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Studium

Lehramt an Gymnasien

Übersicht

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfasst in Bayern: 

  • das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS), das in erster Linie Psychologie und Pädagogik beinhaltet

  • das vertiefte Studium von zwei gleichberechtigten Unterrichtsfächern

Der Aufbau des Studiums ist modular. Die Gesamtnote errechnet sich 

  • zu 40 % aus den Noten für die Module (studienbegleitend) 
  • zu 60 % aus den Noten im Staatsexamen (am Ende des Studiums)

Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter). Das zweite Staatsexamen schließt die Lehrerausbildung ab.

Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen)

Studiengang

Abschlussprüfung Staatsexamen
Regelstudienzeit 9 Semester; mindestens 6, höchstens 14 Semester
Kombinationsregeln nur bestimmte Kombinationen erlaubt
Studienbeginn bei bestimmten Fächern auch zu einem Sommersemester möglich
   

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen

Die fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule oder der Fachoberschule berechtigt nur zum Lehramtsstudium von ausgewählten Fachrichtungen:

  • bei Fachrichtung Agrarwirtschaft oder Sozialwesen: nur Fächerverbindung Biologie-Chemie möglich;
  • bei Fachrichtung Technik: nur Fächerverbindungen Mathematik-Physik, Mathematik-Informatik, Mathematik-Chemie, Physik-Informatik möglich;
  • bei Fachrichtung Gesundheit: nur Fächerverbindung Biologie/Chemie möglich;
  • andere Fachrichtungen: keine Studienberechtigung mit fachgebundener Hochschulreife
Vgl. Infoseite zur Studienberechtigung
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei
Eignungsprüfung nur für die Unterrichtsfächer Sport und Musik
   

Prüfungen

Sprachkenntnisse je nach Fächerkombination
Freiversuch möglich? ja, nach dem 9. Hochschulsemester für die Unterrichtsfächer
Promotion möglich? ja

Aktuelles

Die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) in der Fassung vom 13.3.2008 wurde zuletzt am 29. Januar 2020 geändert. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem WS 2020/21 ihr Studium aufnehmen. Die Änderungen betreffen die Einführung der Fächerkombinationen Biologie/Informatik und Chemie/Physik, die Umbenennung des Faches Sozialkunde in Politik und Gesellschaft und die Maximalstudiendauer.

Ab dem WS 2021/22 kann Philosophie/Ethik auch als reguläres Unterrichtsfach studiert werden, nicht mehr nur als Erweiterungsfach wie bisher.

Gegenstand des Faches

Das Unterrichten ist das Kerngeschäft einer Lehrkraft. Um professionell unterrichten zu können, benötigt man fachliche Kenntnisse sowie didaktisch-methodische Kompetenzen. Daneben gibt es weitere Aufgabengebiete und dementsprechende Kompetenzbereiche, die mit zunehmender Professionalität, Erfahrung und Expertise entwickelt werden. Beispielsweise müssen Aufgaben wie Klassenführung, Elternarbeit, Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen und Fortbildungen oder die Organisation und Durchführung von außerschulischen Aktivitäten und Klassenfahrten übernommen werden. Auch die Übernahme besonderer Funktionen im Schulleben wird erwartet. Für diese Vielfalt an Aufgaben benötigt man eine ebenso breite Vielfalt an Kompetenzen.

Dazu gehören vor allem erzieherische und kommunikative Kompetenzen, grundlegende Managementtechniken, Beratungskompetenzen und ein gewisses Knowhow in Verwaltung und Organisation. Dies wird nicht alles im Studium erworben, sondern im Referendariat und im Berufsleben.

Eine Besonderheit der bayerischen Gymnasien, nicht erst in der Sekundarstufe II, sondern von Beginn an, ist die Vorbereitung auf Studium und Beruf. Dadurch gewinnt der fachwissenschaftliche Anteil an Bedeutung, dem durch ein vertieftes Studium zweier Fächer an der Universität Rechnung getragen wird. Das klassische Bild einer Gymnasial-Lehrkraft ist demzufolge, dass sie Vertreterin ihrer Fächer ist und somit das Fach im Vordergrund der schulischen Lehre steht.

Jedoch findet derzeit ein Wandel dieser ausschließlichen Fachorientierung hin zu mehr Grundwissen (statt Fachwissen) und zur Kompetenzorientierung statt, das heißt das Lernen steht gegenüber dem Lehren stärker im Fokus des Lehrerhandelns. Außerdem findet gymnasiales Handeln heute mehr handlungsorientiert im Vergleich zu früher statt, und es finden sich mehr Anteile fächerübergreifenden Unterrichtens gegenüber der rein disziplinären Lehre.

Ein Gymnasiallehrer beziehungsweise eine Gymnasiallehrerin versteht sich heute zunehmend als Methodenvermittler, Lerncoach, Impulsgeber bei Lernprozessen und Moderator. Diese Neuorientierung gymnasialen Lehrens setzt ein entsprechend gewandeltes Motivations- und Kompetenzprofil der Lehrkräfte sowie ein starkes pädagogisches Berufsethos voraus.Das Studium vermittelt in erster Linie Kenntnisse in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und in den Erziehungswissenschaften; dabei wird in den Lehrveranstaltungen sowie im Rahmen der Praktika ein Bezug zum späteren Berufsfeld Schule hergestellt.

Die Praktika finden in einer Schule statt; dabei ist man teilweise mehrerer Wochen im Block, teilweise an einem Schultag pro Woche in der Schule. Die Betreuung übernehmen Praktikumsbetreuer und -betreuerinnen. Die Praktika werden grundsätzlich durch universitäre Lehrveranstaltungen begleitet, zudem wird ein enger Kontakt zwischen den Dozenten an der Uni und den Praktikumsbetreuern in den Schulen gesucht.

Das Studium ist die erste Phase der Lehrerbildung. Nach bestandener Lehramtsprüfung schließt sich die zweite Phase, der Vorbereitungsdienst oder Referendariat, an. Diese Phase stellt die staatliche berufspraktische Ausbildungsphase dar, in der die im Studium gewonnenen fachlichen und theoretischen Kenntnisse umgesetzt und angewendet werden.

Nach dem universitären Erwerb von Wissen und grundlegenden Kompetenzen erfolgt nun die Ausbildung intensiver praxisbezogener Kompetenzen. Auch nach dem Berufseintritt hört das Lernen, die ständige Professionalisierung, nicht auf; eine bayerische Lehrkraft ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.

Wer sich entscheidet, Lehrer zu werden, muss die Bereitschaft zu permanentem Lernen, zur Entwicklung unterschiedlichster Kompetenzen und zur Veränderung der professionellen Anteile seiner Person mitbringen. Er oder sie muss motiviert sein, sich mit unterschiedlichen fachlichen Inhalten auseinanderzusetzen und ständig einen Aktualitätsbezug herzustellen, daneben richtet sich die Motivation auf die Bildung, Erziehung und bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Studienbeginn und -dauer

Der Studienbeginn hängt von den gewählten Unterrichtsfächern ab. Die Mindeststudienzeit beträgt 6 Semester, die Regelstudienzeit 9 Semester, die maximale Studienzeit 14 Semester.

Fachwissenschaftliches Studium

Im Lehramt an Gymnasien können folgende Fächer als Unterrichtsfächer gewählt werden:

Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Informatik, Italienisch, Latein, Mathematik, Musik, Philosophie/Ethik, Physik, Katholische Religionslehre, Russisch, Politik und Gesellschaft, Spanisch, Sport.

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien kann in Bayern allerdings nur in bestimmten Fächerverbindungen abgelegt werden. Mögliche Fächerkombinationen an der Uni Würzburg sind:

Biologie, Chemie
Biologie, Englisch
Biologie, Informatik
Biologie, Physik
 

Chemie, Englisch
Chemie, Geographie
Chemie, Mathematik
Chemie, Physik
 

Deutsch, Englisch
Deutsch, Französisch
Deutsch, Geographie
Deutsch, Geschichte
Deutsch, Latein
Deutsch, Mathematik
Deutsch, Musik
Deutsch, Kath. Religionslehre
Deutsch, Philosophie/Ethik
Deutsch, Politik und Gesellschaft (vormals Sozialkunde)
Deutsch, Sport

Englisch, Französisch
Englisch, Geographie
Englisch, Geschichte
Englisch, Informatik
Englisch, Italienisch
Englisch, Latein
Englisch, Mathematik
Englisch, Musik
Englisch, Physik
Englisch, Kath. Religionslehre
Englisch, Russisch
Englisch, Philosophie/Ethik
Englisch, Politik und Gesellschaft (vormals Sozialkunde)
Englisch, Spanisch
Englisch, Sport

Französisch, Geographie
Französisch, Geschichte
Französisch, Latein
Französisch, Spanisch
 

Geographie, Physik

Griechisch, Latein

Informatik, Mathematik
Informatik, Physik

Latein, Geschichte
Latein, Mathematik
Latein, Musik
Latein, Kath. Religionslehre
Latein, Philosophie/Ethik
Latein, Sport

Mathematik, Musik
Mathematik, Physik
Mathematik, Kath. Religionslehre
Mathematik, Philosophie/Ethik
Mathematik, Sport

Musik (Doppelfach)

Kath. Religionslehre, Sport

Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist in folgenden Fächern möglich:
Deutsch, Englisch, Französisch, Geographie, Geschichte, Italienisch, kath. Religionslehre, Spanisch

Eignungstests

Für Sport als Unterrichtsfach ist vor der Einschreibung eine Eignungsprüfung abzulegen. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens am 1. Juni erfolgen. Der Eignungstest wird zentral für Bayern koordiniert und findet an wechselnden Universitäten statt. Umfangreiche Informationen zum Eignungstest und  das Online-Anmeldeformular finden sich ab ca. Mitte März auf dem Portal der Sporteignungsprüfung der bayerischen Universitäten.

Für Musik als Unterrichtsfach wird die Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik (Hofstallstr. 6-8, 97070 Würzburg, T 0931/32187-0) abgelegt. Hier erfolgt auch das Studium des Fachs Musik (Doppeleinschreibung an der Hochschule für Musik und an der Universität Würzburg). Weitere Informationen auf der Webseite der Hochschule für Musik.

Sprachvoraussetzungen

Für die Meldung zum Staatsexamen müssen für einige Fächer Sprachkenntnisse nachgewiesen sind. Es sind diese:

  • Deutsch, Geschichte: Gesicherte Kenntnisse in Latein und in einer anderen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen".
  • Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch: Gesicherte Kenntnisse in Latein sowie Kenntnisse auf dem Niveau A2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" in einer weiteren modernen Fremdsprache.
  • Griechisch: Latinum
  • Latein: Graecum
  • Evangelische und Katholische Religionslehre: Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse aus dem Alt-Griechischen und dem Lateinischen (evangelische Religionslehre wird in Würzburg nicht für Gymnasiallehramt angeboten)
  • Russisch: Gesicherte Kenntnisse auf dem Niveau B1 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" in einer weiteren Fremdsprache.

Informationen darüber, wie der Nachweis über die verlangten Fremdsprachenkenntnisse geführt werden kann, finden Sie in dieser Bekanntmachung des Kultusministeriums. Der Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse muss nicht bei Aufnahme des Studiums vorliegen, sondern erst bei der Anmeldung zum Staatsexamen. Fehlende Kenntnisse können also studienbegleitend erworben werden.

Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)

Das EWS-Studium erstreckt sich auf folgende Gebiete:

  • Allgemeine Pädagogik, unter anderem:
    - Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung
    - Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Pädagogik
    - pädagogische Anthropologie
  • Schulpädagogik, unter anderem:
    - Theorie der Schule als Institution und Organisation
    - Beurteilen und Evaluieren von Lehr-Lernprozessen
    - individuelle Förderung und Beratung
  • Psychologie, unter anderem:
    - Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule
    - Sozialpsychologie der Schule und Familie
    - Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen

Das Staatsexamen in EWS kann bereits vor den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden, sobald alle notwendigen Leistungsnachweise vorliegen (Vgl. LPO I, § 22 Abs. 4). In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bei der Meldung zum vorgezogenen EWS-Examen das Pädagogisch-didaktische Praktikum absolviert haben müssen und außerdem 35 Punkte aus EWS (29 ECTS aus den eigentlichen EWS-Modulen + 2 ECTS aus Pädagogisch-didaktischem Praktikum (Begleitveranstaltung und Praktikumsbericht) und 4 ECTS aus studienbegleitendem fachdidaktischen Praktikum) nachweisen können müssen. Näheres zu den einzelnen Bereichen finden Sie unten unter "Aufbau des Studiums".

Praktika

Jeder Studierende hat vier Praktika abzuleisten: ein Betriebspraktikum, ein Orientierungspraktikum, ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum sowie ein in studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum.

Alle Informationen zu diesen Praktika finden Sie auf der Webseite des Praktikumsamts.

Aufbau des Studiums

In Bayern ist das Lehramtsstudium in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2008 geregelt. Diese finden Sie auf den Webseiten des bayerischen Kultusministeriums.

Die Vorgaben der LPO I hinsichtlich der Verteilung der ECTS-Punkte auf die verschiedenen Teilbereiche des Studiums werden in Würzburg durch folgenden Rahmenstudienstrukturplan umgesetzt:

Fachsemester

EWS

Stud.begl. FD-Prakt.

Begleit-veranst.

päd.-did.
Praktikum

Haus-arbeit

Fach 1 + Did.

Fach 2 +Did.

Freier Bereich

Summe

 

EWS

gesamt:

35

 

 

 

 

 

 

1

4

 

 

 

 

13

13

 

30

2

4

 

 

 

 

13

13

 

30

3

4

 

1

3

 

11

11

 

30

4

 

 

1

3

 

13

13

 

30

5

5

4

 

 

 

9

9

3

30

6

4

 

 

 

10

6

6

4

30

7

 

 

 

 

 

13

13

4

30

8 4 11 11 4 30
9 4 13 13 30

Summen:

29

4

2

6

10

102

102

15

270

Unterrichtsfächer

Die beiden Unterrichtsfächer sind gleichgewichtig. Sie gliedern sich jeweils in die Teilbereiche Fachwissenschaft (92 ECTS-Punkte) und Fachdidaktik (10 ECTS-Punkte).

Informationen zum Aufbau der Unterrichtsfächer finden Sie auf der Infoseite des jeweiligen Faches.

Erziehungswissenschaftliches Studium

Im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen Studiums sind 29 ECTS-Punkte aus den eigentlichen EWS-Fächern (Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie) sowie zusätzlich 6 ECTS-Punkte aus den Praktika zu erbringen (vgl. Rahmenstudienstrukturplan). Für die eigentlichen EWS-Fächer sind diese Module zu belegen:

  • Schulpädagogik:
    06-Schul-GL = Grundlagen der Schulpädagogik (4 ECTS)
    06-Schul-VT = Vertiefungsmodul Schulpädagogik (4 ECTS)
  • Allgemeine Pädagogik:
    06-AEW1-LA = Allgemeine Erziehungswissenschaft (4 ECTS)
    06-EBF1 = Empirische Bildungsforschung (4 ECTS)
  • Psychologie:
    06-Psy-LernSoz = Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens / Sozialpsychologie der Schule und der Familie (4 ECTS)
    06-Psy-EntAu = Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters / Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen (4 ECTS)
    06-Psy-DiffDia = Differentielle und Persönlichkeitspsychologie / Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation (5 ECTS)

Einen förmlichen Studienverlaufsplan gibt es dabei nicht. Sie können also die Module in beliebiger Reihenfolge belegen.

Insbesondere wenn Sie vorhaben, das EWS-Examen vorzuziehen (vgl. unten unter "Staatsexamen"), ist es notwendig, von den Vorgaben des Rahmenstudienstrukturplans abzuweichen und die erziehungswissenschaftlichen Module schneller zu absolvieren als im Rahmenstudienstrukturplan vorgesehen. Planen Sie außerdem in jedem Fall ein Semester "Puffer" zwischen dem Belegen Ihres letzten EWS-Moduls und dem Ablegen der Staatsprüfung ein, da es andernfalls zu Problemen mit dem fristgerechten Nachweis der für die Meldung zur Prüfung erforderlichen ECTS-Punkte kommen kann!

Weitere Informationen zum erziehungswissenschaftlichen Studium allgemein finden Sie auf dieser Infoseite der beteiligten Lehrstühle. Hinweise zur Staatsprüfung (Organisatorisches, Literaturlisten, Prüfungsthemen vergangener Semester etc.) sind auf den Webseiten der einzelnen Lehrstühlen veröffentlicht:

Freier Bereich

Beim Freien Bereich handelt es sich um einen Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 ECTS-Punkten, der den Studierenden weitgehende Freiheit bei der Wahl der zu belegenden Module lässt. Diese können zum einen aus dem Angebot der studierten Unterrichtsfächer stammen ("fachspezifischer Freier Bereich"), zum anderen aber auch aus einem Pool von lehramtsbezogenen Modulen, die unabhängig von den studierten Fächern belegt werden können ("fächerübergreifender Freier Bereich"). Hier finden sich z.B. Veranstaltungen des Zentrums für Lehrerbildung, der Universitätsbibliothek, des Zentrums für Mediendidaktik usw.

Einen Sonderfall bildet der "fakultätsweite Freie Bereich" der Philosophischen Fakultät: Wer ein Fach dieser Fakultät als Unterrichtsfach studiert, kann im Rahmen des Freien Bereichs Module aus dem gesamten Fächerspektrum der Philosophischen Fakultät belegen und einbringen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss allerdings im Gegenzug auch eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten in dem tatsächlich studierten Fach der Philosophischen Fakultät im Freien Bereich einbringen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Webseite der Fakultät.

Zulassungsarbeit

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist in einem der beiden Unterrichtsfächer oder in den Erziehungswissenschaften (oder auch fächerübergreifend) eine schriftliche Hausarbeit (sog. "Zulassungsarbeit") anzufertigen, die die Befähigung zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten erkennen lässt. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einem Prüfer vereinbart werden.

Beachten Sie bei der Themenwahl, dass die Zulassungsarbeit nicht im Bereich der Erziehungswissenschaften geschrieben werden darf, wenn Sie als zusätzlichen Abschluss einen Bachelor erwerben wollen (vgl. unten unter "Bachelor-Abschluss").

Staatsexamen

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des neunten Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 14. Semester - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen unter Umständen auch bereits nach dem 6. Semester absolviert werden.

Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftliche Prüfung kann vorgezogen werden; sie kann abgelegt werden, sobald die Zulassungsvoraussetzungen (35 ECTS-Punkte aus EWS) vorliegen.

Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden. Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 9. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.

Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.

Erweiterung/Zusatzqualifikationen

Zusätzlich zu den beiden Unterrichtsfächern kann noch ein drittes Fach als Erweiterungsfach vertieft studiert werden. Dies erhöht in der Regel die Anstellungschancen. Dringend empfohlen wird, zu Geschichte bzw. Politik und Gesellschaft das jeweils andere Fach als Erweiterungsfach hinzuzunehmen, da in der gymnasialen Oberstufe in Bayern Geschichte und Politik und Gesellschaft in einem Fach unterrichtet werden.

An der Universität Würzburg bestehen folgende Möglichkeiten für eine Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien:

  • ein weiteres Fach der unter "Fachwissenschaftliches Studium" aufgeführten Fächer (sowie Philosophie/Ethik)
  • das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation nach §114 LPO I
  • das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation nach §101 LPO I

Für die Zulassung zu Erweiterungsprüfungen sind im Regelfall keine oder nur wenige universitäre Leistungsnachweise vorzulegen (Biologie, Informatik, Philosophie/Ethik, Physik, Sport verlangen beispielsweise einige Leistungsnachweise). In jedem Fall sind aber die ggf. notwendigen Sprachvoraussetzungen oder Eignungstests nachzuweisen. Durch die Wahl einer (nicht nachträglichen) Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Maximalstudiendauer bleibt jedoch unberührt.

Die Erweiterungsprüfungen können auch nach dem Erwerb der Lehrbefähigung absolviert werden (sog. nachträgliche Erweiterungen), also auch während der Berufstätigkeit abgelegt werden.

Hinweise zur Berücksichtigung einer Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst finden Sie auf der Webseite des Kultusministeriums.

Bachelor-Abschluss

Im Wintersemester 2012/13 wurden an der Uni Würzburg zwei Bachelorstudiengänge "Geisteswissenschaftliche Grundlagen" (B.A.) bzw. "Naturwissenschaftliche Grundlagen" (B.Sc.) eingeführt. Je nach studierten Fächern können alle Studierende des Gymnasiallehramts unter Anrechnung ihrer im Lehramt erbrachten Leistungen einen dieser Abschlüsse erwerben, nämlich bei zwei naturwissenschaftlichen Fächern den Bachelor "Naturwissenschaftliche Grundlagen", bei zwei geisteswissenschaftlichen bzw. bei einem geistes- und einem naturwissenschaftlichen Fach den Bachelor "Geisteswissenschaftliche Grundlagen". Dieser Bachelorabschluss wird auf Antrag - unabhängig von den studierten Fächern (abgesehen von der beschriebenen Unterscheidung) und ohne zusätzliche Leistungen - allein über das Studium des Gymnasiallehramts erlangt ("Lehramtsbachelor"). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Zulassungsarbeit in einem der Unterrichtsfächer geschrieben wurde (und nicht in den Erziehungswissenschaften), da diese nur dann als Bachelor-Thesis angerechnet werden kann. Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die für den Erwerb des Bachelor nötigen ECTS-Punkte nachgewiesen werden können; er muss spätestens ein Jahr nach der Exmatrikulation aus dem einschlägigen Lehramtsstudium gestellt werden.

Aktuelles: Die genannten Bachelor-Studiengänge wurden zum Sommersemester 2024 aufgehoben. Der Antrag auf Verleihung eines dieser Bachelor-Abschlüsse kann noch bis zum Ende des Verwaltungszeitraums des Wintersemesters 2027/2028 gestellt werden.

Es müssen - für den Bachelor einschlägige - Module im Umfang von 180 ECTS-Punkten nachgewiesen werden, wobei die einzelnen Teilbereiche gemäß nachfolgender Gewichtungsfaktoren in die Gesamtnote eingehen:

Bereich ECTS-Punkte
Erziehungswissenschaften 27
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum 6
Vertieft studiertes Fach 1
(Fachwissenschaft und -didaktik)
65
Vertieft studiertes Fach 2
(Fachwissenschaft und -didaktik)
65
Freier Bereich 7
Abschlussarbeit (Thesis) 10
Summe 180

Die Module des Lehramtsstudiums, die für den Bachelor einschlägig sind, sind in den Fachspezfischen Bestimmungen des jeweiligen Faches kenntlich gemacht.

Abgesehen von dieser institutionalisierten Form, im Lehramtsstudium einen Bachelorabschluss zu erwerben, besteht natürlich nach wie vor die Möglichkeit eines klassischen Doppelstudiums. Im Lehramtsstudium für Gymnasien werden beide Unterrichtsfächer vertieft studiert. Die fachwissenschaftlichen Anforderungen sind deshalb in weiten Bereichen mit denen eines Bachelorstudiums vergleichbar. Es ist deshalb denkbar, parallel zum Lehramtsstudium auch den Bachelorabschluss zu erwerben. Allerdings muss ein gewisser Mehraufwand einkalkuliert werden. Dieser ist relativ gering bei einer Kombination von Fächern, die jeweils auch als Bachelorfächer mit 85 Punkten angeboten werden. Größer ist der Arbeitsaufwand, wenn ein Fach mit 120 Punkten studiert werden muss (zusammen mit einem 60-Punkte-Fach). Mit einem wesentlichen Mehraufwand muss bei Fächern gerechnet werden, die nur als 180-Punkte-Fach (Einzelfach) angeboten werden; dies sind in der Regel naturwissenschaftliche Fächer.

Begabtenförderung im Lehramtsstudium: Programm "Mint-Lehramt PLUS"

Das Programm Mint-Lehramt PLUS wird im Rahmen des Elitenetzwerks Bayern von den Universitäten Bayreuth und Würzburg angeboten. Es wendet sich an besonders begabte und leistungsfähige Studierende des Lehramts an Gymnasien mit einem der Fächer Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik und Physik und bietet ihnen vielfältige Möglichkeiten, ihr Lehramtsstudium durch attraktive Zusatzangebote zu bereichern.

Die Studierenden können vertiefte fachliche Kompetenzen im MINT-Bereich erwerben. Dazu steht ihnen einerseits ein breites Spektrum an Lehrangeboten aus bestehenden fachwissenschaftlichen Masterstudiengängen beider Universitäten zur Auswahl. Andererseits können sie anhand speziell für das Elite-Programm eingerichteter Lehrformen in aktuelle Forschungsgebiete der Fachwissenschaften und der Fachdidaktiken vordringen. Charakteristisch sind dabei der interdisziplinäre Austausch und eine Einbettung in internationale Forschung mit vielfältigen Freiräumen für persönliche Schwerpunktsetzungen.

Informationen zum Aufbau und den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf dieser Infoseite.

Berufsfelder/-aussichten

Gymnasiallehrer erteilen Unterricht in den Klassen 5 bis 12. Neben den fachlichen erfüllen sie täglich auch erzieherische und organisatorische Aufgaben.

Beschäftigungsmöglichkeiten finden Gymnasiallehrer an öffentlichen oder privaten Gymnasien, in Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, in Internaten oder Schülerheimen. Bisweilen sind sie als selbstständige Nachhilfelehrer tätig.

Weitere Informationen zum Beruf des Gymnasiallehrers erhalten Sie auf der Seite BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.

Das Bayerische Kultusministerium veröffentlicht jährlich eine Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern.

Tipps für Erstsemester und Hochschulwechsler

Tipps für Erstsemester

Das Studium für Gymnasiallehramt ist sehr fachwissenschaftlich orientiert. Vergessen Sie trotzdem nicht, dass Sie Lehrer werden wollen und engagieren Sie sich auch in den Bereichen Erziehungswissenschaften und Fachdidaktik.

Stundenplan

Die Erstellung des Stundenplans ist - gerade im ersten Semester - oft schwierig. Die Studienverlaufspläne geben Auskunft, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen sollten. Eine Sammlung der Studienverlaufspläne aller Fächer und eine kleine Anleitung zur Stundenplanerstellung finden Sie auf der Webseite der Zentralen Studienberatung.

Das Vorlesungsverzeichnis wiederum gibt Aufschluss darüber, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Veranstaltungen in dem jeweiligen Semester angeboten werden. Unter Umständen müssen Sie ein wenig tüfteln, um alle Veranstaltungen miteinander kombinieren zu können. Beachten Sie, dass Sie sich bei den meisten Fächern innerhalb bestimmer Fristen für Veranstaltungen anmelden müssen.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Einführungsveranstaltungen im ersten Semester zu besuchen (am besten sowohl die der Fachbereiche als auch der Fachschaften). Diese finden üblicherweise vor dem eigentlichen Semesterbeginn bzw. in der ersten Vorlesungswoche statt; Sie finden sie im Vorlesungsverzeichnis unter dem Punkt "Einführungsveranstaltungen zum Studienbeginn".

Weitere Hilfestellung erhalten Sie auch bei den Fachstudienberatern, den Fachschaften sowie der Zentralen Studienberatung.

Tipp für Hochschulwechsler/Fachwechsler

Wenn Sie von einer anderen Hochschule kommen oder aus einem anderen Studiengang in das Lehramt wechseln, entscheidet der jeweilige Fachbereich, in welchem Umfang Ihnen Ihre erworbenen ECTS-Punkte angerechnet werden können. Es müssen Inhalt, Umfang und Prüfungsleistung der Module mit denjenigen vergleichbar sind, die an der Universität Würzburg gefordert werden. Ansprechpartner sind üblicherweise die entsprechenden Fachstudienberater.

Prüfungsordnungen

Das Lehramtsstudium in Bayern wird durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) geregelt (neue Fassung vom März 2008):

Das Studium in Würzburg folgt darüber hinaus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO). Von Belang sind außerdem die Fachspezifischen Bestimmungen (FSBs) der einzelnen Unterrichts-/Didaktikfächer und der Erziehungswissenschaften sowie die Regelungen in den Ergänzenden Bestimmungen zum "Freien Bereich":

Alle prüfungsrelevanten Themen für das Zweite Staatsexamen regelt die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II):

Weitere Infos und Ressourcen

Die Begabungspsychologische Beratungsstelle der Uni Würzburg bietet einen Online-Selbsttest für Lehramt an. Studieninteressenten können sich mit seiner Hilfe über die Anforderungen im Lehrerberuf informieren und diese mit den eigenen Persönlichkeitsmerkmalen abgleichen:

Weitere Tests zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der Eignung zum Lehrerberuf finden Sie auf diesen Seiten:

Adressen

Zentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.

Zentrale Studienberatung
Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Tel.: 0931 31-83183
E-Mail: studienberatung@uni-wuerzburg.de

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberatung für die einzelnen Unterrichtsfächer erfolgt durch die Institute, z.B. für Deutsch durch das Institut für deutsche Philologie. Kontaktdaten finden Sie in dieser Gesamtliste der Fachstudienberater.

Prüfungsamt

Bei allen Fragen, die mit den Lehramtsprüfungen in Zusammenhang stehen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Besucheradresse: Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr  8-12 Uhr, Mi 10-12 und 14-16 Uhr
E-Mail: pruefungsamt.lehramt.staatsexamen@uni-wuerzburg.de
Homepage

Bei allen Fragen, die die Anrechnung erbrachter Leistungen im modularisierten Lehramtsstudium oder den Lehramtsbachelor betreffen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Besucheradresse: Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr  8-12 Uhr, Mi 10-12 und 14-16 Uhr
E-Mail: pruefungsamt.lehramt.modular@uni-wuerzburg.de
Homepage

Praktikumsamt

Das Praktikumsamt befindet sich im Wirsberg-Gymnasium.

Praktikumsamt für die Gymnasien in Unterfranken
Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Tel 0931/32115-37 oder -29
E-Mail: praktikumsamt@mbu-gym.de
Homepage

Ausführungsbestimmungen sowie Vordrucke für die Bescheinigung von Betriebs- und Orientierungspraktikum finden Sie auf den Webseiten der Bayerischen Staatskanzlei.

Professional School of Education (PSE)

Die PSE hat u.a. die Aufgabe, die Lehrerbildung sowie die Bildungsforschung weiter zu entwickeln und ein Knotenpunkt im Netz von Studierenden, Lehrern aller Schularten, Hochschullehrern, Politik, Schulbehörden und Verbänden zu sein.

Professional School of Education
Josef-Martin-Weg 52
97074 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-83214 (Sekretariat)
E-Mail: pse@uni-wuerzburg.de
Homepage

Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per E-Mail an studienberatung@uni-wuerzburg.de