Einrichtung von Studiengängen
Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Berücksichtigung der Akkreditierungskriterien bei der Einrichtung neuer Studiengänge
Konzeption
Fach verfasst Ideenskizze und reicht diese zur Zeit- und Arbeitsplan-(ZAP)-Abfrage (ca. Beginn des Kalenderjahres) bei der Geschäftsstelle Studiengangentwicklung ein, Cc sind Studiendekanin/-dekan und Dekanin/Dekan zu setzen
Vorhaben wird in Absprache mit allen beteiligten Akteuren und in Abhängigkeit zu anderen Maßnahmen in den ZAP eingefügt (Terminvergabe)
Fachvertreterinnen/-vertreter, Studiengangkoordinatorin/-koordinator und Akteure der Studiengangentwicklung führen ein Erstgespräch zur Abstimmung des Einrichtungsprozesses (Vereinbarung individueller Termin)
Fach schickt Studiengangkonzept und Studienverlaufsplan (ggf. weitere Anlagen) zu vereinbartem Termin, mind. 12 Wochen vor Beginn des ersten Gremienweges, an Geschäftsstelle Studiengangentwicklung; informelle Berichterstattung über Einrichtungsidee an Vizepräsidenten zur Vorabinformation in die Universitätsleitung
Laufende Machbarkeitsanalyse wird finalisiert, Fach erhält Rückmeldung mind. 6 Wochen vor Beginn des ersten Gremienweges, ggf. Nachbearbeitung
Fakultätsrat beschließt Studiengangkonzept (inkl. aller Anlagen) und Fach holt studentische Beteiligung ein; Einreichen der Beschlüsse bei Geschäftsstelle Studiengangentwicklung spätestens 2 Wochen vor Gremienweg 1
Geschäftsstelle Studiengangentwicklung reicht Beschlussvorlage ein (mind. 2 Wochen vor UL)
Universitätsleitung (UL) berät und empfiehlt Einrichtung (mind. 2 Wochen vor KSuL)
Kommission für Studium und Lehre (KSuL) empfiehlt Einrichtung (2 Wochen vor Senat)
Senat empfiehlt dem Universitätsrat, die Einrichtung zu beschließen (mind. 2 Wochen vor UR)
Universitätsrat (UR) beschließt die Einrichtung in strategischer Hinsicht (einmal im Quartal)
Fach holt mind. 2 Gutachten externer Fachvertreterinnen/-vertretern (Kritierien für die Auswahl) zum Studiengangkonzept und Studienverlaufsplan (inkl. aller Anlagen) ein; ggf. Überarbeitung des Studiengangkonzepts (inkl. aller Anlagen) vor Beginn des zweiten Gremienwegs..
Erarbeitung der Studien- und Prüfungsordnung
Bitte beachten sie hierzu die Informationen der SBR und wenden Sie sich bei konkreten Rückfragen an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen Mail
Fach erstellt in Zusammenarbeit mit Studiengangkoordinatorin/-koordinator sowie Stabstelle für studiengangbezogene Rechtsangelegenheiten (SBR) die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) sowie die Studienfachbeschreibung (SFB); ggf. Einbezug von Studierendenkanzlei bei etwaigen Zulassungsverfahren
SBR prüft FSB und SFB, ggf. Nachbearbeitung durch das Fach, ggf. in Absprache mit weiteren Akteuren der Studiengangentwicklung
SBR stimmt Abbildbarkeit von FSB und SFB mit WueStudy ab
Hinweis: Die FSB können evtl. zeitgleich zum Gremienweg 1 erarbeitet werden, müssen jedoch gesondert über den Gremienweg 2 beschlossen werden.
Fakultätsrat beschließt FSB und SFB, Fach holt studentische Beteiligung ein und reicht beide Beschlüsse bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des zweiten Gremienweges bei SBR ein
SBR reicht Beschlussvorlage ein (mind. 1 Woche vor KSuL)
Kommission für Studium und Lehre (KSuL) empfiehlt Einrichtung (2 Wochen vor Senat)
Senat beschließt FSB + SFB
Anzeige beim StMWK bzw. ggf. Einvernehmen bei weiteren Ministerien bzw. Institutionen einholen
Umsetzung
WueStudy prüft FSB und SFB auf Abbildbarkeit
WueStudy bildet final die Prüfungsordnung ab
WueStudy bildet die Bewerbungs- und Einschreibemöglichkeit in Zusammenarbeit mit Studierendenkanzlei ab
Fach reicht alle Modulbeschreibungen ein, Studiengangentwicklung überprüft Modulbeschreibungen auf Vollständigkeit, ggf. Nachbearbeitung durch das Fach, WueStudy erstellt Modulhandbuch
Inkraftsetzen der Studien- und Prüfungsordnung durch Justiziariat
Veröffentlichung der Studien- und Prüfungsordnung durch Justiziariat und WueStudy
Geschäftsstelle Studiengangentwicklung informiert alle zentralen Stellen über Einrichtung;
Fach veröffentlicht die Studiengangdokumente auf Internetseite, bewirbt den Studiengang in Zusammenarbeit mit Zentraler Studienberatung und Pressestelle
Bewerbungsbeginn; Fach organisiert ggf. Zulassungsverfahren; Zulassung; Einschreibung in Abstimmung mit Studierendenkanzlei und ggf. International Office (Incoming)