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Stabsstelle für studiengangbezogene Rechtsangelegenheiten

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Ein zentraler Bestandteil der Studienreform ist die Ausrichtung der hochschulischen Lehre auf Lernergebnisse, also die Anforderung, Studiengänge und Module lernergebnisorientiert und studierendenzentriert zu gestalten und sich hierbei auf Kompetenzziele zu beziehen, die mit der Hilfe entsprechender Prüfungsformate zu erfassen sind.

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