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  • Vier Studierende auf dem Weg in den Hörsaal.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rechtliche Hinweise und Formulare

Fotos, Bilder, Grafiken: Mit ihnen werden Webseiten, Flyer, Poster und Präsentationen visuell erst richtig ansprechend. Bei der Verwendung von Bildern an der JMU gibt es jedoch ein paar Punkte zu beachten. Es müssen Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte geklärt und dokumentiert werden. 

Hier finden Sie Hinweise zur Verwendung von Bildern an der JMU. Dies soll Beschäftigten und Studierenden der Uni Würzburg das Bewusstsein für die Problematik von Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen schärfen. Im Zweifel suchen Sie bitte den Rat der Pressestelle und/oder des Justiziariats.

Bitte beachten Sie, dass diese Empfehlungen keine Rechtsberatung ersetzen und dass sich die Rechtslage schnell ändern kann. Das unten verlinkte PDF-Dokument gibt den Stand vom 1.8.2017 wieder. Bitte halten Sie sich über die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Bildrecht auf dem Laufenden. Aktuelle Entwicklungen können Sie zum Beispiel im Online-Magazin Recht am Bild verfolgen.

Hinweise zur Verwendung von Bildern (PDF, 437 Kb)

Bei der Bilddatenbank Flickr  oder bei Wikipedia Commons kann gezielt nach Bildern gesucht werden, die kostenlos und annähernd unbeschränkt genutzt werden können. Dort finden sich aber auch Bilder mit anderen Verwendungslizenzen. Nur Bilder, die entsprechend zur Weiterverwendung gekennzeichnet sind, dürfen auch für die JMU genutzt werden.

Angegeben ist in diesem Zusammenhang immer eine so genannte Creative-Commons-Lizenz. Das Lizenzmodell von Creative Commons (CC), das insgesamt sechs „freie Lizenzen“ umfasst, baut auf dem Urheberrecht auf. Anknüpfend an § 31 UrhG, der es dem Urheber erlaubt, anderen die Nutzungsrechte an seinem Werk einzuräumen, geben diese Lizenzen den Nutzern bestimmte Rechte frei. Etwa das Recht, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, oder das Recht, das Werk dem eigenen Bedarf entsprechend anzupassen.

Ziel des hier verlinkten Leitfadens der Bertelsmann-Stiftung (siehe unten) ist, das Modell der freien Lizenzen von Creative Commons vorzustellen, zu erklären, wie unter Creative Commons stehende Inhalte rechtskonform genutzt werden können, und die Leserinnen und Leser zu befähigen, die für sie passende Lizenz auszuwählen.

Freie Lizenzen erklärt - Broschüre der Bertelsmann-Stiftung (PDF, 2,53 Mb)

Hinweis: Datenbanken für "kostenlose Bilder" sind eher zu meiden. Beispiel: Pixabay. Der Hintergrund: Nicht jedes vermeintlich kostenlos oder lizenzfrei abrufbare Foto darf tatsächlich unbeschränkt genutzt werden. Häufig verfügen nämlich Uploader, die Fotos auf „Kostenlosplattformen“ wie Pixabay einstellen, gar nicht über die hierzu erforderlichen Rechte. Beispielsweise dann, wenn die Fotos auf der Plattform nicht vom Fotografen selbst eingestellt werden, sondern von einem Nichtberechtigten.

Auf Veranstaltungen, aber auch für die Webseiten der Uni, werden Mitarbeiter und Studierende, manchmal  auch Gäste, fotografiert.

Diese müssen einwilligen, damit die Uni und Sie die Bilder auch für verschiedene Zwecke verwenden dürfen. Der lange Titel des Dokuments (Stand: 20.9.2017) lautet: "Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterial und Übertragung der Bildrechte/Rechtseinräumung."

Einwilligungserklärung (PDF, 30 Kb)

Bei größeren Ereignissen bietet es sich an, die Besucher über mögliche Aufnahmen zu informieren:

Veranstaltungshinweis  (PDF, 45 Kb)