Intern
Research Advancement Centre

Deputatsermäßigung

Ziel

Designierte Sprecherinnen bzw. Sprecher von Verbundprojekten werden durch eine temporäre Reduzierung des Lehrdeputats in der Phase der Antragsvorbereitung unterstützt.
 

Zielgruppe

(designierte) Sprecher:innen von Verbundvorhaben
 

Unterstützung

Die Ermäßigung kann für das Semester beantragt werden, in dem die Skizze/der Vollantrag vorbereitet wird. Skizzen sind innerhalb von einem Jahr ab Deputatsermäßigung bei der DFG einzureichen. Erhalten die Sprecherinnen bzw. Sprecher eine Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrages, kann die Ermäßigung für ein weiteres Semester gewährt werden.

Die Ermäßigung der Lehrverpflichtung ist abhängig vom Förderformat, das beantragt wird.

Förderformat Ermäßigung um
Exzellenzcluster bis zu 4 SWS (Skizze/Vollantrag)
SFB/TRR bis zu 2 SWS (Skizze)/4 SWS (Vollantrag)
Graduiertenkollegs bis zu 2 SWS (Skizze/Vollantrag)
DFG (Kolleg-)Forschungsgruppen bis zu 2 SWS (Skizze/Vollantrag)
 

Weitere Formate nach Absprache mit dem Research Advancement Centre (rac-office@uni-wuerzburg.de).


Stichtage

Deadline für den Eingang der Bewerbungsunterlagen ist jeweils ein Monat vor Ende der Vorlesungszeit, wenn die Ermäßigung für das darauffolgende Semester gelten soll. Es wird gebeten, den Antrag auf Deputatsreduzierung frühzeitig mit der jeweiligen Fakultät abzustimmen, um in der Lehrplanungen Berücksichtigung zu finden. Die Fakultät gewährleistet vorab, dass die Deputatsreduzierung zu keiner Beeinträchtigung der Lehre führt.
 

Verfahren

Bitte verwenden Sie für den Antrag ausschließlich das Formblatt im Dokumentenschrank und reichen folgende Unterlagen als ein zusammenhängendes PDF mit max. 10 MB per E-Mail beim Research Advancement Centre ein (rac-office@uni-wuerzburg.de):

  • Formblatt mit Stellungnahme der Fakultät (siehe Vorlage im Dokumentenschrank)
  • CV (max. 3 Seiten)
  • Bei Skizzen: drei bis fünfseitiges Konzept zum Vorhaben
  • Bei Vollanträgen: Aufforderung des Fördermittelgebers zur Einreichung des Vollantrages

Die Universitätsleitung berät und entscheidet über die eingereichten Anträge. Nach der Entscheidung werden die Antragsteller:innen schriftlich benachrichtigt.