Qualitätskonferenz
Zur Schließung des Qualitätskreislaufes in Studium und Lehre auf Universitätsebene dient einmal im Jahr eine Sitzung der Erweiterten Universitätsleitung (EUL) als Qualitätskonferenz.
Ziele
- Schließung des übergreifenden Qualitätskreislaufes auf Universitätsebene
- Reflexion des QM-Systems
- verbindliche Maßnahmenableitung und -umsetzung zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre
- abgestimmte Planung der QM-Aktivitäten des nächsten Jahres
- Anbindung von QM-Themen an die Universitätsleitung
- Entwurf des Qualitätsberichtes für das zurückliegende akademische Jahr (Wintersemester und Sommersemester) für den Beschluss durch die Universitätsleitung
- Information der Universitätsöffentlichkeit und des Trägers der Universität
Verfahrensbeschreibung
Die Qualitätskonferenz wird in Form eines Entwurfs des Qualitätsberichtes durch die PfQ (Präsidialkommission für Qualität in Studium und Lehre), die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten für Qualitätsmanagement und Organisationsentwicklung, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten für Studium und Lehre, das Referat A.3 und die Geschäftsstelle der EUL (Erweiterte Universitätsleitung) vorbereitet.
Informationsgrundlagen:
- Berichte zentraler Einrichtungen/ Projekte im Kontext von Studium und Lehre
- ausgewertete Protokolle der Fakultätsgespräche
- Lehrberichte der Fakultäten
- Ergebnisse aktueller externer und interner Befragungen
- Statistische Daten
Der Entwurf des Qualitätsberichtes sowie ggf. ergänzende Unterlagen werden den Mitgliedern der EUL eine Woche vor der Sitzung über die Gremiengeschäftsstelle zur Verfügung gestellt.
Der Tagesordnungspunkt Qualitätskonferenz der EUL wird durch die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten für Qualitätsmanagement und Organisationsentwicklung moderiert.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats A.3 nehmen als Gäste an der Qualitätskonferenz teil.
Die Ergebnisse der Qualitätskonferenz werden von Referat A.3 in einem Protokoll festgehalten.
Der fertige Entwurf des Qualitätsberichtes wird von Referat A.3 über die Gremiengeschäftsstelle zur Beschlussfassung in eine Sitzung der Universitätsleitung eingereicht.
Die Gremiengeschäftsstelle teilt Referat A.3 den Beschluss der UL schriftlich mit.
Der Qualitätsbericht wird nach Beschluss durch die Universitätsleitung universitätsintern auf den Webseiten der Universität veröffentlicht.
Zusätzlich wird der Qualitätsbericht per E-Mail an die Fakultäten, zentralen Einrichtungen, ausgewählte Gremien (KSuL, PfQ, Sprecher- und Sprecherinnenrat) und Projekte sowie weitere an seiner Erstellung Beteiligte übersandt. Dem Universitätsrat wird der Qualitätsbericht in einer Sitzung vorgestellt. Auch das zuständige Staatsministerium erhält den Qualitätsbericht.
Das Referat A.3 kümmert sich um die Initiierung der beschlossenen Maßnahmen. Deren Ergebnisse werden in der folgenden Qualitätskonferenz dargestellt und im Qualitätsbericht festgehalten.