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Forschung

Langfristvorhaben

Unter "Langfristvorhaben" versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften, die einer kontinuierlichen Förderung von mindestens 7 und maximal 12 Jahren bedürfen. Ihre zentrale wissenschaftliche Bedeutung, ihre gründliche Vorbereitung und durch­dachte Planung sowie ihre professionelle Leitung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Anerkennung als Langfristvorhaben.