Intern
  • none
Studium

Rechtswissenschaft

Das Studium der Rechtswissenschaft kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. Abschluss des Jurastudiums bildet die Erste Juristische Prüfung.

Im Europäischen Recht wird ein Bachelorstudiengang, ein Begleitstudium und ein Aufbaustudium angeboten.

Bachelor-Studierende anderer Fachrichtungen können ihr Hauptfach mit einer gezielten Ausbildung im Öffentlichen Recht oder im Privatrecht mit jeweils 60 ECTS-Punkten ergänzen.

Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

Studiengang

Abschluss Staatsexamen, Diplom-Jurist Univ. (wird auf Antrag bei Bestehen der 1. juristischen Prüfung verliehen)
Ausprägungen --
Studienbeginn zum Winter- und Sommersemester möglich
   

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung keine
Eignungsprüfung keine


Privatrecht (Bachelor)

Studiengang

Abschluss je nach Hauptfach
Ausprägungen 60-Punkte-Nebenfach
Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich 
   

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung keine
Eignungsprüfung keine


Öffentliches Recht (Bachelor)

Studiengang

Abschluss je nach Hauptfach
Ausprägungen 60-Punkte-Nebenfach
Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich
   

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung keine
Eignungsprüfung keine


Europäisches Recht (Bachelor)

Studiengang

Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) in 7 Semestern
Ausprägungen/Kombinierbarkeit 210-Punkte-Einzelfach
nicht mit anderen Fächern kombinierbar
Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich 
   

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung keine
Eignungsprüfung keine


Europäisches Recht (Begleitstudiengang)

Studiengang

Abschluss Europa­jurist Univ. Wü. (für Juristen) bzw. Europa­rechts­ökonom Univ. Wü. (für Wiwis)
Ausprägungen für Juristen und Wirtschafts­wissenschaftler auch als Vorbereitung und Grundlage für Aufbaustudium geeignet
Studienbeginn zum Winter- und Sommersemester möglich 
   

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung keine
Eignungsprüfung keine


Europäisches Recht (Aufbaustudiengang)

Studiengang

Abschluss Magister des europäischen Rechts (Legum Europaearum Magister - LL.M.Eur.)
Ausprägungen Aufbaustudium für Juristen und Wirtschaftswissenschafter
Studienbeginn zum Winter- und Sommersemester möglich (Bei Studienbeginn im Sommersemester eingeschränktes Veranstaltungsangebot)
   

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung keine
Eignungsprüfung keine


Rechtswissenschaft für im Ausland graduierte Juristen (Aufbaustudiengang)

Studiengang

Abschluss Magister Legum (LL.M.)
Ausprägungen zweisemestrig
Studienbeginn zu einem Winter- und Sommersemester möglich 
   

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung keine
Eignungsprüfung keine


Digitalization and Law (Weiterbildungsstudiengang)

Studiengang

Abschluss Master of Law (LL.M.)
Ausprägungen dreisemestrig
Studienbeginn zu einem Winter- und Sommersemester möglich 
   

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung keine
Eignungsprüfung keine

Die Juristische Fakultät setzt sich aus folgenden Instituten zusammen:

  • Institut für Rechtsgeschichte
  • Institut für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht
  • Institut für Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht
  • Institut für Internationales Recht, Europarecht und Europäisches Privatrecht
  • Institut für Strafrecht und Kriminologie
  • Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Rechtsphilosophie

Die sechs Institute haben zwanzig Lehrstühlen und vier Professuren. Eine Auflistung der Einrichtungen finden Sie auf der Webseite der Juristischen Fakultät.

Informationen zum Studium

Im Studium der Rechtswissenschaft wird ein besonderes Augenmerk an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg auf rechtshistorische und rechtsphilosophische Grundlagen gelegt. Darüber hinaus zeichnet sich die rechtswissenschaftliche Ausbildung in Würzburg durch ihre internationale und insbesondere europäische Ausrichtung aus, um die Studierenden bestmöglich auf den globalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Umfassende Begleit- und Aufbaustudienmöglichkeiten im Europäischen Recht werden ergänzt durch ein breites Fachsprachenangebot mit Einführungen in ausländische Rechtsordnungen. Besonders engagiert ist die Fakultät auch in den Bereichen der universitären Examensvorbereitung und des E-Learnings. Seit dem Wintersemester 2007/2008 existiert schließlich ein fakultätsübergreifendes Vorlesungsprojekt zur Vermittlung interkultureller Kompetenz an Studierende aller Fachrichtungen.

Das juristische Studium gliedert sich in drei Phasen:

1. Das Studium in der Grundphase (1. bis 3. Semester)

Im Grundstudium sollen in erster Linie die Grundkurse im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht besucht und die dort angebotenen Abschlussklausuren bestanden werden. Die erfolgreiche Teilnahme an den Abschlussklausuren in den Grundkursen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung. Daneben sollen die Vorlesungen in den Grundlagenfächern (Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie) besucht werden.

In dieser Phase kann bereits der fachspezifische Fremdsprachennachweis erworben werden. Das Fachsprachenprogramm gliedert sich in drei Stufen: Sprachkurse, Fachsprachenkurse und Einführungen in die ausländischen Rechte. Es bereitet auf Auslandspraktika, Auslandssemester und ggf. Wahlstationen im Ausland vor.

Abgeschlossen wird die Grundphase mit der Zwischenprüfung, die sich aus vier Klausuren zusammensetzt und thematisch die drei Hauptfächer (Grundkurse) sowie ein Grundlagenfach umfasst.

2. Das Studium in der Mittelphase (4. bis 6. Semester)

In der Mittelphase soll das in den Grundkursen erworbene Wissen vertieft und erweitert werden. Dabei sollen Zeugnisse für die Übungen für Fortgeschrittene in den Vorlesungen Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht erworben werden. Das Bestehen der Übungen für Fortgeschrittene ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Ersten Juristischen Staatsprüfung. In dieser Phase soll ferner mit dem Schwerpunktstudium begonnen werden.

Das Schwerpunktbereichsstudium, dessen Aufnahme ab dem 4. Semester empfohlen wird, hat einen vom Studierenden gewählten Schwerpunktbereich zum Gegenstand. An der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg stehen die folgenden 14 Schwerpunktbereiche zur Wahl:

S1: Grundlagen des Rechts
S2: Privatrechtsdogmatik und Zivilrechtspflege
S3: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung
S4: Europäisches und internationales Privat- und Handelsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit
S5: Rechtsvergleichung
S6: Arbeitsrecht im Unternehmen
S7: Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
S8: Wettbewerb und Regulierung
S9: Globales und europäisches Recht der Wirtschaft und Innovation
S10: Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht
S11: Europäischer und internationaler Menschenrechtsschutz
S12: Staat und Verwaltung
S13: Kriminalwissenschaften
S14: Französisches Recht

3. Die Wiederholungs- und Vertiefungsphase (7. und 8. Semester)

Diese Phase dient der unmittelbaren Examensvorbereitung. Daher wird hier ein ambitioniertes Examensvorbereitungsprogramm mit Jahreskurs, Klausurentraining, Probeexamen und Prüfungssimulationen angeboten. Darüber hinaus können die Studierenden bereits in dieser Phase ihr Schwerpunktbereichsstudium abschließen und sich der Juristischen Universitätsprüfung unterziehen.

Die Nebenfachstudiengänge zielen darauf ab, den Studierenden methodische und materiell-rechtliche Grundlagen der Rechtswissenschaften zu vermitteln. In sinnvoller Ergänzung zu ihrem Hauptfach erwerben die Studierenden vertiefte juristische Kompetenzen im Öffentlichen Recht oder dem Privatrecht, um sich dadurch ein möglichst breites Spektrum an beruflichen Tätigkeitsfeldern zu erschließen. Die Nebenfachstudien befähigen die Studierenden dazu, juristische Problemstellungen zu erkennen und, soweit es ihr Berufsfeld erfordert, diese in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Juristen zu lösen.

Informationen zum Studiengang finden Sie auf der Webseite der Juristischen Fakultät.

Das Begleitstudium im Europäischen Recht wird seit 1998 angeboten und ist eine Besonderheit der Würzburger Juristenausbildung. Es soll interessierten Studierenden eine vertiefte Beschäftigung mit dem Europäischen Recht und die Erlangung eines entsprechenden Qualifikationsnachweises ermöglichen. Es dient der Ergänzung einer rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung an der Universität Würzburg mit dem Erwerb eines „Zeugnisses über Begleitstudien im Europäischen Recht“ als zusätzliche Qualifikation. Dieses Zeugnis berechtigt zur Führung der Bezeichnung Europajurist/in. Bei erfolgreichem Bestehen des Begleitstudiums verschiebt sich der Freiversuch gemäß § 37 JAPO um ein Semester, so dass dieser auch nach dem neunten Semester abgelegt werden kann.

An der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg besteht die Möglichkeit, den akademischen Grad Magister des Europäischen Rechts (LL.M. Eur.) zu erwerben. Zu diesem Zweck wird der Aufbaustudiengang „Europäisches Recht“ als Postgraduiertenstudiengang angeboten. Dieser soll qualifizierten inländischen und ausländischen Absolventinnen und Absolventen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbarer universitärer Studiengänge die Möglichkeit bieten, über ihre Grundausbildung hinaus eine vertiefte Zusatzausbildung im Europäischen Recht zu erlangen.

Der Magisterstudiengang bietet ausländischen Juristen die Möglichkeit, Kenntnisse im deutschen Privatrecht, dem deutschen Öffentlichen Recht und dem deutschen Strafrecht zu erwerben. Er wird mit dem Erwerb des Grades eines "Magister legum" (LL.M.) abgeschlossen.

Durch die zunehmende Bedeutung von Digitalisierung in nahezu allen Berufsfeldern ergeben sich neue juristische Problemstellungen, die von der allgemeinen juristischen Ausbildung nicht mehr bewältigt werden können.

Der Masterstudiengang Digitalization and Law begegnet dieser wachsenden Fülle juristischer Probleme, indem er auf Basis der juristischen Grundausbildung eine detaillierte Spezialisierung ermöglicht. Es handelt sich dabei um ein rechtsgebietsübergreifendes Programm, das Ihnen nicht nur qualifizierende Kenntnisse in den Bereichen IT-Recht, Legal Tech, KI, Informatik und Datenschutzrecht verleiht, sondern auch zwei Titel in einem Master in Aussicht stellt.

Zulassungsvoraussetzungen

Um ein Masterstudium aufnehmen zu können, ist ein erfolgreich absolviertes Erststudium (in der Regel ein Bachelor) Voraussetzung. Außerdem müssen bestimmte fachliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, d.h. Sie müssen über bestimmte fachliche Kompetenzen in einem gewissen Umfang (ECTS) verfügen. Details über die Bedingungen für den Masterzugang können Sie dem § 4 der Fachspezifischen Bestimmungen entnehmen.

Lehrexport (Veranstaltungen für Studierende anderer Fachrichtungen)

Im Rahmen des Bologna-Prozesses hat die Juristische Fakultät zudem ihr Lehrangebot für Studierende anderer Fachgebiete geöffnet, die bei Interesse und zur sinnvollen Ergänzung ihres Studiums sogenannte Schlüsselqualifikationen im juristischen Bereich erwerben können.

Fachsprachen und ausländisches Recht

An der Juristischen Fakultät wird ein umfangreiches Programm für Fachsprachen und ausländisches Recht angeboten. Dieses Programm vermittelt die für jeden Juristen erforderlichen Grundkenntnisse zur Fachterminologie in mindestens einer Fremdsprache und bereitet auf Auslandspraktika, Auslandsstudium, Referendariatswahlstationen im Ausland und ein LL.M.-Studium vor. Es gliedert sich in drei Stufen: Sprachkurse, Fachsprachenkurse und Einführungen in ausländisches Recht. 

EDV für Juristen

Die Juristische Fakultät bietet ein umfangreiches EDV-Programm für Juristen an, das sowohl Kleingruppenkurse für Studienanfänger zum PC-Einsatz im juristischen Studium als auch Kompaktkurse zur Einführung in die Online-Datenbanken „Juris“, „Celex“ und „Westlaw“ sowie einen Kurs „Erfolgreicher Internetauftritt für Juristen“ umfasst.

Infoseite des Fachbereichs

Alternativ zur Einschreibung in einen regulären Studiengang ist es in vielen Fächern auch möglich, Modulstudien zu betreiben, also selektiv nur einzelne Module zu absolvieren, um sich wissenschaftlich oder beruflich weiterzubilden oder auch um für ein späteres Studium mit Abschlussziel vorzuarbeiten, da die im Rahmen der Modulstudien abgelegten Prüfungsleistungen anrechenbar sind. Beachten Sie freilich, dass Studierende, die bereits ordentlich in einem oder mehreren Studiengängen an der JMU immatrikuliert sind, keine (gleichzeitigen) Modulstudien betreiben können.

Wer bei der Wahl des Studiengangs noch unsicher ist, kann die Orientierungsstudien nutzen, um weitere Klarheit zu erlangen. Anders als im Modulstudium, welches sich auf ein Fach beschränkt, können hier Module aus verschiedenen Fächern belegt werden, so dass es ohne Druck möglich ist, unterschiedliche Fachkulturen aus eigener Erfahrung kennenzulernen. Wie bei den Modulstudien gilt auch für die Orientierungsstudien, dass bestandene Prüfungsleistungen für ein folgendes Fachstudium anrechenbar sind.

Da nicht alle Fächer Modulstudien anbieten bzw. Module für das Orientierungsstudium beisteuern, prüfen Sie bitte im Vorfeld durch Klick auf die obigen Links das aktuelle Angebot!

An der Uni Würzburg gibt es für Studierende aller Fächer Zertifikatsstudien, die sich mit den Themen "Globale Systeme und Interkulturelle Kompetenz" sowie "Nachhaltigkeit und globale Verantwortung" beschäftigen. Ausführliche Informationen finden sich auf der Webseite des GSiK-Projekts.

Außerdem kann von allen Studierenden der JMU, die sich im Bereich Museumsarbeit professionalisieren wollen, die Zusatzqualifikation Lebenswelten verstehen und kommunizieren. Historisch-anthropologische Expertise für Museen erworben werden.

Die Juristische Fakultät der Universität Würzburg verleiht den akademischen Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft (Doctor iuris - Dr. iur.) und den akademischen Grad eines Doktors beider Rechte (Doctor iuris utriusque - Dr. iur. utr.) aufgrund von Prüfungen nach der Promotionsordnung vom 06.10.1992 - PromO - (KMBl II S. 678, berichtigt im KMBl II 1994 S. 128), zuletzt geändert durch die Satzung vom 01.10.2001 (KMBl II S. 351 ) bzw. seit dem 15.08.2009 bzw. seit dem 11.6.2012 aufgrund erfolgreich durchgeführten Promotionsverfahren nach der Promotionsordnung von 2012.

Es besteht für diejenigen Kandidaten, die am Tage des In-Kraft-Tretens in die Doktorandenkartei aufgenommen waren, ein zweijähriges Wahlrecht zwischen altem und neuem Promotionsverfahren.

Zunächst gibt es daher einige erläuternde generelle Hinweise. Anschließend trennt die Seite die Informationen zur neuen Promotionsordnung von denen zur alten Promotionsordnung.

Es besteht zudem die Möglichkeit der Promotion im Rahmen der Würzburger Graduiertenschule durchzuführen.

Organisatorisches rund ums Studium

Zu Studienbeginn findet in der Regel eine Einführungswoche für Erstsemester statt. Das Ziel ist, die Juristinnen und Juristen von morgen behutsam an das Jurastudium heranzuführen. Dazu dienen eigene Einführungsstunden in den regulären Lehrveranstaltungen des ersten Semesters sowie besondere einmalige Veranstaltungen, die die Studierenden mit den Herausforderungen des Jurastudiums, dem Aufbau und den studiumsrelevanten Abteilungen der Juristischen Fakultät, den fakultätsnahen Organisationen sowie mit der Studienstadt Würzburg vertraut machen sollen.

Die Einführungswoche für Erstsemester findet immer in der ersten Vorlesungswoche statt.

Einen Studienplan finden Sie auf den Seiten des Instituts. Für die Vorlesungen im ersten Semester besteht keine Online-Belegpflicht. Für die Konversatorieren hingegen beginnt die Anmeldefrist bereits weit vor Studienbeginn.

Berufliche Perspektiven nach dem Studium

Die Juristische Fakultät bildet für hochqualifizierte Rechtsberufe aus. 

Die Erste Juristische Prüfung legt den wesentlichen Grundstein für den anschließenden Juristischen Vorbereitungsdienst und die Befähigung zum Richteramt.

Die Berufsfelder nach Studium und Vorbereitungsdienst sind vielfältig. So bietet sich nicht nur das klassische Berufsbild des Staatsanwaltes, Richters oder Notars an, sondern auch eine Tätigkeit als selbständiger oder angestellter Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltskanzlei.

Weitere Tätigkeiten in der Politik, bei Behörden oder internationalen Organisationen, Lehre und Forschung stehen neben den "Volljuristen" auch Absolventen der anderen juristischen Studiengänge offen.

Weitere Informationen zu den Berufsfeldern und -aussichten finden Sie auf der Internetseiten Berufenet.

Career Centre der Universität Würzburg

Das Career Centre bietet Ihnen ein breites Veranstaltungs- und Beratungsangebot zur beruflichen Orientierung an.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit pflegt eine umfangreiche Datenbank mit Informationen zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.

Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per E-Mail an studienberatung@uni-wuerzburg.de.