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  • Studierende vor einem Gebäude der Universität Würzburg.
Studium

Lehramt an Grundschulen

Übersicht

Das Studium für das Lehramt an Grundschulen umfasst in Bayern: 

  • das erziehungswissenschaftliche Studium
  • das nicht vertiefte Studium eines Unterrichtsfaches
  • das Studium der Didaktik der Grundschule (Grundschulpädagogik/-didaktik und der 3 Didaktikfächer)

Der Aufbau des Studiums ist modular. Die Gesamtnote errechnet sich 

  • zu 40 % aus den Noten für die Module (studienbegleitend) 
  • zu 60 % aus den Noten im Staatsexamen (am Ende des Studiums)

Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter). Das zweite Staatsexamen schließt die Lehrerausbildung ab.

Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen)

Studiengang

Abschlussprüfung Staatsexamen
Regelstudienzeit 7 Semester; mindestens 4, höchstens 12 Semester
Kombinationsregeln nur bestimmte Fächer und Kombinationen (Didaktikfächer) erlaubt
Studienbeginn nur zu einem Wintersemester möglich
   

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen

Neben der allgemeinen Hochschulreife berechtigt auch die fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule oder der Fachoberschule zum Lehramtsstudium für Grundschulen.

Vgl. Infoseite zur Studienberechtigung

Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei ab WS 23/24
Eignungsprüfung nur für die Unterrichtsfächer Sport und Musik
   

Prüfungen

Sprachkenntnisse je nach Unterrichtsfach
Freiversuch möglich? ja, nach dem 7. Hochschulsemester für Unterrichtsfach und Didaktikfächer
   

Aktuelles

Zum Wintersemester 23/24 entfallen die bisherigen Zulassungsbeschränkungen für das Unterrichtsfach Biologie sowie für die Grundschuldidaktik (und somit für das Studium Lehramt an Grundschulen generell).

Die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) in der Fassung vom 13.3.2008 wurde zuletzt am 29. Januar 2020 geändert. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem WS 2020/21 ihr Studium aufnehmen. Die Änderungen betreffen die Umbenennung des Faches Sozialkunde in Politik und Gesellschaft und die Maximalstudiendauer.

Studienbeginn und -dauer

Die Aufnahme des Studiums ist unabhängig von den gewählten Fächern nur zu einem Wintersemester möglich. Die Mindeststudienzeit beträgt 4 Semester, die Regelstudienzeit 7 Semester, die maximale Studienzeit 12 Semester.

Fachwissenschaftliches Studium

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen kann in Bayern nur in bestimmten Fächern abgelegt werden. An der Uni Würzburg sind dies die Fächer:

Im Rahmen einer Erweiterung ("Drittfach", siehe unten unter "Erweiterung/Zusatzqualifikation") können alle Unterrichtsfächer außer Biologie, Musik und Sport auch zu einem Sommersemester aufgenommen werden.

Eignungstests

Für Sport als Unterrichtsfach ist vor der Einschreibung eine Eignungsprüfung abzulegen. Anmeldeschluss ist der 1. Juni. Der Eignungstest wird zentral für Bayern koordiniert und findet an wechselnden Universitäten statt. Umfangreiche Informationen zum Eignungstest und das Online-Anmeldeformular finden sich auf dem Portal der Sporteignungsprüfung der bayerischen Universitäten.

Für Musik als Unterrichtsfach wird die Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik (Hofstallstr. 6-8, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/32187-0) abgelegt. Hier erfolgt auch das Studium des Fachs Musik (Doppeleinschreibung an der Hochschule für Musik und an der Universität Würzburg). Anmeldeschluss für die Eignungsprüfung ist der 31. März. Weitere Informationen auf der Webseite der Hochschule für Musik.

Bitte beachten Sie, dass Eignungsprüfungen nur erforderlich sind, wenn Sie eines dieser Fächer als Unterrichtsfach wählen wollen; für Sport, Musik oder Kunst als Didaktikfach (siehe "Didaktik der Grundschule") müssen Sie keine Eignungsprüfung ablegen!

Sprachvoraussetzungen

Für die Meldung zum Staatsexamen müssen für einige Fächer Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Es handelt sich um folgende Sprachkenntnisse:

  • Deutsch: Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen".
  • Englisch: Kenntnisse in Latein oder in einer romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen".
  • Geschichte: Kenntnisse auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" in zwei Fremdsprachen oder Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen".

Zusätzlich wird eine Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch gefordert (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“). Dieser Nachweis entfällt, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wurde.

Informationen darüber, wie der Nachweis über die verlangten Fremdsprachenkenntnisse geführt werden kann, finden Sie in dieser Bekanntmachung des Kultusministeriums. Der Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse muss nicht bei Aufnahme des Studiums vorliegen, sondern erst bei der Anmeldung zum Staatsexamen. Fehlende Kenntnisse können also studienbegleitend erworben werden.

Didaktik der Grundschule

Die Didaktik der Grundschule besteht

  • aus dem fächerübergreifenden Bereich Grundschuldidaktik (gesamt 35 ECTS):
    - Grundschulpädagogik und -didaktik
    - Didaktik des Schriftspracherwerbs
    - Sachunterricht
  • und 3 Didaktikfächern (gesamt 35 ECTS):
    - Deutsch (1. Fach) und
    - Mathematik (2. Fach) und
    - Musik oder Kunst oder Sport (3. Fach)

Wenn Deutsch oder Mathematik als Unterrichtsfach gewählt wird, ist innerhalb der Didaktikgruppe stattdessen ein anderes Fach zu wählen. Möglich sind alle Fächer, die oben unter der Überschrift "Fachwissenschaftliches Studium" genannt sind, mit Ausnahme der Fächer Kunst, Musik, Sport und Ethik.

Wird als Unterrichtsfach Musik oder Kunst oder Sport gewählt, so muss als drittes Didaktikfach ebenfalls ein anderes Fach gewählt werden. Möglich sind die Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Geographie, Geschichte, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Politik und Gesellschaft.

Innerhalb der Didaktikgruppe darf ein Fach nicht zweimal gewählt werden.

Gegenstand des fächerübergreifenden Bereichs Grundschuldidaktik

Das Studium des fächerübergreifenden Bereichs Grundschuldidaktik umfasst: Allgemeine Grundschulpädagogik, Didaktik des Schriftspracherwerbs und Didaktik des Sachunterrichts.

In die Zuständigkeit der allgemeinen Grundschulpädagogik fällt die wissenschaftliche Reflexion über die Grundschule als Basisinstitution des deutschen Bildungssystems. Als Lehr- und Forschungsdisziplin befasst sich die allgemeine Grundschulpädagogik mit:

  • den institutionellen Bedingungen der Grundschule und des Grundschulunterrichts (schultheoretische Perspektive)
  • mit den Besonderheiten des Bildungsprogramms der Grundschule (bildungstheoretische Perspektive)
  • mit den Lernvoraussetzungen, -potentialen und –möglichkeiten der Grundschüler und Grundschülerinnen (entwicklungspsychologische und lerntheoretische Perspektive)
  • mit Gestaltungsvarianten des Unterrichts in ihren Voraussetzungen und Effekten (unterrichtstheoretische Perspektive)
  • mit Unterrichten, Erziehen, Diagnostizieren, Beraten und Evaluieren als berufliche Anforderungen an die Grundschullehrerin bzw. den Grundschullehrer (professionstheoretische Perspektive)

Mit der wissenschaftlichen Untersuchung dieses Gegenstandsfeldes stellt die Grundschulpädagogik Erkenntnisse und Instrumentarien bereit, die Studierende befähigen, fachgebundene Bildungs- und Lernprozesse in der Grundschule nach professionellen Kriterien vorzubereiten, zu organisieren, zu unterstützen und zu analysieren. Konkretisierend und praxisnah wird das an zwei ausgewählten Lernbereichen der Grundschule vollzogen, mit denen sich speziell die Didaktik des Schriftspracherwerbs und die Didaktik des Sachunterrichts befasst.

Die Didaktik des Schriftspracherwerbs untersucht unter Einbeziehung einschlägiger bezugswissenschaftlicher Theorien und empirischer Befunde lernförderliche Bedingungen und Maßnahmen, die den Erwerb von Literalität für alle Grundschüler und Grundschülerinnen gewährleisten. Sie befasst sich zudem mit der professionellen Diagnose der proximalen Lernausgangslagen und der lernprozessbegleitenden Beobachtung, Beratung und Förderung der schriftsprachlichen Entwicklung der Schüler, insbesondere auch bei Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb. Außerdem werden exemplarisch schriftsprachliche Lernsituationen geplant, reflektiert und in ihren didaktisch-methodischen Möglichkeiten kritisch beurteilt.

Aufgabe der Didaktik des Sachunterrichts ist es, auf Grundlage des Bildungsverständnisses und unter Berücksichtigung fachlicher und fachdidaktischer Aspekte sowie der Lernausgangslagen der Schüler fundierte Entscheidungen über die Auswahl und Strukturierung von naturwissenschaftlichen, technischen und sozialwissenschaftlichen Inhalten für den Sachunterricht der Grundschule zu treffen. Die Didaktik des Sachunterrichts erforscht zudem, wie Grundschulkinder in der Entwicklung von Wissen, Können, Verstehen, Interessen und Haltungen gefördert werden können, um in der Gesellschaft in Gegenwart und Zukunft selbständig, kompetent und verantwortlich zu handeln. In der Didaktik des Sachunterrichts werden weiterhin historische wie aktuelle Konzeptionen von Sachunterricht analysiert und bewertet sowie exemplarische Unterrichtsvorhaben für den Sachunterricht entworfen und reflektiert.

Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)

Das erziehungswissenschaftliche Studium erstreckt sich über folgende Gebiete:

  • Allgemeine Pädagogik, unter anderem:
    - Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung
    - Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Pädagogik
    - pädagogische Anthropologie
  • Schulpädagogik, unter anderem:
    - Theorie der Schule als Institution und Organisation
    - Beurteilen und Evaluieren von Lehr-Lernprozessen
    - individuelle Förderung und Beratung
  • Psychologie, unter anderem:
    - Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule
    - Sozialpsychologie der Schule und Familie
    - Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen

Das Staatsexamen in EWS kann bereits vor den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden, sobald alle notwendigen Leistungsnachweise vorliegen (Vgl. LPO I, § 22 Abs. 4). In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bei der Meldung zum vorgezogenen EWS-Examen das Pädagogisch-didaktische Praktikum absolviert haben müssen und außerdem 35 Punkte aus EWS (29 ECTS aus den eigentlichen EWS-Modulen + 2 ECTS aus Pädagogisch-didaktischem Praktikum (Begleitveranstaltung und Praktikumsbericht) 4 ECTS aus studienbegleitendem fachdidaktischen Praktikum) sowie die 8 Punkte aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) nachweisen können müssen. Näheres zu den einzelnen Bereichen finden Sie unten unter "Aufbau des Studiums".

Praktika

Zu Beginn des Lehramtsstudiums sind noch keine Praktika vorzuweisen, jedoch haben Sie die Möglichkeit, das Betriebs- und Orientierungspraktikum vor dem Studium (jedoch erst nach der letzten Abiprüfung) abzuleisten, was sich insbesondere hinsichtlich des Orientierungspraktikums empfiehlt.

Jeder Studierende hat 5 Praktika abzuleisten. Deren Nachweise sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Im Einzelnen sind dies:

  • ein Betriebspraktikum
  • ein Orientierungspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum im Unterrichtsfach
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule

Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch im Ausland möglich).

Es soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.

Tätigkeiten in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen werden nur anerkannt, wenn sie im Bereich der Verwaltung abgeleistet wurden. Falls Zweifel bestehen, ob eine bestimmte Tätigkeit anerkannt wird, wird dringend empfohlen, das Praktikumsamt zu kontaktieren.

Das Praktikum kann in Abschnitten zu mindestens zwei Wochen Umfang absolviert werden. Der Studierende muss sich selber um den Praktikumsplatz (bzw. die Praktikumsplätze) kümmern. Das Praktikum kann ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden, aber in der Regel erst nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.

Die Praktikumsbetriebe müssen eine Bescheinigung ausstellen, auf der neben Angaben zur Dauer der Tätigkeiten auch ein stichpunktartiger Überblick über die Inhalte des Praktikums enthalten ist. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.

Weitere Infos und Vordrucke finden sich auf den Seiten des Praktikumsamts.

ein Orientierungspraktikum von drei bis vier Wochen Dauer

Es ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten. Mindestens eine Woche davon muss an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum abgeleistet werden (ab Studienbeginn SS23).  Das Orientierungspraktikum sollte vor Beginn des Studiums (allerdings erst frühestens nach Ablegen der letzten Abiturprüfung) absloviert werden, spätestens aber vor dem Antritt zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum.

Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung. Das Orientierungspraktikum ist mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abzuleisten. Es wird zudem empfohlen, schulische Ganztagsangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, beim Studium des Lehramts an Grundschulen auch vorschulische Bildungseinrichtungen kennenzulernen.

Der Studierende wendet sich selbstständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Mittelschule abgeleistet werden soll, ansonsten unmittelbar an die Leitung der Schule oder Einrichtung. Über die Ableistung des Orientierungspraktikums stellt der Leiter der Praktikumsstätte eine Bescheinigung aus.

Weitere Infos und Vordrucke finden Sie auf den Seiten des Praktikumsamts.

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Es hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen (zwei Blöcke in der vorlesungsfreien Zeit). Voraussetzung für die Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis der erfolgreichen Ableistung des Orientierungspraktikums.

In diesem Praktikum sollen die Studierenden die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen, dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen.

Gegen Ende des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist mit den Studierenden jeweils ein ausführliches Beratungsgespräch zu führen, in dem die mit der Betreuung beauftragten Lehrkräfte die Beobachtungen während des Praktikums zusammenfassend darstellen; dieses Gespräch soll den Studierenden helfen, ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.

Die Uni Würzburg bietet zur Vorbereitung auf das pädagogisch-didaktische Praktikum eine Begleitveranstaltung an, die im Semester vor dem ersten Block besucht werden muss (1 ECTS-Punkt). Im Anschluss an das pädagogisch-didaktische Praktikum ist ein Praktikumsbericht zu verfassen (1 ECTS-Punkt). In der Begleitveranstaltung erfahren Sie alle relevanten Informationen zu Anmeldung und Ablauf auch bezüglich aller weiteren Praktika im Studienverlauf.

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

Es findet während eines Semesters einmal jede Woche statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung.

Es bezieht sich auf das studierte Unterrichtsfach (nicht auf ein eventuelles Erweiterungsfach). Die Studierende sollen erste Erfahrungen mit der fachspezifischen Planung und Analyse von Unterricht sowie Unterrichtserfahrung sammeln.

Es soll möglichst nicht vor dem dritten Semester und nicht nach dem fünften Semester stattfinden. Das Praktikum wird mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung verbunden, die der entsprechende Fachbereich anbietet. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Die Platzvergabe erfolgt durch das Praktikumsamt.

In dem Praktikum haben die Studierenden folgende Ziele:

- Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle

- Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen

- Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben

- mindestens einen Unterrichtsversuch

ein zusätzliches einsemestriges studienbegleitendes Praktikum in der Grundschule

(vgl. LPO I vom 13.3.2008, § 36 Abs. (1) Nr. 1)

Dauer: 1 Semester
Ablauf: studienbegleitend  1 Tag pro Woche á 4 Unterrichtsstunden einschließl. Besprechung
Ziele: Analyse, Planung, Durchführung, Kontrolle und Beurteilung des Unterrichts in der Grundschule; Durchführung mindestens eines Unterrichtsversuchs in Zusammenarbeit mit der zuständigen HochschullehrerIn.

Aufbau des Studiums

In Bayern ist das Lehramtsstudium in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2008 geregelt. Diese finden Sie auf den Webseiten des bayerischen Kultusministeriums.

Die Vorgaben der LPO I hinsichtlich der Verteilung der ECTS-Punkte auf die verschiedenen Teilbereiche des Studiums werden in Würzburg durch folgenden Rahmenstudienstrukturplan umgesetzt:

Fachsemester

EWS

Studienbegl. fachdidakt.
Praktikum

Begleit-veranst.

Schul-prakt.

Gesell-schafts-
wiss.

Hausarbeit

Grund- schul- didaktik

Unterrichts-
fach

Freier Bereich

Summe
ECTS

 

EWS

gesamt:

35

 

 

 

 

 

 

 

1

4

 

11)

 

 

 

10

13

3

30

Semesterferien       31)            

2

 

 

 

 

3

 

10

13

 

30

Semesterferien       31)            

3

4

 

11)

 

 

 

10

11

1

30

4

5

4

 

 

 

 

10

9

2

30

5

4

 

 

 

5

 

10

9

2

30

6

4

 

 

 

 

10

10

6

 

30

7

8

 

 

 

 

 

10

5

7

30

Summen ECTS:

29

4

2

6

8

10

70

66

15

210

 1) Das pädagogisch-didaktische Praktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten und dem zweiten und dritten Semester statt. Die Begleitveranstaltung im ersten Semester dient also der Vorbereitung auf das Praktikum. Der ECTS-Punkt, der im dritten Semester in der Spalte "Begleitveranstaltung" angegeben ist, wird für einen Praktikumsbericht vergeben. (Anmerkung zur Summe der ECTS-Punkte in jedem Semester: Die ECTS-Punkte des ersten Teils des Praktikums + Begleitveranstaltung werden dem zweiten Semester zugerechnet, die Punkte des zweiten Teils + Praktikumsbericht dem dritten Semester.)

Unterrichtsfach

Das Unterrichtsfach gliedert sich in die Teilbereiche Fachwissenschaft (54 ECTS-Punkte) und Fachdidaktik (12 ECTS-Punkte).

Informationen zum Aufbau finden Sie auf der Infoseite des jeweiligen Faches.

Didaktik der Grundschule

Im Rahmen der Didaktik der Grundschule sind insgesamt 70 ECTS-Punkte zu erbringen. Diese verteilen sich auf die 7 Semester wie folgt (wobei die Verteilung der drei Didaktikfächer eine Empfehlung und keine bindende Festlegung ist):

Sem.

Grund-schuldidaktik

1. Fach

2.Fach

3.Fach

Summe

 

35

10

10

10

 

1

5

5

 

 

10

2

5

5

 

 

10

3

5

 

5

 

10

4

51)

 

5

 

10

5

5

 

 

5

10

6

5

 

 

5

10

7

5

5 (Wahlmodul)

10

 

35

10

10

10

 

 

 

+5 Wahlmodul

70

Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum in der Grundschuldidaktik wird je nach Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen im vierten oder im fünften Semester absolviert. Vergleichen Sie dazu den Studienverlaufsplan der Grundschuldidaktik.

Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS)

Im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen Studiums sind 29 ECTS-Punkte aus den eigentlichen EWS-Fächern (Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie) sowie zusätzlich 6 ECTS-Punkte aus den Praktika zu erbringen (vgl. Rahmenstudienstrukturplan). Für die eigentlichen EWS-Fächer sind diese Module zu belegen:

  • Schulpädagogik:
    06-Schul-GL = Grundlagen der Schulpädagogik (4 ECTS)
    06-Schul-VT = Vertiefungsmodul Schulpädagogik (4 ECTS)
  • Allgemeine Pädagogik:
    06-AEW1-LA = Allgemeine Erziehungswissenschaft (4 ECTS)
    06-EBF1 = Empirische Bildungsforschung (4 ECTS)
  • Psychologie:
    06-Psy-LernSoz = Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens / Sozialpsychologie der Schule und der Familie (4 ECTS)
    06-Psy-EntAu = Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters / Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen (4 ECTS)
    06-Psy-DiffDia = Differentielle und Persönlichkeitspsychologie / Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation (5 ECTS)

Einen förmlichen Studienverlaufsplan gibt es dabei nicht. Sie können also die Module in beliebiger Reihenfolge belegen.

Insbesondere wenn Sie vorhaben, das EWS-Examen vorzuziehen (vgl. unten unter "Staatsexamen"), ist es notwendig, von den Vorgaben des Rahmenstudienstrukturplans abzuweichen und die erziehungswissenschaftlichen Module schneller zu absolvieren als im Rahmenstudienstrukturplan vorgesehen. Planen Sie außerdem in jedem Fall ein Semester "Puffer" zwischen dem Belegen Ihres letzten EWS-Moduls und dem Ablegen der Staatsprüfung ein, da es andernfalls zu Problemen mit dem fristgerechten Nachweis der für die Meldung zur Prüfung erforderlichen ECTS-Punkte kommen kann!

Weitere Informationen zum erziehungswissenschaftlichen Studium allgemein finden Sie auf dieser Infoseite der beteiligten Lehrstühle. Hinweise zur Staatsprüfung (Organisatorisches, Literaturlisten, Prüfungsthemen vergangener Semester etc.) sind auf den Webseiten der einzelnen Lehrstühlen veröffentlicht:

Gesellschaftswissenschaftliches Studium (GWS)

Wie Sie dem Rahmenstudienstrukturplan entnehmen können, müssen im gesamten Studium 8 ECTS-Punkte aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich erworben werden. Mögliche Fächer sind: Katholische/Evangelische Theologie, Philosophie, Politologie, Soziologie, Volkskunde. Wer Katholische/Evangelische Religionslehre als Unterrichts- oder Didaktikfach studiert, muss mindestens 5 dieser 8 Punkte im Bereich der studierten Theologie absolvieren. Die restlichen 3 Punkte können aus jedem beliebigen der genannten fünf Fächer stammen. Wer nicht Religionslehre als Unterrichts- oder Didaktikfach studiert, muss mindestens 3 der 8 Punkte in Theologie oder Philosophie absolvieren, die übrigen 5 können aus jedem beliebigen der genannten Fächer stammen.

Freier Bereich

Beim Freien Bereich handelt es sich um einen Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 ECTS-Punkten, der den Studierenden weitgehende Freiheit bei der Wahl der zu belegenden Module lässt. Diese können zum einen aus dem Angebot der studierten Fächer (Unterrichtsfach, Didaktikgruppe) oder aus den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften stammen ("fachspezifischer Freier Bereich"), zum anderen aber auch aus einem Pool von lehramtsbezogenen Modulen, die unabhängig von den studierten Fächern belegt werden können ("fächerübergreifender Freier Bereich"). Hier finden sich z.B. Veranstaltungen des Zentrums für Lehrerbildung, der Universitätsbibliothek, des Zentrums für Mediendidaktik usw.

Einen Sonderfall bildet der "fakultätsweite Freie Bereich" der Philosophischen Fakultät: Wer ein Fach dieser Fakultät als Unterrichts- oder Didaktikfach studiert, kann im Rahmen des Freien Bereichs Module aus dem gesamten Fächerspektrum der Philosophischen Fakultät belegen und einbringen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss allerdings im Gegenzug auch eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten in dem tatsächlich studierten Fach der Philosophischen Fakultät im Freien Bereich einbringen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Webseite der Fakultät.

Zulassungsarbeit

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist im Unterrichtsfach, der Didaktik der Grundschule oder in den Erziehungswissenschaften (oder auch fächerübergreifend) eine schriftliche Hausarbeit (sog. "Zulassungsarbeit") anzufertigen, die die Befähigung zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten erkennen lässt. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einem Prüfer vereinbart werden.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen

Zusätzlich zu den im Rahmenstudienstrukturplan aufgeführten ECTS-Punkten müssen folgende fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Meldung zum Ersten Staatsexamen nachgewiesen werden:

  1. Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen"; dies gilt nicht, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde.)
  2. Basisqualifikationen im Fach Musik (Dies gilt nicht, wenn Musik als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde.)
  3. Basisqualifikationen im Fach Kunst (Dies gilt nicht, wenn Kunst als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde.)
  4. Basisqualifikationen im Fach Sport (Dies gilt nicht, wenn Sport als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde.)
  5. Falls Kunst als Didaktikfach gewählt wurde, ist eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag, die einem Umfang von zwei Semesterwochenstunden entspricht, als zusätzliche Leistung nachzuweisen.
  6. Falls Sport als Didaktikfach gewählt wurde, sind folgende zusätzliche Leistungen nachzuweisen:

    a) Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (nicht älter als drei Jahre),
    b) Deutsches Sportabzeichen in Bronze,
    c) erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (neun Stunden, nicht älter als drei Jahre),
    d) Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche.

Staatsexamen

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des 7. Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 12. Semester - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen auch bereits nach dem 4. Semester absolviert werden.

Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftliche Prüfung kann vorgezogen werden; sie kann abgelegt werden, sobald die Zulassungsvoraussetzungen (35 ECTS-Punkte aus EWS + 8 ECTS-Punkte aus GWS) vorliegen.

Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden. Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 7. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.

Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.

Erweiterung/Zusatzqualifikationen

Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann an der Uni Würzburg erweitert werden durch

  • das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
  • das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs oder des Faches Ethik
  • das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation nach §114 LPO I
  • das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation nach §101 LPO I

Für die Zulassung zu Erweiterungsprüfungen sind im Regelfall keine oder nur wenige universitäre Leistungsnachweise vorzulegen (Biologie, Informatik, Ethik, Physik, Sport verlangen beispielsweise einige Leistungsnachweise). In jedem Fall sind aber die ggf. notwendigen Sprachvoraussetzungen oder Eignungstests nachzuweisen. Durch die Wahl einer (nicht nachträglichen) Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Maximalstudiendauer bleibt jedoch unberührt.

Die Erweiterungsprüfungen können auch nach dem Erwerb der Lehrbefähigung absolviert werden (sog. nachträgliche Erweiterungen), also auch während der Berufstätigkeit abgelegt werden.

Hinweise zur Berücksichtigung einer Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst finden Sie auf der Webseite des Kultusministeriums.

Bachelor-Abschluss

Im Wintersemester 2012/13 wurde an der Uni Würzburg der Bachelorstudiengang "Grundbildung Kulturelle Basiskompetenzen" (B.A.) eingeführt. Alle Studierende des Lehramts an Grundschulen können unter Anrechnung ihrer im Lehramt erbrachten Leistungen diesen Abschluss erwerben. Er wird also auf Antrag - unabhängig von den studierten Fächern und ohne zusätzliche Leistungen - allein über das Studium des Lehramts an Grundschulen erlangt ("Lehramtsbachelor"). Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die für den Erwerb des Bachelor nötigen ECTS-Punkte nachgewiesen werden können; er muss spätestens ein Jahr nach der Exmatrikulation aus dem einschlägigen Lehramtsstudium gestellt werden.

Aktuelles: Der genannte Bachelor-Studiengang wurde zum Sommersemester 2024 aufgehoben. Der Antrag auf Verleihung dieses Bachelor-Abschlusses kann noch bis zum Ende des Verwaltungszeitraums des Wintersemesters 2027/2028 gestellt werden.

Es müssen - für den Bachelor einschlägige - Module im Umfang von 180 ECTS-Punkten nachgewiesen werden, wobei die einzelnen Teilbereiche gemäß nachfolgender Gewichtungsfaktoren in die Gesamtnote eingehen:

Bereich

ECTS-Punkte

Erziehungswissenschaften

27

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum 6
Gesellschaftswissenschaftliches Studium 8

Didaktik der Grundschule

60

Unterrichtsfach (Fachwissenschaft- und didaktik)

61

Freier Bereich 8

Abschlussarbeit (Thesis)

10

gesamt 180


Die Module des Lehramtsstudiums, die für den Bachelor einschlägig sind, sind in den Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Faches kenntlich gemacht.

Abgesehen von dieser institutionalisierten Form, im Lehramtsstudium einen Bachelorabschluss zu erwerben, besteht natürlich nach wie vor die Möglichkeit eines klassischen Doppelstudiums. Prinzipiell ist es also möglich, parallel zu oder nach dem Lehramtsstudium auch einen Bachelorabschluss (im Unterrichtsfach und ggf. einem weiteren Fach) zu erlangen. Allerdings ist hier mit deutlichem Mehraufwand zu rechnen.

Berufsfelder/-aussichten

Grundschullehrer erteilen allgemeinbildenden Unterricht in den Klassen 1 bis 4. Als Klassenlehrer/innen unterrichten sie fächerübergreifend oder einzelne Fächer wie Musik, Kunsterziehung, Handarbeiten oder Sport. Neben den fachlichen erfüllen sie besonders erzieherische Aufgaben.

Beschäftigungsmöglichkeiten finden Grundschullehrer an Grundschulen, in Internaten oder Schülerheimen. Bisweilen sind sie als selbstständige Nachhilfelehrer tätig.

Weitere Informationen zum Beruf des Grundschullehrers finden Sie im BERUFENET  der Agentur für Arbeit.

Das Bayerische Kultusministerium veröffentlicht jährlich eine Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern.

Tipps für Erstsemester und Hochschulwechsler

Tipps für Erstsemester

Stundenplan

Die Erstellung des Stundenplans ist - gerade im ersten Semester - oft schwierig. Die Studienverlaufspläne geben Auskunft, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen sollten. Eine Sammlung der Studienverlaufspläne aller Fächer und eine kleine Anleitung zur Stundenplanerstellung finden Sie auf der Webseite der Zentralen Studienberatung.

Das Vorlesungsverzeichnis wiederum gibt Aufschluss darüber, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Veranstaltungen in dem jeweiligen Semester angeboten werden. Unter Umständen müssen Sie ein wenig tüfteln, um alle Veranstaltungen miteinander kombinieren zu können. Beachten Sie, dass Sie sich bei den meisten Fächern innerhalb bestimmer Fristen für Veranstaltungen anmelden müssen.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Einführungsveranstaltungen im ersten Semester zu besuchen (am besten sowohl die der Fachbereiche als auch der Fachschaften). Diese finden üblicherweise vor dem eigentlichen Semesterbeginn bzw. in der ersten Vorlesungswoche statt; Sie finden sie im Vorlesungsverzeichnis unter dem Punkt "Einführungsveranstaltungen zum Studienbeginn".

Weitere Hilfestellung erhalten Sie auch bei den Fachstudienberatern, den Fachschaften sowie der Zentralen Studienberatung.

Tipp für Hochschulwechsler/Fachwechsler

Wenn Sie von einer anderen Hochschule kommen oder aus einem anderen Studiengang in das Lehramt wechseln, entscheidet der jeweilige Fachbereich, in welchem Umfang Ihnen Ihre erworbenen ECTS-Punkte angerechnet werden können. Es müssen Inhalt, Umfang und Prüfungsleistung der Module mit denjenigen vergleichbar sind, die an der Universität Würzburg gefordert werden. Ansprechpartner sind üblicherweise die entsprechenden Fachstudienberater.

Prüfungsordnungen

Das Lehramtsstudium in Bayern wird durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) geregelt (neue Fassung vom März 2008):

Das Studium in Würzburg folgt darüber hinaus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO). Von Belang sind außerdem die Fachspezifischen Bestimmungen (FSBs) der einzelnen Unterrichts-/Didaktikfächer und der Erziehungswissenschaften sowie die Regelungen in den Ergänzenden Bestimmungen zum "Freien Bereich":

Alle prüfungsrelevanten Themen für das Zweite Staatsexamen regelt die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II):

Weitere Infos und Ressourcen

Die Begabungspsychologische Beratungsstelle der Uni Würzburg bietet einen Online-Selbsttest für Lehramt an. Studieninteressenten können sich mit seiner Hilfe über die Anforderungen im Lehrerberuf informieren und diese mit den eigenen Persönlichkeitsmerkmalen abgleichen:

Weitere Tests zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der Eignung zum Lehramt finden Sie auf diesen Seiten:

Adressen

Zentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.

Zentrale Studienberatung
Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Tel.: 0931 31-83183
E-Mail: studienberatung@uni-wuerzburg.de

Fachstudienberatung

Die Studienberatung für das Lehramt Grundschule übergreifend erfolgt durch den Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik:

Verena Stürmer
Insitut für Pädagogik
Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik
Wittelsbacherplatz 1, 97074 Würzburg
Raum 03.115
Tel.: 0931 / 31-84864
E-Mail: studienberatung-grundschuldidaktik@uni-wuerzburg.de
Sprechstunde: siehe Homepage

Die Fachstudienberatung für die einzelnen Unterrichtsfächer erfolgt durch die Institute, z.B. für Deutsch durch das Institut für deutsche Philologie. Kontaktdaten finden Sie in dieser Gesamtliste der Fachstudienberater.

Fachschaft

Fachschaftsinitiative Grund- und Hauptschule
Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg
Raum 274, Nordflügel
Tel.: 0931 / 31-84887
E-Mail: fsi-gshs@gmx.de
Sprechstunde: siehe Homepage

Prüfungsamt

Bei allen Fragen, die mit den Lehramtsprüfungen in Zusammenhang stehen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Besucheradresse: Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr  8-12 Uhr, Mi 10-12 und 14-16 Uhr
E-Mail: pruefungsamt.lehramt.staatsexamen@uni-wuerzburg.de
Homepage

Bei allen Fragen, die die Anrechnung erbrachter Leistungen im modularisierten Lehramtsstudium oder den Lehramtsbachelor betreffen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Besucheradresse: Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr  8-12 Uhr, Mi 10-12 und 14-16 Uhr
E-Mail: pruefungsamt.lehramt.modular@uni-wuerzburg.de
Homepage

Praktikumsamt

Das Praktikumsamt befindet sich im Wittelsbacherplatz 1, 97074 Würzburg
Sprechzeiten: Di, Mi, Do, Fr  8 -11.30 Uhr
Tel.: 0931/31-84849
Email: praktikumsamt@uni-wuerzburg.de
Homepage

Merkblätter mit Informationen zu den Praktika im Studienverlauf finden Sie auf der Webseite des Praktikumsamts.

Ausführungsbestimmungen sowie Vordrucke für die Bescheinigung von Betriebs- und Orientierungspraktikum finden Sie auf den Webseiten der Bayerischen Staatskanzlei.

Professional School of Education (PSE)

Die PSE hat u.a. die Aufgabe, die Lehrerbildung sowie die Bildungsforschung weiter zu entwickeln und ein Knotenpunkt im Netz von Studierenden, Lehrern aller Schularten, Hochschullehrern, Politik, Schulbehörden und Verbänden zu sein.

Professional School of Education
Josef-Martin-Weg 52
97074 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-83214 (Sekretariat)
E-Mail: pse@uni-wuerzburg.de
Homepage

Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per E-Mail an studienberatung@uni-wuerzburg.de