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Prof. Dr. Caroline Rupp - Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privat- und Prozessrecht, Rechtvergleichung

22.11.2016

Caroline Rupp ist seit diesem Semester Juniorprofessorin an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg. Ihr Schwerpunkt in Forschung und Lehre liegt im Bereich des Internationalen Zivilrechts.

Caroline Rupp erforscht rechtliche Fragen, die aus grenzüberschreitenden Problemen erwachsen. (Foto: privat)

„Ich beschäftige mich mit den rechtlichen Fragestellungen, die bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen Privatpersonen entstehen können.“ So beschreibt Caroline Rupp ihr Forschungsgebiet. Die 33-Jährige ist seit Oktober Juniorprofessorin an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg für die Fächer Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung, insbesondere Europäisches Sachenrecht.

Grenzüberschreitende Fragestellungen

„Grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen Privatpersonen“: Was sich für den Laien nach trockener Materie anhört, steht tatsächlich für ein Gebiet voller spannender Fragen: Wenn ein polnisch-spanisches Ehepaar, das zusammen in London gelebt hat, sich scheiden lässt: Nach welchem Recht wird dann das Vermögen aufgeteilt? Oder: Welches Gericht ist zuständig, wenn ein französischer Verbraucher nach einem missglückten Online-Kauf das in der Dominikanischen Republik ansässige Verkäufer-Unternehmen verklagen möchte?

Caroline Rupps besondere Vorliebe gilt dabei allerdings dem Sachenrecht – oder „dem rechtlichen Umgang mit beweglichen ‚Dingen‘ und Grundstücken, gerade wenn diese als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt werden“, erklärt sie. „Mich interessieren sowohl die materiell-rechtlichen Fragen als auch das Prozessrecht, also das gerichtliche Verfahren in all seinen Facetten sowie die Durchsetzung von Urteilen im Rahmen der Vollstreckung“, so die Juniorprofessorin.

Vergleiche verschiedener Rechtsordnungen sind ebenfalls Forschungsgegenstand der Juristin. Ihr Blick gilt dabei den unterschiedlichen Lösungsansätzen, die unterschiedliche Länder für dieselbe praktische Fallkonstellation entwickelt haben. Dabei sucht sie nach Möglichkeiten, wie im europäischen und internationalen Rahmen eine Annäherung oder Vereinheitlichung der unterschiedlichen Rechtsordnungen praktische Vorteile schaffen könnte.

Zur Person

Caroline Rupp stammt aus Hamburg. Nach dem Abitur hat sie an der Universität Freiburg Englische Philologie, Mittelalterliche Geschichte und Psychologie studiert; an der University of Cambridge erwarb sie anschließend einen Master in Medieval and Renaissance Literature.

Von 2006 bis 2011 studierte Caroline Rupp Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg sowie „Europäisches Recht“ im Begleitstudium. Bis 2014 war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht bei Professor Eva-Maria Kieninger. Im Juli 2015 wurde sie hier zum Dr. iur. promoviert mit einer Arbeit über „Grundpfandrechte zwischen Flexibilität und Schutz. Ein kontinentaleuropäischer Rechtsvergleich und neue Gedanken zu einer ‚Eurohypothek‘“. Von 2014 bis 2016 absolvierte sie am Oberlandesgericht Hamburg ihr Rechtsreferendariat.

Kontakt

Prof. Dr. Caroline Rupp, T: (0931) 31-85765, rupp@jura.uni-wuerzburg.de

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