Versicherungen
Krankenversicherung
Alle Studierenden in Deutschland MÜSSEN krankenversichert sein.
- Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland die europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card "EHIC") bzw. die Global Health Insurance Card (GHIC) beantragen.
- Zeigen Sie Ihre EHIC/ GHIC Karte bei einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung vor. Diese wird Ihnen bestätigen, dass Ihre Krankenversicherung ausreichend für die Einschreibung an einer Universität ist und der Universität Würzburg diese Bestätigung elektronisch übermitteln.
- Wichtig: Eine Einschreibung zum Studium ist erst möglich, wenn die elektronische Bestätigung bei der Universität Würzburg eingegangen ist.
- Wenn Sie in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, wird Ihre Krankenversicherung auch in Deutschland anerkannt.
- Klären Sie bereits im Heimatland, welche Unterlagen Sie für die Anerkennung der Krankenversicherung benötigen!
- Sobald Sie in Deutschland sind, müssen Sie die Unterlagen, die Sie von Ihrer Krankenversicherung erhalten haben, von einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse prüfen lassen.
- Die Krankenkasse bestätigt Ihnen, dass Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist und übermittelt der Universität diese Bestätigung elektronisch.
- Wichtig: Eine Einschreibung zum Studium ist erst möglich, wenn die elektronische Bestätigung bei der Universität Würzburg eingegangen ist.
Manche weitere Krankenversicherungen sind auch in Deutschland gültig. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Laufzeit: Der Versicherungsvertrag muss den kompletten Aufenthaltszeitraum in Deutschland abdecken
- Versicherungsumfang: Krankenvollversicherung (KEINE Reiseversicherung):
- Ambulante Versorgung
- Stationäre Versorgung
- Versorgung mit Medikamenten
- für Frauen: Leistungen bei Schwangerschaft
- keine finanzielle Begrenzung der Leistungen - kein Limit
- keine Wartezeit zur Beanspruchung der genannten Leistungen
Klären Sie bitte vor Ihrem Aufenthalt in Deutschland mit Ihrer Krankenversicherung ab, ob sie diesen Anforderungen entspricht. Wenn Ihre Krankenversicherung diese Leistungen umfasst, müssen Sie den Versicherungsvertrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen. Der Versicherungsvertrag muss in englischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden. Wenn Ihre Versicherung in Deutschland anerkannt ist, wird dies der gesetzliche Krankenversicherungsanbieter, der Ihre Krankenversicherung überprüft hat, der Universität Würzburg elektronisch übermitteln.
Wenn Ihre Versicherung in Deutschland nicht anerkannt ist, müssen Sie vor oder nach Ihrer Ankunft eine private oder gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen:
- Voraussetzungen für eine gesetzliche Krankenversicherung: 14. Fachsemester darf noch nicht überschritten sein und man darf nicht älter als 30 Jahre alt sein. Der Beitrag (ohne Kinder) liegt bei ca. 110 € im Monat. Er ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
- Private Krankenversicherungen sind normalerweise teurer. Alle Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden, bevor sie von der Versicherung erstattet werden. Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, müssen Sie sie im Anschluss einem gesetzlichen Krankenversicherungsanbieter zur Prüfung vorlegen, damit dieser Ihren Versicherungsstatus der Universität Würzburg übermittelt.
- Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben, wird Ihr Krankenversicherungsanbieter der Universität Würzburg Ihren Versicherungsstatus elektronisch übermitteln.
Bitte beachten Sie
Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später (innerhalb des Studiums) nicht mehr zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln.
Wichtig: Eine Einschreibung zum Studium ist erst möglich, wenn Ihr Krankenversicherungsstatus der Universität Würzburg elektronisch übermittelt wurde.
Weitere Informationen:
- Wenn Sie noch weitere Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland benötigen, können Sie sich auf der Seite der Studierendenkanzlei, der Seite "Studieren in Deutschland" oder der Seite des DAAD informieren.
- Bei einigen Krankenkassen kann man sich online versichern. Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassen.
Manche weitere Krankenversicherungen sind auch in Deutschland gültig. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Laufzeit: Der Versicherungsvertrag muss den kompletten Aufenthaltszeitraum in Deutschland abdecken
- Versicherungsumfang: Krankenvollversicherung (KEINE Reiseversicherung):
- Ambulante Versorgung
- Stationäre Versorgung
- Versorgung mit Medikamenten
- für Frauen: Leistungen bei Schwangerschaft
- keine finanzielle Begrenzung der Leistungen - kein Limit
- keine Wartezeit zur Beansprungung der genannten Leistungen
Klären Sie bitte vor Ihrem Aufenthalt in Deutschland mit Ihrer Krankenversicherung ab, ob sie diesen Anforderungen entspricht. Wenn Ihre Krankenversicherung diese Leistungen umfasst, dann legen Sie bitte nach Ihrer Ankunft in Deutschland den Versicherungsvertrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse zur Prüfung vor. Der Versicherungsvertrag muss in englischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden.
Wenn Ihre Versicherung in Deutschland nicht anerkannt ist, müssen Sie vor oder nach Ihrer Ankunft eine private oder gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen:
- Vorraussetzungen für eine gesetzliche Krankenversicherung: 14. Fachsemester darf noch nicht überschritten sein und man darf nicht älter als 30 Jahre alt sein. Der Beitrag (ohne Kinder) liegt bei ca. 80 € im Monat. Er ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
- Private Krankenversicherungen sind normalerweise teurer. Alle Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden, bevor sie von der Versicherung erstattet werden.
Bitte beachten Sie
Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später (innerhalb des Studiums) nicht mehr zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln.
Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Haftpflichtversicherung für den Aufenthalt in Deutschland abzuschließen. Eine Haftpflichtversicherung haftet für Schäden an Personen, Gegenständen oder Vermögenswerten bis zu einer bestimmten Höhe. Je höher dieser Betrag ist, desto höher ist die Jahresgebühr. Wenn Sie bereits eine Haftpflichtversicherung besitzen, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsanbieter klären, ob Ihre Versicherung auch in Deutschland gültig ist. Sollten Sie bisher noch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, raten wir dazu, eine Haftpflichtversicherung in Deutschland abzuschließen.