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Deutschkenntnisse

In der folgenden Tabelle sehen Sie, welches Deutschniveau für eine BEWERBUNG und eine Zulassung zum Fachstudium für Ihr Fach nötig ist.

Studiengang

Deutschkenntnisse

Bachelor, Lehramt und Jura Staatsexamen B2 (mit Empfehlung der Note "gut"), Ausnahmen B2 zur Einschreibung weiter unter Aufgelistet

Master

siehe Liste

Juristische Aufbaustudiengänge LL.M. (Magister des europäischen Rechts, Rechtswissenschaft für im Ausland graduierte Juristen)

DSH2/ DSH3 oder Äquivalent*

Zulassungsbeschränkte Fächer (grundständige Studiengänge):

DSH2/ DSH3 oder Äquivalent*

Promotion

Gemäß Promotionsordnung

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

DSH2/ DSH3 oder Äquivalent* empfohlen

 

Beachten Sie:

  • bitte legen Sie Ihrer Bewerbung ein Zeugnis über die Bestätigung Ihres Deutschniveaus bei;
  • Teilnahmebescheinigungen werden nicht als Nachweis anerkannt.

Für die EINSCHREIBUNG in einen deutschsprachigen Studiengang muss man in der Regel die DSH-Prüfung (siehe unten) nachweisen.


Ausnahmen:
- In einige deutschsprachige Masterprogramme können Sie bereits mit einem niedrigeren Sprachniveau eingeschrieben werden (siehe Liste).
-Au
snahmen B2 zur Einschreibung:

 

Bacheror Program

Studienbeginn

Alte Welt

WS/SS

Classics

WS

Digital Business & Data Science

WS

Griechische Philologie

WS

Human-Computer-Interaction

WS

Indologie/Südasienstudien

WS

Künstliche Intelligenz und Data Science

WS

Kunstpädagogik 

WS

Modernes Südasien

WS

Musikpädagogik

WS/SS

Vormodernes Südasien

WS

Wirtschaftsinformatik

WS

Wirtschaftsmathematik

WS

Wirtschaftswissenschaft

WS

 

 

Welche Deutschkenntnisse für einen englischsprachigen Studiengang (Bewerbung und Einschreibung) nötig sind, können Sie der Liste Internationale Studienprogramme entnehmen.

Für die Einschreibung in ein deutschsprachiges Studium mit Abschlussziel ist das Bestehen der DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH2 oder DSH3) Voraussetzung. Diese wird am Zentrum für Sprachen der Universität Würzburg angeboten:

  • Termine: Anfang Oktober für das Wintersemester und Anfang April für das Sommersemester. Den genauen Termin erfahren Sie im Zulassungsbescheid.
  • Die DSH-Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Auf der Seite desw Zentrum für Sprachen finden Sie einige Prüfungsbeispiele .

Wenn Sie an der DSH-Prüfung teilnehmen möchten, müssen Sie sich zunächst für ein Studium an der Universität Würzburg bewerben. Erst wenn Sie einen Zulassungsbescheid mit Einladung zur DSH-Prüfung erhalten haben, können Sie sich für die DSH-Prüfung anmelden. Den Zulassungsbescheid erhalten Sie sobald Ihre Unterlagen geprüft wurden und Sie einen Studienplatz erhalten können (siehe "Zulassungasverfahren").

Die Art der Zulassung hängt davon ab, welches Deutschniveau Sie bei der Bewerbung nachweisen konnten:

  • Bei Vorlage eines Deutschzeugnisses auf DSH2/ DSH3 Niveau erhalten Sie eine Zulassung zum Fachstudium, falls sie einen Studienplatz erhalten können. Mit dieser Zulassung können Sie sich direkt für das Fachstudium einschreiben, ohne vorher einen weiteren Deutschtest absolvieren zu müssen.
  • Bei Vorlage eines Deutschzeugnisses B2 - C1 erhalten Sie eine Zulassung zum Fachstudium mit Einladung zur DSH-Prüfung, falls Sie einen Studienplatz erhalten können. Die DSH-Prüfung wird am Zentrum für Sprachen der Universität Würzburg abgehalten (siehe „DSH-Prüfung“).
    WICHTIG: Erst nachdem Sie die DSH-Prüfung bestanden haben, können Sie ins Fachstudium eingeschrieben werden.

  • Kurse zur Vorbereitung auf die DSH-Prüfung werden nicht vom Zentrum für Sprachen der Universität Würzburg angeboten.
  • Zur Vorbereitung auf die DSH-Prüfung können Sie gebührenpflichtige Kurse an einer privaten Sprachschule besuchen. Eine Liste mit Sprachschulen in Würzburg finden Sie auf der Homepage der Stadt Würzburg.
  • Sobald Sie mindestens das B2 Niveau erreicht haben, können Sie sich im International Students Office bewerben. Falls Sie einen Studienplatz erhalten können, wird Ihnen eine Zulassung mit Einladung zur DSH-Prüfung ausgestellt werden (siehe oben "Zulassungsverfahren").

Der Nachweis folgender Deutschkenntnisse reicht für die Immatrikulation ins Fachstudium und gilt als Äquivalent einer bestandenen DSH-Prüfung:

  • das Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)
  • die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
  • das Kleine deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts
  • das Große deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts
  • der TestDaF mit dem Ergebnis 4 x 4 TDN (=DSH 2)
  • die Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Die DSH-1-Prüfung ist KEIN Äquivalent einer bestandenen DSH-Prüfung und reicht NICHT für die Immatrikulation ins Fachstudium aus.