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    IT an der Universität Würzburg

    WWW-Richtlinien

    Richtlinien zum Betrieb und Aufbau von WWW-basierten Informationssystemen an der Universität Würzburg vom 25.07.2000

    Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg gibt sich die nachfolgenden Richtlinien zum Betrieb und Aufbau von WWW-basierten Informationssystemen:

    Präambel

    Mit dem WWW (World-Wide-Web) steht im Internet ein benutzerfreundliches und allgemein akzeptiertes Medium zur Gewinnung und Verbreitung von Informationen sowie zur eigenen Darstellung zur Verfügung.

    Dieses Medium kann auf vielfältige Art und Weise be- und genutzt werden. Diese Möglichkeiten erfordern es, Leitlinien für die Nutzung aufzustellen, um Berechtigungen und Verantwortlichkeiten aufzuzeigen und zu regeln sowie um Mißbräuchen vorzubeugen und ggf. ahnden zu können. Immer bedeutungsvoller wird in diesem Zusammenhang für die Nutzung des Mediums auch die Frage, ob die angebotene Information autorisiert ist und wie sie ggf. kenntlich gemacht werden kann.

    Darüber hinaus ist es erforderlich, daß Grundstrukturen eingehalten werden, um dem Nutzer die Orientierung zu erleichtern, und es ihm zu ermöglichen, Informationen direkt anzusteuern. Sie sollen zudem erreichen, daß die zahlreich schon vorhandenen Informationsdienste, die vielfach durch Initiativen einzelner Institute und auch studentischer Gruppierungen entstanden sind und bisher keiner einheitlichen Struktur folgen, erhalten und über geeignete Verweise eingebunden werden können.

    Die nachfolgenden Richtlinien sollen zur Rechtssicherheit und zu einer einheitlichen Struktur des Informationsangebotes der Universität Würzburg ihren Beitrag leisten.

    § 1 Geltungsbereich

    1.1 Die Richtlinien gelten für alle Mitglieder der Universität Würzburg. Darüber hinaus gelten sie für die Personen, die auf gesonderten Antrag hin berechtigt sind, unter der Homepage der Universität Würzburg Informationen zu verbreiten.

    1.2 Die Richtlinien gelten ferner für jeden Rechner, der für das Hochschulnetz der Universität Würzburg zugelassen ist und der sich in der Subdomain befindet und über das WWW oder vergleichbare Dienste Informationen zur Verfügung stellt.

    § 2 Benutzungsberechtigung

    2.1 Den "schreibenden Zugriff", d.h. das Recht Informationen über das WWW zu verbreiten bzw. sich selbst darzustellen, besitzen folgende Personen jeweils für ihren dienstlichen Zuständigkeitsbereich:

    a) Die Mitglieder der Hochschulleitung,
    b) die Dekane der Fakultäten sowie die mit Zustimmung des jeweiligen Fachbereichsrats hierfür bestellten Verantwortlichen,
    c) die Studiendekane,
    d) die Frauenbeauftragte und Frauenbeauftragten der Fakultäten
    e) die Leiter der Zentralen Einrichtungen,
    f) die Geschäftsführenden Institutsvorstände sowie die Sprecher der SFB, der Forschungszentren und Graduiertenkollegs und Leiter entsprechender Forschungseinrichtungen,
    g) die Professoren,
    h) die wissenschaftlichen Assistenten und Mitarbeiter sowie Privatdozenten und apl. Professoren.

    Die unter a) bis g) genannten Personenkreise haben zudem die Berechtigung, für ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereich das Schreiberecht zu delegieren; ihre Verantwortlichkeit für den Inhalt bleibt hiervon unberührt.

    2.2 Den "schreibenden Zugriff" auf das WWW besitzen auch der Sprecher des Konvents der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der Vorsitzende des Studentischen Konvents sowie der Sprecherrat und die Fachschaftssprecher im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG). Eine Delegation der Berechtigung ist nicht zulässig.

    2.3 Im Rahmen des Möglichen und Machbaren gewährt die Universität Würzburg auch ihren Studenten auf schriftlichen Antrag hin die Berechtigung, studiengangbezogen "schreibend Zugriff" auf das WWW nehmen zu können. Eine erteilte Berechtigung darf nur persönlich ausgeübt werden.

    2.4 Über weitere Berechtigungen, schreibend auf das WWW Zugriff nehmen zu können, entscheidet die Hochschulleitung auf schriftlichen Antrag. Die Hochschulleitung kann die unter Ziff. 2.1 genannten Personen jeweils für ihren dienstlichen Zuständigkeitsbereich mit der Wahrnehmung dieser Entscheidungsbefugnis beauftragen.

    § 3 Benutzungsregelungen

    3.1 Dem Rechenzentrum sind alle Rechner zu melden, die im Rahmen des WWW als Server bereits zum Einsatz kommen bzw. noch zum Einsatz kommen sollen. Die Netzverantwortlichen vergeben für ihren Bereich im Einvernehmen mit dem Rechenzentrum für jeden dieser Rechner einen Namen und Adresse, unter dem er zu betreiben ist; im Übrigen ist hierfür das Rechenzentrum zuständig.

    3.2 Das Rechenzentrum vergibt auf Antrag den nach § 2 Benutzungsberechtigten auf den zentralen Informationsservern eine dem jeweiligen Benutzungsberechtigten zukommende Nutzerkennung und Paßwort.

    3.3 Der Benutzungsberechtigte trägt die Verantwortung für die vergebene Nutzerkennung und das Paßwort, insbesondere für den ordnungsgemäßen Umgang mit ihnen und dafür, daß sie nicht an Dritte weitergegeben werden; alle Aktionen, die unter seiner Benutzerkennung erfolgen, hat er zu verantworten, und zwar auch dann, wenn diese Aktionen durch Dritte vorgenommen werden, sofern und soweit ihn ein Verschulden daran trifft.

    3.4 Einzelne Informationsangebote oder Gruppen von Informationsangeboten (z.B. WWW-Seiten, WWW-Seiten bestimmter Benutzer oder WWW-Seiten bestimmter Benutzergruppen) können untersagt, gesperrt oder gelöscht werden, wenn die Universität Würzburg die Einrichtung, Verwaltung, und Aufsicht über diese Informationsangebote aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Sach- und Personalmittel nicht (mehr) ermöglichen kann. Eine Untersagung oder Sperrung von Informationsangeboten ist insbesondere bereits dann möglich, wenn die Beurteilung ihrer Rechtswidrigkeit oder ihres Verstoßes gegen diese Richtlinien einen nicht unerheblichen Aufwand erfordern würde.

    § 4 Inhaltliche Anforderungen und Verantwortlichkeit

    4.1 Inhalt und Gestaltung der Informationen sind so darzustellen, daß die Verbreitung keine Straftatbestände, sonstige Gesetze oder Rechte Dritter verletzt. Insbesondere ist darauf zu achten, daß

    a) strafrechtlich relevante
    Verletzungen des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen,
    Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten,
    verfassungsfeindliche, rassistische oder pornographische Äußerungen,
    verbotene oder genehmigungspflichtige Angebote (z.B. Glückspiele)
    unterlassen werden,

    b) Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte Dritter nicht verletzt werden,

    c) Bestimmungen des Teledienstegesetzes vom 22. Juli 1997 (BGBl 1997, S. 1870 ff) - TDG - und des Mediendienste-Staatsvertrages vom 1. August 1997 - MDStV -, soweit sie jeweils anwendbar sind, nicht verletzt werden.

    4.2 Inhalt und Gestaltung der Informationen sind weiterhin so darzustellen, daß das Ansehen und das Erscheinungsbild der Universität Würzburg durch die Verbreitung nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, daß das Hochschulwesen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium dient, und dieser Aufgabenstellung auch Inhalt und Gestaltung der Informationen gerecht werden müssen, wobei diese Einschränkung ihre Grenzziehung in der grundrechtlich geschützten Wissenschafts- und Kunstfreiheit findet.

    4.3 Werbung parteipolitischer, weltanschaulicher und religiöser Art ist unzulässig; darunter fallen nicht soziale Appelle. Über die Zulassung von Wirtschaftswerbung entscheidet die Hochschulleitung auf schriftlichem Antrag hin. Soweit hierzu Richtlinien für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Aufgaben des Hochschulwesens und für das Sponsoring an der Universität Würzburg von dieser erlassen werden, sind sie bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

    4.4 Die Verantwortlichkeit für Inhalt und Gestaltung von Informationen nach den vorstehenden Bedingungen richtet sich nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Bestimmungen des Teledienstgesetzes, insbesondere § 5 TDG 1, und des Mediendienste-Staatsvertrages, insbesondere §§ 5, 18 Abs. 3 MDStV 2, in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit ihre Zwecksetzung nicht in Widerspruch zum Hochschulwesen steht.
    Unberührt bleiben hiervon die dienst- und ordnungsrechtlichen Aufgaben und Befugnisse, insbesondere die Wahrnehmung der Aufsichtspflichten und die Ausübung der Weisungsrechte der Benutzungsberechtigten (§ 2) untereinander.

    4.5 Für Aufbau und Pflege der Homepage und allgemeine Informationen der Universität Würzburg ist der Leiter der Pressestelle zuständig und verantwortlich.

    § 5 Struktur eines WWW-Informationsangebots

    5.1 Zentraler Universitäts-WWW-Server und andere WWW-Server
    Es ist strikt zu trennen zwischen dem Informationsangebot und dem "physikalischen" Server. Es muß daher nicht jede Einrichtung der Universität Würzburg einen eigenen Rechner als WWW-Server betreiben.

    Das Rechenzentrum betreibt einen zentralen WWW-Server für die Universität Würzburg, der von allen Fakultäten, Instituten und den übrigen Einrichtungen zur Bereitstellung von Informationen im WWW genutzt werden kann.

    Daneben können die Fakultäten, Institute und die übrigen Einrichtungen eigene WWW-Server einrichten und nach Anmeldung beim Rechenzentrum (§ 3) betreiben (Dezentrale Betreiber).

    5.2 Struktur der Seiten

    5.2.1 Universitäts-Leitseite

    Der offizielle Einstiegspunkt für das Informationsangebot der Universität Würzburg erfolgt über die Universitäts-Leitseite oder auch Homepage genannt, deren Adresse https://www.uni-wuerzburg.de/ allgemein anerkannten Regeln folgt, um das Auffinden problemlos zu ermöglichen.

    Die Homepage beinhaltet u.a. Verweise (links) auf Organisationseinheiten der Universität (z.B. Zentralverwaltung, Zentrale Einrichtungen, Fakultäten usw.), auf allgemeine Informationen (z.B. Lageplan) und auf spezielle Informationen (z.B. Vorlesungsverzeichnis) über die Universität.

    5.2.2 Bereichs-Leitseiten

    Soweit Organisationseinheiten (z.B. Zentralverwaltung, Zentrale Einrichtungen, Fakultäten, wissenschaftliche Einrichtungen usw.) ebensolche Leitseiten (Bereichs-Leitseiten) anbieten, gilt für diese sinngemäß dasselbe wie für die Homepage. Adressen sind z.B.:
    https://www.rz.uni-wuerzburg.de/
    https://www.physik.uni-wuerzburg.de/

    Diese Leitseiten sind so in das Informationssystem der Universität Würzburg einzubauen, daß die Organisationsstruktur wiedergespiegelt wird.

    5.2.3 Angabe eines Verantwortlichen

    Jede Informationsseite muß erkennen lassen, wer für die enthaltene Information nach Maßgabe dieser Richtlinien, insbesondere des § 4.4 inhaltlich verantwortlich ist. Sofern sich dies nicht aus dem Kontext der Informationen ergibt, kann dies neben der Angabe eines Namens auch in Form eines "Mail to"-Verweises geschehen, so daß der Verfasser bzw. der Verantwortliche unmittelbar per Mail angeschrieben werden kann.. Ist der Adressat des "Mail to"-Verweises nicht Inhaltsanbieter im obengenannten Sinne, so ist dies kenntlich zu machen. Bei Personengruppen ist der Name eines Vertretungsberechtigten anzugeben. Zitate, also Veröffentlichungen von Informationen aus anderen Quellen, sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.

    5.2.4 Angaben zur Aktualität der Information

    Jede Seite sollte das Datum ihrer Erstellung bzw. ihrer letzten Änderung enthalten, damit der Benutzer sich Klarheit über die Aktualität der Information verschaffen kann. Auf Seiten mit beschränkter Gültigkeitsdauer ist auch dieses Faktum explizit anzugeben.

    5.2.5 Im Übrigen kann die Hochschulleitung nach Beratung durch die Ständige Kommission für Angelegenheiten des Rechenzentrums Empfehlungen für ein einheitliches Erscheinungsbild der WWW-Seiten zur Erlangung eines Universitätsstandards erlassen. Diese sind vom Rechenzentrum allgemein bekannt zu machen.

    § 6 Aufgaben des Rechenzentrums

    6.1 Neben den bereits genannten Aufgaben wie z.B. den Betrieb des zentralen Universitäts-WWW-Servers, der auch die Leitseite der Universität Würzburg trägt, ist das Rechenzentrum der Universität Würzburg (Rechenzentrum) in technischer Hinsicht verantwortlich für Hardware, System und Server.

    6.2 Darüber hinaus hat das Rechenzentrum im Rahmen seiner Möglichkeiten für einen sicheren und möglichst störungs- und unterbrechungsfreien Betrieb des Universitätsnetzes zu sorgen. Außerdem trägt das Rechenzentrum im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge, daß die notwendigen Anpassungen an die technische Entwicklung und den vorhandenen Bedarf erfolgen.

    6.3 Unter Hinzuziehung des Rechenzentrums richtet die Ständige Kommission für Angelegenheiten des Rechenzentrums einen WWW-Arbeitskreis (Webmasterforum) zur Beratung der Koordination fachbereichsübergreifender technischer und organisatorischer Maßnahmen ein, die WWW-Fragen betreffen. Seine Beratungsergebnisse sind der Ständigen Kommission für Angelegenheiten des Rechenzentrums vorzulegen.

    § 7 Aufgaben der Benutzungsberechtigten

    7.1 Jeder Benutzungsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, daß durch eine sorgfältige und ordnungsgemäße Benutzung ein störungsfreier Kommunikationsbetrieb gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang ist es auch seine Aufgabe, im Falle einer Delegation der Zugriffsberechtigung für eine pflichtbewußte Auswahl und regelmäßige Kontrolle zu sorgen.

    7.2 Der Benutzungsberechtigte hat das Rechenzentrum beim Aufspüren und Verhindern unzulässiger Nutzung in zumutbarem Umfang zu unterstützen.

    § 8 Mißbrauchsregelung

    8.1 Jedem Mißbrauch wird entgegengewirkt.

    8.2 Bei Verstößen gegen § 4 Abs. 1 der Richtlinien können das Rechenzentrum oder für den fraglichen WWW-Server der dezentrale Betreiber ohne vorherige Anhörung, bei Verstößen gegen § 4 Abs. 2 oder § 4 Abs. 3 oder sonstige Bestimmungen der Richtlinien erst nach Anhörung des Betroffenen, soweit die Sachlage nicht ein unverzügliches Handeln erfordert, vorläufige Maßnahmen sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch hinsichtlich der Benutzungsberechtigung zur Verhinderung weiteren Mißbrauchs anordnen und vollziehen. Der Betroffene ist über die Maßnahmen umgehend zu informieren.

    Die Hochschulleitung ist über das Vorliegen eines Mißbrauchs und die Anordnung vorläufiger Maßnahmen unverzüglich zu informieren. Sie entscheidet nach - ggf. nochmaliger - Anhörung des Betroffenen und - sofern sie nicht selbst der Betreiber des WWW-Servers ist - des dezentralen Betreibers abschließend über die zu treffenden Maßnahmen, um den Mißbrauch zu beheben und auf Dauer zu beenden. Zu den Maßnahmen zählen insbesondere die Anordnungen, die fragliche WWW-Seite zu entfernen sowie den WWW-Zugang oder/und die Zugriffsberechtigung nach § 2 zeitweise oder auf Dauer zu entziehen.

    8.3 Entscheidet die Hochschulleitung, einen Inhalt auf einen WWW-Server zu belassen und weiterhin für die Nutzung bereitzuhalten, so kann sie für diesen Inhalt dann auch im Rahmen des § 5 Abs. 2-4 TDG bzw. §§ 5 Abs. 2-3, 18 Abs. 3 MDStV verantwortlich sein, auch wenn der Inhalt auf einem WWW-Server liegt, der dezentral betrieben wird.

    8.4 Unberührt von den vorgenannten Regelungen bleiben die Möglichkeiten der Hochschulleitung vom Betroffenen Ersatz des aus dem Mißbrauch entstandenen Schadens zu verlangen sowie dem mißbräuchlichen Verhalten durch Ordnungsmaßnahmen entgegenzutreten oder das mißbräuchliche Verhalten durch eine Strafanzeige strafrechtlich verfolgen zu lassen. Unberührt bleiben auch die sonstigen dienst- und ordnungsrechtlichen Befugnisse der Hochschulleitung, die ihr gegen die Mitglieder der Universität Würzburg zustehen.

    8.5 Die Hochschulleitung kann den Betreibern von dezentralen WWW-Servern zur Verhinderung von Verstößen gegen § 4 Weisungen erteilen, um weiteren Mißbrauch zu verhindern oder ihm vorzubeugen.

    § 9 Sonstiges

    Der Erlaß einer Gebührenordnung für betriebsbedingte Aufwendungen und Kosten sowie einer Benutzungsordnung für Informationssysteme bleibt vorbehalten.

    § 10 Inkrafttreten

    Die Richtlinien zum Betrieb und Aufbau von WWW-basierten Informationssystemen an der Universität Würzburg treten am Tage nach der Beschlußfassung durch den Senat in Kraft. Gleichzeitig treten die vorläufigen Richtlinien zum Betrieb und Aufbau von WWW-basierten Informationssystemen vom 14. Mai 1997 außer Kraft.

    1 § 5 TDG: Verantwortlichkeit

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    2§ 5 MDStV: Verantwortlichkeit

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    § 18 MDStV: Aufsicht

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