Was ist Erasmus+?
Mit dem Erasmus+-Programm fördert die Europäische Union seit 35 Jahren Studienaufenthalte und Praktika in mittlerweile 33 Ländern. Die Erasmus-Programmlinie KA131 ermöglicht die Absolvierung eines Ausbildungsabschnitts im europäischen Ausland (Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei). Informationen zum Erasmus+-Praktikum finden Sie auf der Seite zum Erasmus+-Programm.
Studierende und Lehrende aus ausgewählten Fachbereichen haben zudem die Möglichkeit, über die Programmlinie KA171 am Austausch mit Erasmus-Partnerländern (KA 171) teilzunehmen.
Erasmus+ Studium
Die einzelnen Austauschplätze im Erasmus-Programm werden geschaffen, indem die Universität Würzburg und eine andere europäische Hochschule vertraglich vereinbaren, in einem bestimmten Fachbereich Studierende auszutauschen.
In jedem Fach gibt es sogenannte Fachkoordinationen. Bei diesen erhalten Sie fachspezifische Informationen zu den einzelnen Austauschplätzen sowie zum Bewerbungsablauf, den benötigten Bewerbungsunterlagen und Fristen. Außerdem sind sie für die akademische Betreuung verantwortlich.
Erasmus+ Studium im Akademischen Jahr 2024/25 (WiSe 24/25 und SoSe 25)
Wir vom International Office sind sehr erfreut, dass Erasmus+ bei unseren Studierenden äußerst beliebt ist. Dies zeigen auch in diesem Jahr die aktuellen Zahlen: Für das kommende Winter- und Sommersemester zählen wir Stand jetzt über 500 Mobilitäten, die wir aus den uns zugewiesenen Erasmus-Mitteln fördern dürfen!
Uns ist die internationale Mobilität unserer JMU-Studierenden wichtig, und so wollen wir ALLE Studierenden, die einen Erasmusförderantrag erfolgreich gestellt haben, fördern. Damit alle von diesem Mehrwert profitieren können, haben wir uns in Anbetracht des begrenzten Fördertopfes auf eine Förderung von 110 Tagen pro Auslandsemester entschieden. Etwaige überzählige Tage werden als sog. „Zero-Grant-Tage“ erfasst, aber nicht finanziell gefördert.
Teilnehmen können ALLE Studierenden der Universität Würzburg. Auch Studierende mit Staatsbürgerschaften von Nicht-EU-Staaten sowie Staatenlose können einen Erasmus-Platz mit Förderung erhalten. Aufenthalte von ausländischen Studierenden in ihrem Heimatland sind übrigens auch möglich, jedoch können sie nur nachrangig gegenüber anderen BewerberInnen bei der Auswahl Berücksichtigung finden.
BewerberInnen müssen zu Beginn des Auslandsaufenthalts (also nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) mindestens zwei Fachsemester im vertraglich vereinbarten Fachbereich studiert haben. Bachelorzeiten werden angerechnet, sodass Sie bereits im ersten Mastersemester ins Ausland gehen können. Bei einigen Programmplätzen kann jedoch verlangt werden, dass Vordiplom, Zwischenprüfung oder Vergleichbares vor dem Auslandsaufenthalt absolviert werden. Hinweise sind Ausschreibungen bzw. Ankündigungen der FachkoordinatorInnen zu entnehmen. Über die Gastuniversitäten, das Einschreibeverfahren, Dauer des Aufenthalts sowie Art und Abgabetermin der einzureichenden Unterlagen informiert der/die zuständige FachkoordinatorIn bzw. die Homepage der Gastuniversität (i. d. R. unter „Internationales“ oder „Erasmus“).
Generell gilt, dass der an der Gasthochschule absolvierte Studienaufenthalt mindestens zwei und maximal zwölf Monate dauern muss. Achten Sie auf eine nicht zu kurze Aufenthaltsdauer und planen einen gewissen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse ein, z.B. Streiks.
Eine fachfremde Teilnahme am Erasmus-Programm, z.B. als MedizinerInnen in den Wirtschaftswissenschaften, ist nicht möglich. Studierende können sich jedoch auf Programmplätze ihrer Nebenfächer bewerben. Auch ist es möglich, an übergeordneten Programmen teilzunehmen (z.B. als BiomedizinerInnen in der Biologie, als NanostrukturtechnikerIn in der Physik oder als LehramtskandidatIn bei den Programmen der Erziehungswissenschaften).
Wie oft kann ich an Erasmus+ teilnehmen?
Sie können pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) jeweils bis zu zwölf Monate teilnehmen, bei Staatsexamen bis zu 24 Monate. Angerechnet werden Zeiten aus alten EU-Mobilitätsprogrammen (z.B. Comenius oder LLP Erasmus). Auch werden Erasmus-Studium und -Praktikum zusammengerechnet. Sie können z.B. 10 Monate für ein Erasmus-Studium ins Ausland gehen und anschließend für zwei Monate Praktikum.
Die Anforderungen hinsichtlich der Bewerbungsunterlagen, Fristen und des Bewerbungsverlaufs können je nach Fachkoordination variieren. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig!
Die Bewerbungsunterlagen für Erasmus-Plätze, die vom Service Centre InterNational Transfer vergeben werden, sowie alle wichtigen Hinweise stehen auf der Webseite zur Verfügung. In den Fachbereichen werden i.d.R. weniger Unterlagen benötigt.
Die Auswahl der TeilnehmerInnen liegt im Ermessen der FachkoordinatorInnen. I.d.R. fließen folgende Kriterien bei der Auswahl mit ein.
1. Motivation (Akademische Begründung, bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit dem Studienangebot Ihrer Wunschuniversität auseinander)
2. Studienleistungen
3. Sprachkenntnisse (Wenn die Unterrichtssprache von der Landessprache abweichend ist, dann ist die Unterrichtssprache entscheidend, jedoch haben i.d.R. Kandidaten Vorrang, die auch über Kenntnisse der Landessprache verfügen.)
4. Engagement (Universitäres sowie außeruniversitäres Engagement)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf den Seiten Ihres Fachbereichs und bedenken Sie weiterhin in jedem Fall, sich rechtzeitig und vollständig zu bewerben, um nicht formal ausgeschlossen zu werden.
- Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule (Versicherungskosten, studentische Sozialbeiträge und Kosten für den Gebrauch von Lehrmaterialien zählen jedoch nicht als Studiengebühren)
- Finanzieller Zuschuss (Mobilitätsbeihilfe): Förderungsfähig ist ein Aufenthalt zwischen zwei und zwölf Monaten.
- Exklusive Betreuung durch die Gasthochschule
- Kostenlose Onlinesprachkurse zur Vorbereitung auf den Aufenthalt sowie parallel zum Auslandsaufenthalt (siehe unten)
- Förderung von zusätzlichen Reisetagen: bis zu 2 Tage bei Reisen mit nicht-nachhaltigen Verkehrsmitteln (Auto, Motorrad, Flugzeug, Schiff), bis zu 6 Tage bei Reisen mit nachhaltigen Verkehrsmitteln und vorherigem Antrag ("Green Travel", Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft mit mind. 2 Erasmus-Studierenden der JMU)
- Sondermittel für Studierende mit geringeren Chancen: Studierende der ersten Generation (sogenannte "Erstakademiker"), erwerbstätige Studierende, Studierende mit Kind, Studierende mit chron. Erkrankung/Behinderung ab GdB 20
Die monatliche Förderung richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Gastland und den der Universität zur Verfügung gestellten EU-Mitteln. Die Regelförderung beträgt:
- Ländergruppe 1 (BE, DK, DE, FR, IT, NL, AT, FI, IE, IS, LI, LUX, NO, SE): 600,00 €
- Ländergruppe 2 (CZ, CY, ES, GR, EE, LT; MLT, SK, PT, RS, SL): 540,00 €
- Ländergruppe 3 (BG, HR, HU, LT, MK, PL, RO, SI, TR): 540,00 €
An sehr vielen Hochschulen werden englischsprachige Seminare und Vorlesungen angeboten. Besonders häufig ist dies der Fall in Skandinavien, dem Baltikum, den Niederlanden, Belgien, mitteleuropäischen Ländern wie Polen, Ungarn oder Slowenien, in Südosteuropa, z.B. in Rumänien sowie in Norditalien. Informieren Sie sich für Details auf den Internetseiten der International Offices.
Der Online-Einstufungstest wird allen bereits ausgewählten Erasmus-Studierenden zur Überprüfung ihrer Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache zur Verfügung gestellt.
Die Online-Sprachunterstützung steht Erasmus Teilnehmenden für drei Jahre zur Verfügung. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, die eigenen Sprachkenntnisse in derzeit 24 Sprachen auf unterschiedlichen Lernniveaus zu vertiefen und sich in den OLS-Foren (auch Communities genannt) auszutauschen sowie eigene Erfahrungen beim Sprachenlernen zu diskutieren. (Das Sprachtestergebnis hat keinen Einfluss auf die Erasmus+ Förderung.)
Zugang zu dem Online Language Support (OLS) erhalten Erasmus Studierende über den EU-Login und mithilfe dieses Hyperlinks gelangen Studierende direkt in den Kernbereich von OLS.
Zur Nutzung des Online Language Supports wird eine Kurzanleitung (535 KB, barrierefrei) zur Verfügung gestellt. Die Absolvierung des OLS Sprachtests ist gemäß Erasmus-Regularia derzeit nicht mehr verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen jedoch trotzdem von dem Angebot Gebrauch zu machen, um die eigenen Sprachkenntnisse entsprechend kostenlos zu verbessern.
Im Anschluss an den Online-Einstufungstest wird ein (an das entsprechende Sprachniveau angepasster) Online-Sprachkurs zur Verfügung gestellt. (Aktuell sind Einstufungstest und Sprachkurs für die folgenden Sprachen verfügbar: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.)
Die Erasmus-Mobilitätsbeihilfe wird erst ab 300 € monatlich auf das Auslands-BAföG angerechnet, d.h. Sie bekommen bei Berechtigung teilweise beide Förderungen ohne Abzüge. Übersteigt der monatliche Fördersatz einen Betrag von 300,00 €, nimmt das BAföG-Amt einen entsprechenden Abzug vor.
Es wird angeraten, frühzeitig einen Antrag auf Auslandsförderung bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen.
Fast alle Gasthochschulen bieten die Vermittlung einer Unterkunft – im Studentenwohnheim oder privat – an. Achten Sie immer auf die Hinweise der International Offices zum Thema Wohnen für Exchange Students/Incomings auf den Webseiten. Kautionen, teilweise auch Mietleistungen, sind mitunter bereits mit dem Reservierungsantrag zu entrichten. Bei Reservierungen in Wohnheimen wird empfohlen, die Reservierung z.B. telefonisch bestätigen zu lassen.
In manchen Ländern gibt es für Studierende Wohngeld (z.B. in Frankreich), womit ein Teil der Miete gedeckt wird.
Mit der Mobilitätsbeihilfe ist kein Versicherungsschutz verbunden. TeilnehmerInnen an einem Erasmus-Programm müssen für die Dauer ihres Auslandsaufenthalts selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht- und Krankenversicherung) sorgen. Es ist möglich, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen, die Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung enthält. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim DAAD.
Gesetzlich Versicherte sind i.d.R. in ganz Europa krankenversichert – nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
Das Programm der Europäischen Union soll ermöglichen, Studienleistungen während des Auslandsaufenthalts zu erwerben, die an der Heimathochschule anerkannt werden können.
Studienleistungen in Würzburg
Semester, in denen eine Beurlaubung erfolgt ist, zählen nicht als Fachsemester, weshalb die Semesterzahl nicht weitergezählt wird und deshalb auch keine Prüfungen an der Uni Würzburg abgelegt werden können. Ausgenommen sind Nachholklausuren und andere Studienleistungen, die offiziell im vorherigen Semester verbucht werden.
Studienleistungen während ihres Aufenthalts an einer ERASMUS-Partnerhochschule
Sie können 29 ECTS aus dem Ausland in ihr Würzburger Studium einbringen, ohne dass die Semesterzahl nachträglich weitergezählt wird. Offiziell studieren Sie dann mitunter schneller, als wenn Sie nicht ins Ausland gegangen wären. Werden während einer Beurlaubung mehr als 29 Credits in einem Semester erworben, so wird die Fachsemesterzahl um eines weitergezählt (bis inkl. 59 Punkten). Auch bei einem Studium nach alter Studienordnung können Sie i.d.R. Scheine und andere Leistungen aus dem Ausland ins Studium einbringen, ohne dass die Fachsemesterzahl weitergezählt wird. Das Erreichen von 30 bzw. 60 Punkten stellt jedoch keinerlei Nachteile dar.
Pro Semester müssen mindestens 20 ECTS Punkte (wenigstens 50% aus dem Austauschfach) im Learning Agreement verzeichnet sein. Hiervon müssen pro Semester 10 ECTS bestanden werden, davon mindestens 1 ECTS aus dem Fach, in dem die Mobilität stattfindet. Werden weniger als 10 ECTS bzw. weniger als 1 ECTS aus dem Fach erreicht, muss dies in einer schriftlichen Stellungnahme begründet werden.
Jeder Bewerber muss eigenverantwortlich die Frage der Anerkennung von Studienleistungen mit seinen Hochschullehrern an der Universität Würzburg VOR dem Studium im Ausland abklären. Hierfür muss jeder Teilnehmer vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement mit der Universität Würzburg sowie der Gastuniversität schließen. Damit haben Sie rechtliche Sicherheit, dass Ihre Studienleistungen wie im Learning Agreement vereinbart in Würzburg anerkannt werden. Darüber hinaus sind grundsätzlich gleichwertige Studienleistungen vom Fachbereich anzuerkennen.
Da die meisten Hochschulen in Großbritannien und Irland nur ein Prüfungstrimester pro Jahr haben, ist meist nur bei Jahresaufenthalten die Einbringung von Studienleistungen und eine Teilnahme am ERASMUS-Austausch möglich. Ausnahmen sind ggf.möglich (z.B. in Bristol).
Diploma Supplement
Auszug ASPO:
Ҥ 35 Zeugnisse, Bachelor-/ Master-Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records
(3) Zusätzlich erhält der Prüfling eine Abschrift der Studiendaten ("Transcript of Records") in deutscher Sprache sowie eine in deutscher und englischer Sprache ausgestellte Zeugnisergänzung ("Diploma Supplement") mit dem Datum des Zeugnisses. In das Transcript of Records werden alle in Bezug auf das jeweilige Studienfach bestandenen Module und die ihnen zugeordneten Prüfungsleistungen einschließlich der dafür vergebenen ECTS-Punkte und Prüfungsnoten sowie gegebenenfalls gemäß § 14 angerechnete Prüfungsleistungen aufgenommen. Hierbei werden die in die Gesamtnoten- und Studienfachberechnung (bei Studienfachkombinationen) eingegangenen Module und deren Noten besonders gekennzeichnet. Soweit es im Ein-Fach-Studium die fachspezifischen Bestimmungen vorsehen, kann das Zeugnis zusätzlich die Inhalte des Transcript of Records enthalten, so dass ein solches nicht gesondert ausgestellt werden muss. Im Diploma Supplement wird das Studium des einzelnen Studienfachs ganz allgemein beschrieben. Die Vorsitzenden der zuständigen Prüfungsausschüsse der jeweiligen Studienfächer teilen dem Prüfungsamt unverzüglich alle in das Prüfungszeugnis, das Diploma Supplement, das Transcript of Records sowie in sonstige Bescheinigungen aufzunehmende Inhalte, Bezeichnungen und die englischsprachigen Übersetzungen sowie alle Änderungen mit. Das Diploma Supplement sowie das Transcript of Records werden von dem bzw. der Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses unterzeichnet. Bei Studienfachkombinationen erfolgt die Unterzeichnung durch die Vorsitzenden der zuständigen Prüfungsausschüsse.”
Da soziale Teilhabe und Diversität die Leitthemen der neuen Erasmus+-Programmgeneration (2021-2027) sind, erhalten Teilnehmende mit geringeren Chancen eine zusätzliche monatliche Förderung von 250,00€ pro Monat.
Folgende Gruppen gehören zu den Teilnehmenden mit geringeren Chancen:
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung
- Studierende mit einer Behinderung (GdB ab 20)
- Studierende mit Kind
- ErstakademikerInnen
- Erwerbstätige Studierende
Weitere Informationen zu dem Thema Sonderförderung finden Sie auf DAAD - Möglichkeiten für Teilnehmende mit geringeren Chancen.
Ein weiterer Fokus der Erasmus-Programmgeneration 2021-2027 sind Nachhaltigkeit und die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks des Erasmus+-Programms.
Daher wird die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel von Studierenden ("Green Travel") mit der Möglichkeit auf zusätzliche Reisetage gefördert. Bei Bedarf können bis zu sechs Reisetage gefördert werden.
Unter "Green Travel" sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie unter DAAD - Fördermöglichkeiten für „Green Travel“.
Learning Agreement
Da die Europäische Union mit dem Erasmus-Programm einen Ausbildungsabschnitt Ihres Studiums mitfinanziert, ist der Ausbildungsvertrag (Learning Agreement) Teil der vertraglichen Vereinbarung mit Ihnen.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Bewerbung über Ihre Wunschuniversität. Sie sind verpflichtet, eigenverantwortlich Informationen zu Studienangebot, Sprachvoraussetzungen oder Wohnmöglichkeiten einzuholen. Diese dient auch dazu, keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen sowie für Ihre Bewerbung überzeugende Argumente zu finden. Dazu nutzen Sie in jedem Fall das Internetangebot der Gastuni sowie insbesondere die Hinweise für Austauschstudierende des dortigen International Office. Fragen Sie auch den Fachkoordinator an der Uni Wü nach ihm zugesandten Hinweisen der Gastuni sowie Erfahrungsberichten.
In der Übersicht der zuständigen Fachbereichspersonen finden Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner, die Ihr Learning Agreement genehmigen können.
Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und einzureichen.
Förderhöhe
Je nach Projekt können die Stipendienraten und somit die Förderhöhe variieren. Aufgrund von sich überlappenden Projekten, werden Erasmus-Teilnehmende zum Teil aus unterschiedlichen Projekten gefördert. Beispiel: Von der NA DAAD werden wir dazu angehalten Auslandsaufenthalte im Akademischen Jahr 2022/23 auch aus den Mitteln des Projekts 2021 zu finanzieren, da Programmmittel bald endender, älterer Projekte vorrangig ausgeschöpft werden sollen. Denn werden ältere Projektmittel an die EU zurückgegeben, hat dies negative Auswirkungen auf den Erhalt künftiger Mittel, d.h. wir erhalten für die Folgejahre weniger Stipendienmittel als zur Förderung der Mobilität unserer Studierender notwendig wäre.
Da alle Maßnahmen, die aus den Mitteln eines Projektes finanziert werden, an die Vorgaben des jeweiligen Projektes gebunden sind, führt dies dazu, dass Neuerungen (zum Beispiel Erhöhung der Fördersumme) nicht mit dem Start des jeweiligen Projektes umgesetzt werden, sondern erst nach Ausschöpfung älterer Projektmittel.
Verlängerung
Nach Absprache besteht die Möglichkeit, Auslandsaufenthalte um ein Semester zu verlängern (nur innerhalb eines akademischen Jahres möglich: WS auf SoSe). Dafür müssen Sie sich zunächst die Erlaubnis der JMU und daraufhin die Einwilligung der Partneruniversität einholen. Studierende müssen die Verlängerung spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Studienende formlos beim Referat 1.2 (Erasmus) beantragen (iso-erasmus@uni-wuerzburg.de) .
Ob bei Verlängerung des Auslandsstudiums innerhalb des Erasmus+ Programms ein Mobilitätszuschuss auch für das zweite Semester ausgezahlt werden kann, muss gesondert intern geprüft werden. Je nach Budget kann das zweite Semester gefördert werden (max. 110 Tage in 2024/25), oder ohne Förderung, als sogenannter Zero Grant Aufenthalt stattfinden.
FAQs für bereits ausgewählte Teilnehmende mit Aufenthalten im akademischen Jahr 24/25.
Wichtige Dokumente und Downloads finden Sie hier.
Blended Intensive Programmes (BIPs) – eine Chance für alle!
Erasmus+ wird an der JMU großgeschrieben, so groß, dass wir gerne alle JMU-Studierenden fördern möchten. Mit der Programmlinie der BIPs haben wir vom IO jedenfalls ein relativ neues sowie attraktives Angebot in petto, um, wenn nicht schon alle, dann doch noch mehr Studierende von einer Mobilität überzeugen zu können. Wir können uns vorstellen, dass vor allem diejenigen, für die eine Langzeitmobilität keine Option ist, ein Short-Term-Aufenthalt das Mittel der Wahl ist, um die akademische Laufbahn interkulturell sowie fachlich zu bereichern. Und, wir sind hier ganz ehrlich: Natürlich möchten wir Sie, wenn Sie erstmal die Erasmus-Luft geschnuppert haben, auch noch von einer Long-Term-Mobilität überzeugen!
Zunächst EU-Vorgaben, JMU-Vorgaben, Eckpunkte sowie Zusatzinfos:
- Bestandteil ist eine virtuelle und eine physische Lernphase (5 – 30 Tage)
- Vergabe von mind. 3 ECTS.
- BIPs werden von mind. drei Erasmus+ Partnerhochschulen aus mind. drei verschiedenen Programmländern konzipiert
- Die Förderung erfolgt über das IO der JMU, wobei hier die Interessensbekundung zunächst im Verbund über den Erasmus-Fachkoordinator der Fakultät sowie dem IO (joerg.fleischmann@uni-wuerzburg.de) erfolgen muss.
Aktuelle Förderraten
Tag 1- 14
- 79,- Euro/Tag
- Aufstockungsbetrag (sog. Top-ups; einmalig) für Teilnehmer mit geringen Chancen: 100,- Euro
- Green Travel: bis zu 6 Reisetage: 79,- Euro/Reisetag
Tag 15- 30
- 56,- Euro/Tag
- Aufstockungsbetrag (sog. Top-ups; einmalig) für Teilnehmer mit geringen Chancen: 150,- Euro
- Green Travel: bis zu 6 Reisetage: 79,- Euro/Reisetag
Beispiel:
Bei einem fünftägigen BIP-Aufenthalt in Granada ohne Green Travel und ohne Top-up würde sich der Förderbetrag auf 395,- Euro belaufen (5-mal Tagessatz von 79,- Euro).
Bei Green-Travel-Ab-und-Anreise (z. B. Bedarf von vier Green-Travel-Reisetagen in der ehrenwörtlichen Erklärung angemeldet) würde sich der Förderbetrag (Aufruf 24) um weitere 316,- Euro (4 GT-Reisetage à 79,- Euro) erhöhen, sich also auf 711,- Euro belaufen.
Bei berechtigter Inanspruchnahme eines Top-ups (beispielsweise Erstakademiker) läge der Förderbetrag bei 811,- Euro.
JMU-Vorgaben:
- Eine Mindestvorlaufzeit von sechs Wochen ist erwünscht, da anderweitig die EU-Fördervorgaben (siehe auch angefügter Prozessablauf PDF bzw. JMU-Website) nicht eingehalten werden können.
Der Inklusionsaspekt ist uns im Einklang mit der EU-Kernbotschaft sehr wichtig, insbesondere wollen wir mit den BIPs Studierende aus unterschiedlichen Hintergründen erreichen, gerade Menschen mit geringen Chancen (Möglichkeiten für Teilnehmende mit geringeren Chancen – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD) das Mobilitätstor an der JMU weit öffnen. Um dafür die bestmöglichen Gelingensbedingungen zu schaffen, arbeiten wir Hand in Hand mit der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und Chronischer Erkrankung (KIS; KIS - Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) (uni-wuerzburg.de) zusammen. Dabei betrachten wir jeden Mobilitätswunsch individuell, um so eine maßgeschneiderte Lösung für Sie zu finden.
Wir laden Sie deshalb herzlich ein, sich bei uns am SINT ausführlich zu informieren – ob telefonisch, per E-Mail, per Zoom/MS-TEAMS oder vor Ort am SINT:(erasmus@uni-wuerzburg.de, BIP-Koordinator: Jörg Fleischmann, +49931-3187793).