Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge und Hinweisgeber
Seit dem 01.05.2021 gilt für die Beschäftigten des Landes Bayern die geänderte Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie). Die Richtlinie enthält Regelungen, mit den der Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll. Mit ihrer Hilfe sollen korruptive Praktiken frühzeitig erkannt und ggf. verfolgt und geahndet werden. Die Richtlinie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitungen und Hilfestellungen für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung.
Der Korruptionsbeauftragte der Universität Würzburg soll eine Lücke im System der Korruptionsbekämpfung schließen und arbeitet unterstützt durch die Interne Revision.
Seit dem 17.12.2021 kann auch im Rahmen der Eu-Richtline zum Hinweisgeberschutz mit einer extra eingerichtete Mailadresse ein Hinweis gegeben werden.
Herr Universitätsprofessor Dr. Frank Schuster
Lehrstuhl für Internationales Strafrecht
Domerschulstrasse 16
97070 Würzburg
Tel. 0931/ 31-85807
korruptionsvorsorge@uni-wuerzburg.de
Weitere Informationen
Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung
Rundschreiben zur Korruptionsbekämpfungsrichtlinie ( vom 04.02.2005)
Web-Formular zur Korruptionsbekämpfung