Vorbeugender Brandschutz
Unter vorbeugendem Brandschutz können alle Vorkehrungen verstanden werden, die der Brandverhütung dienen und die geeignet sind, die Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Auch Vorbereitungen zum Löschen von Bränden und zum Retten von Menschen und Tieren aus Brandgefahren gehören zum vorbeugenden Brandschutz.
Vorbeugender Brandschutz wird unterteilt in:
1.1 Baulicher Brandschutz
Gesamtheit aller bautechnischen Maßnahmen zur Verhütung von Brandschäden, insbesondere der zur Verhinderung einer Brandausbreitung, zur Erleichterung der Brandbekämpfung sowie zur Rettung oder zur Selbstrettung von Personen.
Bsp.:
Wände, Decken, Türen Treppenräume, Bildung von Brandabschnitten und von Rauchabschnitten usw.1.2 anlagentechnischer Brandschutz
Dient der Warnung von Personen, Alarmierung und Bekämpfung im Brandfall.
1.3 Betrieblicher/Organisatorischer Brandschutz
Beim betrieblichen Brandschutz handelt es sich um eigenverantwortlich wahrzunehmende personelle und organisatorische Maßnahmen. Damit Brände aktiv verhütet werden und die Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen sichergestellt ist, müssen Aufgaben und
Kompetenzen des Personals klar geregelt und regelmäßig geschult werden.Dazu dient insbesondere die Brandschutzordnung mit dem
- Teil A: für alle Personen im Gebäude
- Teil B: für alle Mitarbeiter (Anhang 1 - 3)
- Teil C: für alle Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben
- Information für Helfer bei Evakuierungen
Die Brandschutzordnungen sind vom Vorgesetzten zu unterschreiben und im Sinne einer Betriebsanweisung allen Beschäftigten bekannt zu geben.
Anhand der Brandschutzordnung ist die Evakuierung des Gebäudes mindestens alle 2 Jahre zu üben.
Gesetze, Vorschriften, DIN, GUV etc.: