Intern
Stabsstelle für studiengangbezogene Rechtsangelegenheiten

Erleichterungen bei der Systemakkreditierung

19.01.2011

Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 i. d. F. vom 10.12.2010.

Das bisherige Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen wurde von vielen Seiten als zu aufwändig, langwierig und teuer kritisiert. Der Akkreditierungsrat hat jetzt die Voraussetzungen, Regeln und das Verfahren grundlegend überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen für die Hochschulen sind:

  1. Programmakkreditierungen sind nicht mehr Zulassungsvoraussetzung für die Systemakkreditierung.
  2. Im Systemakkreditierungsverfahren wird die Zahl der Programmstichproben (bisher geschätzt ca. 20) auf 3 beschränkt.
  3. Für die Systemakkreditierung gilt nun, wie bereits schon für Programmakkreditierungen, dass eine Akkreditierung auch unter Auflagen möglich ist.

Den vollständigen Text der neuen Akkreditierungsregeln finden Sie unter diesem

Download

Die Begrifflichkeiten wie Programm- und Systemakkreditierung finden Sie auf dieser Internetseite des ZiLS näher erläutert:

Akkreditierung

Zurück