Visum
Bitte beachten Sie
Das Service Centre InterNational Transfer ist nicht verantwortlich für die Ausstellung eines Visums.
Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde!
- Studierende mit einer Staatsbürgerschaft der EU und des EWR benötigen kein Visum, nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Studierende aus der Schweiz können ohne Visum eireisen, müssen sich aber bei einem Aufenthalt, der länder als 3 Monate dauert, bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.
- Studierende aus bestimmten Staaten (Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Südkorea und die USA) benötigen zwar für die Einreise kein Visum aber für einen Aufenthalt in Deutschland, der länger als 90 Tage dauert, eine Aufenthaltserlaubnis.
- Sie können Ihr Studierendenvisum oder ihr Studienbewerbervisum bei der Deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat beantragen. Hier finden Sie die Adressen der Botschaften und Generalkonsulat
- Sind Sie bereits bereits zum Studium zugelassen, so können Sie ein Studierendenvisum beantragen. Wer noch auf den Zulassungsbescheid wartet oder eine Aufnahmeprüfung machen muss, kann ein Studienbewerbervisum beantragen.
- Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern finden Sie im Merkblatt des DAAD.
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Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
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Eine Übersicht zur Visumspflicht bietet die Liste des Auswärtigen Amtes.
Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein! Ein Touristenvisum kann nicht in ein Studierendenvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihr Visum, da die Beschaffung der einzelnen Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt.
Wichtig: Vor Ablauf des Visums müssen Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn Sie visumspflichtig sind, müssen Sie ein gültiges Visum zur Immatrikulation einreichen. Ohne gültiges Visum kann keine Immatrikulation erfolgen.