Intern
China Kompetenzzentrum

Leitlinien der HRK

Neben allgemeinen Richtwerten zur Kooperationen deutscher Hochschulen mit internationalen Partnern, richtete die Hochschulrektorenkonferenz im September 2020 ihre Aufmerksamkeit nach China. Mit der Erarbeitung der Leitfragen zur Hochschulkooperation mit der Volksrepublik China verfolgt die Hochschulrektorenkonferenz folgende Ziele:  

  • die rechtlichen Auflagen der knapp 1400 Kooperationsvereinbarungen deutscher Hochschulen mit chinesischen Partnern zu erleichtern
  • staatlichen Einfluss auf Inhalte und weitere Normenskonflikte der wissenschaftlichen Freiheit anzusprechen
  • organisatorische Hürden in der Zusammenarbeit zu bewältigen 
  • den bilateralen Austausch in der Forschung und in Mobilitätsprogrammen zu pflegen
  • die deutsche Chinakompetenz zu fördern

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der 15 Bereiche der Hochschulkooperationen, die für eine erfolgreiche Kooperation mit chinesischen Partnern berücksichtigt werden sollten. 

In der Kooperation ist eine institutionelle Strategie entscheidend, welche den Ertrag bzw. Mehrwert für die Hochschule aufweist. Aufwand und Ertrag müssen dabei im gleichen Verhältnis stehen. Des Weiteren sollten folgende Fragen in der institutionellen Strategie beantwortet werden: 

  • Wie passt sich die Kooperation in die langfristige strategische Planung der Hochschule ein? Gibt es Zielkonflikte mit anderen Kooperationsprojekten oder allgemeine Zielvorstellungen der Hochschule? 
  • Wurde zu Beginn der Zusammenarbeit Einvernehmen über die Ziele der Kooperation hergestellt? Sind die Ziele der beteiligten Hochschulen kompatibel? 

Fundierte Kenntnisse über den chinesischen Partner, dessen Prägungen, Ziele und Herangehensweisen, dem Wissenschaftsumfeld vor Ort, sowie der chinesischen Sprache und Kultur sind für die Vertrauensbildung essenziell! Zu gegenseitigem Respekt gehört, unterschiedliche Ansichten und Überzeugungen transparent zu machen und mögliche Friktionen frühzeitig zu adressieren. Hierfür sind folgende Fragen zu beantworten: 

  • Sind ausreichende Kenntnisse über die chinesische Parnterhochschule, dessen Studierender und Gastwissenschaftler und dem Umfeld vorhanden? 
  • Ist die Kooperation bzw. das Projekt auf chinesischer Seite in einen politischen Kontext eingebettet? Wie könnte dieser politische Kontext von deutschen Akteuren bewertet werden? Besteht innerhalb der eigenen Hochschule Einigkeit über die Bewertung? 
  • Ist der Zugang zu den Kooperationsaktivitäten für fachlich relevante Partner(institutionen) garantiert? Welche Maßnahmen ergreift die Hoschule, falls ein Ausschluss aufgrund von Herkunft, politischer oder konfessioneller Orientierung, Geschlecht oder geographischer Verortung erkennbar wird? 

Wachsende Komplexität in der Kooperation muss mit transparenter Verantwortlichkeiten, Strukturen und Prozesse, sowie einer klaren Zuordnung von Aufgaben einhergehen. Ebenso unverzichtbar ist es, gemeinsam transparente Entscheidungsstrukturen zu definieren, die auch Verfahren für den Fall eines Dissenses, sowie auch klar umrissene Ausstiegsstrategien umfassen. Dabei könne folgende Fragen bei der Klärung helfen:

  • Sind die Verantwortlichkeiten an beiden Kooperationshochschulen definiert? Wurden resiliente Steuerungsmechanismen für die Kooperation etabliert? Wurden transparente Verfahren zur Auswahl von Personen bzw. Zulassung von Studierenden (Förderkriterien und Förderentscheiden) fixiert? 
  • Bestehen Prüfverfahren zum Umgang mit problematischen Vorkommnissen? Wie wird entschieden, welche Gründe für oder gegen eine Fortführung der Kooperation sprechen, wenn absehbar keine Einigung mit chinesischen Partnern erzielt werden kann? Wer sollte an dieser Entscheidung beteiligt sein? 
  • Welche Konsequenzen werden au wiederkehrenden Problemstellungen gezogen? Wurden mögliche Ausstiegsstrategien für die Kooperation definiert? 

Das Finanzierungsmodell eines mit einer chinesischen Universität verhandelten Projektes sollte auf Augenhöhen in den Abhängigkeiten geschmieden werden. Eine allzu einseitige Finanzierung kann die Projektdurchführung erschweren. In Einzelfällen kann ein Projekt in der Anlaufphase überwiegend oder gar ausschließlich von einer Seite finanziert werden; mittel- oder langfristig sollte jedoch eine ausgewogene Verteilung der finanziellen Lasten angestrebt werden. Hierfür sollten folgende Fragen berücksichtigt werden: 

  • Ist das Finanzierungskonzept ausgewogen und beteiligt alle Partner angemessen? Wurden die mittel- und langfristigen finanziellen Implikationen der Kooperation bedacht? Werden langfristige Abhängigkeiten vermieden? 
  • Ist Finanzierungskonzept transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar? 
  • Besteht Konsens innerhalb der Hochschule, welche Arten chinesischer Förderung mit den eigenen Grundsätzen vereinbar und welche Rahmenbedingungen der Zuwendung zugrunde liegen sollten? 
  • Ist nachvollziehbar, ob einzelne Hochschulangehörige persönlich von der Kooperation profitieren? 
  • Ist, falls erforderlich, die Frage der Erhebung von Studiengebühren in beiden Ländern diskutiert und einvernehmlich geregelt worden? 

Wichtig für eine erfolgreiche Kooperation mit chineischen Partnern ist es auch die internen Kommunikationskanäle und Leitgedanken zur Kooperation zu definieren. Im Rahmen der externen Kommunikation sollte sich die Hochschule zu ihrem internationalen Engagement in und mit China und den zugrundeliegenden Leitlinien bekennen: 

  • Bestehen hochschulinterne Leitlinien, die einen Rahmen für die Kooperation mit China setzen? Gibt es eine hochschulinterne Diskussion, die alle relevanten Akteure einbezieht und einen institutionellen Konsens zu den für die Hochschule wesentlichen Fragen herbeiführt? 
  • Existieren hochschulinterne Routinen sowie Kommunikationsstrategien für Problem- und Krisensituationen? Sind die Verantwortlichkeiten innerhalb der Hochschule benannt? 

 

Chinesische Studierende und Forschende haben dieselben Rechte, aber auch Pflichten wie allen anderen Hochschulangehörigen. Zu den institutionellen Grundregeln, die für alle gleichermaßen bindend sind, gehören das Recht zum Schutz des geistigen Eigentums ebenso wie die Anerkennung der hochschulischen Grundordnung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands. Zu den Rechten und Pflichten Hochschulangestellter in einer Kooperation sollten folgende Fragen berücksichtigt werden: 

  • Werden allen an einer Kooperation beteiligten Studierenden und Forschenden ihre Rechte und Pflichten in geegneter Weise vermittelt? 
  • Wie werden chinesische Studierende und GastwissenschaftlerInnen auf dem Campus unterstützt? Gibt es fachliche Ansprechpersonen, an die sie sich mit Fragen wenden können? Gibt es eine Ombudsperson, an die sie sich mit Beschwerden wenden können und die bei Unstimmigkeiten einbezogen werden kann? Bestehen Angebote für Begleitpersonen einreisender WissenschaftlerInnen (dual-career Beratung)? 
  • Gibt es ein hochschulinternes Monitoring zu widerkehrenden Fragen und Problemfällen? Welche Konsequenzen werden aus wiederkehrenden Problemstellungen gezogen? 

Auch in der Kooperation mit chinesischen Partnern gewährleisten deutsche Hochschulen die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Freiheit der Lehre umfasst die inhaltliche und methodische Gestaltung von Lehrveranstaltungen, die Wahl der Themen und des Lehrmaterials, die Wahl der Prüformen, sowie auch den Lehrkontext. Lehrende und Studierende haben das Recht, wissenschaftliche und künstlerische Meinungen frei zu äußern. Die Freiheit der Forschung umfasst die Wahl von Fragestellungen und Forschungsgegenständen, die Methodik und Bewertung der Forschungsergebnisse, sowie ihre Verbreitung. In der Kooperation, sollten folgende Fragen gestellt werden:

  • Ist die akademische Freiheit der an der Kooperation beteiligten deutschen Studierenden, Lehrenden und Forschenden absehbar gewährleistet? Steht zu befürchten, dass an einer Kooperation beteiligte Hochschulangehörige in ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit eingeschränkt sind? 
  • Wurden an der Hochscule Prüfverfahren für den Umgang mit problematischen Vorkommnissen etabliert?
  • Wie wird hinsichtlich bestehender Kooperationen entschieden, wenn Entwicklungen nahelegen, dass die akademische Freiheit nicht mehr hinreichend garantiert werden kann? Wer sollte an dieser Entscheidung beteiligt sein? Welche Konsequenzen werden aus wiederkehrenden Problemstellungen gezogen?  

Gemeinsam entwickelte Curricula und Studienprogramme stellen Herausforderungen, aber auch eine attraktive Möglichkeit dar, Studierenden internationale und interkulturelle Erfahrungen zu ermöglichen. Forschung ist per se international, sie lebt und entwickelt sich über lokalen, nationalen und globalen Austausch und Wettstreit von Hypothesen und fachlichen Erkenntnissen und Urteilen. Deutsch-chinesische Zusammenarbeit in der Forschung bewergt sich dabei stets im Spannungsfeld von Kooperation und Wettbewerb. Deshalb sind folgende Fragen in einer Kooperation entscheidend: 

  • Ist als Ergebnis der Lehr- oder Forschungskooperation ein wissenschaftlicher oder wirtschaftlicher Mehrwert für die deutschen Beteiligten erwertbar? Welche weiteren Arten von Mehrwert werden erhofft? 
  • Ist das Curriculum fachlich angemessen und entspricht es den Bedürfnissen aller beteiligten Studierenden? Ist der akademische Mehrwert des Programms für AbsolventInnen erkennbar? 
  • Werden im Sinne einer Internationalisierung der Curricula Lehrinhalte integriert, die der globalen Dimension des fachlichen Vermittlungsgegenstandes Rechnung tragen? 

 

Das an gemeinsamer Lehre beteiligte Lehrpersonal erfüllt in seinen fachlichen Qualifikationen sowohl die Anforderungen der beteiligten deutschen Hochschulen als auch jene des chinesischen Partnerstandortes. Die beteiligten Hochschulen tragen gemeinsam für die Weiterbildung des Lehrpersonals Sorge und planen Zeit und Kapazität für fachliche, sachliche und interkulturelle Fortbildungen der verantwortlichen Hochschullehrenden ein. Dabei muss die Qualität der angebotenen Studiengänge, der ausgewählten Studierende und Lehrpersonal, sowie der Curricula gesichert sein. In diesen Aspekten können folgende Fragen behilflich sein: 

  • Sind die rechtlichen Vorgaben beider Länder in Bezug auf die Qualitätssicherung erfüllt und die formalen Genehmigungensverfahren für das gemeinsame Lehrangebot sowohl in Deutschland als auch in China eingeleitet worden? 
  • Besteht ein umfassendes Qualitätssicherungskonzept für das gemeinsame Lehrangebot und gibt es ein gemeinsames Gremium, das für Fragen der Qualitätssicherung zuständig ist? 
  • Sind Studierende, sowie auch externe Beteiligte an den Verfahren der Qualitätssicherung beteiligt? 
  • Sind die Mechanismen zur Auswahl von Studierenden und Lehrpersonal ausreichend transparent und genügen sie den Grundsätzen aller beteiligten Hochschulen? 
  • Werden bei der Nutzung digitaler Lehr- und Lernplattformen die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt? 

Deutsch-chinesischen Projekten liegt ein Governancemodell zugrunde, das einen beidseitigen Nutzen des Projektes und den genierten Ergebnissen garantiert. Dazu gehören nicht nur transparente Regeln bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, sondern auch der ungehinderte Zugang zu gemeinsam generierten Forschungsdaten und die Achtung international anerkannter Publikationspraxis. Deshalb sollten in einer Kooperation folgende Fragen reflektiert werden: 

  • Sind die rechtlichen Grundlagen der gemeinsamen Nutzung von Forschungsinfrastrukturen und Forschungsdaten sowohl in Deutschland als auch in China bekannt und wurden Aspekte adressiert, die sich als problematisch erweisen könnten? 
  • Ist ein rechtlicher Rahmen schriftlich vereinbart, der den beidseitigen Nutzen der Forschungskooperation und seiner Ergebnisse sicherstellt? 
  • Wie wird entschieden, welche Gründe für oder gegen eine Fortführung der Kooperation sprechen, wenn der Zugang zu gemeinsam generierten Daten absehbar eingeschränkt sein würde? Wer sollte an dieser Entscheidung beteiligt sein? 
  • Wurde bezüglich der Anwendung international üblicher Verfahren der Publikationspraxis ein einvernehmliches Vorgehen vereinbart? 

In deutsch-chinsischen Kooperationsprojekten gewährleisten die Hochschulen die Einhaltung wissenschaftlicher und wissenschaftsethischer Standards und halten sich an die allgemeinen Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis. Dies umfasst auch die Beachtung und Durchsetzung des Rechts zum Schutz des geistigen Eigentums, sowie der Regelungen zum Umgang mit Fragen von sicherheitsrelevanter Forschung und Exportkontrolle. Besonders wichtig ist dabei die Beantworung folgender Leitfragen: 

  • Sind ausreichende Kenntnisse über die enstendenden Institutionen chinesischer GastwissenschaftlerInnen vorhanden? Sind die hinter einer Kooperation stehenden Interessen beider Seiten für alle Beteiligten transparent? 
  • Sind Prinzipien und Verfahren zu Fragen des Schutzes geistigen Eigentums etabliert? Sind Informationen zu geltenden Bestimmungen und einschlägigen internen und externen Ansprechpersonen für alle Akteure leicht zugänglich? Bestehen Informations- und Trainingsangebote zu entsprechenden Fragen? 
  • Sind hochschulinterne Regelungen und Strukturen für den Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung und Exportkontrolle etabliert, die eine militärische Nutzung ziviler Forschungsergebnisse und den Transfer sensibler, geschützter Forschungstechnologien ausschließen? 
  • Sind Informationen zu den geltenden Bestimmungen sicherheitsrelevanter Forschung und internen und externen Ansprechpersonen allen beteiligten Akteuren leicht zugänglich? Sind die diesbezüglich in China geltenden Regelungen den an der Kooperation beteiligten Akteuren bekannt? Bestehen Informations- und Trainingsangebote zu Fragen sicherheitsrelevanter Forschung? 
  • Ist sichergestellt, dass Interessen beteiligter Partner die eigentlichen Forschunsinteressen nicht behindern? 
  • Ist sichergestellt, dass die Kooperation mit den ethischen Grundsätzen der Hochschule konform geht und dass Forschungsdaten nicht unter ethisch problematischen Bedingungen erhoben werden? 
  • Ist eine hochschulinterne Ethikkommission etabliert, die sich bei Bedarf mit ethischen Fragestellungen im Kontext der fraglichen Projekte befasst?  

Als weltoffene Einrichtungen haben deutsche Hochschulen ein hohes Interesse an der Gewinnung qualifizierter Studierende, Promovierende und WissenschaftlerInnen aus China. Umgekehrt fördern sie die Mobilität ihrer Studierenden nach China. Durch transparente Regelungen bezüglich Auswahl, Ablauf und Anerkennung des Auslandsaufenthaltes erleichtern sie die Auslandsmobilität. Ebenso unterstützen Hochschulen ihre Studierende durch Angebote zur fachlichen und interkulturellen Vor- und Nachbereitung des Chinaaufenthaltes. Diese Leitfragen können bei der Vorgehensweise helfen: 

  • Sind die zur Verfügung gestellten Informationen zu Studienangeboten, sowie zu Forschungs- und Arbeitsmöglichkeiten an der eigenen Hochschule hinreichend, gut verständlich und auch für chinesische Partner leicht zugänglich? 
  • Bestehen sprachliche und interkulturelle Angebote für einreisende bzw. ausreisende Studierende und ForscherInnen? 
  • Sind Ansprechpersonen für die fachlichen und sozialen Belange der einreisenden und ausreisenden Studierende und Forschenden benannt? 
  • Gibt es ein Monitoring des Studienerfolgs aller Studierender? Wie wird das Feedback der chinesischen Studierenden und GastwissenschaftlerInnen zu ihren fachlichen und sozialen Erfahrungen an der Hochschule gesammelt und bewertet? Sind Routinen und Prozesse etabliert, mit denen die gewonnenen Erkenntnisse zu Anpassungen im Hochschulalltag führen? 
  • Besteht für den Krisenfall ein Notfallplan, der auch Rückholmaßnahmen für Studierende und WissenschaftlerInnen umfasst? Wurden diesbezüglich Absprachen mit der chinesischen Partnereinrichtung sowie ggf. weiteren Akteuren vor Ort getroffen? 
  • Werden ausreisenden Studierenden und Forschenden essenzielle Informationen nicht nur zum Alltag an der chinesischen Partnereinrichtung, sondern auch im Hinblick auf mögliche Risiken und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sowie das notwendige Verhalten vermittelt? 

Sachorientierter Austausch und Toleranz unterschiedler Auffassungen sind Grundvoraussetzungen des offenen Dialogs in einer Kooperation. Gleichermaßen muss Begegnung und Austausch auf gleichermaßen geltenden Grundregeln bestehen. Um Prinzipien der transnationalen ausgerichteten Hochschule zu verfolgen, sollten folgende Fragen berücksichtigt werden: 

  • Gibt es Orte der formellen und informellen Begegnung und des Austausches mit chinesischen Studierenden? Sind Programme etabliert, die studentisches Engagement hinsichtlich der Integration von chinesischen Studierenden fördern? 
  • Sind Programme und Formate etabliert, die chinesische Studierende und WissenschaftlerInnen ermutigen ihre eigenen Erfahrungen mit den Hochschulangehörigen zu teilen? 
  • Besteht ein Kommunikationskorridor mit chinesischen Studierendenvereinigungen? Bestehen hinreichende Kenntnisse über die Aktivitäten dieser Vereinigungen? 
  • Bestehen Angebote zur wissenschaftlichen und kulturellen Befassung mit China sowie zum Erlernen der chinesischen Sprache? 

 

Chinesischen Studierenden und Forschenden sollte vor Aufnahme ihres Studiums oder ihrer Forschungstätigkeit, sowie auch im Studien- bzw. Projektverlaufes Orientierung Hilfestellung geboten werden. Im Rahmen der Planung einer Kooperation sollte die soziale Betreuung der chinesischen Studierenden, Lehrenden und Forschenden von Anfang an mitgedacht. Folgende Fragen sollten dabei reflektiert werden: 

  • Bestehen an der Hochschule ausreichende Angebote zur sozialen Integration chinesischer Studierender und WissenschaftlerInnen? Gibt es eine Ombudsperson, an die sich chinesischer Studierende oder Forschende bei diskriminierenden Vorfällen wenden können? 
  • Werden Studierende und WissenschaftlerInnen, die von einem Aufenhalt in China zurückkehren, systematisch kontaktiert? Gerade aus dieser Gruppe können wichtige Ansprechpersonen für chinesische Studierende und Forschende in Deutschland erwachsen. 
  • Sind ausreichende Kapazitäten für fachliche Betreuung der chinesischen Studierenden und WissenschaftlerInnen vorhanden? Gibt es feste Ansprechpersonen für beide Zielgruppen? 
  • Besteht ein Alumni-Konzept für chinesische AbsolventInnen und ehemalige GastwissenschaftlerInnen aus China? 

Deutsche Hochschulen unterstützen chinesische Studierende und GastwissenschaftlerInnen beim Erlernen und Verbessern ihrer Deutschkenntnisse, sowie, falls erforderlich, weiterer Lehr- oder Forschungssprachen. Gleichermaßen unterstützen sie ihre eigenen Studierenden, Forschenden und Hochschulpersonal beim Erwerb und Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen. Dabei kann die Beantwortung folgender Fragen zielführend sein:

  • Mit welchen Mitteln wird die sprachliche Kompetenz der StudierendenbewerberInnen und Studierenden evaluiert? Ist ein entsprechender Prüfprozess etabliert? 
  • Ist ein Sprachenkonzept zur Unterstützung und Beleitung der Kooperation entwickelt worden? Bestehen in ausreicehndem Maße Angebote zum Erwerb oder Verbessern des Deutschen bzw. Chinesischen?