Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Arbeit des Personalrats.
Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Er vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten.
Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Dienststelle beteiligt, die Einzelne, eine Gruppe oder alle Beschäftigten betreffen, unter anderem bei
- Einstellungen
- der Regelung von Arbeitszeiten
- Beförderungen und Höhergruppierungen
- der Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Kündigungen und Entlassungen
Der Personalrat kann Ihnen bei Problemen, die Ihr Arbeitsumfeld betreffen, nur helfen, wenn er diese Probleme kennt.
Sollten Sie Hilfe benötigen oder möchten Sie Auskünfte, haben Sie das Recht, den Personalrat während der Dienst- bzw. Arbeitszeit aufzusuchen oder sich jederzeit mit ihm in Verbindung zu setzen.
Selbstverständlich sind alle Personalratsmitglieder zu absolutem Stillschweigen verpflichtet (Art. 10 BayPVG).
Für Anregungen/Hinweise, die unsere Arbeit verbessern, sind wir immer dankbar.