Deutsch Intern
Occupational Health and Safety, Animal Welfare and Environmental Protection

Augen-/Gesichtsschutz

Mögliche Gefährdungen

Der Schutz der Augen während der Arbeit ist wichtig. Äußere Einflüsse können das Augenlicht oft irreparabel schädigen. Dies kann sowohl von einem Moment auf den anderen (z. B. durch herumfliegende Teilchen) als auch schleichend (beispielsweise durch mangelnden Schutz vor UV-Strahlung) geschehen.

  • Mechanische Gefährdungen
    Mechanische Gefährdungen des Auges können sich durch Fremdkörper wie Stäube und Festkörper (z.B. Späne, Splitter, Körner usw.) ergeben, die das Auge treffen und verletzen.
     
  • Optische Gefährdungen
    Optische Strahlung wird nach ihrer Wellenlänge in ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung unterschieden.

    Ultraviolette Strahlung
    UV-Strahlung tritt z.B. beim Schweißen, bei intensiver Sonnenstrahlung, in der Lacktrocknung und Kunststoffhärtung oder bei medizinischen Anwendungen auf. Sie ist gefährlich für die Haut und die Augen. Bei der Einwirkung dieser Strahlung auf die Augen kann es langfristig zum Augenkatarakt (Star) oder kurzfristig zu Horn- oder Bindehautentzündungen („Verblitzen“) kommen.
    Licht
    Licht ist sichtbare Strahlung, die ungehindert die Netzhaut des Auges trifft und das Sehen ermöglicht. Intensive sichtbare Strahlung kann – ähnlich wie bei der Laserstrahlung – die Netzhaut bleibend schädigen. Bei hohen Leuchtdichten oder Leuchtdichteunterschieden kann durch Blendung die visuelle Wahrnehmung behindert werden.
    Infrarote Strahlung
    IR-Strahlung geht z.B. von feuerflüssigen Massen in der Metall- oder Glasindustrie aus; sie tritt aber auch bei Schweißvorgängen auf. Sie kann Schädigungen der Netzhaut und Linse verursachen. Langwellige IR-Strahlung kann zum grauen Star (Feuerstar) führen.
    Laserstrahlung
    Beim Laser (Light amplification by stimulated emission of radiation) handelt es sich um Strahlungsverstärkung durch stimulierte Strahlungsemission im Wellenlängenbereich zwischen 100 nm und 1 mm. Die hohe Intensität des Laserstrahles verbunden mit großer Reichweite kann das Auge bleibend schädigen. Im Wellenlängenbereich zwischen 400 nm und 1 400 nm können schon niedrige Leistungen die Netzhaut durch die Fokussierungswirkung der Augenlinse schädigen. In der DGUV Information 203-042 finden Sie Hilfe bei der Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen
  • Chemische Gefährdungen
    Chemische Gefährdungen können von festen, flüssigen oder gasförmigen Substanzen (z.B. Dämpfe, Nebel, Rauche) ausgehen. Chemikalien können sich im Augenwasser lösen. Säuren und Laugen können das Auge schwer schädigen.
     
  • Thermische Gefährdungen
    Hitze wird durch feste oder flüssige Körper (Berührungswärme), über Gase (Konvektionswärme) oder durch Infrarotstrahlung übertragen, wobei es durch Austrocknung zu Hornhautreizungen kommen kann. Kälteeinwirkung, z.B. bei längerem Aufenthalt in kalter Witterung oder in Kühlhäusern, kann zum Tränen der Augen und zu Erfrierungserscheinungen führen.
     
  • Biologische Gefährdungen
    Biologische Agenzien (Bakterien, Viren, Sporen) können über das Auge in den Körper gelangen und Infektionen verursachen.
     
  • Elektrische Gefährdungen
    Bei Schaltarbeiten oder Kurzschlüssen in elektrischen Energieverteilungsanlagen können Störlichtbögen entstehen. Durch die entstehenden hohen Temperaturen und wegspritzende Teilchen besteht die Gefahr, dass Auge und Gesicht erheblich geschädigt werden.

Arten von Augen- und Gesichtsschutz

Abhängig von der Art der Gefährdung muss eine persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen mechanische Gefährdung, Chemikalien, Temperatureinwirkung, optische Strahlung, biologische und elektrische Gefährdungen gegeben sein.

Verschiedene Schutzausrüstungen sind z. B.:

  • Schutzbrillen
    sollen die Augen vor schädlichen Einflüssen wie starkem Licht, Chemikalien, Staub, Splittern oder Wettereinflüssen schützen. Sie finden daher vorwiegend im Arbeits- sowie im Sportumfeld Verwendung. Schutzbrillen aus beiden Bereichen sind prinzipiell wie optische Brillen aufgebaut und bestehen somit aus zwei Bügeln sowie den Gläsern vor den Augen.

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  • Gestellbrillen
    sind Schutzbrillen, die z. B. speziell für die Befestigung am Schutzhelm ausgerüstet sind, einen seitlichen oder Schutz von oben bieten können. Eine Spezialität sind Korbbrillen, der Brillenkorb umschließt den Augenraum und schmiegt sich am Gesicht an.
     
  • Korrektionsschutzbrillen sind eine Kombination aus Schutz- und Korrektionsbrille. Sie vereinen den Ausgleich einer optischen Fehlsichtigkeit mit dem Schutz des Auges vor mechanischen, chemischen oder optischen Einflüssen. Bei entsprechendem Gefahrenpotenzial im Arbeitsalltag wird der Einsatz in der Praxis verbindlich vorgeschrieben.
  • Schutzschilde
    sind persönliche Schutzausrüstungen, die Gesicht und Teile des Halses schützen.
    Sie werden meist mit der Hand gehalten. (Bsp. Schweißerschutzschild)
     
  • Schutzschirme/Visiere
    bestehen aus Traghilfe und Sicherheitssichtscheibe, die Gesicht und je nach Länge und Erweiterungsteilen, z.B. Schürzen, auch Teile des Halses schützen. Sie werden am Schutzhelm oder mit Traghilfen direkt am Kopf getragen.
    Schutzschirme können aus
    – durchsichtigem Material, z.B. Kunststoff, Drahtgewebe
    – undurchsichtigem Material z.B. Leder oder Textilien mit flammhemmender Ausrüstung oder einer Oberflächenbeschichtung gegen Strahlungswärme gefertigt sein.
     
  • Schutzhauben
    schützen Kopf und Hals sowie je nach Ausführung auch die oberen Schulterpartien. Sie werden direkt am Kopf oder über dem Schutzhelm getragen. Schutzhauben bestehen in der Regel aus undurchsichtigem Material, z.B. Textilien mit Imprägnierung oder Beschichtung, und sind mit einem Fenster für Sichtscheiben mit oder ohne Filterwirkung ausgestattet.
     

Arbeitsumfeld

Alle Schutzbrillen müssen den speziellen Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entsprechen und durch ein akkreditiertes Prüfinstitut zertifiziert werden. Oft kommt es bei Schutzbrillen auf die Zusatzausstattung an.

Schutzbrillen werden beispielsweise verwendet im Arbeitsumfeld von naturstein-, holz- und metallverarbeitenden Betrieben, Chemielabors, im Gesundheitswesen als Infektionsschutz, bei Laserbehandlungen und als Spritzschutz bei Operationen.

Für Träger von optischen Brillen existieren größere Schutzbrillen, die über einer solchen Brille getragen werden können, ansonsten entsprechen Schutzbrillen in der Größe herkömmlichen Brillen. Beim elektrischen und autogenen Schweißen müssen die Augen der ausführenden Person durch Schutzbrillen /Schutzschilde geschützt werden, da es sonst zu schwersten Verbrennungen der Bindehaut (der sogenannten Verblitzung) des Auges kommen kann.

Brillen, die beim Umgang mit Laser getragen werden, bestehen zumeist komplett aus Kunststoff. Sie verfügen nur dort, wo es auf den Schutz vor übermäßigem Licht oder Strahlung ankommt, über teils stark getönte Gläser.

Normen, Vorschriften etc.

Sonstiges

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