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Erasmus-Praktikum

Erasmus Förderung zur Unterstützung Ihres Auslandspraktikums

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung
  • Sonderzuschüsse für verschiedene Statusgruppen und nachhaltiges Reisen

Bei dem ERASMUS-Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, das mindestens 2 Monate (60 Tage*) dauert. Achten Sie auf eine nicht zu kurze Aufenthaltsdauer und planen Sie einen gewissen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. Streiks oder Feiertage, ein. Bitte erkundigen Sie sich außerdem nach Ihrer Praktikumszusage im International Students Office, ob Ihre geplante Praktikumsdauer die Kriterien zur Mindestdauer erfüllt.

Von der Förderung durch ERASMUS+ ausgeschlossen sind Praktika in deutschen Auslandsvertretungen, EU-Institutionen und Einrichtungen, die EU-Gelder verwalten. Für solche Fälle gibt es jedoch das Kurzstipendienprogramm des DAAD - nähere Informationen unter www.daad.de.

Die kompletten Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn im International Students Office ein.  Bitte erkundigen Sie sich im International Students Office, ob bei einer verspätet eingereichten Bewerbung noch Gelder vergeben werden können.

Das International Office hat das Ziel, allen Interessierten einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Entsprechend ist es auch das Ziel im Bereich der Erasmus+-Praktika, allen Bewerbungen, die die Bedingungen für eine Förderung erfüllen, zu entsprechen. Hierbei ist eine Förderung jedoch auch vom uns durch das Erasmus+-Programm zur Verfügung gestellten Mitteln abhängig. Sollten Sie aufgrund dessen Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

*  "Gemäß der Definition der EU KOM entspricht 1 Fördermonat genau 30 Tagen. Für die Ermittlung der Länge eines Aufenthalts empfiehlt es sich, die Aufenthaltsdaten im Mobility Tool zu berechnen." (Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für Projekte). Bitte erkundigen Sie sich daher bei Praktika mit einer Dauer von zwei Monaten IMMER im International Office, ob die geplante Dauer der geforderten Mindestdauer von 60 Tagen entspricht.

 Die monatliche Förderung richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Gastland und den der Universität zur Verfügung gestellten EU-Mitteln. Bei der finanziellen Förderung gelten die für die jeweiligen Ländergruppen vorab festgelegte Beträge.

Fördersätze für Erasmus-Praktika:

Aktuell fördern wir Erasmus-Praktika aus dem Projekt KA 131 2023. Hier gelten folgende Fördersätze:

  • Ländergruppe 1 (DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE): mind. 750,00 € pro Monat
  • Ländergruppe 2 (AT, BE, CY, ES, FR, GR, IT, MT, NL, PT): mind. 690,00 € pro Monat
  • Ländergruppe 3 (BG, CZ, EE, HR, HU, LT, LV, MK, PL, RO, RS, SI, SK, TR): mind. 640,00 € pro Monat

Im Projekt KA 131 2024 werden folgende Fördersätze gelten:

  • Ländergruppe 1(AT, BE, DK, FI, FR, IE, IS, IT, LI, LU, NL, NO, SE): mind. 750,00 € pro Monat
  • Ländergruppen 2 und 3 (BG, CY, CZ, EE, ES, GR; HR, HU, LT, MT, PL, PT, RO, RS, SI, SK, TR ): mind. 690,00 € pro Monat

Zusätzlich gibt es im Erasmus-Programm folgende zusätzliche Fördermöglichkeiten:

Sondermittel für Studierende mit geringeren Chancen in Höhe von 250,00 €/Monat:

  • Studierende der ersten Generation (sogenannte "Erstakademiker"),
  • erwerbstätige Studierende  
  • Studierende mit Kind
  •  Studierende mit chron. Erkrankung/Behinderung ab GdB 20

Zusätzliche Informationen zu Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen im Erasmus- Programm(251 KB, barrierefrei)

Für Studierende mit Kind und Studierende mit chron. Erkrankung/Behinderung ab GdB 20 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, bei auslandsbedingten Mehrkosten einen Realkostenantrag zu stellen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall frühzeitig für weitere Informationen an uns.

Sondermittel für die An- bzw. Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln:

Sofern Sie mindestens 50% Ihrer An- und Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft mit mind. 2 Erasmus-Studierenden der JMU) absolvieren, können Sie hierfür eine zusätzliche Förderung beantragen. Hierbei gelten in den beiden Projekten folgende Fördermöglichkeiten:

  • Projekt 2023: 50€ pauschale + zusätzliche Förderung von bis zu 4 Reisetagen
  • Projekt 2024: bis zu 2 Tage bei Reisen mit nicht-nachhaltigen Verkehrsmitteln (Auto, Motorrad, Flugzeug, Schiff), bis zu 6 Tage bei Reisen mit nachhaltigen Verkehrsmitteln und vorherigem Antrag ("Green Travel", Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft mit mind. 2 Erasmus-Studierenden der JMU)

Weitere Informationen zu grünes“ Reisen (green travel) (817 KB, barrierefrei)

Praktika im Vereinigten Königreich dürfen aufgrund des Brexits und dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nicht mehr wie bisher gefördert werden.

Studierende, die ihren Praktikumsaufenthalt in UK durchführen möchten, können sich hierfür aktuell u.a. für das PROMOS-Stipendium bewerben. Über dieses Förderprogramm, welches keine Vollförderung ist, sind Praktika mit einem Zeitraum zwischen 6 Wochen und 6 Monaten förderbar. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Infoseite zum PROMOS-Stipendium.

Sollten im Sonderprogramm 131 international für Erasmus-Praktika Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt hierzu eine gesonderte Ausschreibung. Informationen hierzu veröffentlichen wir dann auf unserer Homepage.

Sie haben ein Praktikum gefunden und der Praktikumgsgeber fordert eine Vereinbarung, die von der Universität Würzburg mitgezeichnet werden muss? Für diesen Fall unterstützen wir Sie gern. Für eine Unterzeichnung bitten wir Sie, diese uns mit Ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung ausgefüllt per E-Mail an erasmus-praktikum@uni-wuerzburg.de zuzusenden.


Davon abweichende und nicht Austauschprogramm-konforme Vereinbarungen/Formulare können von der Universität nicht gegengezeichnet werden. Beachten Sie dies bitte frühzeitig in Ihrer Planung. In einigen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, Spanien oder auch Belgien kann vor einem Praktikum eine Praktikumsvereinbarung notwendig sein. Hier bitten wir Sie, dies frühzeitig zu beachten und ggfs. mit Ihrer Praktikumsstelle zu klären, da wir fremde Vereinbarungen nicht unterzeichnen können und hier keine Ausnahmen möglich sind.

Die Anerkennung des fakultativen oder obligatorischen Praktikums muss im Rahmen des Studiums durch Hochschullehrende gewährleistet sein. Eine fakultative Anerkennung bedeutet, dass ein Dozent Ihr Praktikum für sinnvoll erachtet, das Praktikum muss aber nicht zwangsläufig mit ECTS-Punkten verrechnet werden.

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen (MoveOnline-Eintrag, Learning Agreement for traineeships Teil I, Annahmeerklärung, Immatrikulationsbescheinigung(en), Sicherheitsbelehrung, Versicherungserklärung) per E-Mail im International Students Office!

Die Bewerbungsunterlagen und die Hinweise hierzu finden Sie unter Bewerbung, Formulare & Downloads.

Sollten Sie ein Praktikum planen, das zunächst virtuell starten soll, welches jedoch ggf. in ein Präsenzpraktikum umgewandelt wird, empfehlen wir Ihnen die Bewerbung für die Erasmus-Praktikums-Förderung dringend, denn so könnten Sie zumindest für den im Gastland verbrachten Zeitraum die finanzielle Erasmus-Förderung erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie auch in diesem Fall die Bewerbungsfrist von zwei Monaten vor dem virtuellen Praktikumsbeginn einhalten müssen.

Folgende Unterlagen und Schritte müssen im Rahmen einer Erasmus-Förderung in jedem Fall eingereicht/durchgeführt werden.

Vor dem Aufenthalt:

  • Annahmeerklärung
  • Learning Agreement for Traineeships – Before the Mobility mit allen drei Unterschriften
  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität Würzburg für das/die Aufenthaltssemester
  • unterschriebene Sicherheitsbelehrung
  • unterschriebene Versicherungserklärung
  • MoveOn-Eintrag (s. Informationen bei den Bewerbungsunterlagen)

=> Bitte reichen Sie diese Bewerbungsunterlagen per E-Mail bei uns ein.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie von uns noch diese Unterlagen, die ebenfall vor dem Praktikumsbeginn vorliegen müssen:

  • ggf. Ehrenwörtliche Erklärungen zu Sonderförderungen (Grünes Reisen und & oder Fewer Opportunities. Die Ehrenwörtlichen Erklärungen erhalten Sie als Vordruck mit dem Grant Agreement entsprechend Ihrer Angaben aus der Erasmus-Annahmeerklärung. Sie müssen diese – tw. mit Belegen - unterschrieben und eingescannt an uns zurücksenden.
  • Grant Agreement im Original in zweifacher Ausführung. Dieses Dokument muss mit Nassunterschrift im Original vor Praktikumsbeginn per Post eingereicht werden.

Während des Aufenthalts:

  • ggf. Learning Agreement for Traineeships – During the Mobility (im Falle von Änderungen)

Nach dem Aufenthalt:

  •  selbstverfasster Erfahrungsbericht (ca. 1-4 Seiten) inkl. Deckblatt ODER alternativ kurzes Video über den Erasmus-Aufenthalt, welches das Service Centre InterNational Transfer für Werbezwecke (Social Media/Internetseite) verwenden darf.
  • Deckblatt zum Erfahrungsbericht
  •  Learning Agreement for Traineeships – After the Mobility und/oder ggf. Praktikumszeugnis (falls vorhanden)
  • Anerkennungsnachweis (WueStudy-Ausdruck / Medizin, Jura, Pharmazie: Bestätigung des Landesprüfungsamts)
  • EU Participant Report (Online-Umfrage)
  • ggf. Bestätigung über tatsächliches Grünes Reisen

Für die Einreichung Ihrer Unterlagen für die Erasmus-Förderung (inkl. Erfahrungsbericht) per E-Mail nutzen Sie bitte die folgende Adresse: erasmus-praktikum@uni-wuerzburg.de

Ein ERASMUS-Praktikum ist auch innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase möglich (Graduiertenpraktikum), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
Ab dem Projekt 2024 gilt zusätzlich, dass Graduiertenpraktika nach einem Bachelorstudium nur förderfähig sind, wenn danach kein Masterstudium angestrebt wird.