Strahlenschutz
Strahlenschutzstelle
- neues Strahlenschutzgesetz ab dem 31.12.2018:
Alle Personen, für die eine Eintragung ins Strahlenschutzregister erfolgt (Träger von Personendosimetern der behördlich bestimmten Messstellen, Inhaber von Strahlenpässen) müssen ein eindeutiges Personenkennzeichen, die Strahlenschutzregistriernummer (SSR-Nummer), sich zuweisen lassen.
Weitergehende Informationen können Sie der Fachinformation zur Einführung von Personenkennzeichen im beruflichen Strahlenschutz des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) entnehmen.
Ab 31.12.2018 ist die Beantragung einer SSR-Nummer über der Homepage des BfS möglich.
- Internetseiten:
Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen im Labor
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