Deutsch Intern
  • [Translate to Englisch:] Neue Universität, Sanderring

Rahmenvereinbarung der JMU

Durch das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (HIG), welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, erfolgt die strategische Hochschulsteuerung nicht mehr durch Zielvereinbarungen, sondern durch eine Rahmenvereinbarung in Kombination mit hochschulindividuellen Hochschulverträgen.

Rahmenvereinbarung und Hochschulverträge (StMWK)

Hochschulvertrag

Der Hochschulvertrag soll unter Wahrung der größtmöglichen Eigenverantwortung der Hochschulen einerseits Planungssicherheit ermöglichen und andererseits Entwicklungsperspektiven eröffnen und eine Profilbildung vorantreiben.

Der Hochschulvertrag gliedert sich in zehn Handlungsfelder. Innerhalb dieser Felder vereinbaren Wissenschaftsministerium und Hochschule konkrete Ziele, die mit Maßnahmen hinterlegt sind. Diese werden sowohl über die Grundfinanzierung als auch über einen Strategiefonds für ausgewählte Schwerpunkte finanziert. Der Hochschulvertrag legt Berichtspflichten fest und regelt außerdem die Konsequenzen, wenn vereinbarte Ziele nicht erreicht werden.

Zehn Handlungsfelder des Hochschulvertrags:

  • Studium und Lehre, Weiterbildung
  • Forschung
  • Wirkung in die Gesellschaft und Transfer
  • Hochschulpersonal, Nachwuchs- und Begabtenförderung
  • Gleichstellung, Chancengleichheit, Inklusion
  • Internationalisierung
  • Kooperationen und Verbünde
  • Digitale Transformation, Digitalisierung in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung
  • Nachhaltigkeit, Klimaschutz
  • Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Verwaltung

Der Hochschulvertrag der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist bis 31.12.2027 gültig.

Zum Hochschulvertrag (PDF, 1 MB, barrierefrei)

Zielvereinbarungen

Von 2008 bis 2022 haben die bayerischen Hochschulen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) regelmäßig Zielvereinbarungen abgeschlossen, in denen Schwerpunkte der Entwicklung und Profilbildung festgelegt wurden.

Die Zielvereinbarung dient der Konkretisierung der im Innovationsbündnis Hochschule 4.0 verbindlich vereinbarten zehn Maßnahmen zur Umsetzung der hochschulpolitischen Zielsetzungen. Darüber hinaus enthält die Zielvereinbarung Regelungen über Berichtspflichten sowie über Konsequenzen für das Erreichen bzw. Nicht-Erreichen von Zielen. Die Zielvereinbarung enthält Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen in folgenden Bereichen:

  • Nachwuchsförderung und Personalentwicklung
  • Inklusion und Stärkung der Sonderpädagogik
  • Lehrauftragsvergütungen und Musiklehrerausbildung
  • Gründung und Transfer
  • Ausbauprogramm
  • Förderung der Gleichstellung
  • Förderung der Forschung
  • Förderung der Lehre
  • Förderung von Verwaltungsinfrastrukturen

Zielvereinbarungen Laufzeit bis 2022 als PDF

Die bisherigen Zielvereinbarungen und die Sonderzielvereinbarungen zum Hochschulausbau wurden in einem Papier zusammengefasst. Am 8. Juli 2013 wurden die Zielvereinbarungen mit einer Laufzeit von 2013 - 2018 unterzeichnet. Allgemeine hochschulpolitische Ziele sind u.a:

  • Sicherstellung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten
  • Systematische Qualitätsverbesserung in der Lehre
  • Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis
  • Förderung der Gleichstellung und des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Internationalisierung
  • Stärkung des Wissens- und Technologietransfers
  • Realisierung der inklusiven Hochschule

Zielvereinbarungen Laufzeit bis 2018 als PDF

Am 17. Juli 2009 wurde mit den Hochschulen die zweite Generation der Zielvereinbarungen abgeschlossen. Deren Laufzeit reichte von 2009 bis 2013 und befasste sich insbesondere mit der weiteren Profilbildung und der strukturellen Fortentwicklung - also mit qualitativen und allgemeinen hochschulpolitischen Zielen. Dazu zählen u. a.:

  • die Stärkung individueller Profile
  • qualitätsverbessernde Maßnahmen sowie die Entwicklung von Verfahren zur Qualitätssicherung
  • die weitere Professionalisierung der Organisations- und Verwaltungsstrukturen, zum Beispiel Einführung eines leistungsfähigen Rechnungswesens mit Kosten-Leistungs-Rechnung und die Verankerung effizienter IuK-Strukturen
  • der Aufbau der akademischen Weiterbildung
  • die Internationalisierung
  • Verbesserungen der familienfreundlichen Gestaltung
  • die Förderung des Gleichstellungsauftrags
  • die Optimierung der Nachwuchsförderung

Zielvereinbarungen Laufzeit bis 2013 als PDF

Am 21. Juli 2006 schlossen die bayerischen Hochschulen erstmals Zielvereinbarungen mit dem Staatsministerium ab. In den Schriftstücken wurde die weitere Entwicklung und Profilbildung der Hochschulen bis Ende 2008 festgelegt.

In ihrer Zielvereinbarung hat sich die Universität Würzburg u. a. folgende Ziele gesetzt:

  • Aufbau eines neuen Studiengangs „Technologie der Funktionswerkstoffe“
  • Ausbau der Internationalen Graduiertenschule für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Intensivierung der Ausbildung der Lehrer/innen durch Neuordnung der naturwissenschaftlichen Fachdidaktiken
  • Auflösung der Fakultät für Geowissenschaften und Überführung der Geographie in eine Philosophische Fakultät
  • Fusionierung der Philosophischen Fakultäten I und II
  • Schaffung größerer Einheiten, auch innerhalb einer Fakultät
  • Einrichtung des „Zentrums für Musikforschung Nordbayern“, das die Universität in Kooperation mit der Hochschule für Musik realisiert

Zielvereinbarungen Laufzeit bis 2008 als PDF