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1.5 - Servicezentrum Forschung und Technologietransfer (SFT)

Material Transfer

Material Transfer Agreements (MTA)

Ein Material Transfer Agreement (MTA) ist eine Vereinbarung, deren Gegenstand die Übertragung von in der Regel nicht patentiertem Material ist.

Wichtig bei universitären MTAs ist, dass die Forschung und Lehre primärer Verwendungszweck ist. Bei MTAs mit Industriepartnern darf die Hochschule ihr Eigentum nicht unter Wert bzw. kostenlos übertragen werden, da biologische Materialien (Antikörper, Zelllinien, Mauslinien etc.) von beträchtlichem Wert sein können. Ein Material Transfer Agreement (MTA) regelt die Übertragung dieses biologischen Materials ggf. unter Einbeziehung einer angemessenen Vergütung.

Hier geht es direkt zum Formular des MTA.

Bitte beachten Sie: 

Dieses Muster-MTA ist nur für die Weitergabe von Material an Forschungseinrichtungen gedacht und nur, wenn das ausgehende Material frei von Rechten Dritter verwendet werden kann. In allen anderen Fällen stellen Sie bitte eine Anfrage an das SFT.

 

Rechtliche Aspekte

Es sind hierbei etliche rechtliche Aspekte zu beachten, so z.B.

  • Was darf der Empfänger mit dem Material machen? 

  • Wie sehen die Eigentumsverhältnisse aus?

  • Wer haftet für Schäden?

  • Wie ist bei Publikationen und Erfindungen zu verfahren?

  • Kosten, Zahlungsverkehr

  • bei internationalen Vertragspartnern: anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

  • usw.

Unabhängig von der Art des jeweiligen Materials sollten daher bereits im Vorfeld folgende Fragen abgeklärt werden:

  • Was darf der Empfänger mit dem Material tun?

  • Wem gehören Erfindungen, die unter Verwendung des Materials entstehen?

  • Wer haftet für Schäden, die durch die Nutzung des Materials entstehen?

  • Erhält ein Wissenschaftler der Julius-Maximilians-Universität Würzburg eine Materialanfrage, so muss u.a. geprüft werden, ob er überhaupt zur Überlassung des Materials berechtigt ist, denn er hat z.B. das Material selbst von einem Dritten mit einer entsprechenden Vereinbarung erhalten oder es wurden bereits Dritten exklusive Nutzungsrechte an dem Material eingeräumt.

 

Ansprechpartner

Bitte kontaktieren Sie die Ansprechpartner aus dem Bereich Patente und Lizenzen, die Ihnen bei der sachgerechten Regelung und Abwicklung gerne behilflich sind.