Asbest
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die an vielen Stellen der Erde in der Erdkruste eingebettet sind. Die Faser des Riebeckits oder Krokydoliths aus der Gruppe der Hornblenden (auch Blauasbest genannt) ist bläulich, die Faser des Klinochrysotils ist weiß oder grün. Weitere zum Asbest zählende Minerale sind Grunerit, Anthophyllit, Aktinolith. Chrysotil (auch Weißasbest genannt), aus der Gruppe der Serpentine, fand die technisch weitaus breiteste Anwendung, zum größten Teil als Armierungsfaser in Asbestzement.
Asbest wurde auch „Wunderfaser“ genannt, weil er eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend dämmt und die Asbestfasern zu Garnen versponnen und diese verwebt werden können. Mit diesen Voraussetzungen konnte sich Asbest in der Werftindustrie für die Schifffahrt, in der Wärmedämmung, der Bauindustrie, der Autoreifenindustrie und für Textilien im Bereich des Arbeitsschutzes und der Filtration durchsetzen. Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Staaten verboten, unter anderem in den USA (für bestimmte Anwendungen erlaubt), der EU und der Schweiz (seit 1990). Heute steht meist Entsorgung im Vordergrund.
Gesundheitsschädlichkeit
Asbestose und Lungenkrebsrisiko
Bei unsachgemäßem Umgang mit Asbest und dem Bearbeiten (z. B. mit schnelllaufenden Maschinen) asbesthaltiger Materialien werden Asbestfasern freigesetzt. Wenn dabei auch Fasern mit einer Faserlänge von größer als 5 µm, einem Durchmesser von max. 3 µm und einem Längen-/Durchmesser-Verhältnis von mindestens 3:1 entstehen, können diese Fasern in die Alveolen der Lunge gelangen und schon bei geringer Belastung eine Asbestose auslösen. Makrophagen können die Fasern aufgrund ihrer Länge nicht immer vollständig umschließen und abtransportieren. Das feinfasrige Material kann sich ins Lungeninterstitium spießen und von dort auch zur Pleura wandern. Die kritische Fasergeometrie ist der Grund für die gesundheitsgefährdende Wirkung.
Das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, ist erhöht. Die Exposition zusammen mit anderen Schadstoffen kann das Lungenkrebsrisiko noch vergrößern. So ist bei Rauchern das Lungenkrebsrisiko bei Asbestbelastung etwa zehnmal größer als bei Nichtrauchern. Außerdem ist Asbest einer der wichtigsten Auslöser des Pleuramesothelioms, eines Tumors des Bauch- und Rippenfells. Asbest wurde daher bereits 1970 offiziell als karzinogen eingestuft.
Gesundheitsschädlich ist dabei in erster Linie das Einatmen von Asbestfasern, die natürlich oder durch Abrieb oder Verwitterung freigesetzt werden. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Produkte mit nur schwach gebundenem Asbest, die einen Faseranteil von 60 % und mehr besitzen und diese leicht wieder abgeben. So erfolgte der Abriss des 1973–1976 errichteten Palastes der Republik in Berlin vor allem wegen der Gesundheitsschädlichkeit des bei seinem Bau eingesetzten schwach gebundenen Spritzasbests, bei dem – im Gegensatz zu (in Zement) fest gebundenem Asbest (Asbestzement) – eine Innenraumbelastung durch freigesetzte Fasern wahrscheinlicher und oft auch tatsächlich gegeben war.
Asbestzement dagegen (wichtigster Handelsname Eternit, Baufanit (neue Bundesländer)) ist auch heute noch in sehr vielen Gebäuden verbaut und weitgehend ungefährlich, wenn er intakt bleibt, nicht verwittert und nicht mechanisch bearbeitet wird. Beispiele sind die Faserzement-Abluftkanäle in den DDR-Plattenbauten sowie sehr viele Gebäude mit Dächern oder Wandverkleidungen aus Eternit. Bei diesen Anwendungsfällen handelt es sich um (mit Hilfe von Zement) fest gebundene Asbestprodukte, deren Faseranteil höchstens 15 Masseprozent beträgt.
Messung von Asbest
Messung von Asbestfasern in der Luft
Asbestmessungen in der Luft können folgende Veranlassungen haben:
- Bestimmung der Faserbelastung von Arbeitsplätzen
- Bestimmung der Faserbelastung der Allgemeinbevölkerung
- Bestimmung der Faserkonzentration in Innenräumen vor und nach einer Sanierungsmaßnahme
- Überwachung der Abscheideleistungen von Abgasreinigungsanlagen
Eine gute Korrelation zwischen der Menge freigesetzten Staubs und der Anzahl freigesetzter Asbestfasern bei der Bearbeitung asbesthaltigen Materials kann nicht vorausgesetzt werden. Darum reicht eine einfache Staubmessung in der Regel nicht aus, um in solchen Fällen Aussagen über die Faserkonzentration zu treffen.
Zur Bestimmung der Faserkonzentration in der Innenraumluft werden Phasenkontrastmikroskopie, Rasterelektronenmikroskopie oder Transmissionselektronenmikroskopie angewendet. Zuvor muss die zu beprobende Luft aktiv über einen Filter, der als HEPA-Filter ausgeführt ist, geleitet werden. Energiedispersive Röntgenspektroskopie in Verbindung mit Rasterelektronenmikroskopie (REM-EDX) ermöglicht die Bestimmung der Faserkonzentration und chemische Zusammensetzung der Partikel. Diese reicht jedoch nicht in jedem Fall aus, um eindeutige Aussagen zu treffen. Darum sind Kenntnisse über die asbesthaltigen Materialien mit einzubeziehen. Die Nachweisgrenze der genannten Verfahren liegt bei 300 Fasern/m³. Zum Vergleich: In der Außenluft liegt die Faserkonzentration normalerweise unter 100 Fasern/m³.
Asbest kann nicht in passiv gesammelten Luftproben nachgewiesen werden.
Messung von Asbest in technischen Produkten
Asbestgehalte von weniger als ein Prozent sind in einem Produkt nur mit erhöhtem Aufwand messbar. Bei der Beprobung von Produkten ist wegen der möglichen Freisetzung von Asbestfasern eine erhöhte Sorgfalt notwendig. Sind Staubaufwirblungen zu befürchten, so sind entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen. Die Probensubstanz braucht nur wenige Milligramm zu wiegen, muss jedoch repräsentativ sein. Die Analyse der Probensubstanz kann mittels
- Infrarotspektroskopie,
- Röntgendiffraktometrie,
- Phasenkontrastmikroskopie oder
- Rasterelektronenmikroskopie/Energiedispersive Röntgenspektroskopie
erfolgen.
Messung von Asbest in Staubablagerungen
Die Beprobung von potentiell asbesthaltigem Staub auf Oberflächen erfolgt durch sogenannte Kontaktproben, bei denen ein Medium mit adhäsiver Oberfläche auf die zu beprobende Stelle gedrückt wird. Die Analyse erfolgt im Anschluss mittels Rasterelektronenmikroskopie/energiedispersive Röntgenanalyse (REM/EDXA). Die Aufnahme der Faserstruktur erfolgt im Rasterelektronenmikroskop, die Klassifizierung anschließend mithilfe der durch energiedispersive Röntgenanalyse gewonnenen Röntgenspektren.
Sonstiges zu Asbest
- EU-Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz
- DGUV Information 201-050 Gebundene Asbestprodukte in Gebäuden
- 10192 Asbestverursachte Berufskrankheiten in Deutschland
- TRGS 517 Tätigkeiten mit poteniell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
- TRGS 519 - Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Gefahrstoffbeauftragten der Universität Würzburg