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PROMOS – Leistungsstipendium - Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen außerhalb des ERASMUS-Raums

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm PROMOS. Im Rahmen dessen gibt es die Möglichkeit, sich als Studierender der JMU Würzburg direkt beim International Office um finanzielle Förderung für Aufenthalte im außer-europäischen Raum zu bewerben. Die JMU Würzburg erhält dafür vom DAAD jährlich ein Gesamtbudget und kann mit diesem die Fördermöglichkeiten für die eigenen Studierenden festlegen. 

Es handelt sich um ein Leistungsstipendium, somit sind sehr gute und gute Leistungen maßgeblich für die Vergabe der Stipendien. 

Für folgende Arten von Auslandsaufenthalten können Sie sich bewerben:

  • Studienaufenthalte und Abschlussarbeiten an Hochschulen (Aufenthaltsdauer: mindenstens 1 Monat/30 Kalendertage, maximal 6 Monate)
  • Praktika (mindestens 1 Monat/30 Kalendertage, maximal 6 Monate), wenn diese nicht in einem anderen Programm des DAAD förderbar sind
  • Fachkurse für Promovierende (Fachkurspauschale für max. 6 Wochen) 
  • Studienreisen und Wettbewerbsreisen (maximale Förderdauer 12 Tage).  Die genauen Bewerbungsbedingungen sind von der Gruppenkoordination bitte direkt unter promos@uni-wuerzburg.de erfragen.

Hinweis für Studierende im Lehramt
Lehramtstudierende sollen sich vorrangig beim DAAD für das Programm "Lehramt International" bewerben! Die PROMOS-Bewerbung kann zur Sicherheit parallel erfolgen, muss jedoch rechtzeitig abgesagt werden, wenn die Bewerbung für Lehramt International erfolgreich war. Eine Kombination ist nicht möglich.

Die Professional School of Education PSE der Universität Würzburg bietet:

  • Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz
  • bei Fragen zum Lehramtsstudium im Ausland sowie
  • zu einer Bewerbung als Fremdsprachenassistenz über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) oder an deutschen Auslandsschulen etc. 

Hinweise zur Förderung von ERASMUS-Praktika:
https://www.uni-wuerzburg.de/international/studieren-im-ausland/praktika/erasmus-praktikum/

Jahresaufenthalte werden nicht durch PROMOS unterstützt. Für zweisemestrige Aufenthalte vergibt der DAAD über sein Portal Jahresstipendien für Studierende sowie Förderungen für spezielle Praktika.  Studierende, die für ein Jahr an eine Partnerhochschule der Universität Würzburg angenommen wurden, bewerben sich für den Fonds Internationale Hochschule.

Mit PROMOS-Stipendien können Auslandaufenthalte außerhalb des ERASMUS-Raumes gefördert werden. Nicht förderbar sind Aufenthalte in den EU-Ländern einschließlich EU-Überseegebiete, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Serbien und Türkei. Aufenthalte in der Schweiz und im Vereinigten Königreich sind förderbar. 

Die Aufenthaltspauschalen variieren nach Zielland und werden vom DAAD vorgegeben: 2025 (laufendes Jahr 2024). 

Studien- und Wettbewerbsreisen können weltweit gefördert werden, sind jedoch für eine Studierendengruppe von der Gruppenkoordination zu beantragen. 

Eine Förderung durch ein PROMOS-Stipendium darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Studierende, die einen Auslandsaufenthalt in Regionen mit kritischer Sicherheitslage durchführen, fordern wir auf, sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) zu registrieren.

Bewerben können sich zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des Auslandsaufenthaltes vollimmatrikulierte Studierende der Universität Würzburg.
Für Studierende mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.
Der Notendurchschnitt muss sehr gut bis gut sein, da PROMOS ein Leistungsstipendium ist. 
Förderfähig sind Aufenthalt mit einer Dauer bis max. 6 Monate. 

Promovierende, die an Fachkursen teilnehmen werden, können sich um ein PROMOS-Stipendium für eine Fachkurspauschale bewerben. Alle anderen Maßnahmen sind leider nicht zutreffend für diese Zielgruppe. Beratung zu den Fachkursen in der UWGS (Dr. Schröder-Köhne). 

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird die Reisewarnung während des Aufenthaltes ausgesprochen, kann die Förderung u.U. nicht weitergewährt und zur Rückkehr aufgerufen werden.

Innerhalb eines Bildungsabschnittes (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen endet) können Studierende mit verschiedenen PROMOS-Fördermaßnahmen gefördert werden. Allerdings darf der Gesamtförderzeitraum 6 Monate innerhalb eines Ausbildungsabschnittes nicht überschreiten. Mehrfachförderungen für den gleichen Zweck (bspw. mehrere Praktika) sind derzeit ausgeschlossen. 

Studien- und Wettbewerbsreisen sind ausschließlich von der Gruppenleitung nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem PROMOS-Team zu beantragen. 

Für Aufenthalte beginnend Januar bis Juni: 01. - 30. November des Vorjahres
Für Aufenthalte beginnend Juli-Dezember: 01. - 30. April
Das Bewerbungsformular ist erst im o.g. Bewerbungsfenster freigeschaltet. 

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen und Nachreichungen nicht berücksichtigt
werden können.

Die Bewerbung erfolgt online:  Bewerbungsportal
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen als pdf-Dateien für die Bewerbung bereit.

  • Lebenslauf
  • Studienplan/Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten, Deutsch oder Englisch) inklusive einer Erklärung, wie der Auslandsaufenthalt in das Studium sinnvoll integriert ist oder werden kann
  • Gutachten einer Dozentin/eines Dozenten der Universität Würzburg, siehe auch Hinweise zum Gutachtenformular (281 KB, barrierefrei) (ausschließlich diese Vorlage ist zu verwenden!)
  • Notenspiegel aus WueStudy
  • Sprachnachweis zur Arbeits-/Unterrichtssprache (das Abiturzeugnis dient nicht als Nachweis!) Siehe auch Hinweise zu Sprachzeugnissen (70 KB, barrierefrei)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Zusage der Gastinstitution (bei Partnerschaftsprogrammen: Nominierungsbestätigung der JMU) mit Bestätigung des genauen Aufenthaltszeitraums (TT/MM/JJJJ - TT/MM/JJJJ)

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen und Nachreichungen nicht berücksichtigt werden.

Rückwirkende Bewerbungen sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.


Die JMU Würzburg hat vom DAAD ein PROMOS Budget zugeteilt bekommen. Dieses Budget sinkt jährlich, so dass es auch zu Einschränkungen der Fördermöglichkeiten kommt. Je nach zur Verfügung stehendem Budget und Gesamtbewerbungslage, werden an der JMU aktuell i.d.R. nur Teilstipendien für ein bis maximal drei Monate vergeben; Reisekosten und Studiengebühren werden nicht gefördert. Förderdauer und - umfang sind somit unabhängig vom tatsächlichen Aufenthaltszeitraum und den tatsächlich anfallenden Kosten, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen. Somit darf ein Aufenthalt keinesfalls von der Bewilligung des PROMOS-Stipendiums abhängig sein. Alternative bzw. ergänzende Finanzierungsquellen sind empfohlen. 

Die Aufenthaltspauschalen variieren nach Zielland und werden vom DAAD vorgegeben: 2025 (laufendes Jahr 2024). 

BAföG-Empfänger müssen ihrem BAföG-Amt den Erhalt des PROMOS-Stipendiums anzeigen. Dieses rechnet das Stipendium dann ggf. auf die BAföG-Leistungen an.

Sollten sich PROMOS-Interessierte parallel für andere Stipendien bewerben, ist dies in der Bewerbung anzugeben und das PROMOS-Stipendium rechtzeitig abzusagen, wenn keine Kombinationsmöglichkeit besteht. Aufgrund des sehr niedrigen Gesamtbudgets, werden Bewerbende mit anderen Stipendien ggf. nur nachrangig berücksichtigt. 

Kombinationsmöglichkeiten von PROMOS mit anderen Stipendien

  • DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
  • Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
  • Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zulässig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.
  • Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
  • Entgeltliche Tätigkeiten während der Laufzeit des Stipendiums werden nicht oder nur nachrangig berücksichtigt.

Die Universität Würzburg weist darauf hin, dass die PROMOS-Förderung bei anderen Stipendiengebern anzuzeigen ist.

Ein Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung kann in Höhe von bis zu 10.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben in Zusammenhang mit der Behinderung/chronischen Erkrankung handelt (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material, inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson, etc.) und andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) nach vorhergehender Prüfung keine finanzielle Unterstützung gewähren.

Das Antragsformular ist auf Anfrage beim DAAD erhältlich und muss mit folgenden Dokumenten eingereicht werden:

  • Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung o Kopie Schwerbehindertenausweis  
  • bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
  • weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben 

Die Bewilligung erfolgt über einen gesonderten Zuwendungsvertrag (Bewilligungsschreiben).

Alle Anfragen zu dieser Thematik bedürfen einer Einzelfallprüfung durch den DAAD. Der Kontakt mit dem programmführenden Fachreferat im DAAD kann über das International Office Outgoing der JMU Würzburg vermittelt werden.

Allgemeine Informationen, Antworten und Links zur Mobilität von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit während ihres Auslandsaufenthalts können der entsprechenden Website des DAAD entnommen werden.

Ein aktueller Nachweis von Sprachkenntnissen dient zur Qualitätssicherung im Auswahlverfahren und einem erfolgreichen Auslandsaufenthalt. Ausreichende Fremdsprachkenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache in Form eines aktuellen Sprachzertifikats sind nachzuweisen. Kann diese Sprachhürde nicht erfüllt werden, findet die Bewerbung im Auswahlverfahren leider keine Berücksichtigunug. Nachgereichte Sprachnachweise werden nicht akzeptiert. 

Welche Sprache? Unterrichtssprache oder Landessprache?
Entscheidend ist die Unterrichts-/Arbeitssprache. Sollten Sie zusätzlich noch über Kenntnisse in der Landessprache verfügen, ist das von Vorteil. Ist die Unterrichts-/Arbeitssprache Deutsch, so ist eine Bestätigung dazu von der aufnehmenden Einrichtung der Bewerbung beizufügen. 

Sprachzeugnisse die nicht älter als 24 Monate nach Ausstellung sind, werden akzeptiert. Abiturnoten für Fremdsprachen werden nicht als Nachweis anerkannt, ebensowenig werden bloße Teilnahmezertifikate für Sprachkurse akzeptiert.

Weitere Hinweise zum Erwerb bzw. Anerkennung eines Sprachzeugnisses finden Sie im Hinweisblatt (70 KB, barrierefrei)

Es werden nur fristgerechte und vollständige Bewerbungen beim Auswahlverfahren berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden bzw. ungültigen Sprachnachweisen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen werden anhand eines Punktesystems bewertet. Berücksichtigt werden u.a. folgende Kriterien:

  • akademische und sprachliche Qualifikation (Notenspiegel und Gutachten)
  • Darstellung der Motivation für den Aufenthalt
  • Sprachkenntnisse
  • Relevanz des Auslandsaufenthalts für das Studium
  • universitäres und außeruniversitäres Engagement
  • Unterrepräsentierte Gruppen: Erstakademiker, Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen werden bevorzugt berücksichtigt. 
  • Nachhaltigkeit/Klimasensitivität: Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung von längeren Mobilitätsphasen. 

Die Auswahl erfolgt nach Aktenlage. Ggf. werden Bewerber zu Auswahlgesprächen eingeladen. Die Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern des Service Centre InterNational Transfer und Vizepräsidiums zusammen.

Grundsätzlich als förderwürdig eingestufte Bewerber, welche aufgrund von nicht ausreichenden Fördermitteln keine Nominierung erhalten haben, werden auf einer Warteliste vermerkt. Im Falle einer Nachbewilligung zusätzlicher Mittel durch den DAAD oder bei Absagen unter den ausgewählten Stipendiaten, können Bewerber von der Warteliste ggf. nachrücken. Sollte dies eintreten, werden die Betroffenen unverzüglich per E-Mail kontaktiert.

Praktika mit Bezahlung werden nicht oder nur nachrangig bei ausreichend zur Verfügung stehenden Mitteln mit berücksichtigt. 
 

Das Ergebnis des Auswahlverfahren wird spätestens 8 Wochen nach Bewerbungsfrist per Email mit einer verbindlichen PROMOS Stipendienvereinbarung mitgeteilt.  Diese muss fristgerecht unterzeichnet per Email an promos@uni-wuerzburg.de zurückgesendet werden.

Es gilt zu beachten, dass die Stipendienbewilligungen je nach Land und Bewertungspunktzahl unterschiedlich ausfallen. Ein Anspruch auf Förderung bzw. Vollstipendien besteht nicht!

Hinweise zur Auswahl

Die Universität Würzburg setzt sich zusammen mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst zum Ziel, die Auslandsmobilität von in Deutschland voll immatrikulierten Studierenden zu fördern. Dies erfolgt durch die Vergabe von PROMOS-Stipendien im Rahmen eines Auswahlverfahrens, insofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und unter dem Vorbehalt von verfügbaren Mitteln.
Ein Rechtsanspruch auf ein PROMOS-Stipendium besteht selbst dann nicht, wenn sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Auswahl liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Universität Würzburg unter Beachtung der DAAD-Fördervoraussetzungen. Soziale Bedürftigkeit des Antragstellers hat weder auf die Bewilligung noch auf die Bemessung des Stipendiums Einfluss. Es handelt sich um ein Leistungsstipendium, somit sind sehr gute und gute Leistungen maßgeblich für die Bewertung und Vergabe der Stipendien. 

Reisewarnungen

Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Universität Würzburg kein Stipendium vergeben. 

Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, werden die Betroffenen zur Rückkehr nach Deutschland aufgefordert.

Stipendiaten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: "Elefand") registrieren sollen. Reisen in diese Regionen sind zu vermeiden. 

Allgemeine Hinweise zur Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland finden Sie hier.

Versicherungsschutz

Es liegt in der Verantwortung der Stipendiaten für die Dauer des Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Versicherung oder beim DAAD.

Zum Abschluss einer ergänzenden Auslandskrankenversicherung  (einschließlich Rückführung) und einer Haftpflichtversicherung, die im jeweiligen Gastland Versicherungsschutz bietet, wird geraten.

Es ist dringend zu beachten, dass weder das PROMOS Stipendium des DAAD noch das International Office der Universität Würzburg Versicherungsschutz bietet und diese Leistungen von Stipendiaten selbst zu übernehmen sind.

Letzte Änderung: 15.11.2024