Lehramt an Mittelschulen
- Abschluss: Staatsexamen
- Studienbeginn: Sommer- oder Wintersemester - in manchen Didaktik- und Unterrichtsfächern ist jedoch nur ein Studienbeginn im Wintersemester möglich
- Bewerbungsverfahren: zulassungsfrei mit Ausnahme von Biologie als Unterrichtsfach
- Regelstudienzeit: 7 Semester (210 ECTS)
Eine Studium für Lehramt an Mittelschulen mit Abschluss Staatsexamen ermöglicht Ihnen eine Tätigkeit als Lehrkraft an Mittelschulen in Bayern. Der Wechsel in ein anderes Bundesland ist möglich. Ebenso eine Tätigkeit als Lehrkraft an einer privaten Schule.
Aktuelle Prognosen
Aufbau und Inhalte
Der Gesamtumfang im Studiengang für das Lehramt an Mittelschulen beträgt 210 ECTS-Punkte. Bei 30 ECTS, die pro Semester erworben werden sollen, ergibt sich eine Regelstudienzeit von 7 Semestern.
- Neben dem erziehungswissenschaftlichen Studieninhalten (EWS) (35 ECTS-Punkte in Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie) sind Gesellschaftswissenschaftliche Studieninhalte (GWS) (6 ECTS-Punkte in Philosophie, Theologie, Soziologie, Politkwissenschaft oder Volkskunde) sowie Praktika (8 ECTS-Punkte) zu absolvieren.
- Das Unterrichtsfach (66 ECTS) beinhaltet die Fachwissenschaften im Umfang von 54 ECTS-Punkten sowie die zugehörige Fachdidaktik im Umfang von 12 ECTS-Punkten.
- Das zweite Fach, die Didaktik der Mittelschule, umfasst die Mittelschulpädagogik und -didaktik (10 ECTS) sowie drei Didaktikfächer (20 + 20 + 20 ECTS).
- Im Freien Bereich (lehramtsspezifischer Wahlpflichtbereich) müssen zusätzliche Inhalte im Umfang von 15 ECTS gewählt werden.
- Die Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) umfasst 10 ECTS.
Wesentlicher Bestandteil eines jeden Lehramtstudiums sind die Erziehungswissenschaften (EWS). Dazu gehören die Allgemeine Pädagogik, die Psychologie und die Schulpädagogik. In den Studiengängen Grundschule, Mittelschule und Sonderpädagogik sind zusätzlich 8 ECTS aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) nötig.
Der sogenannte "Freie Bereich" ist ein Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 ECTS-Punkten, den alle Lehramtsstudierenden gem. LPO I einbringen müssen. Informationen zum freien Bereich
Laut LPO sind für das Lehramt an Mittelschulen folgende Praktika vorgeschrieben
- Betriebspraktikum (kann bereits vor dem Studium absolviert werden)
- Orientierungspraktikum (kann bereits vor dem Studium absolviert werden)
- Pädagogisch-Didaktisches Praktikum
- Studienbegleitendes Praktikum
- zusätzliches studienbegleitendes Praktikum
Das zuständige Praktikumsamt entscheidet über die Anerkennung von Praktika und bietet Ihnen hier vielfältige Informationen und Beratung zu den Praktika. Davon abgesehen weisen wir Sie auf den Nachweis Ihres Masernimunstatus hin. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten Ihres Praktikumsamtes.
Prüfungen
Auch wenn Sie in Ihrem modularisierten Lehramtsstudium eine Vielzahl an Prüfungen, die Modulprüfungen, in jedem Semester abgelegt haben, müssen Sie noch Ihr Erstes Staatsexamen bestehen, um Ihr Studium abzuschließen und die Berechtigung für das Referendariat zu erwerben. Informationen zum Staatsexamen