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Occupational Health and Safety, Animal Welfare and Environmental Protection

Büro-/Bildschirmsarbeitsplätze und Ergonomie

Sie sind Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter am Bildschirmarbeitsplatz oder verantwortliche Person für Mitarbeitende mit Bildschirmarbeitsplatz?

Insbesondere wenn Neuanschaffungen oder Umbauten nötig werden, ist es notwendig sich über Anforderungen und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen zu informieren.

Wie sollte der Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet sein?

  • Blendung und Reflexionen durch Lichteinfall auf dem Bildschirm vermeiden 
  • Bildschirmarbeitsplätze möglichst senkrecht, mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung anordnen. (Tageslicht kommt von der Seite)
  • Raumfläche pro Beschäftigter sollte ca. 8 bis 10 m2 betragen.

  • Die auf der Tischplatte aufliegenden Unterarme sollten mit den Oberarmen einen rechten Winkel bilden. Schultern und Oberarme hängen dabei locker herab.
  • Ausreichend große Arbeitsfläche. (optimal: 160-180 cm x 80 cm / funktional: 120 cm x 80 cm)
  • Mindestarbeitsfläche bei Tischkombinationen 1,28 m2
  • Ausreichende Beinfreiheit unter dem Tisch gewährleisten
  • Nichtglänzende Tischoberflächen bevorzugen, um Reflexionen zu vermeiden. Helle Farbtöne sind dunklen vorzuziehen.

  • Nur Stühle mit 5 Beinen, gebremsten Rollen sowie höhenverstellbarer und drehbarer Sitzfläche benutzen.
  • Die Rückenlehne muss in der Höhe und Neigung verstellbar sein.
  • ergonomisch richtige Einstellung des Stuhles wählen

  • Nennbeleuchtungsstärke für Allgemeinbeleuchtung im Arbeitsraum mind. 500 lx.
  • Leuchten im Arbeitsraum parallel zur Fensterfront anordnen.
  • Lichtfarben von Leuchtstofflampen neutralweiß (nw) bis warmweiß (ww).
  • Die Lampen müssen flimmer- und flackerfrei wirken

Die Konzentration wird besonders dann beansprucht, wenn der Arbeitsplatz falsch beleuchtet ist. Bei Kunstlicht sollte man auf die richtige Beleuchtungsstärke achten und besonders Blendungen oder Spiegelungen vermeiden. Die ideale Beleuchtung ist immer noch das Tageslicht, jedoch nur ohne direkte Sonneneinstrahlung.

   weitere Infos von der BAuA

  • Lärmarme Drucker oder Plotter einsetzen oder die Geräte in einen separaten Raum auslagern.
  • Der Beurteilungspegel im Arbeitsraum muss < 55 dB(A) liegen.

  • Der ideale Abstand zwischen Augen und Monitor beträgt 50 bis 80 Zentimeter.
  • Die oberste Textzeile auf dem Bildschirm sollte in horizontaler Blicklinie liegen.
  • Bildschirm so tief als möglich nach unten und leicht nach hinten geneigt einstellen.
  • Bei häufigem Schreiben mit ständigem Blickwechsel (zwischen Vorlage und Bildschirm) seitlichen Konzepthalter/Vorlagenhalter verwenden
  • Nur Bildschirme mit entspiegelter Oberfläche sowie mit CE- bzw. GS-Zeichen auswählen.
  • Bildschirmeinstellungen mit Positivdarstellung bevorzugen (dunkle Schrift auf hellem Grund)
  • Je größer der Monitor, desto besser. Bildschirmdiagonalen von mindestens 17 Zoll sind wichtig. Die Blickrichtung auf den Bildschirm sollte immer parallel zur Fensterfront verlaufen, um zu hohe Lichtkontraste zu vermeiden.
  • Achten Sie auf eine Bildwiederholfrequenz (Häufigkeit eines Bildes pro Zeiteinheit) Ihrer Grafikkarte von mindestens 60 Hertz.
    So kontrollieren Sie im Zweifel Ihre Bildwiederholfrequenz: Viele Menschen entdecken ein leichtes Flackern auf hellen Monitorflächen, wenn sie ca. 30 Zentimeter neben den Monitor schauen. Flackert die weiße Fläche am Monitor bei dieser Betrachtung, ist die Bildwiederholfrequenz mit Sicherheit zu niedrig. Übrigens: Je höher die Auflösung des Bildschirms ist, desto geringer darf die Bildwiederholfrequenz sein.
  • Ihre Augen erbringen vor dem Bildschirm Höchstleistungen: Zwischen 1.500- und 3.500-mal wechselt der Blick in der Stunde zwischen Monitor, Tastatur und Schreibtisch hin und her. Dabei sinkt die Zahl der Lidschläge, die so wichtig sind für das Befeuchten des Auges – Brennen und Jucken sind die Folgen. Schauen Sie zwischendurch immer wieder in die Ferne.
  • Bei anhaltenden Sehbeschwerden sollte ein Augenarzt aufgesucht werden. Brillenträgern, die unter Augenproblemen leiden, kann unter Umständen die Anschaffung einer speziellenBrille für Bildschirmarbeitsplätze helfen. Deren Gläser sind besonders auf die Entfernungen im Bildschirmbereich abgestimmt und erleichtern das Sehen vor allem im Nahbereich.

Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze (G37) werden empfohlen. Brillenträger sollten gegebenenfalls ihre Brille überprüfen lassen.

Wer kennt das nicht? Nach einigen Stunden vor dem PC fühlt man sich erschöpft und verspannt, Kopf und Nacken schmerzen, die Augen brennen oder tränen. Computerarbeitsplätze sind wohl kaum mehr aus dem Arbeitsleben wegzudenken. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was man selbst und was der Arbeitgeber tun kann und muss.

Absolut notwendig sind regelmäßige Pausen, möglichst mit Entspannungsübungen – sowohl für die Augen als auch für die Kopf- und Nackenmuskulatur, um Rückenbeschwerden und Kopfschmerzen vorzubeugen.

Machen Sie eine "Aktive Pause" (Initiative der Gesunden Hochschule).

Auch ergonomische Eingabegeräte und Hilfsmittel können zur Prävention und Behandlung dieser typischen Schmerzen des Büro-Alltags genutzt werden.

Bei Problemen durch wiederholte gleichförmige Bewegungen (Maus-, Tastaturklicks) finden Sie Tips zum Thema RSI (RSI steht für Repetitive Strain Injury = "Schädigung durch wiederholte Anspannung").

Sie benötigen eine Ergonomie-Beratung oder möchten sich erkundigen welche Produkte es in diesem Bereich gibt und würden diese ggf. gerne austesten?

Dann wenden Sie sich bitte an den Betriebsärztlichen Dienst.

Höhenverstellbare Schreibtische zum variablen Stehen und Sitzen sind gesundheitsförderlich, denn Sitzzeiten werden unterbrochen und insgesamt verkürzt. Damit sind sie ein wertvolles Hilfsmittel zur Prävention u. a. von Rücken- und Nackenbeschwerden.

Höhenverstellbare Schreibtische sind im Webshop bestellbar.

Aktuell bieten wir auch Fortbildungen zu Ergonomie am Arbeitsplatz

Telearbeitsplätze (Arbeitsstättenverordnung  § 2 Absatz 7) sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Arbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit vereinbart und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist. Tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung (z. B. Notebooks, Tablets) ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können.