Erasmus Mobilität mit Partnerländern (KA 171)
Erasmus-Mobilität mit Partnerländern außerhalb der Europäischen Union (KA 171 zuvor KA 107)
- ERASMUS-Mobilitäten mit Partnerländern werden seit dem Projektjahr 2023 von der Professur für Erwachsenenbildung/Weiterbildung koordiniert.
- ERASMUS-Mobilitäten mit Partnerländern bis zum Projektjahr 2022 koordiniert das SINT.
Im KA 171 (2022) bestehen im Projekt bis 31.07.25 folgende Parternschaften:
Universität Sarajevo - Germanistik
Im Rahmen der Kooperation mit der Universität Sarajevo können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- Studierendenmobilität (SMS)
- Personalmobilität (ST): Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)
Erasmus-Fachkoordination: Herr Dr. Markus Hien
Kontaktperson im Service Centre InterNational Transfer: Frau Ivonne Maschner
Gordon Academic College of Education - Sonderpädagogik
University of Haifa - Evangelische Religionspädagogik
Im Rahmen der Kooperationen können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- Studierendenmobilität (SMS)
- Personalmobilität (ST): Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus-Fachkoordination:
Herr Thomas Spaett - Sonderpädagogik
Frau Judith Petzke - Evangelische Religionspädagogik
Kontaktperson im Service Centre InterNational Transfer: Frau Ivonne Maschner
Obafemi Awolowo Universität - Erwachsenenbildung
Im neuen Projekt (KA 171) kommen hinzu:
University of Lagos - Erwachsenenbildung
Bayero University Kano - Erwachsenenbildung
University of Nigeria, Nsukka - Katholische Theologie
Im Rahmen der Kooperationen können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- Studierendenmobilität (SMS)
- Personalmobilität (ST): Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus-Fachkoordination für die Erwachsenenbildung: Frau Prof. Dr. Regina Egetenmeyer-Neher
Erasmus-Fachkoordination für die Katholisch-Theologische Fakultät: Herr Dr. Florian Klug
(international@theologie.uni-wuerzburg.de)
Kontaktperson im Service Centre InterNational Transfer: Frau Ivonne Maschner
Universität Bethlehem - Erwachsenenbildung
Im Rahmen der Kooperation mit der Universität Bethlehem können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS) sowie Praktika (SMP)
- Personalmobilität (ST): Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
DVV International Regionalbüro Naher Osten
Im Rahmen der Kooperation mit dem DVV International Regionialbüro Naher Osten können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- Studierendenmobilität Praktika (SMP)
- Personalmobilität (ST): Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus-Fachkoordination: Frau Prof. Dr. Regina Egetenmeyer-Neher
Kontaktperson im Service Centre InterNational Transfer: Frau Ivonne Maschner
DVV International / Regional Office for Caucase and Turkey - Erwachsenenbildung
Im Rahmen der Kooperation mit den genannten Institutionen können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- Studierendenmobilitäten Praktika (SMP)
- Personalmobilität (ST): Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus-Fachkoordination: Frau Prof. Dr. Regina Egetenmeyer-Neher
Kontaktperson im Service Centre InterNational Transfer: Frau Ivonne Maschner
University of Delhi - Erwachsenenbildung
Ab dem Projekt KA171 (2022)
Erasmus-Fachkoordination: Frau Prof. Dr. Regina Egetenmeyer-Neher
Kontaktperson im Service Centre InterNational Transfer: Frau Ivonne Maschner
Im Rahmen der Kooperation mit:
-Higher Educational Ukrainian Catholic University (Lviv)
-Odessa National I.I. Mechnikov University
-Odessa University of Technology STEP
-Taras Shevchenko National University of Kyiv
können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- Studierendenmobilität (SMS)
- Personalmobilität (ST): Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)
Erasmus-Fachkoordination: Prof. Dr. Sergey Dashkovskiy (Mathematik) & Prof. Dr.Alexander Wolff (Informatik)
Kontaktperson im Service Centre InterNational Transfer: Frau Ivonne Maschner
Sie finden unser Factsheet auf unserer Website.
Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Zuständigkeiten finden Sie in den jeweiligen Erasmus-Verträgen.
Fördersätze Studierendenmobilität
Wenn Sie von Deutschland in ein Partnerland entsendet werden, erhalten Sie 700 Euro pro Monat.
Bei einem Aufenthalt von einem Partnerland in Deutschland beträgt der Förderbetrag 850 Euro pro Monat
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Europäischen Kommission ermittelt. Darüber hinaus kann eine Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen (Green Travel) beantragt werden, sowie für Studierende mit geringeren Chancen (Sonderförderung), um soziale Teilhabe und Chancengleichheit zu erhöhen.
Fördersätze Personalmobilität
Im Aufruf 2022/2023 gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze:
Bei Aufenthalten von Deutschland in ein Partnerland werden bis einschließlich zum 14. Fördertag 180 Euro pro Tag gezahlt. Ab dem 15. Fördertag reduziert sich der Betrag auf 126 Euro pro Tag.
Für Aufenthalte von einem Partnerland in Deutschland beträgt die Förderung bis einschließlich zum 14. Fördertag 160 Euro pro Tag. Ab dem 15. Fördertag erhalten Sie 112 Euro pro Tag.
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Europäischen Kommission ermittelt. Darüber hinaus kann eine Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen (Green Travel) beantragt werden
Bewerbungsunterlagen
Die Anforderungen hinsichtlich der Bewerbungsunterlagen, Fristen und des Bewerbungsverlaufs können je nach verantwortlicher Person variieren. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig!
Auswahl
Die Auswahl der Teilnehmenden liegt im Ermessen der Programmverantwortlichen. An der Universität Würzburg gelten einheitliche Auswahlkriterien:
- Motivation (Akademische Begründung, bitte setzen Sie sich daher rechtzeitg mit dem Studienangebot Ihrer Wunschuniversität auseinander.)
- Studienleistungen
- Sprachkenntnisse (Wenn die Unterrichtssprache von der Landessprache abweichend ist, dann ist die Unterrichtssprache entscheidend, jedoch haben i.d.R. Kandidat:innen Vorrang, die auch über Kenntnisse der Landessprache verfügen.)
- Engagement (Universitäres sowie außeruniversitäres Engagement)
Beachten Sie in jedem Fall, sich rechtzeitig und vollständig zu bewerben, um nicht schon formal ausgeschlossen zu werden!