Mitglieder
Mitglieder des Personalrates
Nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) legt der Artikel 16 die Größe (Anzahl der Personalräte) des Personalrates fest. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Zahl der in der Regel wahlberechtigten Beschäftigten ist der Tag, an dem das Wahlausschreiben erlassen wird.
Für die Universität Würzburg setzt sich der Personalrat aus 21 Personalräten zusammen, 18 Mitglieder aus der Gruppe der Arbeitnehmer und 3 Mitglieder aus der Gruppe der Beamten.