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Vortrag "Prüfungen chancengleich gestalten - Kritische Würdigung des Instruments "Nachteilsausgleich"

04.11.2014

Nach der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks beträgt der Anteil der Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten 7 Prozent. Zu dieser Gruppe gehören Studierende mit Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen ebenso wie Studierende mit chronisch-somatischen Erkrankungen, psychischen Beeinträchtigungen oder Teilleistungsstörungen. Nachteilsausgleiche sollen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen individuell kompensieren. Nur wie werden Prüfungen chancengleich gestaltet.

Auf diese Frage wird Frau Dr. Maike Gattermann, Behindertenbeauftragte der Universität Hamburg, am Dienstag, 04. November 2014 von 14.00 bis 16.00 Uhr im Zentralen Hörsaal- und Seminargebäude –Raum 2.013 in ihrem Vortrag 

"Prüfungen chancengleich gestalten - Kritische Würdigung des Instruments ,Nachteilsausgleich'"

eingehen.

Nach dem Vortrag bleibt Zeit für Fragen und eine Diskussion.

Die Vortragsveranstaltung wird organisiert vom KIS.

Anmeldung erbeten bis 31.10.2014 unter kis@uni-wuerzburg.de.

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