Bewerbung über das International Office
In einer umfangreichen Brochüre werden die wichtigsten Informationen für Studierende mit Absichten einen Auslandsaufenthalt (in China) als Teil ihres Studiums bereitgestellt. Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen aus der Brochüre in komprimierter und auf China zugeschnittener Form.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Studierende aller Fächer, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Fachsemester befinden (Masterstudierende bereits ab dem ersten Fachsemester) und die während des gesamten Auslandsaufenthaltes an der JMU immatrikuliert sind (Urlaubssemester sind möglich)
- Gute Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache
- Vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen
- Sie können pro Kontinent bis zu drei Wunschuniversitäten angeben
- Bewerben können sich Studierende aller Fächer, sofern ihr Studienfach an der Partneruniversität angeboten wird und für den Austausch freigegeben wurde.
Sollte in ihrem Studienfach ein Austauschvertrag bestehen, bitten wir Sie, sich über Ihr Fach um einen Austauschplatz zu bewerben. Sollten Sie über Ihr Fach keinen Austauschplatz erhalten haben, können wir prüfen, ob wir Ihnen einen Austauschplatz über unsere Verträge anbieten können. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.
Bewerbungsfristen
Fristen für jeweilige Semester finden Sie hier oder in der Broschüre.
Bewerbungsunterlagen Einreichen
Bewerbungsunterlagen für Partneruniversitäten in China sollten auf Englisch verfasst sein. Bitte füllen Sie im Bewerbungsportal die entsprechenden Felder aus und laden sie folgende Unterlagen an den entsprechenden Stellen direkt im Bewerbungsportal hoch:
- Motivationsschreiben
Ein bis zwei-seitige Darstellung Ihrer fachlichen und persönlichen Gründe für den geplanten Auslandsaufenthalt, einschließlich Beschreibung des Studienvorhabens an der Gasthochschule (Schwerpunkte, Kursbeispiele). Informieren Sie sich vorab über das Angebot der Partnerhochschulen (Vorlesungskataloge im Internet, Erfahrungsberichte von Ehemaligen). Bei Angabe mehrerer Hochschulen in einer Region ist ein Motivationsschreiben für den jeweiligen Erstwunsch zunächst ausreichend. Bitte unterschreiben, digitale Unterschriften werden akzeptiert
- Lebenslauf
Tabellarischer Lebenslauf der Aufschluss über persönliche Interessen, soziales und gesellschaftliches Engagement, Auszeichnungen, Mitgliedschaften in Vereinigungen etc. gibt. Bitte unterschreiben, digitale Unterschriften werden akzeptiert.
- Gutachten (Letter of Recommendation)
Das Gutachten soll Auskunft über Ihre Studienleistungen, Ihre akademischen Fähigkeiten und Ihre Persönlichkeit geben. Wir empfehlen daher, vorab ein Gespräch mit dem/der GutachterIn zu führen. Bringen Sie Ihre Prüfungsergebnisse, Lebenslauf und Studienvorhaben an der Gastuniversität zum Gespräch mit und erläutern Sie Ihre Motivation für den geplanten Auslandsaufenthalt
Beantragen Sie das Gutachten bitte frühzeitig, damit es zum Bewerbungsschluss vorliegt! Ein vorgefertigtes Musterformular finden Sie hier.
- Übersicht über Studienleistungen (Transcript of Records)
Ausdruck aus WueStudy in Englisch. Falls Sie keine Notenübersicht in Ihrem Studienfach haben, reichen Sie bitte vergleichbare Nachweise ein.
- Nachweis der Sprachkenntnisse
Zeugnis zur Unterrichts- bzw. Landessprache der Gasthochschule entsprechend der vom International Office für die jeweilige Partneruniversität festgelegten Sprachnachweisregelung.
Beantragen Sie den Sprachnachweises frühzeitig, damit dieser spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegt!
- Bachelorzeugnis
Bei einer Bewerbung während des Master Studiums.
- (Nach dem Auslandsaufenthalt): Erfahrungsbericht und Transcript of Records
Alle Teilnehmer an einem Austauschprogramm sind verpflichtet, am Ende ihres Auslandsaufenthalts einen Erfahrungsbericht beim International Students Office einzureichen.
Des Weiteren sind die Teilnehmer verpflichtet, ein Transcript of Records (ToR) an der Partneruniversität anzufordern und im International Office einzureichen (falls das TOR nicht direkt an das ISO gesandt werden sollte).
In Begründeten Ausnahmefällen können Sprachnachweis und /oder Gutachten nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Auswahlprozess sofort nach der Bewerbungsfrist beginnt. Sollten Ihre Bewerbungsunterlagen zur Bewerbungsfrist nicht vollständig vorliegen, kann Ihre Bewerbung ggf. nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsverfahren
Die Beurteilung der Bewerbungen erfolgt durch eine Auswahlkommission anhand der Unterlagen.
Circa 4-10 Wochen nach Bewerbungsschluss wird Ihnen mitgeteilt, ob und für welches Austauschprogramm Sie vorgeschlagen werden und welche Unterlagen noch einzureichen sind. Die Gründe, die zur Entscheidung der Auswahlkommission geführt haben, können aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen nicht mitgeteilt werden.
Da an jeder Partneruniversität nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht und die Hochschulen bestimmte Anforderungen in Bezug auf Leistungen, Studienfach, etc. stellen, können nicht in allen Fällen die angegebenen Präferenzen berücksichtigt werden.
Im weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie möglicherweise vom International Office oder von der Partneruniversität die Aufforderung, Unterlagen bis zu einer bestimmten Frist nachzureichen. Überprüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihre E-Mails (inklusive Spam-Ordner) und ggf. Ihre Post, damit das Verfahren nicht ins Stocken gerät.
Schritt 1: Rechtzeitig Planen
Starten Sie frühzeitig mit der Planung, d.h. ca. 1,5 Jahre im Voraus. Für manche Austauschprogramme müssen formale Kriterien erfüllt sein, vergewissern Sie sich, dass Sie diese individuellen Kriterien erfüllen. Auslandsaufenthalte zu einem späteren Zeitpunkt können sinnvoll sein, da oft schon Schwerpunkte im Studium gesetzt wurden und diese im Ausland vertieft werden können. Sprechen Sie vorher unbedingt auch den Aufenthalt mit Ihrem Studienbeauftragten oder Dozenten ab!
Bei den Auswahlkriterien des Landes ist es besonders wichtig auf die Sprachanforderungen zu achten. Dabei ist zu beachten, dass die Landessprache nicht immer die Unterrichtssprache sein muss, da in vielen Ländern ein umfangreiches Kursangebot auf Englisch besteht. Manche Universitäten fordern nachgewiesene Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Sprachniveau vor Beginn des Auslandssemesters. Informieren Sie sich über die Anforderungen der Gasthochschule, um Ihre sprachlichen Kompetenzen entsprechend auszubauen.
Bei der Planung von Auslandsaufenthalten sind die Kosten nicht zu vernachlässigen. Es gibt verschiede Förderprogramme mit unterschiedlichen Bedingungen und Bewerbungsrichtlinien.
Schritt 2: Rechtzeitig Bewerben
Für viele Auslandsstudiengänge ist eine oft sehr früh angesetze Bewerbungsfrist zu beachten! Aktuelle Termine für chinesische Universitäten finden Sie auf der Webseite des International Offices.
Dabei ist natürlich von besonderer Bedeutung die richtige Gasthochschule zu finden. Nutzen Sie unbedingt auch den Internetauftritt der potentiellen Gasthochschulen, um sich vor allem über das jeweilige Kursangebot zu informieren, schließlich möchten Sie neben der Sprache auch fachlich so viel wie möglich vom Aufenthalt mitnehmen. Die verschiedenen Partnerschaftsprogramme der Universität Würzburg finden Sie weiter unten auf dieser Seite oder auf der Webseite des International Office.
Zu guter Letzt sollten Sie darauf Acht geben, dass Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind. Planen Sie genügend Zeit ein, um bspw. Gutachten und Sprachnachweise einzuholen. Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen, finden Sie hier.
Schritt 3: Rechtzeitig Informieren
Nachdem Sie einen Austauschplatz an der gewünschten Gastschule erhalten haben, steht noch weitere Planung bevor. Zum Beispiel müssen Sie sich für die VR China um ein VISUM kümmern. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweils zuständigen Botschaft und stellen Sie den Antrag, sobald Sie die offizielle Zulassungsbestätigung der Gasthochschule erhalten. Außerhalb Europas ist es üblich, dass Sie einen Reisepass benötigen, teilweise mit Vorschriften wie lange dieser noch gültig sein muss. Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt sowie den Botschaften der betreffenden Länder.
Neben einem VISUM, werden Sie auch eine Krankenversicherung benötigen. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenversicherung, inwieweit im Ausland der Versicherungsschutz abgedeckt ist. Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da durch die Austauschprogramme und die Universität Würzburg keinerlei Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Manche Länder (z.B.VR China) fordern diverse Gesundheitsbescheinigungen und/oder Impfnachweise bei der Einreise für einen mehrmonatigen Studienaufenthalt. In der Regel liegen die jeweils erforderlichen Formulare den Bewerbungsunterlagen bei bzw. können von der zuständigen Botschaft bezogen werden. Studierende sind verpflichtet, sich eigenständig und rechtzeitig um notwendige oder empfohlene Impfungen zu kümmern!
Setzten Sie sich auch frühzeitig mit der Gasthochschule in Verbindung, um ggf. noch offene Fragen (z.B. Wohnheim) abzuklären und sich anzumelden. Die Anmeldefrist dürfen Sie auf keinen Fall verpassen! Außerdem ist es wichtig, die Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungen vor der Abreise sowohl mit der Gastuniversität als auch mit der Heimatuniversität abzuklären. Unterstützung bei allen Fragen rund um Unterkunft, Einschreibung etc. finden Sie im International Office der jeweiligen Gastuniversität und auf deren Internetseiten.
Zur Wohnsituation, müssen Sie womöglich bereits im Voraus eine Kaution oder Miete bezahlen, damit z. B. das Zimmer im Wohnheim garantiert werden kann. Ihre Wohnung hier könnten Sie zwischenvermieten, ggf. an Austauschstudierende, die nach Würzburg kommen.
Für einen erfolgreichen Studienaufenthalt ist auch eine Auseinandersetzung mit der Kultur des Ziellandes extrem wichtig! Wir empfehlen Ihnen daher, möglichst viele Informationen über Ihr Gastland einzuholen, um sich einen Überblick zu verschaffen und sich vorab mit den Besonderheiten vertraut zu machen.
Schritt 4: Letzte Formalitäten erledigen
Hierzu gehören:
- ein Urlaubssemester beantragen
- Auslands-Bafög beantragen
- Weiterzahlung des Kindergeldes informieren
- prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen beim Service Centre Internatioanl Affairs abgegeben wurden (Learning Agreement, Immatrikulationsbeschinigung...)
- individuelle Fragen sammeln und klären
- Flüge buchen und Koffer packen
Schritt 5: Spaß beim Auslandsstudium haben!
Während Ihres Auslandsaufenthaltes empfehlen wir Ihnen, unbedingt den Kontakt zu den einheimischen Studierenden zu suchen. Damit verbessern Sie nicht nur Ihre Sprachkenntnisse, sondern erfahren sehr viel mehr über die Universität, Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Studiensystemen und bekommen wertvolle Tipps rund um Land, Leute, Kultur, Traditionen und Freizeitgestaltung.
Einer der entscheidenden Vorteile Ihres Auslandsaufenthalts – DIE Gelegenheit, Ihre interkulturelle Kompetenz zu verbessern. Wenn Sie ein oder besser zwei Semester im Ausland verbracht haben, werden Sie zu Experten des jeweiligen Landes! Voraussetzung dafür ist, möglichst tief in die Kultur des Landes einzutauchen, d.h. Einheimische kennenlernen, kulturelle Angebote wahrnehmen.
Ein Auslandsaufenthalt soll nicht nur der fachlichen Kompetenz dienen, sondern die Begegnung mit Menschen aus aller Welt ermöglichen. Die besten Kontakte und gute Freunde gewinnt man durch das Studium und internationale Freundschaften sind eine Bereicherung fürs Leben!
Die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer ausländischen Gasthochschule erworben werden, sollten Sie unbedingt VOR dem Antritt Ihres Auslandsaufenthalts mit den zuständigen Hochschullehrern an der JMU absprechen. Informationen zu den Kursen und Modulen finden Sie auf den Internetseiten der Gasthochschule.
Gleichwertige Studienleistungen müssen von Ihrem Fachbereich anerkannt werden. Bei der Gleichwertigkeit muss eine Gesamtbetrachtung vorgenommen werden, so dass zwei in Frage kommende Kurse oder Module inhaltlich und vom Arbeitsaufwand abhängig vergleichbar sein müssen, um anerkannt zu werden. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihren Fachberatern!
Bitte unbedingt beachten, wenn Sie eine Anrechnung wünschen: Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland muss unmittelbar nach Beendigung des Auslandssemesters beim hiesigen Prüfungsamt gestellt werden.
Weitere Infos zum Thema Anerkennung finden Sie auch auf der SIA Internetseite sowie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Informationen zur Anerkennung von akademischen Graden finden Sie auf den Internetseiten des bayerischen Staatsministeriums und des DAAD.
Studierende können sich Auslandsstudienaufenthalt beurlauben lassen. Die Beurlaubung erfolgt jeweils für ein oder zwei Semester. Beurlaubungen zu einem späteren Zeitpunkt während des Studiums bleiben jedoch möglich. Auskünfte und Beurlaubungsanträge erhalten Sie in der Studierendenkanzlei, Campus Hubland Nord, Oswald-Külpe-Weg 84/2 (rechter Eingang). Semester, in denen eine Beurlaubung erfolgt ist, zählen nicht als Fachsemester: Die Semesterzahl wird nicht weitergezählt und es können keine Prüfungen an der Uni Würzburg abgelegt werde. Ausgenommen sind Nachholklausuren und andere Studienleistungen, die offiziell im vorherigen Semester verbucht werden.
In den neuen Studiengängen nach Bologna- Reform können Sie 29 ECTS, bzw. Ihre Leistungsscheine bei alten Studiengängen, in Ihr Würzburger Studium einbringen – d.h. aus dem Ausland mitbringen – ohne dass die Semesterzahl nachträglich weitergezählt wird. Ab 30 ECTS-Punkten wird die Fachsemesterzahl um eins weitergezählt. Vorteil: Wenn sie nicht 30 ECTS-Punkte im Ausland schaffen, können Sie entsprechend ein oder zwei Semester länger studieren. Da Sie das eine oder andere Modul jedoch mitbringen und anschließend anerkennen lassen, können Sie die offizielle Studiendauer durch einen Auslandsaufenthalt verkürzen oder aber die restlichen Semester mit geringerem Aufwand studieren. Das Erreichen der 30 Punkte-Grenze stellt keinen Nachteil dar! Durch die Regelung wird lediglich ein möglicher Nachteil bei Nichterreichen der 30 Punkte ausgeglichen. Versuchen Sie daher unbedingt, 30 ECTS im Ausland zu erreichen.
Krankenversicherung
Auch an den meisten ausländischen Hochschulen besteht Krankenversicherungspflicht. Teilweise unterscheiden sich die Versicherungssysteme vom deutschen System. In manchen Ländern kann auch die bestehende deutsche Krankenversicherung bzw. eine entsprechend erweiterte deutsche Versicherung akzeptiert werden. Studierende einer deutschen staatlichen Hochschule sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Lässt sich ein Studierender für den Auslandsaufenthalt von der Hochschule beurlauben, bleibt sein Versicherungsschutz in allen Ländern, mit denen eine Anerkennungsvereinbarung besteht, bestehen. Vor Studienbeginn sollten Studierende sich von Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Versicherungsnachweis und ein Merkblatt für das betreffende Land geben lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für ihre Versicherten in der Regel Versicherungsnachweise aus, die im Ausland Krankenversicherungsschutz garantieren. Bei Exmatrikulation hingegen erlischt der studentische Versicherungsschutz!
Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und für welchen Zeitraum ein Auslandsschutz besteht. Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da durch die Austauschprogramme und die Universität Würzburg keinerlei Versicherungsschutz besteht.
Unfallversicherung
Studierende sind in der Regel während der Aus- und Forbildung an Hochschulen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser Unfallversicherungsschutz gilt nur bei einem Studium im Inland, nicht aber im Ausland. Falls in einem ausländischen Staat die Studierenden nicht gesetzlich bzw. über die Gastuniversität gegen Unfälleversichertsind,kannderAbschluss einer privaten Unfall- und einer privaten Haftpflichtversicherung empfehlenswert sein.FallsSieentsprechendeprivateInlands- Versicherungen abgeschlossen haben, sollten Sieprüfen,obderVersicherungsschutzauch für Ihr Zielland dabei ist. Oft kann gegen einen geringen Aufpreis auch das Zielland mitversichert werden.
Die Verantwortung für einen ausreichenden Versicherungsschutz liegt alleine bei den Studierenden. Die Universität Würzburg haftet für keinerlei Schäden, die im Zusammenhangmitdem Auslandsaufenthalt entstehen.
Manche Länder (z.B. VR China) fordern diverse Gesundheitsbescheinigungen und/oder Impfnachweise bei der Einreise für einen mehrmonatigen Studienaufenthalt. In der Regel liegen die jeweils erforderlichen Formulare den Bewerbungsunterlagen bei bzw. können von der zuständigen Botschaft bezogen werden. Studierende sind verpflichtet, sich eigenständig und rechtzeitig um notwendige oder empfohlene Impfungen zu kümmern!