Langfristvorhaben
Unter "Langfristvorhaben" versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften, die einer kontinuierlichen Förderung von mindestens 7 und maximal 12 Jahren bedürfen. Ihre zentrale wissenschaftliche Bedeutung, ihre gründliche Vorbereitung und durchdachte Planung sowie ihre professionelle Leitung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Anerkennung als Langfristvorhaben.
- Arabisch-Lateinisches Glossar
Prof. Dr. Dag Nikolaus Hasse – Institut für Philosophie / Lehrstuhl für Geschichte der Philosophie (Förderung: seit 2013)
- Das hethitische Corpus divinatorischer Texte. Digitale Edition und kulturhistorische Erschließung
Prof. Dr. Daniel Schwemer – Institut für Altertumswissenschaften / Lehrstuhl für Altorientalistik (Förderung: seit 2022)