Intern
Qualitätsmanagement

Einrichtung von Studiengängen

Konzeption

Fach verfasst Ideenskizze und reicht diese zur Zeit- und Arbeitsplan-(ZAP)-Abfrage (ca. Beginn des Kalenderjahres) bei der Geschäftsstelle Studiengangentwicklung ein, Cc sind Studiendekanin/-dekan und Dekanin/Dekan zu setzen

Vorhaben wird in Absprache mit allen beteiligten Akteuren und in Abhängigkeit zu anderen Maßnahmen in den ZAP eingefügt (Terminvergabe)

Fachvertreterinnen/-vertreter, Studiengangkoordinatorin/-koordinator und Akteure der Studiengangentwicklung führen ein Erstgespräch zur Abstimmung des Einrichtungsprozesses (Vereinbarung individueller Termin)

Fach schickt Studiengangkonzept (inkl. aller Anlagen) zu vereinbartem Termin, mind. 12 Wochen vor Beginn des ersten Gremienweges, an Geschäftsstelle Studiengangentwicklung; informelle Berichterstattung über Einrichtungsidee an Vizepräsidenten zur Vorabinformation in die Universitätsleitung

Laufende Machbarkeitsanalyse wird finalisiert, Fach erhält Rückmeldung mind. 6 Wochen vor Beginn des ersten Gremienweges, ggf. Nachbearbeitung

Fach holt mind. 2 Gutachten externer Fachvertreterinnen/-vertretern zum Studiengangkonzept (inkl. aller Anlagen) und reicht diese mind. 2 Wochen vor Fakultätsratssitzung bei der Studiengangentwicklung ein; ggf. Überarbeitung des Studiengangkonzepts (inkl. aller Anlagen)

Fakultätsrat beschließt Studiengangkonzept (inkl. aller Anlagen) und Fach holt studentische Beteiligung ein; Einreichen der Beschlüsse bei Geschäftsstelle Studiengangentwicklung spätestens 2 Wochen vor Gremienweg 1

Geschäftsstelle Studiengangentwicklung reicht Beschlussvorlage ein (mind. 2 Wochen vor UL)

Universitätsleitung (UL) berät und empfiehlt Einrichtung (mind. 2 Wochen vor KSuL)

Kommission für Studium und Lehre (KSuL) empfiehlt Einrichtung (2 Wochen vor Senat)

Senat empfiehlt dem Universitätsrat, die Einrichtung zu beschließen (mind. 2 Wochen vor UR)

Universitätsrat (UR) beschließt die Einrichtung in strategischer Hinsicht (einmal im Quartal)

Erarbeitung der Studien- und Prüfungsordnung

Bitte beachten sie hierzu die    Informationen der SBR und wenden Sie sich bei konkreten Rückfragen an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen Mail

Fach erstellt in Zusammenarbeit mit Studiengangkoordinatorin/-koordinator sowie Stabstelle für studiengangbezogene Rechtsangelegenheiten (SBR) die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) sowie die Studienfachbeschreibung (SFB); ggf. Einbezug von Studierendenkanzlei bei etwaigen Zulassungsverfahren

SBR prüft FSB und SFB, ggf. Nachbearbeitung durch das Fach, ggf. in Absprache mit weiteren Akteuren der Studiengangentwicklung

SBR stimmt Abbildbarkeit von FSB und SFB mit WueStudy ab

Hinweis: Die FSB können evtl. zeitgleich zum Gremienweg 1 erarbeitet werden, müssen jedoch gesondert über den Gremienweg 2 beschlossen werden.

Fakultätsrat beschließt FSB und SFB, Fach holt studentische Beteiligung ein und reicht beide Beschlüsse bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des zweiten Gremienweges bei SBR ein

SBR reicht Beschlussvorlage ein (mind. 1 Woche vor KSuL)

Kommission für Studium und Lehre (KSuL) empfiehlt Einrichtung (2 Wochen vor Senat)

Senat beschließt FSB + SFB

Anzeige beim StMWK bzw. ggf. Einvernehmen bei weiteren Ministerien bzw. Institutionen einholen

Umsetzung

WueStudy prüft FSB und SFB auf Abbildbarkeit

WueStudy bildet final die Prüfungsordnung ab

WueStudy bildet die Bewerbungs- und Einschreibemöglichkeit in Zusammenarbeit mit Studierendenkanzlei ab

Fach reicht alle Modulbeschreibungen ein, Studiengangentwicklung überprüft Modulbeschreibungen auf Vollständigkeit, ggf. Nachbearbeitung durch das Fach, WueStudy erstellt Modulhandbuch

Inkraftsetzen der Studien- und Prüfungsordnung durch Justiziariat

Veröffentlichung der Studien- und Prüfungsordnung durch Justiziariat und WueStudy

Geschäftsstelle Studiengangentwicklung informiert alle zentralen Stellen über Einrichtung;
Fach veröffentlicht die Studiengangdokumente auf Internetseite, bewirbt den Studiengang in Zusammenarbeit mit Zentraler Studienberatung und Pressestelle

Bewerbungsbeginn; Fach organisiert ggf. Zulassungsverfahren; Zulassung; Einschreibung in Abstimmung mit Studierendenkanzlei und ggf. International Office (Incoming)