Domain
Richtlinien zur Vergabe von Domainnamen in der Universität Würzburg
(verabschiedet von der Ständigen Kommission für Angelegenheiten des Rechenzentrums)
1. Die Universität Würzburg und ihre Einrichtungen sind unter der Domain uni-wuerzburg.de im Internet erreichbar. Falls Informationen über eine Einrichtung der Universität Würzburg auch unter einer anderen Domain im Internet auffindbar sein sollen, ist dort nur ein Verweis auf den offiziellen Domainnamen (mit uni-wuerzburg.de) zu führen (d. h. jeder weitere Eintrag z. B. des Biozentrums verweist auf www.biozentrum.uni-wuerzburg.de).
2. Die Universität vergibt entsprechend der Gliederung des Organisationsbescheids für ihre Einrichtungen (Fakultät, Institut, Klinik) Domainnamen. Darüberhinaus können auch weitere Einrichtungen der Universität (wie z.B. das Biozentrum) eigene Domainnamen erhalten.
3. Wünscht eine Einrichtung die Änderung einer bestehenden Bezeichnung, so muß dies von ihr (Fachbereichsrat, Institutsleitung, Klinikleitung) beim Rechenzentrum beantragt werden. Den Aufwand für die Umstellung der internen Rechner trägt die jeweilige Einrichtung.
4. Die Erreichbarkeit aller Arbeitsplatzrechner einer Einrichtung unter einem Domainnamen ist ausreichend. Im Falle einer Änderung reicht es aus, wenn unter der alten Domain alle Diensteserver (mail, www, ftp usw.) verfügbar bleiben. Mehrere Domainnamen für eine Einrichtung sollen vermieden werden; der alte Name ist grundsätzlich nach fünf Jahren zu löschen.
5. Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren, Graduiertenkollegs, Forschungsgruppen und Forschungsstellen etc. sollen jeweils in die Organisationsebene eingeordnet werden, der sie entsprechend der Organisationsstruktur der Universität Würzburg zuzurechnen sind. Demnach können z.B. Sonderforschungsbereiche bei Bedarf eine eigene Domain sfbNNN.uni-wuerzburg.de erhalten. Projekte innerhalb eines Fachbereichs sollen dagegen unterhalb der Fachbereichs- bzw. Institutsdomain geführt werden.
6. Domainnamen werden unter Beachtung dieser Richtlinien auf Antrag der jeweiligen Einrichtung durch das Rechenzentrum vergeben. Bei Streitfällen ist die "Ständige Kommission für Angelegenheiten des Rechenzentrums" anzuhören.
AC