Kommission für Haushaltsangelegenheiten
Stand: 01.12.2024
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Der Kommission für Haushaltsangelegenheiten obliegt die Beratung der Aufstellung der Voranschläge zum Staatshaushaltsplan sowie haushalterischer Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere der Ressourcenallokation, der Schaffung universitätsinterner Regelwerke und der Steuerung finanzwirksamer Maßnahmen. Die Kommission für Haushaltsangelegenheiten kann dazu Beschlussempfehlungen erarbeiten.