Entfall des Dienstes in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 gemäß § 5 Abs. 3 BayAzV
12/17/2020Beschäftigte der Universität Würzburg, welche der Gleitenden Arbeitszeit unterliegen, werden gebeten alle Abwesenheitszeiten inkl. Home-Office wie gewohnt per Email bzw. soweit möglich über das Zeiterfassungssystem mitzuteilen. Auf dieser Grundlage kann eine Verrechnung im Zeiterfassungsprogramm erfolgen und die Arbeitszeiten auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Weitere Informartionen finden Sie unter Gleitzeit bzw. BayZeit