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Professional School of Education

Freier Bereich für Lehramtsstudierende

  • Der sogenannte "Freie Bereich" ist ein Wahlbereich im Umfang von 15 ECTS-Punkten, den alle Lehramtsstudierenden gem. LPO I einbringen müssen.
  • Der Freie Bereich setzt sich aus Angeboten des Fächerübergreifenden Freien Bereichs, des Fachspezifischen Freien Bereichs und / oder des Fakultätsweiten Freien Bereichs der Philosophischen Fakultät zusammen.
  • Die Verteilung der ECTS Punkte auf diese Bereiche spielt keine Rolle. Es könnten dementsprechend z. B. 15 Punkte nur im Fächerübergreifenden Freien Bereich gewählt oder die Punkte aufgeteilt werden, z. B. 6 Punkte Fachspezifischer Freier Bereich + 6 Punkte Fakultätsweiter Freier Bereich der Phil + 3 Punkte Fächerübergreifender Freier Bereich.
  • Der Fakultätsweiten Freien Bereich der Philosophischen Fakultät ist nur für Studierende, die mindestens ein Fach (auch ein Didaktikfach gilt) an der Philosophischen Fakultät studieren. Alle Leistungen in diesem freien Bereich (nur in diesem!) werden zunächst über den sogenannten "Laufzettel" gutgeschrieben. Der Laufzettel wird dann im Dekanat abgegeben und die Leistungen entsprechend verbucht. Die bislang bekannte 50%-Regel ist weggefallen. Es müssen nicht alle 15 Punkte über den Laufzettel erbracht werden. Wenden Sie sich bei Fragen zum Fakultätsweiten Freien Bereich der Philosophischen Fakultät ("Laufzettel") bitte an Herrn Stickler oder an die   PSE.

Fächerübergreifender Freier Bereich

  • Der "Fächerübergreifende Freie Bereich" (FÜG) umfasst für jedes Lehramt speziell ausgewählte fächerübergreifende Studienangebote.
  • Hier finden Sie vor allem Angebote zur Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen, die für den Lehrer/innenberuf von Bedeutung sind. Die Module und Lehrveranstaltungen werden von den zentralen Einrichtungen der JMU wie Universitätsbibliothek, Zentrum für Mediendidaktik oder Professional School of Education, aber auch von einzelnen Instituten und Lehrstühlen angeboten.
  • Der Fächerübergreifende Freie Bereich wird in jedem Semester aktualisiert und steht schulartspezifisch allen Studierenden unabhängig von der gewählten Fächerverbindung zur Verfügung.
  • Die semesterweisen Modulkataloge sind in einer ergänzenden Bestimmung für den Freien Bereich einzusehen.
  • Die Anrechnung von Sprachen unterliegt besonderen Bedingungen  (siehe unten).

Anrechnung von Sprachen

  • Sprachkurse des ZfS können im Fächerübergreifenden Freien Bereich nur angerechnet werden, sofern die Sprache eine Zulassungsvoraussetzung für das Erste Staatsexamen darstellt. Den Hinweis darauf finden Sie in den jeweiligen Paragraphen Ihrer Studienfächer in der LPO.
     
  • Wichtig! Die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen variieren stark von Fach zu Fach, aber auch von Lehramt zu Lehramt! Während in vielen Fächern gar keine Sprache vorausgesetzt wird (und damit auch keine Anrechenbarkeit vorherrscht), werden in einigen Fächern z. B. nur Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache gefordert oder aber in anderen vertiefte Kenntnisse erwartet. Außerdem wird zwischen modernen und romanischen Sprachen unterschieden und auch das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen weicht ab. Bitte informieren Sie sich daher genau in Ihrer jeweiligen LPO.
     
  • Zudem ist auf der Seite des  Zentrums für Sprachen eine Übersicht der Kurse, aufgeteilt nach studiertem Lehramt und Studienfach, zu finden, die dort angeboten werden und den sprachlichen Voraussetzungen nach LPO entsprechen. Die Verbuchung der ECTS-Punkte erfolgt über das ZfS.