Intern
Stabsstelle für studiengangbezogene Rechtsangelegenheiten

Neue Fassung der Regeln für die Akkreditierung

21.12.2011

Auf seiner 69. Sitzung am 7. Dezember 2011 hat der Akkreditierungsrat eine Neufassung der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und die Systemakkreditierung“ beschlossen, die zuletzt am 10.12.2010 geändert worden war.

Neben kleineren redaktionellen gibt es auch inhaltliche Änderungen, die im Folgenden dargestellt werden:

  1. Zum Thema Programmakkreditierungen (1.) gibt es einen neuen Unterpunkt: „1.6 Besondere Regeln für die Konzeptakkreditierung“ (S. 10 des Dokuments).
    Konzeptakkreditierung bezieht sich dabei auf Studiengänge, deren Studienbetrieb noch nicht aufgenommen worden ist, für die aber ein Konzept vorliegt. – Hiermit wird eine (Sprach-)Regelung für Verfahren getroffen, die in anderen Bundesländern bislang unter den Begriff Programmakkreditierung gefallen sind.
  2. Hinzugekommen ist bei den Verfahrensregeln für die Systemakkreditierung (4.) unter 4.7 (S. 21 des Dokuments) bezüglich der Gutachtergruppe eine Passage die regelt, dass bei evangelisch-theologischen Studiengängen des theologischen Vollstudiums eine Expertin oder ein Experte der evangelischen Kirche zu beteiligen ist.
    Dafür sind evangelisch-theologische Studiengänge des theologischen Vollstudiums nun in die Systemakkreditierung mit einbezogen (Punkt 5.1, S. 23).
  3. Neu ist auch, dass die Gutachten der Systemakkreditierung – analog den Programmakkreditierungen – zukünftig veröffentlicht werden (4.13, S. 21 des Dokuments).

Unter folgendem Link kann die aktuelle Fassung der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und die Systemakkreditierung eingesehen werden: Link

Zurück