstpädagogische Propädeutik, |
| - | Ansätze kunstpädagogischer und museumspädagogischer Theoriebildung, |
| - | Möglichkeiten kunstpädagogischer und -therapeutischer Theorie- und Praxisbezüge. |
|
|
|
2. | Spezifische Fragestellungen: | |
| - | Chancen und Probleme ästhetischer Bildung heute, |
| - | Adäquate Methoden der Bildbetrachtung, |
| - | Verhältnis von "Kunstpädagogik" zu "Kunstunterricht" zu "Kunsttherapie", |
| - | Ausgewählte Lernfelder der Kunst- und Museumspädagogik. |
|
|
|
3. | Anthropologische und gesellschaftliche Voraussetzungen: | |
| - | Anthropologische Grundlagen, |
| - | Ausgewählte Entwicklungs-, Wahrnehmungs- und Sozialisationstheorien aus kunstpädagogischer Sicht, |
| - | Ausgewählte Lern- und Kreativitätstheorien. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Kunstpädagogik im Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Nebenfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 36 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
Das Grundstudium umfasst höchstens 20 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Gegenstandsverständnis von Kunst, Kunst- und Museumspädagogik und Kunsttherapie | 2 SWS | ||
- | Einführung in die Bildungs-, Vermittlungs- und Gestaltungsaufgaben des Faches Kunst | 2 SWS | ||
b) | Grundlegende Seminare im bildnerisch-didaktischen Bereich | |||
- | Zeichnen | 2 SWS | ||
- | Techniken des manuellen Hochdrucks | 2 SWS | ||
- | Malen | 2 SWS | ||
- | Ästhetische Spielformen | 3 SWS | ||
- | Keramische Kleinplastik | 3 SWS | ||
- | Textile Gestaltungsmöglichkeiten | |||
oder | ||||
Bildnerisches Gestalten mit Metall | 2 SWS | |||
- | Bildnerisches Gestalten mit Holz | |||
oder | ||||
Bildnerisches Gestalten mit Papier | 2 SWS | |||
Grundstudium insgesamt | 20 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
Das Hauptstudium dient dem Transfer der im Grundstudium erworbenen Gestaltungserfahrungen auf die Bereiche der Werkanalyse und Kunsttherapie sowie der Herausbildung eines besonderen diesbezüglichen Interessengebietes; es umfasst höchstens 16 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
- | Hauptseminar zur Zulassung zur Magisterprüfung | 2 SWS | ||
- | Seminar zur Bild- und Werkbetrachtung und zur Werkanalyse | 2 SWS | ||
- | Seminar zur Museumspädagogik vor Ort | 3 SWS | ||
- | Seminar zur Fachdidaktik | 2 SWS | ||
- | Seminar zur pädagogischen Kunsttherapie | 3 SWS | ||
- | Seminare zur Herausbildung von Vermittlungs-, Therapie- und Unterrichtskonzepten für das bildnerische Gestalten und die produktive Rezeption im Bereich ästhetischer Bildung | 4 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 16 SWS | |||
3. | Wahlbereich im Grundstudium | |||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten zum Bildnerischen Gestalten und Wahrnehmen. | ||||
4. | Wahlbereich im Hauptstudium | |||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten zu kunsttherapeutischen und museumspädagogischen Fragestellungen. |
§ 85 Soziologie als Hauptfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium im Hauptfach sind englische Sprachkenntnisse empfehlenswert.
(2) Studienziele
Das Studium der Soziologie zielt auf eine theoretisch fundierte und empirisch orientierte Fachausbildung unter folgenden Aspekten:
- | wissenschaftliche Analyse der sozialen Wirklichkeit moderner Gesellschaften im historischen, kulturellen und internationalen Vergleich, |
- | wissenschaftliche Analyse ausgewählter gesellschaftlicher Teilbereiche und Problemfelder, |
- | Kenntnisse über zentrale theoretische Ansätze der heutigen Soziologie sowie über die Entwicklungsgeschichte des soziologischen Denkens, |
- | Einsicht in die wissenschaftlichen Grundlagen der Soziologie und der empirischen Sozialforschung, |
- | Durchführung empirischer Forschungsvorhaben unter Verwendung der gängigen quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialforschung. |
(3) Studieninhalte
Das Studium der Soziologie im Hauptfach umfasst folgende Teilgebiete:
- | Soziologische Theorien und ihre Geschichte, neuere theoretische Ansätze und Strömungen, die wissenschaftlichen Grundlagen und historischen Bedingungen der Soziologie, |
- | Analyse moderner Gesellschaften im historischen, kulturellen und internationalen Vergleich, |
- | Spezielle Soziologien, die die Analyse einzelner gesellschaftlicher Teilbereiche oder Institutionen zum Gegenstand haben (z.B. Kultur, Politik, Wirtschaft, Familie, Erziehung und Bildung, Recht, Jugend, Industrie, Kommunikation, Medien usw.), |
- | Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung (einschließlich der sozialwissenschaftlichen Statistik und EDV). |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Soziologie im Hauptfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Hauptfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 72 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
Das Grundstudium umfasst höchstens 40 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung und die Erfüllung ihrer inhaltlichen Anforderungen setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Grundbegriffe der Soziologie | 2 SWS | ||
- | Geschichte und Klassiker der Soziologie | 2 SWS | ||
- | Soziologie der Industriegesellschaft | 2 SWS | ||
- | Neuere theoretische Ansätze der Soziologie | 2 SWS | ||
- | Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung I | 2 SWS | ||
- | Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland | 2 SWS | ||
- | EDV in den Sozialwissenschaften | 2 SWS | ||
- | Spezielle Soziologie | 2 SWS | ||
- | Statistik in den Sozialwissenschaften | 2 SWS | ||
b) | Lehrveranstaltungen (Übungen/Seminare) zur Vertiefung der theoretischen, methodologischen und methodischen Kenntnisse bzw. zur Vermittlung der Kenntnisse, die für die Analyse moderner Gesellschaften erforderlich sind: | |||
- | Klassiker der Soziologie | 4 SWS | ||
- | Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung II | 4 SWS | ||
- | Statistik in den Sozialwissenschaften für Fortgeschrittene | 2 SWS | ||
- | Soziale Probleme | 4 SWS | ||
- | Spezielle Soziologie | 2 SWS | ||
- | Einführung in die Wissenschaftstheorie | 2 SWS | ||
- | Einführung in die Wirtschaftswissenschaften oder | |||
Einführung in die Sozial- und Zeitgeschichte oder | ||||
Einführung in die Sozialpsychologie oder | ||||
Einführung in ein Rechtsgebiet (Arbeits-, Sozial-, Staats- und Verwaltungsrecht) | 2 SWS | |||
- | Sozialwissenschaftliche Arbeitstechniken | 2 SWS | ||
Grundstudium insgesamt | 40 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
1Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Entwicklung eines an den individuellen Studieninteressen und an den Berufsvorstellungen orientierten Schwerpunktes. 2Dabei soll der Verflechtung der Soziologie mit anderen Disziplinen und Praxisfeldern Rechnung getragen und interdisziplinäre Kooperation gefördert werden. 3Das Hauptstudium umfasst höchstens 32 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
- | Soziologische Theorie | 2 SWS | ||
- | Klassiker der Soziologie | 4 SWS | ||
- | Spezielle Soziologie | 4 SWS | ||
- | Forschungspraktikum in einer speziellen Soziologie | 4 SWS | ||
- | Neuere theoretische Ansätze | 4 SWS | ||
- | Neuere soziologische Literatur | 4 SWS | ||
- | Aktuelle soziale Probleme | 2 SWS | ||
- | Weitere Veranstaltungen im Bereich Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung, der Statistik in den Sozialwissenschaften oder der EDV in den Sozialwissenschaften | 4 SWS | ||
- | Interdisziplinäres Kolloquium | 2 SWS | ||
- | Examens- und Magisterkolloquium | 2 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 36 SWS | |||
4Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an zwei Haupt- oder Oberseminaren voraus, die aus den Bereichen Soziologische Theorie, Klassiker der Soziologie oder aus einer speziellen Soziologie stammen sollten. | ||||
3. | Wahlbereich im Grundstudium | |||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten zu soziologischen Grundfragen. | ||||
4. | Wahlbereich im Hauptstudium | |||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten zur Theoriebildung und Forschungspraxis der Soziologie. |
§ 86 Soziologie als Nebenfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Soziologie im Nebenfach sind englische Sprachkenntnisse empfehlenswert.
(2) Studienziele
1Das Magisterstudium der Soziologie im Nebenfach soll eine Grundausbildung in Soziologie gewährleisten. 2Insbesondere soll es
- | zur wissenschaftlichen Analyse der sozialen Wirklichkeit im historischen, kulturellen und internationalen Vergleich befähigen, |
- | mit den wichtigsten theoretischen Ansätzen der heutigen Soziologie und ihrer Geschichte vertraut machen, |
- | die Kenntnisse der gängigen quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialforschung vermitteln. |
(3) Studieninhalte
Das Magisterstudium der Soziologie im Nebenfach umfasst folgende Teilgebiete:
- | Soziologische Theorie: historische Entwicklung und neuere Ansätze, |
- | Analyse moderner Gesellschaften im historischen, kulturellen und internationalen Vergleich, |
- | Spezielle Soziologien, die die Analyse einzelner gesellschaftlicher Teilbereiche oder Institutionen zum Gegenstand haben (z.B. Kultur, Politik, Wirtschaft, Familie, Erziehung und Bildung, Recht, Jugend, Industrie, Kommunikation, Medien usw.), |
- | Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung einschließlich Grundlagen der sozialwissenschaftlichen Statistik und EDV. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Soziologie im Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Nebenfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 36 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
Das Grundstudium umfasst höchstens 20 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung und die Erfüllung ihrer inhaltlichen Anforderungen setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Geschichte und Klassiker der Soziologie | 2 SWS | ||
- | Soziologie der Industriegesellschaft | 2 SWS | ||
- | Grundbegriffe der Soziologie | 2 SWS | ||
- | Neuere theoretische Ansätze der Soziologie | 2 SWS | ||
- | Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung I | 2 SWS | ||
- | Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland. | 2 SWS | ||
b) | Lehrveranstaltungen (Übung/Seminar) zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse bzw. zum Erwerb von methodologischen und methodischen Grundkenntnissen und deren Vertiefung | |||
- | Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung II | 4 SWS | ||
- | Statistik in den Sozialwissenschaften | 4 SWS | ||
Grundstudium insgesamt | 20 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
1Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Entwicklung von Schwerpunkten, die sich an den individuellen Studieninteressen und Berufsvorstellungen unter besonderer Berücksichtigung des Hauptfaches orientieren. 2Das Hauptstudium umfasst höchstens 16 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
- | Soziologische Theorie | 2 SWS | ||
- | Neuere theoretische Ansätze der Soziologie | 2 SWS | ||
- | Klassiker der Soziologie | 2 SWS | ||
- | EDV in den Sozialwissenschaften | 2 SWS | ||
- | Forschungspraktikum in einer speziellen Soziologie | 4 SWS | ||
- | Spezielle Soziologie | 2 SWS | ||
- | Kolloquium für Examenskandidaten | 2 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 16 SWS | |||
3Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Haupt- oder Oberseminar voraus, das aus den Bereichen Soziologische Theorie, Klassiker der Soziologie oder aus einer speziellen Soziologie stammen sollte. | ||||
3. | Wahlbereich im Grundstudium | |||
Lehrveranstaltungen zur Erweiterung soziologischer Kenntnisse nach eigener Wahl des Studenten, z.B. eine spezielle Soziologie, EDV in den Sozialwissenschaften. | ||||
4. | Wahlbereich im Hauptstudium | |||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten zur Vertiefung der Theoriebildung und Forschungspraxis. |
§ 87 Politische Wissenschaft als Hauptfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Politischen Wissenschaft im Hauptfach sind englische und / oder französische Sprachkenntnisse empfehlenswert.
(2) Studienziele
1Das Studium der Politischen Wissenschaft im Hauptfach soll den Studenten befähigen, Probleme und Fragestellungen der politischen Wirklichkeit mit wissenschaftlichen Methoden sachgerecht und kritisch zu analysieren, Lösungsmöglichkeiten zu finden und deren Auswirkungen zu beurteilen. 2Aufbauend auf dem in den Teilgebieten der Politischen Wissenschaft vermittelten Grundwissen soll der Student sein Wissen an Einzelproblemen vertiefen und dabei das Instrumentarium zur Erforschung von Zusammenhängen der politischen Wirklichkeit erarbeiten, um dadurch zum Transfer von bekannten und unbekannten Problemen befähigt zu werden. 3Die Vertiefung erstrebt nicht Berufsfertigkeit, sondern Berufsfähigkeit in dem Sinne, dass der Student durch die Kenntnis wissenschaftlicher Methoden und durch die Fähigkeit zu Abstraktion, Rekonkretisierung und Transfer dazu befähigt ist, in kurzer Einarbeitungszeit in der Berufspraxis vielfältige und komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen.
(3) Studieninhalte
1. | Pflicht- und Wahlpflichtbereich: | ||
a) | Politische Theorie | ||
Der Student soll lernen, | |||
- | aus der Geschichte des politischen Denkens verschiedene politikpraktische Ansätze zu erarbeiten und dabei exemplarische Fragestellungen, Grundbegriffe und Methoden der politischen Theorie anzuwenden, | ||
- | politisches Denken auf seine Erfahrungsgrundlage, Intention, logische Konsistenz und Wirkungsgeschichte hin zu untersuchen, | ||
- | Zeitbezogenheit und zeitüberdauernden Problemgehalt politischen Denkens sowie seine gesellschaftlichen Voraussetzungen zu erkennen. | ||
b) | Politische Systeme | ||
Der Student soll insbesondere zum System und der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland lernen, | |||
- | die Kategorien, Strukturprinzipien und Institutionen von politischen Systemen anzuwenden, | ||
- | die Funktionsweise des politischen Prozesses innerhalb des politischen Systems zu analysieren und die substantielle Bedeutung der Verfassungsorgane, der intermediären Gruppen und der Stellung des Bürgers im Rahmen des politischen Willensbildungsprozesses abzuwägen, | ||
- | die Interdependenz von politischem System, menschlichem Bewusstsein und verschiedenen Umweltfaktoren im geschichtlichen Zusammenhang herauszuarbeiten, | ||
- | inwiefern politische Systeme "theoriefähig" sind und wie sie sich legitimieren, | ||
- | Leistungen und Defizite sowie Anspruch und Realität politischer Systeme gegeneinander abzuwägen. | ||
c) | Internationale Beziehungen | ||
Der Student soll lernen, | |||
- | sich in die Grundkategorien und zentralen Fragestellungen, die zu einer Strukturanalyse außenpolitischer Entscheidungen, zwischenstaatlicher Interaktionsprozesse und internationaler Organisationen erforderlich sind, einzuarbeiten, | ||
- | durch die Methodik der Anwendung dieser Kategorien internationale Konstellationsanalysen durchzuführen, | ||
- | aus der Durchführung einer Fallstudie Theorien und Methoden kritisch zu erproben und abzuleiten, | ||
- | außenpolitische Entscheidungen und zwischenstaatliche Interaktionsprozesse sowie internationale Konstellationen systematisch zu untersuchen, | ||
- | die Determinanten einzelstaatlicher Außenpolitik im Spannungsfeld von innerstaatlichem Bereich und zwischenstaatlicher Politik zu analysieren, | ||
- | weltpolitische Zusammenhänge zu überblicken und zu erklären. | ||
2. | Wahlbereich | ||
Im Wahlbereich wird auf Veranstaltungen folgender Nachbarwissenschaften verwiesen: | |||
- | Wirtschaftswissenschaften, insbesondere Volkswirtschaftslehre | ||
- | Rechtswissenschaft, insbesondere Öffentliches Recht | ||
- | Geschichte, insbesondere Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts | ||
- | Soziologie, insbesondere politische Soziologie | ||
- | Mathematik, insbesondere Statistik für Sozialwissenschaftler | ||
- | Geographie, insbesondere Kulturgeographie. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Politischen Wissenschaft im Hauptfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Hauptfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 72 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
Das Grundstudium umfasst höchstens 40 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
- | Proseminar: Wissenschaftliche Arbeitstechniken | 2 SWS | ||
- | Proseminare aus den drei Teilgebieten der Politischen Wissenschaft. | 6 SWS | ||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Einführung in die Politische Wissenschaft | 2 SWS | ||
- | je ein Seminar aus den drei Teilgebieten der Politischen Wissenschaft | 6 SWS | ||
- | Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung oder in die Anwendungen von EDV in der Politischen Wissenschaft | 2 SWS | ||
b) | Vorlesungen und Seminare zur Aneignung weiterer Grundkenntnisse und zur Schwerpunktbildung aus den drei Teilgebieten der Politischen Wissenschaft, die sich wie folgt verteilen sollten: | |||
Im Teilgebiet Politische Theorie | insges. 8 SWS | |||
- | Politische Philosophie und Ideengeschichte | |||
- | Sozialwissenschaftliche Theorien der Politik | |||
Im Teilgebiet Politische Systeme | insges. 8 SWS | |||
- | Verfassungsordnungen, politische Institutionen, politische Kultur | |||
- | Politische Prozesse wie Wahlen, politische Willensbildung, politisches Entscheiden und Implementation politischer Programme | |||
- | Politische Akteure wie Parteien, Verbände und soziale Bewegungen | |||
Im Teilgebiet Internationale Beziehungen | insges. 6 SWS | |||
- | Theorien der internationalen Beziehungen, Kooperationsformen und Konfliktstrukturen | |||
- | Die Außenpolitik der Großmächte, die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland |
| ||
Grundstudium insgesamt | 40 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse in allen Teilgebieten sowie der Herausbildung von Schwerpunkten auch im Hinblick auf die Magisterarbeit. Es umfasst höchstens 32 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an zwei Haupt- oder Oberseminaren aus verschiedenen Teilgebieten voraus. | 4 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Hauptseminar aus dem Teilgebiet, das durch die Pflichtscheine nicht abgedeckt wird | 2 SWS | ||
- | Seminare zu Themen, die im Grundstudium noch nicht abgedeckt sind | 6 SWS | ||
c) | Vorlesungen und Seminare zur Schwerpunktbildung aus den drei Teilgebieten insbesondere aus den durch die obligatorischen Seminare nicht abgedeckten Themenfeldern | |||
Teilgebiet Politische Theorie | insges. 6 SWS | |||
- | Politische Philosophie und Ideengeschichte | |||
- | Sozialwissenschaftliche Theorien der Politik | |||
Teilgebiet Politische Systeme | insges. 6 SWS | |||
- | Verfassungsordnungen, politische Institutionen, politische Kultur | |||
- | Politische Prozesse wie Wahlen, politische Willensbildung, politisches Entscheiden und Implementation politischer Programme | |||
- | Politische Akteure wie Parteien, Verbände und soziale Bewegungen | |||
Teilgebiet Internationale Beziehungen | insges. 6 SWS | |||
- | Theorien der internationalen Beziehungen, Kooperationsformen und Konfliktstrukturen. | |||
- | Die Außenpolitik der Großmächte, die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland | |||
d) | Kolloquien zur Begleitung der Magisterarbeit und zur Prüfungsvorbereitung | 2 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 32 SWS | |||
3. | Wahlbereich im Grund- und Hauptstudium | |||
Lehrveranstaltungen aus den Nachbarwissenschaften (Wirtschaftswissenschaften; Rechtswissenschaft, Geschichte, Soziologie, Mathematik, Kulturgeographie) nach eigener Wahl des Studenten. |
§ 88 Politische Wissenschaft als Nebenfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Politischen Wissenschaft im Nebenfach sind englische und/oder französische Sprachkenntnisse empfehlenswert.
(2) Studienziele
1Das Studium der Politischen Wissenschaft soll den Studenten befähigen, Probleme und Fragestellungen der politischen Wirklichkeit mit wissenschaftlichen Methoden sachgerecht und kritisch zu analysieren, Lösungsmöglichkeiten zu finden und deren Auswirkungen zu beurteilen. 2Aufbauend auf dem in den Teilgebieten der Politischen Wissenschaft vermittelten Grundwissen soll der Student sein Wissen an Einzelproblemen vertiefen und dabei das Instrumentarium zur Erforschung von Zusammenhängen der politischen Wirklichkeit erarbeiten, um dadurch zum Transfer von bekannten und unbekannten Problemen befähigt zu werden. 3Die Vertiefung erstrebt nicht Berufsfertigkeit, sondern Berufsfähigkeit in dem Sinne, dass der Student durch die Kenntnis wissenschaftlicher Methoden und durch die Fähigkeit zu Abstraktion, Rekonkretisierung und Transfer dazu befähigt ist, in kurzer Einarbeitungszeit in der Berufspraxis vielfältige und komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen.
(3) Studieninhalte
1. | Pflicht- und Wahlpflichtbereich | ||
a) | Politische Theorie | ||
Der Student soll lernen, | |||
- | aus der Geschichte des politischen Denkens verschiedene politikpraktische Ansätze zu erarbeiten und dabei exemplarische Fragestellungen, Grundbegriffe und Methoden der politischen Theorie anzuwenden, | ||
- | politisches Denken auf seine Erfahrungsgrundlage, Intention, logische Konsistenz und Wirkungsgeschichte hin zu untersuchen, | ||
- | Zeitbezogenheit und zeitüberdauernden Problemgehalt politischen Denkens sowie seine gesellschaftlichen Voraussetzungen zu erkennen. | ||
b) | Politische Systeme | ||
Der Student soll insbesondere zum System und der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland lernen, | |||
- | die Kategorien, Strukturprinzipien und Institutionen von politischen Systemen anzuwenden, | ||
- | die Funktionsweise des politischen Prozesses innerhalb des politischen Systems zu analysieren und die substantielle Bedeutung der Verfassungsorgane, der intermediären Gruppen und der Stellung des Bürgers im Rahmen des politischen Willensbildungsprozesses abzuwägen, | ||
- | die Interdependenz von politischem System, menschlichem Bewusstsein und verschiedenen Umweltfaktoren im geschichtlichen Zusammenhang herauszuarbeiten, | ||
- | inwiefern politische Systeme "theoriefähig" sind und wie sie sich legitimieren, | ||
- | Leistungen und Defizite sowie Anspruch und Realität politischer Systeme gegeneinander abzuwägen. | ||
c) | Internationale Beziehungen | ||
Der Student soll lernen, | |||
- | sich in die Grundkategorien und zentralen Fragestellungen, die zu einer Strukturanalyse außenpolitischer Entscheidungen, zwischenstaatlicher Interaktionsprozesse und internationaler Organisationen erforderlich sind, einzuarbeiten, | ||
- | durch die Methodik der Anwendung dieser Kategorien internationale Konstellationsanalysen durchzuführen, | ||
- | aus der Durchführung einer Fallstudie Theorien und Methoden kritisch zu erproben und abzuleiten, | ||
- | außenpolitische Entscheidungen und zwischenstaatliche Interaktionsprozesse sowie internationale Konstellationen systematisch zu untersuchen, | ||
- | die Determinanten einzelstaatlicher Außenpolitik im Spannungsfeld von innerstaatlichem Bereich und zwischenstaatlicher Politik zu analysieren, | ||
- | weltpolitische Zusammenhänge zu überblicken und zu erklären. | ||
2. | Wahlbereich | ||
Im Wahlbereich wird auf Veranstaltungen folgender Nachbarwissenschaften verwiesen: | |||
- | Wirtschaftswissenschaften, insbesondere Volkswirtschaftslehre, | ||
- | Rechtswissenschaft, insbesondere Öffentliches Recht, | ||
- | Geschichte, insbesondere Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts,, | ||
- | Soziologie, insbesondere politische Soziologie, | ||
- | Mathematik, insbesondere Statistik für Sozialwissenschaftler, | ||
- | Geographie, insbesondere Kulturgeographie. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Politischen Wissenschaft im Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Nebenfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 36 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
Das Grundstudium umfasst höchstens 20 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
- | Proseminar: Wissenschaftliche Arbeitstechniken | 2 SWS | ||
- | Proseminare aus den drei Teilgebieten der Politischen Wissenschaft | 6 SWS | ||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Einführung in die Politische Wissenschaft | 2 SWS | ||
- | zwei Seminare aus den drei Teilgebieten der Politischen Wissenschaft | 4 SWS | ||
b) | Vorlesungen und Seminare zur Aneignung weiterer Grundkenntnisse und zur Schwerpunktbildung aus den drei Teilgebieten der Politischen Wissenschaft | 6 SWS | ||
Grundstudium insgesamt | 20 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse; es umfasst höchstens 16 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar voraus | 2 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | je ein Hauptseminar aus den Teilgebieten, die nicht durch den Pflichtschein abgedeckt werden | 4 SWS | ||
- | Seminare zu Themenfeldern, die im Grundstudium noch nicht abgedeckt wurden | 4 SWS | ||
- | Vorlesungen und Seminare zur Schwerpunktbildung aus den drei Teilgebieten, insbesondere aus den durch die obligatorischen Seminare nicht abgedeckten Themenfeldern | 4 SWS | ||
- | Kolloquium zur Vorbereitung bzw. Begleitung der Abschlussprüfung | 2 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 16 SWS | |||
3. | Wahlbereich im Grund- und Hauptstudium | |||
Lehrveranstaltungen aus Nachbarwissenschaften (Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaft, Geschichte, Soziologie, Mathematik, Kulturgeographie) nach eigener Wahl des Studenten. |
§ 89 Didaktik der Sozialkunde/Politische Bildung (nur als Nebenfach)
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
1Für das Magisterstudium der Didaktik der Sozialkunde als Nebenfach ist die Kenntnis zweier Fremdsprachen empfehlenswert. 2Didaktik der Sozialkunde kann nur in Verbindung mit dem Hauptfach Politische Wissenschaft oder Soziologie studiert werden.
(2) Studienziele
Das Magisterstudium des Nebenfaches Didaktik der Sozialkunde soll in Verbindung mit dem Studium der Politischen Wissenschaft oder der Soziologie die Fähigkeit fördern,
- | sozialwissenschaftliche Studieninhalte und Lernziele auf unterschiedliche Teilnehmergruppen am politischen Unterricht didaktisch umzusetzen, |
- | die Bildungs-Bedeutsamkeit dieser Inhalte zu entfalten und sozialwissenschaftliche Methoden und Ergebnisse für die politische Bildung fruchtbar zu machen, |
- | Erfahrungen aus dem Umgang mit Lerngruppen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Konzepte politischer Bildung zu reflektieren. |
(3) Studieninhalte
- | Geschichte und Theorie politischer Bildung, |
- | Didaktik und Methodik politischen Unterrichts, |
- | Politische Kulturforschung. |
1Didaktik der Sozialkunde hat einen schulischen oder außerschulischen Schwerpunkt. 2Dieser wird vom Studenten selbst durch die Wahl des Praktikumsortes gesetzt: sei es in einer Schule, sei es in einer außerschulischen Bildungseinrichtung.
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Didaktik der Sozialkunde als Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und in ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Nebenfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 36 SWS. 5Das studienbegleitend zu betreibende Praktikum besitzt einen Äquivalenzwert von 4 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | ||
Das Grundstudium umfasst höchstens 20 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
- | Vorlesungen/Seminare aus der Didaktik der Sozialkunde | 8 SWS | |
- | Vorlesungen/Seminare aus Politischer Wissenschaft bzw. Soziologie | 6 SWS | |
- | Vorlesungen/Seminare aus Pädagogik und Psychologie | 4 SWS | |
- | Praktikum (in der Regel im 3 wöchigen Block) | 2 SWS | |
Grundstudium insgesamt | 20 SWS | ||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | ||
Das Hauptstudium umfasst höchstens 16 SWS, | |||
- | Vorlesungen/Seminare aus der Didaktik der Sozialkunde | 6 SWS | |
- | Vorlesungen/Seminare aus Politischer Wissenschaft und Soziologie | 4 SWS | |
- | Vorlesungen/Seminare aus Öffentlichem Recht,. Wirtschaftswissenschaft, Geschichte | 4 SWS | |
- | Praktikum (entfällt, falls bereits im Grundstudium abgeleistet) | 2 SWS | |
Hauptstudium insgesamt | 16 SWS | ||
3. | Wahlbereich in Grund- und Hauptstudium | ||
Lehrveranstaltungen zur Ergänzung notwendiger Fachkenntnisse nach eigener Wahl des Studenten. |
§ 90 Evangelische Theologie als Hauptfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Evangelischen Theologie im Hauptfach ist die Kenntnis zweier Fremdsprachen empfehlenswert.
(2) Studienziele
Das Magisterstudium der Evangelischen Theologie im Hauptfach soll
- | eine fundierte akademische Bildung in der evangelischen Theologie ermöglichen, |
- | Einsicht in das Wesen theologischer Reflexion vermitteln, |
- | zentrale theologische Grundfragen und -probleme verstehen lehren, |
- | die theologische Terminologie klären und verfügbar machen, |
- | mit dem Methodeninstrumentarium der Theologie vertraut machen, |
- | auf kritische Weise mit den wissenschaftstheoretischen Grundlagen der Theologie bekannt machen, |
- | die Befähigung zum interdisziplinären Dialog mit den anderen Wissenschaften grundlegen und befördern, |
- | auf breiter fachwissenschaftlicher Grundlage eine sinnvolle und vertiefende Schwerpunktsetzung ermöglichen, |
- | Kenntnisse der christlichen Überlieferung, d.h. der biblischen Grundlagen und deren Wirkungsgeschichte sowie der gegenwärtigen Glaubensaussagen angesichts heutiger Existenz vermitteln. |
(3) Studieninhalte
Auf der Grundlage dieser Zielvorstellungen erstreckt sich das Studium der Evangelischen Theologie auf folgende Teildisziplinen und inhaltliche Schwerpunkte:
a) | Altes Testament: | |
- | Bibelkundliches Wissen, | |
- | Geschichte Israels, | |
- | Grundprobleme alttestamentlicher Wissenschaft (Urgeschichte; Väter-/Mosesüberlieferung; Prophetie). | |
b) | Neues Testament: | |
- | Bibelkundliches Wissen, | |
- | Synoptische Jesusüberlieferung, | |
- | Johanneische Überlieferung, | |
- | Theologie des Paulus. | |
c) | Kirchengeschichte: | |
- | Geschichte der Kirche, unter besonderer Berücksichtigung der Reformationsgeschichte, | |
- | Kenntnis der wichtigsten christlichen Kirchen und Gruppierungen. | |
d) | Systematische Theologie und Religionswissenschaft: | |
- | Grundwissen Dogmatik, | |
- | Grundwissen (christliche) Ethik, | |
- | Grundwissen Religionswissenschaft, | |
- | Evangelische Theologie im 20. Jahrhundert. | |
e) | Religionspädagogik und Fachdidaktik: | |
- | Theorie-Praxis-Problematik, | |
- | Grundfragen der (außerschulischen) Religionspädagogik, exemplifiziert an einem Handlungsfeld, etwa religiöse Elementarerziehung, kirchliche Jugendarbeit, christliche Erwachsenenbildung. | |
f) | Didaktik des Religionsunterrichts: | |
- | Begründung, Ziele, Inhalte und Methoden des Religionsunterrichts, | |
- | Fachdidaktischer Transfer, | |
- | Kritische Reflexion von Lehrplänen, Unterrichtsmodellen und -materialien des Religionsunterrichts sowie Analyse, Vorbereitung, Durchführung und Beurteilung von Religionsunterricht. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Evangelischen Theologie im Hauptfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Hauptfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 72 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | ||
Das Grundstudium umfasst höchstens 40 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
- | Altes Testament | 6 SWS | |
- | Neues Testament | 8 SWS | |
- | Kirchengeschichte | 6 SWS | |
- | Systematische Theologie und Religionswissenschaft | 10 SWS | |
- | Religionspädagogik und Fachdidaktik | 10 SWS | |
Grundstudium insgesamt | 40 SWS | ||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | ||
Das Hauptstudium umfasst höchstens 32 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
- | Altes Testament | 4 SWS | |
- | Neues Testament | 4 SWS | |
- | Kirchengeschichte | 4 SWS | |
- | Systematische Theologie und Religionswissenschaft | 10 SWS | |
Religionspädagogik und Fachdidaktik | 10 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 32 SWS | ||
3. | Wahlbereich | ||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten, z.B. Systematische Theologie, Religionspädagogik und Fachdidaktik. |
§ 91 Evangelische Theologie als Nebenfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Für das Magisterstudium der Evangelischen Theologie im Nebenfach ist die Kenntnis zweier Fremdsprachen empfehlenswert.
(2) Studienziele
Das Magisterstudium der Evangelischen Theologie im Nebenfach soll
- | grundlegende Einsichten in das Wesen theologischer Reflexion vermitteln, |
- | zentrale theologische Grundfragen und -probleme verstehen lehren, |
- | die theologische Terminologie klären und verfügbar machen, |
- | mit Grundkenntnissen des Methodeninstrumentariums der Theologie vertraut machen, |
- | Grundkenntnisse der christlichen Überlieferung, d.h. der biblischen Grundlagen und deren Wirkungsgeschichte sowie der gegenwärtigen Glaubensaussagen angesichts heutiger Existenz vermitteln. |
(3) Studieninhalte
Auf der Grundlage dieser Zielvorstellungen erstreckt sich das Studium der Evangelischen Theologie im Nebenfach auf folgende Teildisziplinen und inhaltliche Schwerpunkte:
a) | Altes Testament: | |
- | Bibelkundliches Grundwissen, | |
- | Grundzüge der Geschichte Israels, | |
- | Exemplarische Probleme alttestamentlicher Wissenschaft, etwa Urgeschichte, Prophetie o.ä. | |
b) | Neues Testament: | |
- | Bibelkundliches Grundwissen, | |
- | Grundzüge der synoptischen Jesusüberlieferung, | |
- | Grundzüge der Theologie des Paulus. | |
c) | Kirchengeschichte: | |
- | Überblick über die Geschichte der Kirche, unter besonderer Berücksichtigung der Reformationsgeschichte, | |
- | Grundkenntnisse der wichtigsten christlichen Kirchen und Gruppierungen. | |
d) | Systematische Theologie und Religionswissenschaft: | |
- | Überblick über die Dogmatik, | |
- | Überblick über die (christliche) Ethik, | |
- | Überblick Religionswissenschaft, | |
- | Grundzüge der evangelischen Theologie im 20. Jahrhundert. | |
e) | Religionspädagogik und Fachdidaktik: | |
- | Grundzüge der Theorie-Praxis-Problematik, | |
- | Grundzüge der (außerschulischen) Religionspädagogik, | |
- | Grundprobleme der Didaktik des Religionsunterrichts: Begründung, Ziele, Inhalte und Methoden des Religionsunterrichts, | |
- | Fachdidaktischer Transfer. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Evangelischen Theologie im Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Nebenfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 36 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | ||
Das Grundstudium umfasst höchstens 20 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
- | Altes Testament | 2 SWS | |
- | Neues Testament | 4 SWS | |
- | Kirchengeschichte | 2 SWS | |
- | Systematische Theologie und Religionswissenschaft | 6 SWS | |
- | Religionspädagogik und Fachdidaktik | 6 SWS | |
Grundstudium insgesamt | 20 SWS | ||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | ||
Das Hauptstudium umfasst höchstens 16 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||
- | Altes Testament | 2 SWS | |
- | Neues Testament | 4 SWS | |
- | Kirchengeschichte | 2 SWS | |
- | Systematische Theologie und Religionswissenschaft | 4 SWS | |
- | Religionspädagogik und Fachdidaktik | 4 SWS | |
Hauptstudium insgesamt | 16 SWS | ||
3. | Wahlbereich in Grund- und Hauptstudium | ||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten, z.B. Systematische Theologie und Religionswissenschaft, Religionspädagogik und Fachdidaktik. |
§ 92 Religionsgeschichte als Hauptfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
1Für das Magisterstudium der Religionsgeschichte im Hauptfach sind englische Sprachkenntnisse empfehlenswert. 2Der Nachweis des Latinums oder Kenntnisse anderer Kultursprachen wie Arabisch, Chinesisch oder Sanskrit bis spätestens zur Anmeldung zur Zwischenprüfung wird empfohlen.
(2) Studienziele
Das Magisterstudium im Hauptfach soll
- | eine fundierte Fachausbildung im Fach "Religionsgeschichte" bzw. "Religionswissenschaft" gewährleisten, |
- | eine gründliche Kenntnis der Geschichte der Religionen vermitteln, |
- | die Beziehung der Religionen zu anderen Lebensbereichen wie Kultur und Gesellschaft erforschen, |
- | Verständnis für die interkulturellen Probleme und die interreligiösen Beziehungen wecken, |
- | eine gründliche Kenntnis der systematischen Aspekte des Fachs vermitteln, |
- | den Erwerb vertiefter Spezialkenntnisse und die Bildung eines Studienschwerpunktes im Hauptstudium ermöglichen, |
- | eine gründliche Kenntnis der Geschichte, der Methoden und der Teildisziplinen des Fachs vermitteln. |
(3) Studieninhalte
Das Studium der Religionsgeschichte im Hauptfach umfasst folgende Bereiche:
- | Geschichte der Religionen in der Gesamtheit ihrer Erscheinungsformen in ihren jeweiligen kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten, |
- | Theoretische und vergleichende Themen sowie die systematische Erforschung der Religionen, |
- | Religionswissenschaftliche Methoden, religionswissenschaftliche Entwürfe, einzelne Teildisziplinen wie Religionsgeschichte, Religionsphänomenologie, Religionssoziologie, Religionspsychologie. |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Religionsgeschichte im Hauptfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Hauptfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 72 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
Das Grundstudium umfasst höchstens 40 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Einführung in das Fach Religionsgeschichte | 2 SWS | ||
- | zwei Veranstaltungen (Proseminare oder Vorlesungen) aus dem Bereich der Einführungen in einzelne Weltreligionen oder in neureligiöse Bewegungen | 4 SWS | ||
- | zwei weitere Seminare aus den Bereichen der Einführung in einzelne Religionen, der Einführungen in religionswissenschaftliche Grundbegriffe, der Einführungen in die Religionen als Gemeinschaft, der Einführungen in Teildisziplinen, der Einführungen in religionswissenschaftliche Entwürfe und in die Bedeutung des Faches Religionsgeschichte | 4 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | zwei der drei Vorlesungen über den Buddhismus, den Hinduismus und den Islam | 4 SWS | ||
- | zwei Seminare, zur Vertiefung der Kenntnisse einer Religion nach Wahl des Studenten | 4 SWS | ||
- | eine von drei Vorlesungen "Typen der Religiosität", "Religionen in Deutschland", "Religionskritik" | 2 SWS | ||
c) | Lehrveranstaltungen zur Vertiefung religionswissenschaftlicher Kenntnisse | |||
Drei für die Religionswissenschaft relevante einführende Lehrveranstaltungen aus Fachgebieten wie | ||||
- | Alt-Orientalistik, | |||
- | Ägyptologie, | |||
- | Indologie, | |||
- | Islamwissenschaft, | |||
- | Japanologie, | |||
- | Philosophie, | |||
- | Sinologie, | |||
- | Theologie, | |||
- | Volkskunde | 6 SWS | ||
Sieben weitere Seminare aus dem Bereich der Einführungen | 14 SWS | |||
Grundstudium insgesamt | 40 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
Das Hauptstudium umfasst höchstens 32 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren aus den Bereichen der systematischen Religionswissenschaft und Religionsgeschichte voraus | 4 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | drei weitere Seminare aus den Bereichen der systematischen Religionswissenschaft und der Religionsgeschichte | 6 SWS | ||
- | drei Grundlagenvorlesungen, soweit noch nicht im Grundstudium besucht | 6 SWS | ||
c) | Lehrveranstaltungen zur Vertiefung religionswissenschaftlicher Kenntnisse und zur Bildung von Schwerpunkten | |||
- | vier Veranstaltungen zur Herausbildung und Vertiefung inhaltlicher Schwerpunkte | 8 SWS | ||
- | für die religionswissenschaftlichen Schwerpunkte relevante vertiefte Veranstaltungen aus Fachgebieten wie Indologie, Islamwissenschaften u.a. | 6 SWS | ||
- | Kolloquium zur Vorbereitung bzw. zur begleitenden Betreuung der Magisterarbeit und zur Prüfungsvorbereitung | 2 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 32 SWS | |||
3. | Wahlbereich im Grund- und Hauptstudium | |||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten zur Vertiefung erworbener Grundlagenkenntnisse. |
§ 93 Religionsgeschichte als Nebenfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
1Für das Magisterstudium der Religionsgeschichte im Nebenfach sind englische Sprachkenntnisse empfehlenswert. 2Der Nachweis des Latinums oder von Kenntnissen in anderen Kultursprachen wie Arabisch, Chinesisch oder Sanskrit bis spätestens zur Anmeldung zur Zwischenprüfung wird empfohlen.
(2) Studienziele
Das Magisterstudium der Religionsgeschichte im Nebenfach soll
- | eine Grundausbildung im Fach "Religionsgeschichte" bzw. "Religionswissenschaft" gewährleisten, |
- | Grundkenntnisse der Geschichte der Religionen vermitteln, |
- | Grundkenntnisse der systematischen Aspekte des Fachs vermitteln, |
- | Grundkenntnisse der Methoden und der Teildisziplinen des Fachs ermöglichen. |
(3) Studieninhalte
Das Studium der Religionsgeschichte im Nebenfach umfasst folgende Bereiche:
- | Geschichte der Weltreligionen in der Gesamtheit ihrer Erscheinungsformen, |
- | Thematische und systematische Aspekte der Religionsgeschichte, |
- | Teildisziplinen der Religionswissenschaft (Religionsgeschichte, Religionsphänomenologie, Religionssoziologie, Religionspsychologie, religionswissenschaftliche Methoden). |
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Religionsgeschichte im Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und in ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium im Nebenfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 36 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | |||
Das Grundstudium umfasst höchstens 20 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
a) | Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | Einführung in das Fach Religionsgeschichte | 2 SWS | ||
- | Proseminar oder Vorlesung aus dem Bereich der Einführungen in einzelne Religionen oder neureligiöse Bewegungen | 2 SWS | ||
- | Seminar aus den Bereichen der Einführungen in einzelne Religionen, der Einführungen in religionswissenschaftliche Grundbegriffe, der Einführungen in die Religionen als Gemeinschaft, der Einführungen in Teildisziplinen, der Einführungen in religionswissenschaftliche Entwürfe und in die Bedeutung des Faches Religionsgeschichte | 2 SWS | ||
b) | Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung setzt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen voraus: | |||
- | zwei der drei Vorlesungen über den Buddhismus, den Hinduismus, den Islam | 4 SWS | ||
- | ein Seminar, zur Vertiefung der Kenntnis einer Religion | 2 SWS | ||
- | vier weitere Seminare aus dem Bereich der Einführungen | 8 SWS | ||
Grundstudium insgesamt | 20 SWS | |||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | |||
Das Hauptstudium umfasst höchstens 16 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | ||||
- | Hauptseminar zur Zulassung zur Magisterprüfung aus den Bereichen der systematischen Religionswissenschaft und der Religionsgeschichte | 2 SWS | ||
- | vier Grundlagenvorlesungen und Seminare aus den Bereichen der systematischen Religionswissenschaft und der Religionsgeschichte zur Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung | 8 SWS | ||
- | weitere Seminare aus den Bereichen der systematischen Religionswissenschaft und der Religionsgeschichte zur Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse | 6 SWS | ||
Hauptstudium insgesamt | 16 SWS | |||
3. | Wahlbereich im Grund- und Hauptstudium | |||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten, z.B. aus den Fächern Indologie, Islamwissenschaft, Philosophie, Sinologie. |
§ 94 Sportpädagogik als Hauptfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß der Qualifikationsverordnung vom 10. Oktober 1978 (GVBl S. 712) hat der Student den Nachweis über die Ablegung einer Eignungsprüfung zu erbringen, die ihn zur Belegung der späteren sportpraktisch und sporttheoretisch orientierten Sportarten befähigt.
(2) Studienziele
1Das Magisterstudium der Sportpädagogik im Hauptfach soll
- | (sport)pädagogische Grundbegriffe klären und verfügbar machen, |
- | akademische Bildung an sportpädagogischen Fragen und Erkenntnissen ermöglichen, |
- | zentrale pädagogische Grundfragen und -probleme unter besonderer Berücksichtigung sportpädagogischer Gesichtspunkte thematisieren und erörtern, |
- | Kenntnisse der in der (sport)pädagogischen Forschung verwendeten Methoden vermitteln, |
- | die Auseinandersetzung mit den die Sportpädagogik mitbestimmenden angrenzenden Disziplinen der Sonderpädagogik, Soziologie, Philosophie, Psychologie, Medizin ermöglichen, |
- | Fähigkeiten und Methoden vermitteln, die dem Studenten ein Reagieren auf die sich verändernde Berufs- und Arbeitswelt ermöglichen. |
2Die Kombinationsmöglichkeiten im Magisterstudiengang eröffnen dem Studenten Verbindungen mit anderen Wissenschaften und Wissenschaftsdisziplinen je nach der eigenen Interessenslage. 3Der exemplarische Einblick in die Vermittlung und Lehre sportartspezifischer, Theorie und Praxis mitbestimmender Faktoren und Gegebenheiten soll den Zugang zu dem gesamten Sportpraxisbereich erleichtern.
(3) Studieninhalte
1Dem Magisterstudiengang im Bereich der Sportwissenschaften liegt ein Schwerpunkt im sporttheoretischen Bereich zu Grunde. 2Der Bereich der Sportpraxis ist im Umfang vergleichsweise reduziert, steht aber in enger, kompensierender Wirkung mit der Theorie der jeweiligen Sportpraxis. 3Innerhalb der Sportpraxis kommt es zu einer Auseinandersetzung
- | mit Praxis und Theorie fünf selbstgewählter Sportarten, |
- | mit Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart. |
4Mit den Themenbereichen
- | Einführung in die Sportwissenschaft und |
- | Einführung in wissenschaftliches Arbeiten |
erhält der Student einen Einblick in wissenschaftssystematische Aspekte seines Studienganges, die ihm darüber hinaus Einblicke in nicht gewählte Wissenschaftsdisziplinen ermöglichen. 5Fragen der Systematisierung, Verwendung verschiedener Forschungsmethoden sowie die Wege der unterschiedlichen Erkenntnisgewinnung werden den Studenten bis hin zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten (Magisterarbeit) näher gebracht. 6Durch die Lehre der verschiedenen Sportarten gewinnt der Student einen exemplarischen Einblick in Theorie und Praxis von Sportarten. 7Mit dem Themenbereich "Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart" sowie mit der Berücksichtigung des Bereiches "sportliche Bewegungen/sportmotorische Handlungen/sportbezogene Tätigkeiten" werden Lehrveranstaltungsgegenstände eingesetzt, die sportartenübergreifenden Charakter tragen, für viele Zielgruppen zutreffen und Sportaktivitäten verschiedener Arten einschließen und nicht durch ein enges Sportartenverständnis geprägt sind.
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Studium der Sportpädagogik im Hauptfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für ein planmäßiges Studium im Hauptfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 72 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Grundstudium | ||||
Das Grundstudium umfasst höchstens 40 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||||
a) | Einführende Lehrveranstaltungen | ||||
- | Einführung in die Sportwissenschaft | 4 SWS | |||
- | Einführung in wissenschaftliches Arbeiten | 4 SWS | |||
b) | Lehrveranstaltungen zu Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen | ||||
- | Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart | 4 SWS | |||
- | Praxis und Theorie zweier Sportarten nach Wahl des Kandidaten aus einem vorzugebenden Katalog (Eignungsprüfung in diesen Sportarten muss vorliegen) | 10 SWS | |||
c) | Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen | ||||
- | Gruppe I: | Sportgeschichte | |||
oder | |||||
Sportphilosophie, | |||||
Sportpädagogik, | |||||
Sportpsychologie, | |||||
Sportsoziologie | 8 SWS | ||||
- | Gruppe II: | Bewegungswissenschaft, | |||
Sportphysiologie, | |||||
Sportmedizin, | |||||
Trainingswissenschaft | 8 SWS | ||||
d) | Eine weitere sportwissenschaftliche Disziplin nach Wahl oder die Vertiefung einer bereits gewählten sportwissenschaftlichen Disziplin aus Gruppe I oder Gruppe II | 2 SWS | |||
Grundstudium insgesamt | 40 SWS | ||||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | ||||
Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und der Festigung des Schwerpunktbereiches; es umfasst höchstens 32 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||||
a) | Lehrveranstaltungen zur Forschungsmethodologie | ||||
- | Forschungsmethoden in der Sportwissenschaft | 2 SWS | |||
- | Konzipierung sportwissenschaftlicher Arbeiten (Magisterarbeit) | 2 SWS | |||
b) | Lehrveranstaltungen zu Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen | ||||
- | Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart | 2 SWS | |||
- | Praxis und Theorie dreier weiterer im Grundstudium nicht gewählter Sportarten aus einem vorzugebenden Katalog (Eignungsprüfung in diesen Sportarten muss vorliegen) | 14 SWS | |||
c) | Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen und zu übergreifenden Themenfeldern der Sportwissenschaft | ||||
- | Vertiefung der sportwissenschaftlichen Disziplinen | ||||
Gruppe I: | Sportgeschichte | ||||
oder | |||||
Sportphilosophie, | |||||
Sportpädagogik, | |||||
Sportpsychologie, | |||||
Sportsoziologie | |||||
Gruppe II: | Bewegungswissenschaft, | ||||
Sportphysiologie, | |||||
Sportmedizin, | |||||
Trainingswissenschaft | 4 SWS | ||||
- | Übergreifende Them,enfelder der Sportwissenschaft wie z.B. | 4 SWS | |||
Sport und Freizeit, | |||||
Sport und Prävention/Gesundheit, | |||||
Sport und Leistung | |||||
- | Sonstige Lehrveranstaltungen: Teilnahme an zwei Lehrveranstaltungen aus folgendem Angebot: | 4 SWS | |||
Praktikum, | |||||
Projekt, | |||||
Wissenschaftliches Kolloquium | |||||
Hauptstudium insgesamt | 32 SWS | ||||
3. | Wahlbereich im Grundstudium | ||||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten zur Ergänzung sportwissenschaftlicher Disziplinen. | |||||
4. | Wahlbereich im Hauptstudium | ||||
Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl des Studenten zur Vertiefung übergreifender Themenfelder aus Theorie und Praxis. |
§ 95 Sportpädagogik als Nebenfach
(1) Studienempfehlungen und Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß der Qualifikationsverordnung vom 10. Oktober 1978 (GVBl S. 712) hat der Student den Nachweis über die Ablegung einer Eignungsprüfung zu erbringen, die ihn zur Belegung der späteren sportpraktisch und sporttheoretisch orientierten Sportarten befähigt.
(2) Studienziele
1Das Magisterstudium der Sportpädagogik im Nebenfach soll
- | (sport)pädagogische Grundbegriffe klären und verfügbar machen, |
- | akademische Bildung an sportpädagogischen Fragen und Erkenntnissen ermöglichen, |
- | zentrale pädagogische Grundfragen und -probleme unter besonderer Berücksichtigung sportpädagogischer Gesichtspunkte thematisieren und erörtern, |
- | Kenntnisse der in der (sport)pädagogischen Forschung verwendeten Methoden vermitteln, |
- | die Auseinandersetzung mit den die Sportpädagogik mitbestimmenden angrenzenden Disziplinen der Sonderpädagogik, Soziologie, Philosophie, Psychologie, Medizin ermöglichen, |
- | Fähigkeiten und Methoden vermitteln, die dem Studenten ein Reagieren auf die sich verändernde Berufs- und Arbeitswelt ermöglichen. |
2Die Kombinationsmöglichkeiten im Magisterstudiengang eröffnen dem Studenten Verbindungen mit anderen Wissenschaften und Wissenschaftsdisziplinen je nach der eigenen Interessenlage. 3Der exemplarische Einblick in die Vermittlung und Lehre sportartspezischer, Theorie und Praxis mitbestimmender Faktoren und Gegebenheiten soll den Zugang zu dem gesamten Sportpraxisbereich erleichtern.
(3) Studieninhalte
1Dem Magisterstudiengang im Bereich der Sportwissenschaften liegt ein Schwerpunkt im sporttheoretischen Bereich zu Grunde. 2Der Bereich der Sportpraxis ist im Umfang vergleichsweise reduziert, steht aber in enger, kompensierender Wirkung mit der Theorie der jeweiligen Sportpraxis. 3Innerhalb der Sportpraxis kommt es zu einer Auseinandersetzung
- | mit Praxis und Theorie dreier selbstgewählter Sportarten, |
- | mit Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart. |
4Mit den Themenbereichen
- | Einführung in die Sportwissenschaft und |
- | Einführung in wissenschaftliches Arbeiten |
erhält der Student einen Einblick in wissenschaftssystematische Aspekte seines Studienganges, die ihm darüber hinaus Einblicke in nicht gewählte Wissenschaftsdisziplinen ermöglichen. 5Fragen der Systematisierung, Verwendung verschiedener Forschungsmethoden sowie die Wege der unterschiedlichen Erkenntnisgewinnung werden den Studenten bis hin zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten (Magisterarbeit) näher gebracht. 6Durch die Lehre der verschiedenen Sportarten gewinnt der Student einen exemplarischen Einblick in Theorie und Praxis von Sportarten. 7Mit dem Themenbereich "Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart" sowie mit der Berücksichtigung des Bereichs "sportliche Bewegungen/sportmotorische Handlungen/sportbezogene Tätigkeiten" sowie Bewegungen/sportmotorische Handlungen/ sportbezogene Tätigkeiten" werden Lehrveranstaltungsgegenstände eingesetzt, die sportartenübergreifenden Charakter tragen, für viele Zielgruppen zutreffen und Sportaktivitäten verschiedene Arten einschließen und nicht durch ein enges Sportartenverständnis geprägt sind.
(4) Aufbau und Gliederung des Studiums
1Das Magisterstudium der Sportpädagogik im Nebenfach gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. 2Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt sein soll. 3Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen, die bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgelegt sein soll. 4Der Umfang der für das planmäßige Studium der Sportpädagogik im Nebenfach erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 36 SWS.
1. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium | ||||
Das Grundstudium umfasst höchstens 20 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||||
a) | Einführende Lehrveranstaltungen | ||||
- | Einführung in die Sportwissenschaft | 2 SWS | |||
b) | Lehrveranstaltungen zu Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen | ||||
- | Praxis und Theorie zweier Sportarten nach Wahl des Studenten aus einem vorzugebenden Katalog (Eignungsprüfung in diesen Sportarten muss vorliegen) | 10 SWS | |||
c) | Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen | ||||
- | Gruppe I: | Sportgeschichte | |||
oder | |||||
Sportphilosophie, | |||||
Sportpädagogik, | |||||
Sportpsychologie, | |||||
Sportsoziologie | 4 SWS | ||||
- | Gruppe II: | Bewegungswissenschaft, | |||
Sportphysiologie, | |||||
Sportmedizin, | |||||
Trainingswissenschaft | 4 SWS | ||||
Grundstudium insgesamt | 20 SWS | ||||
2. | Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium | ||||
Das Hauptstudium dient der weiteren Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse; es umfasst höchstens 16 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: | |||||
a) | Lehrveranstaltungen zu Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen | ||||
- | Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart | 2 SWS | |||
- | Praxis und Theorie einer Sportart nach Wahl des Studenten aus einem vorzugebenden Katalog (Eignungsprüfung in dieser Sportart muss vorliegen) | 5 SWS | |||
b) | Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen und zu übergreifenden Themenfeldern der Sportwissenschaft | ||||
- | Vertiefung der sportwissenschaftlichen Disziplinen | ||||
Gruppe I: | Sportgeschichte | ||||
oder | |||||
Sportphilosophie, | |||||
Sportpädagogik, | |||||
Sportpsychologie, | |||||
Sportsoziologie | |||||
Gruppe II: | Bewegungswissenschaft, | ||||
Sportphysiologie, | |||||
Sportmedizin, | |||||
Trainingswissenschaft | 3 SWS | ||||
- | Übergreifende Themenfelder der Sportwissenschaft wie z.B.: | ||||
Sport und Freizeit, | |||||
Sport und Prävention/Gesundheit, | |||||
Sport und Leistung | 3 SWS | ||||
c) | Sonstige Lehrveranstaltungen | ||||
- | Teilnahme an zwei Lehrveranstaltungen aus folgendem Angebot: | ||||
Praktikum, | |||||
Projekt, | |||||
Wissenschaftliches Kolloquium | 3 SWS | ||||
Hauptstudium insgesamt | 16 SWS | ||||
3. | Wahlbereich im Grund- und Hauptstudium | ||||
Lehrveranstaltungen zur Vertiefung sportpädagogischer Theorie und Praxis nach eigener Wahl des Studenten. |