BAföG
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Förderungskreis:
Deutsche Studierende können in die Förderung aufgenommen werden, sofern die erforderlichen Nachweise hinsichtlich ihrer Eignung und Bedürftigkeit erbracht werden. Die Förderung von ausländischen Studierenden ist unter bestimmten Voraussetzungen (§ 8 BAföG) möglich.
Auskünfte und Anträge:
Studierendenwerk Würzburg, Amt für Ausbildungsförderung
Am Studentenhaus, 97072 Würzburg, (0931) 8005-0;
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr von 10 - 13 Uhr; Do von 13 - 15 Uhr
Weitere Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und insbesondere über die dort veröffentlichten und zum Download bereitstehenden Merkblätter zu finden.
Die gebührenfreie BAföG-Hotline kann helfen unter 0800-223 63 41
Neben dem BAföG gibt es zusätzliche Wege zu einer finanziellen Förderung eines Studiums. Das BMBF finanziert maßgeblich auch die Begabtenförderung und regelt deren Grundsätze.
Informationen des BMBF zur Begabtenförderung im Hochschulbereich