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Studium

Lehramt für Sonderpädagogik

Diese Seite bezieht sich auf den Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik, wie er sich für Studienanfänger ab dem WS 2020/21 darstellt. Wer das Studium schon im WS 2019/20 oder früher aufgenommen hat, findet Infos zum Studiengang auf unserer Infoseite zum Sonderpädagogiklehramt nach alter Struktur.

Für den Bachelor-/Masterstudiengang Sonderpädagogik gibt es eine gesonderte Webseite.

Übersicht

Das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik umfasst in Bayern:

  • das vertiefte Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung
  • das Qualifizierungsstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung
  • das Studium der "Didaktik der Grundschule" oder der "Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule"
  • das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) und das Gesellschaftswissenschaftliche Studium (GWS)
  • sechs Praktika

Der Aufbau des Studiums ist modular. Die Gesamtnote errechnet sich

  • zu 40 % aus den Noten für die Module (studienbegleitend)
  • zu 60 % aus den Noten im Staatsexamen (am Ende des Studiums)

Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter). Das zweite Staatsexamen schließt die Lehrerausbildung ab.

Lehramt für Sonderpädagogik (Staatsexamen)

Studiengang

Abschluss Staatsexamen
Regelstudienzeit 9 Semester; mindestens 8, höchstens 14 Semester
Kombinationsregeln in der Didaktikgruppe sind nur bestimmte Kombinationen erlaubt
Studienbeginn nur zu einem Wintersemester möglich
   

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen

Neben der allgemeinen Hochschulreife berechtigt auch die fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule oder der Fachoberschule mit einer der Ausbildungsrichtungen Sozialwesen oder Gesundheit (im Schulversuch) zum Lehramtsstudium für Sonderpädagogik.

Vgl. Infoseite zur Studienberechtigung

Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei
Eignungsprüfung keine

Aktuelles

Die bisherige Zulassungsbeschränkung fällt ab WS 23/24 weg.

Die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) in der Fassung vom 13.3.2008 wurde zuletzt am 29. Januar 2020 geändert. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem WS 2020/21 ihr Studium aufnehmen. Die im Bereich der Sonderpädagogik recht weitreichenden Änderungen betreffen das Studium der sonderpädagogischen Fachrichtungen, die Fächer innerhalb der Didaktik der Fächergruppe der Mittelschule, das Orientierungspraktikum und die Höchststudiendauer.

Studierende nach altem Recht (Studienbeginn vor dem WS 20/21) finden Informationen zu Ihrem Studium auf unserer bisherigen Infoseite.

Studienbeginn und -dauer

Die Aufnahme des Studiums ist nur zu einem Wintersemester möglich. Die Mindeststudienzeit beträgt 8 Semester, die Regelstudienzeit 9 Semester, die maximale Studienzeit 14 Semester.

Fachrichtungen

Folgende sonderpädagogische Fachrichtungen werden derzeit in Würzburg angeboten:

  • Geistigbehindertenpädagogik
  • Körperbehindertenpädagogik
  • Lernbehindertenpädagogik
  • Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen
  • Sprachheilpädagogik
  • Pädagogik bei Verhaltensstörungen

Insgesamt sind 120 Leistungspunkte im Bereich der Sonderpädagogik zu erbringen, davon entfallen 90 ECTS auf die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung (Hauptfach), 30 ECTS auf das Qualifizierungsstudium (Nebenfach). Hinsichtlich der Fächerverbindungen gibt es an der Stelle keinerlei Vorgaben oder Einschränkungen: Jedes Hauptfach kann mit jedem Nebenfach kombiniert werden.

Didaktik der Grundschule und der Mittelschule

Didaktik der Grundschule

Das Fach "Didaktik der Grundschule" umfasst:

  • den fächerübergreifenden Bereich (Grundschulpädagogik, Sachunterricht, Didaktik des Schriftspracherwerbs)
  • das Studium einer Didaktikgruppe (Deutsch, Mathematik und zusätzlich entweder Musik, Kunst, Sport oder Ev./Kath. Religionslehre

Didaktiken der Mittelschule

Das Fach "Didaktiken einer Fächer gruppe der Mittelschule" besteht aus Lehrveranstaltungen zur Mittelschulpädagogik und drei Didaktikfächern, in denen Sie sich Unterrichtsmethodiken erarbeiten. Für die Kombination der Didaktikfächer stehen Ihnen drei Fächergruppen zur Verfügung.

Gruppe 1. Didaktikfach

  • Deutsch
  • Mathematik

Gruppe 2. Didaktikfach:

  • Beruf und Wirtschaft
  • Biologie
  • Chemie
  • Deutsch
  • Englisch  
  • Geschichte
  • Geographie
  • Mathematik
  • Physik
  • Politik und Gesellschaft

Gruppe 3. Didaktikfach

  • Kunst
  • Musik
  • Sport
  • Ev/kath. Religionslehre gewählt werden.

Kombinationsregeln für die Didaktikfächer:

  • Aus jeder Gruppe muss ein Didaktikfach belegt werden.
  • Jedes Didaktikfach darf nur einmal belegt werden.

Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)

Das erziehungswissenschaftliche Studium erstreckt sich über folgende Gebiete:

  • Allgemeine Pädagogik, unter anderem:
    - Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung
    - Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Pädagogik
    - pädagogische Anthropologie
  • Schulpädagogik, unter anderem:
    - Theorie der Schule als Institution und Organisation
    - Beurteilen und Evaluieren von Lehr-Lernprozessen
    - individuelle Förderung und Beratung
  • Psychologie, unter anderem:
    - Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule
    - Sozialpsychologie der Schule und Familie
    - Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen

Das Staatsexamen in EWS kann bereits vor den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden, sobald alle notwendigen Leistungsnachweise vorliegen (Vgl. LPO I, § 22 Abs. 4). In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bei der Meldung zum vorgezogenen EWS-Examen das Pädagogisch-didaktische Praktikum absolivert haben müssen und außerdem 35 Punkte aus EWS (29 ECTS aus den eigentlichen EWS-Modulen, 4 aus "Additiv-Modul" in der sonderpädagogischen Fachrichtung, 2 ECTS aus Pädagogisch-didaktischem Praktikum (Begleitveranstaltung + Praktikumsbericht), sowie die 8 Punkte aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) nachweisen können müssen. Näheres zu den einzelnen Bereichen finden Sie unten unter "Aufbau des Studiums".

Praktika

Jeder Studierende hat 6 Praktika abzuleisten; deren Nachweise sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Im Einzelnen sind dies:

  • ein Betriebspraktikum
  • ein Orientierungspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • ein sonderpädagogische Praktikum in der vertieft studierten Fachrichtung
  • ein studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum in der vertieft studierten Fachrichtung
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum in der als Qualifizierungsstudium gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung

Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch im Ausland möglich).

Beim Lehramt für Sonderpädagogik kann dieses Praktikum auch in sozialen Einrichtungen absolviert werden.

Es soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.

Falls Zweifel bestehen, ob eine bestimmte Tätigkeit anerkannt wird, wird dringend empfohlen, das Praktikumsamt zu kontaktieren.

Das Praktikum kann in Abschnitten zu mindestens zwei Wochen Umfang absolviert werden. Der Studierende muss sich selber um den Praktikumsplatz (bzw. die Praktikumsplätze) kümmern. Das Praktikum kann ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden, aber in der Regel erst nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.

Die Praktikumsbetriebe müssen eine Bescheinigung ausstellen, auf der neben Angaben zur Dauer der Tätigkeiten auch ein stichpunktartiger Überblick über die Inhalte des Praktikums enthalten ist. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.

Orientierungspraktikum von vier Wochen Dauer

Beim Studienziel Lehramt für Sonderpädagogik umfasst das Orientierungspraktikum vier Wochen. Davon sind drei Wochen an einem Förderzentrum abzuleisten. Im Übrigen kann das Orientierungspraktikum in anderen Bereichen absolviert werden, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik eingesetzt werden (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Dienste, Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und schulvorbereitender Einrichtungen).

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Es hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen (zwei Blöcke in der vorlesungsfreien Zeit: Teil 1 an Förder- oder Regelschule, Teil 2 an Regelschule). Voraussetzung für die Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis der erfolgreichen Ableistung des Orientierungspraktikums. In diesem Praktikum sollen die Studierenden die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen, dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen. Gegen Ende des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist mit den Studierenden jeweils ein ausführliches Beratungsgespräch zu führen, in dem die mit der Betreuung beauftragten Lehrkräfte die Beobachtungen während des Praktikums zusammenfassend darstellen; dieses Gespräch soll den Studierenden helfen, ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen. Die Uni Würzburg bietet zur Vorbereitung auf das pädagogisch-didaktische Praktikum eine Begleitveranstaltung an, die im Semester vor dem ersten Block besucht werden muss (1 ECTS-Punkt). Im Anschluss an das pädagogisch-didaktische Praktikum ist ein Praktikumsbericht zu verfassen (1 ECTS-Punkt). In der Begleitveranstaltung erfahren Sie alle relevanten Informationen zu Anmeldung und Ablauf auch bezüglich aller weiteren Praktika im Studienverlauf.

Sonderpädagogisches Praktikum an einer Förderschule der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung

Es handelt sich um ein zusammenhängendes vierwöchiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit mit mindestens 20 Schultagen und mindestens 100 Unterrichtsstunden, das in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung und mit dem gewählten Fach steht.
Die Arbeitsfelder der Schulvorbereitenden Einrichtungen und der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe sowie der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste sollen mit erfasst werden.
Im sonderpädagogischen Blockpraktikum haben die Studierenden folgende Aufgaben und Studienziele:

  1. Kenntnis der sonderpädagogischen Aufgaben und Ziele des Lehrplans der betreffenden Förderschulform in den einzelnen Stufen, gegebenenfalls einschließlich der Förderung in Schulvorbereitenden Einrichtungen
  2. Unterrichtsbeobachtungen im Hinblick auf verschiedene Verfahren zur Erreichung von Lernzielen, im Hinblick auf Medieneinsatz und auf Kontrollverfahren
  3. Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs des einzelnen Kindes und diagnosegeleitete Förderplanung
  4. Kenntnis der Möglichkeiten der individuellen Förderung in pädagogischer und psychologischer Beziehung

Für dieses Seminar bietet die Universität (verpflichtende) vor-/nachbereitende Lehrveranstaltungen an.

Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum in der vertieft studierten Fachrichtung

Es handelt sich um ein didaktisches Praktikum in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung während der nicht vorlesungsfreien Zeit im Umfang von mindestens 4 Wochenstunden einschließlich Besprechung für die Dauer von zwei Semestern. Es steht in enger Verbindung mit den entsprechenden didaktischen Lehrveranstaltungen.

  1. Kenntnis förderschwerpunktspezifischer und fächerspezifischer Arbeitsweisen anhand von Diagnostik und Förderung in einzelnen Unterrichtsmodellen, Unterrichtsbeispielen und Unterrichtsprojekten in verschiedenen Stufen, einschließlich Schulvorbereitender Einrichtungen sowie Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und Mobiler Sonderpädagogischer Dienste
  2. Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben und von mindestens drei eigenen Lehrversuchen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Hochschullehrer oder der zuständigen Hochschullehrerin.

An die Stelle eines der beiden einsemestrigen studienbegleitenden Teilpraktika kann auch ein fünfzehntägiges Blockpraktikum treten, wenn dies auf Grund der pädagogischen Umstände der Klasse, in der das Praktikum abgeleistet werden soll, erforderlich ist und wenn sichergestellt wird, dass die für das studienbegleitende Praktikum vorgesehenen Studienziele erreicht werden. Für den Ersatz des gesamten studienbegleitenden sonderpädagogischen Praktikums sind zwei Blockpraktika erforderlich.

Die Begleitveranstaltung ist verpflichtend.

Zusätzliches einsemestriges studienbegleitendes Praktikum

Dieses wird im Rahmen der als Qualifizierungsstudium gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung absolviert. Auch für dieses Praktikum bietet die Uni ein (verpflichtendes) Begleitseminar an.

Weitere Informationen zu den vorgeschriebenen Praktika und Vordrucke für den Nachweis der Ableistung finden Sie in dieser Bekanntmachung des Kultusministeriums und auf den Webseiten des Praktikumsamts.

Aufbau des Studiums

In Bayern ist das Lehramtsstudium in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2008 geregelt. Diese finden Sie auf den Webseiten des bayerischen Kultusministeriums.

Die Vorgaben der LPO I hinsichtlich der Verteilung der ECTS-Punkte auf die verschiedenen Teilbereiche des Studiums werden in Würzburg durch folgenden Rahmenstudienstrukturplan umgesetzt:

Sonderpädagogische Fachrichtungen

Im Bereich der Sonderpädagogik müssen im Verlauf des Studiums 120 ECTS-Punkte erworben werden, davon entfallen 90 ECTS-Punkte auf die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung und 30 ECTS-Punkte auf die als Qualifizierungsstudium gewählte Fachrichtung. Informationen zum Aufbau finden Sie auf der Webseite des Instituts.

Didaktik der Grundschule bzw. Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule:

Im Rahmen der Grundschul- bzw. Mittelschuldidaktik sind insgesamt 70 ECTS-Punkte zu erbringen. Diese verteilen sich folgendermaßen auf die Semester:

Didaktik der Grundschule:

Semester Grundschulpädagogik/
Grundschuldidaktik
Drittelfach 1 Drittelfach 2 Drittelfach 3 Summe
1 5 5     10
2 5     5 10
3 5   5   10
4 51) 5     10
5 5       5
6 5     5 10
7 5       5
8     5   5
9   5 (Wahlmodul) 5
Summe 35 10 10 10 70
+ 5 (Wahlmodul)

Didaktik der Mittelschule:

Semester Mittelschuldidaktik Drittelfach 1 Drittelfach 2 Drittelfach 3 Summe
1   5   5 10
2 5   5   10
3   5   5 10
4 51)     5 10
5     5   5
6     5 5 10
7   5     5
8   5     5
9     5   5
Summe 10 20 20 20 70

1) Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum in der Grundschuldidaktik bzw. in einem der Didaktikfächer wird in der Grund- bzw. Mittelschuldidaktik verbucht (3 ECTS-Punkte).

Beachten Sie bitte, dass dieser Plan lediglich einen Vorschlag darstellt. In der Realität mag es insbesondere hinsichtlich des Praktikums sein, dass Sie dieses in einem anderen als dem angegebenen Semester absolvieren. (Nicht alle Fächer werden in allen Semestern (Winter/Sommer) angeboten; abgesehen davon hängt der Verlauf natürlich auch von der Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen ab.)

Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS):

Im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen Studiums sind 29 ECTS-Punkte aus den eigentlichen EWS-Fächern (Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie) sowie zusätzlich 4 ECTS-Punkte im sog. additiven Modul aus der sonderpädagogischen Fachrichtung (vgl. Studienverlaufsplan Sonderpädagogik) und 2 ECTS-Punkte für Begleitveranstaltung/Praktikumsbericht des pädagogisch-didaktischen Praktikums zu erbingen (vgl. Rahmenstudienstrukturplan). Für die eigentlichen EWS-Fächer sind diese Module zu belegen:

  • Schulpädagogik:
    06-Schul-GL = Grundlagen der Schulpädagogik (4 ECTS)
    06-Schul-VT = Vertiefungsmodul Schulpädagogik (4 ECTS)
  • Allgemeine Pädagogik:
    06-AEW1-LA = Allgemeine Erziehungswissenschaft (4 ECTS)
    06-EBF1 = Empirische Bildungsforschung (4 ECTS)
  • Psychologie:
    06-Psy-LernSoz = Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens / Sozialpsychologie der Schule und der Familie (4 ECTS)
    06-Psy-EntAu = Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters / Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen (4 ECTS)
    06-Psy-DiffDia = Differentielle und Persönlichkeitspsychologie / Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation (5 ECTS)

Einen förmlichen Studienverlaufsplan gibt es dabei nicht. Sie können also die Module in beliebiger Reihenfolge belegen.

nsbesondere wenn Sie vorhaben, das EWS-Examen vorzuziehen (vgl. unten unter "Staatsexamen"), ist es notwendig, von den Vorgaben des Rahmenstudienstrukturplans abzuweichen und die erziehungswissenschaftlichen Module schneller zu absolvieren als im Rahmenstudienstrukturplan vorgesehen. Planen Sie außerdem in jedem Fall ein Semester "Puffer" zwischen dem Belegen Ihres letzten EWS-Moduls und dem Ablegen der Staatsprüfung ein, da es andernfalls zu Problemen mit dem fristgerechten Nachweis der für die Meldung zur Prüfung erforderlichen ECTS-Punkte kommen kann!

Weitere Informationen zum erziehungswissenschaftlichen Studium allgemein finden Sie auf dieser Infoseite der beteiligten Lehrstühle. Hinweise zur Staatsprüfung (Organisatorisches, Literaturlisten, Prüfungsthemen vergangener Semester etc.) sind auf den Webseiten der einzelnen Lehrstühlen veröffentlicht:

Gesellschaftswissenschaftliches Studium (GWS)

Wie Sie dem Rahmenstudienstrukturplan entnehmen können, müssen im gesamten Studium 8 ECTS-Punkte aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich erworben werden. Mögliche Fächer sind: Katholische/Evangelische Theologie, Philosophie, Politologie, Soziologie, Volkskunde. Wer Katholische/Evangelische Religionslehre als Didaktikfach studiert, muss mindestens 5 dieser 8 Punkte im Bereich der studierten Theologie absolvieren. Die restlichen 3 Punkte können aus jedem beliebigen der genannten fünf Fächer stammen. Wer nicht Religionslehre als Didaktikfach studiert, muss mindestens 3 der 8 Punkte in Theologie oder Philosophie absolvieren, die übrigen 5 können aus jedem beliebigen der genannten Fächer stammen.

Freier Bereich

Beim Freien Bereich handelt es sich um einen Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 ECTS-Punkten, der den Studierenden weitgehende Freiheit bei der Wahl der zu belegenden Module lässt. Diese können zum einen aus dem Angebot der studierten sonderpädagogischen Fachrichtung, aus der Didaktikgruppe und den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften stammen ("fachspezifischer Freier Bereich"), zum anderen aber auch aus einem Pool von lehramtsbezogenen Modulen, die unabhängig von den studierten Fächern belegt werden können ("fächerübergreifender Freier Bereich"). Hier finden sich z.B. Veranstaltungen des Zentrums für Lehrerbildung, der Universitätsbibliothek, des Zentrums für Mediendidaktik usw.

Einen Sonderfall bildet der "fakultätsweite Freie Bereich" der Philosophischen Fakultät: Wer ein Fach dieser Fakultät als Didaktikfach studiert, kann im Rahmen des Freien Bereichs Module aus dem gesamten Fächerspektrum der Philosophischen Fakultät belegen und einbringen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss allerdings im Gegenzug auch eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten in dem tatsächlich studierten Fach der Philosophischen Fakultät im Freien Bereich einbringen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Webseite der Fakultät.

Zulassungsarbeit

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung eine schriftliche Hausarbeit (sog. "Zulassungsarbeit") anzufertigen, die die Befähigung zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten erkennen lässt. Die Arbeit muss nicht zwingend nur auf ein Fach sich beziehen, sondenr kann auch fächerübergreifend auf die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung und auf Erziehungswissenschaften oder auf die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung und auf das andere Fach der Fächerverbindung sich erstrecken. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einem Prüfer vereinbart werden.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen

Zusätzlich zu den im Rahmenstrukturplan aufgeführten ECTS-Punkten müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Meldung zum Ersten Staatsexamen nachgewiesen werden:

Didaktik der Grundschule

  1. Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“; dies gilt nicht, wenn Englisch als Didaktikfach gewählt wurde.)
  2. Basisqualifikationen im Fach Musik (Dies gilt nicht, wenn Musik als Didaktikfach gewählt wurde.)
  3. Basisqualifikation im Fach Kunst (Dies gilt nicht, wenn Kunst als Didaktikfach gewählt wurde.)
  4. Basisqualifikation im Fach Sport (Dies gilt nicht, wenn Sport als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde.)
  5. Falls Kunst als Didaktikfach gewählt wurde, ist eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag, die einem Umfang von zwei Semesterwochenstunden entspricht, als zusätzliche Leistung nachzuweisen.
  6. Falls Sport als Didaktikfach gewählt wurde, sind folgende zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
    - Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (nicht älter als drei Jahre),
    - Deutsches Sportabzeichen in Bronze,
    - erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (neun Stunden, nicht älter als drei Jahre),
    - Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche.

Didaktik der Mittelschule

  1. Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“; dies gilt nicht, wenn Englisch als Didaktikfach gewählt wurde.)

  2. Basisqualifikationen im Fach Sport (Dies gilt nicht, wenn Sport als Didaktikfach gewählt wurde.)

  3. 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Berufsorientierung (Dies gilt nicht, wenn Arbeitslehre als Didaktikfach gewählt wurde.)

  4. Falls Kunst als Didaktikfach gewählt wurde, ist eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag, die einem Umfang von zwei Semesterwochenstunden entspricht, als zusätzliche Leistung nachzuweisen.

  5. Falls Sport als Didaktikfach gewählt wurde, sind folgende zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
    - Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (nicht älter als drei Jahre),
    - Deutsches Sportabzeichen in Bronze,
    - erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (neun Stunden, nicht älter als drei Jahre),
    - Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche.

Staatsexamen

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des neunten Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 14. Semester - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen auch bereits nach dem 6. Semester absolviert werden.

Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftliche Prüfung kann vorgezogen werden; sie kann abgelegt werden, sobald die Zulassungsvoraussetzungen (35 ECTS-Punkte aus EWS + 8 ECTS-Punkte aus GWS) vorliegen.

Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden. Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 9. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.

Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.

Erweiterung/Zusatzqualifikation

Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik kann erweitert werden durch das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation. (Es kann nur die sonderpädagogische Qualifikation als Erweiterung gewählt werden, die nicht schon Teil des Studiums ist.). Zudem ist auch ein Erweiterungsstudium mit einem Unterrichtsfach möglich. Dies betrifft die Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Informatik, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Politik und Gesellschaft (vormals "Sozialkunde") sowie Sport.

Weiterhin ist ein Erweiterungsstudium an der Universität Würzburg in der Didaktik der Grundschule bzw. in den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule möglich. Nachträglich kann darüber hinaus auch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation gewählt werden.

Durch die Wahl einer (nicht nachträglichen) Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Maximalstudiendauer bleibt jedoch unberührt.

Bachelor-Abschluss

Im Wintersemester 2012/13 wurde an der Uni Würzburg ein Bachelorstudiengang "Bildung und Erziehung bei sonderpädagogischem Förderbedarf" (B.A.) eingeführt. Alle Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik können unter Anrechnung ihrer im Lehramt erbrachten Leistungen diesen Abschluss erwerben. Er wird also auf Antrag - unabhängig von den studierten Fächern und ohne zusätzliche Leistungen - allein über das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik erlangt ("Lehramtsbachelor"). Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die für den Erwerb des Bachelor nötigen ECTS-Punkte nachgewiesen werden können; er muss spätestens ein Jahr nach der Exmatrikulation aus dem einschlägigen Lehramtsstudium gestellt werden.

Aktuelles: Der genannte Bachelor-Studiengang wurde zum Sommersemester 2024 aufgehoben. Der Antrag auf Verleihung dieses Bachelor-Abschlusses kann noch bis zum Ende des Verwaltungszeitraums des Wintersemesters 2027/2028 gestellt werden.

Es müssen - für den Bachelor einschlägige - Module im folgenden Umfang nachgewiesen werden:

Bereich

ECTS-Punkte

Erziehungswissenschaftliches Studium

35

Pädagogisch-didaktisches Schulprakikum 6
Sonderpädagogische Praktika 4
Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule 55
Vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung

55

Sonderpädagogische Fachrichtung als Qualifizierungsstudium

15

Abschlussarbeit (Thesis)

10

gesamt 180


Die Module des Lehramtsstudiums, die für den Bachelor einschlägig sind, sind in den Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Faches kenntlich gemacht.

Abgesehen von dieser institutionalisierten Form, im Lehramtsstudium einen Bachelorabschluss zu erwerben, besteht natürlich nach wie vor, die Möglichkeit eines klassischen Doppelstudiums oder Zweitstudiums. Prinzipiell ist es also möglich, parallel zu oder nach dem Lehramtsstudiums Sonderpädagogik auch den Bachelorabschluss Sonderpädagogik zu erlangen. Allerdings ist hier mit deutlichem Mehraufwand zu rechnen, insbesondere, da Sonderpädagogik nur in den Ausprägungen mit 75 und 60 Punkten angeboten wird, in jedem Fall also ein weiteres Fach mit 75 oder 120 ECTS-Punkten dazu kombiniert werden muss.

Berufsfeld

Lehrer und Lehrerinnen an Sonder- oder Förderschulen erziehen, unterrichten und fördern von Behinderung bedrohte oder verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche bzw. junge Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung.

Sie arbeiten an Sonder- oder Förderschulen sowie an Regelschulen der verschiedenen Schulstufen, z.B. in Förderklassen oder integrativen Klassen. Zudem sind sie an sonderpädagogischen Gesamtschulen, Förderzentren und Internaten tätig. Auch in Wohnheimen und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung, in Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen oder an Bildungsakademien für Sonderpädagogik sind sie beschäftigt. (Quelle: www.berufenet.arbeitsagentur.de).

Tipps für Erstsemester und Hochschulwechsler

Tipps für Erstsemester

Stundenplan

Die Erstellung des Stundenplans ist - gerade im ersten Semester - oft schwierig. Die Studienverlaufspläne geben Auskunft, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen sollten. Eine Sammlung der Studienverlaufspläne aller Fächer und eine kleine Anleitung zur Stundenplanerstellung finden Sie auf der Webseite der Zentralen Studienberatung.

Das Vorlesungsverzeichnis wiederum gibt Aufschluss darüber, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Veranstaltungen in dem jeweiligen Semester angeboten werden. Unter Umständen müssen Sie ein wenig tüfteln, um alle Veranstaltungen miteinander kombinieren zu können. Beachten Sie, dass Sie sich bei den meisten Fächern innerhalb bestimmer Fristen für Veranstaltungen anmelden müssen.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Einführungsveranstaltungen im ersten Semester zu besuchen (am besten sowohl die der Fachbereiche als auch der Fachschaften). Diese finden üblicherweise vor dem eigentlichen Semesterbeginn bzw. in der ersten Vorlesungswoche statt; Sie finden sie im Vorlesungsverzeichnis unter dem Punkt "Einführungsveranstaltungen zum Studienbeginn".

Weitere Hilfestellung erhalten Sie auch bei den Fachstudienberatern, den Fachschaften sowie der Zentralen Studienberatung.

Tipp für Hochschulwechsler/Fachwechsler

Wenn Sie von einer anderen Hochschule kommen oder aus einem anderen Studiengang in das Lehramt wechseln, entscheidet der jeweilige Fachbereich, in welchem Umfang Ihnen Ihre erworbenen ECTS-Punkte angerechnet werden können. Es müssen Inhalt, Umfang und Prüfungsleistung der Module mit denjenigen vergleichbar sind, die an der Universität Würzburg gefordert werden. Ansprechpartner sind üblicherweise die entsprechenden Fachstudienberater.

Prüfungsordnungen

Das Lehramtsstudium in Bayern wird durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) geregelt:

Das Studium in Würzburg folgt darüber hinaus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO). Von Belang sind außerdem die Fachspezifischen Bestimmungen (FSBs) der einzelnen Unterrichts-/Didaktikfächer und der Erziehungswissenschaften sowie die Regelungen in den Ergänzenden Bestimmungen zum "Freien Bereich":

Alle prüfungsrelevanten Themen für das Zweite Staatsexamen regelt die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II):

Weitere Infos und Ressourcen

Infoflyer des Fachbereichs

Die Begabungspsychologische Beratungsstelle der Uni Würzburg bietet einen Online-Selbsttest für Lehramt an. Studieninteressenten können sich mit seiner Hilfe über die Anforderungen im Lehrerberuf informieren und diese mit den eigenen Persönlichkeitsmerkmalen abgleichen:

Weitere Tests zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der Eignung zum Lehrerberuf finden Sie auf diesen Seiten:

Adressen

Zentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.

Zentrale Studienberatung
Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Tel.: 0931 31-83183
E-Mail: studienberatung@uni-wuerzburg.de

Fachstudienberatung

Ansprechpartner und Kontktdaten finden Sie auf der Webseite des Instituts.

Eine Liste aller Fachstudienberater (z.B. für Didaktikfächer, EWS etc.) finden Sie auf dieser Webseite.

Fachschaft

Fachschaftsinitiative Sonderpädagogik
Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg
Raum 274, Nordflügel
Tel.: 0931 / 31-84887
E-Mail: fsisopaed@yahoo.de
Sprechstunde: siehe Homepage

Prüfungsamt

Bei allen Fragen, die mit den Lehramtsprüfungen in Zusammenhang stehen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Besucheradresse: Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr  8-12 Uhr, Mi 10-12 und 14-16 Uhr
E-Mail: pruefungsamt.lehramt.staatsexamen@uni-wuerzburg.de
Homepage

Bei allen Fragen, die die Anrechnung erbrachter Leistungen im modularisierten Lehramtsstudium oder den Lehramtsbachelor betreffen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Besucheradresse: Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr  8-12 Uhr, Mi 10-12 und 14-16 Uhr
E-Mail: pruefungsamt.lehramt.modular@uni-wuerzburg.de
Homepage

Praktikumsamt

Praktikumsamt für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Förderschulen
Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-84849
E-Mail: praktikumsamt@uni-wuerzburg.de
Sprechzeiten: siehe Homepage

Merkblätter mit Informationen zu den Praktika im Studienverlauf finden Sie auf der Webseite des Praktikumsamts.

Ausführungsbestimmungen sowie Vordrucke für die Bescheinigung von Betriebs- und Orientierungspraktikum finden Sie auf den Webseiten der Bayerischen Staatskanzlei.

Professional School of Education (PSE)

Die PSE hat u.a. die Aufgabe, die Lehrerbildung sowie die Bildungsforschung weiter zu entwickeln und ein Knotenpunkt im Netz von Studierenden, Lehrern aller Schularten, Hochschullehrern, Politik, Schulbehörden und Verbänden zu sein.

Professional School of Education
Josef-Martin-Weg 52
97074 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-83214 (Sekretariat)
E-Mail: pse@uni-wuerzburg.de
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