Intern
Qualitätsmanagement

Habilitation

Habilitationsordnungen

Die Habilitionsordnungen der einzelnen Fakultäten werden inhaltlich von den jeweiligen Fakultäten erarbeitet, dann von uns in rechtlicher Hinsicht geprüft und, falls erforderlich, wiederum in Zusammenarbeit mit den Fakultäten entsprechend angepasst.  

Nachdem die Habilitionsordnungen durch den jeweiligen Fakultätsrat beschlossen worden sind, werden sie letztlich im Senat diskutiert und werden im Falle eines positiven Senatsbeschlusses amtlich bekannt gemacht und in Kraft gesetzt.

Katholisch-Theologische Fakultät

Juristische Fakultät

Medizinische Fakultät

Philosophische Fakultät

Fakultät für Geowissenschaften (alt)

Philosophische Fakultät I-III (alt)

Fakultät für Humanwissenschaften

Fakultät für Biologie

Fakultät für Chemie und Pharmazie

Fakultät für Mathematik und Informatik

Fakultät für Physik und Astronomie

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät