Allgemeine Informationen
Die Ausschreibung des Deutschlandstipendiums der Universität Würzburg findet grundsätzlich während der Vorlesungszeit des Sommersemesters statt.
Auswahl und Aufnahme der neuen Stipendiaten und Stipendiatinnen erfolgt daher ausschließlich zum jeweils darauffolgenden Wintersemester.
Bewerbungen zur Förderung eines Promotionsstudiums sind jedoch nicht möglich.
Die Bewerbung läuft wie folgt ab:
Sie geben Ihre Daten online in die während des Bewerbungszeitraums freigeschaltete Bewerbungsplattform ein, laden am Formularende die benötigten Dokumente als Anhang hoch und geben dann Ihre Bewerbung online ab. Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie die Bearbeitung des Formulars jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortsetzen.
Sind bei der Auswahl der Stipendiaten herausragende Leistungen in Schule und Studium entscheidend?
Ja, die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Ergänzend wird jedoch auch ein besonderes gesellschaftliches Engagement oder die Überwindung biografischer Hindernisse bei den Auswahlkriterien berücksichtigt.
Insbesondere Frauen mit "weniger stringent" verlaufendem bisherigen Bildungsweg und trotzdem erreichten hervorragenden Leistungen werden hier besonders angesprochen. Obschon die Frage der Bedürftigkeit im Rahmen des Auswahlverfahrens grundsätzlich keine Berücksichtigung findet, können bei erfolgreicher Bewerbung hierfür in begrenztem Maße verfügbare "spezielle" Fördermittel eingesetzt werden. Insofern ist die Frage der Bedürftigkeit im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in diesen Fällen von besonderer Bedeutung.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Der Bewerbungszeitraum ist auf der Web-Site "Ausschreibung" veröffentlicht.
Während der Zeiträume der geöffneten Online-Bewerbungsplattform können sich auch noch nicht eingeschriebene „Studieninteressierte“ für ein Deutschlandstipendium ab dem darauf folgenden Wintersemester bewerben. Sofern Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben, geben Sie bei der Online-Bewerbung für das D-Stipendium statt der Matrikelnummer Ihre Bewerbernummer des Zulassungsverfahrens an. Sollten Sie keine Zulassung zum Studium erhalten oder sich gegen ein Studium an der Universität Würzburg entscheiden, bitten wir Sie jedoch um eine kurze Mitteilung (gerne per E-Mail an stipendien@uni-wuerzburg.de).
Da eine Zusammenführung von Teilen des Inhalts der Förderakte mit neuen Bewerbungsunterlagen einen ganz erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde, ist es unerlässlich, erneut alle relevanten Dokumente einzureichen. Im Übrigen sollen insbesondere Bescheinigungen ja aktuell sein und die gegenwärtige Umstände berücksichtigen bzw. dokumentieren.
Ab dem Jahr 2022 können Bewerbungsunterlagen nur noch über die Online-Bewerbungsplattform hochgeladen werden. Das Einreichen von Papierdokumenten ist für die Teilnahme am Bewerbungs- und Auswahlverfahren nicht mehr erforderlich.
Das ist nicht erforderlich, einfache Kopien sind ausreichend.
Einzige Ausnahme: Für Zeugnisse und Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Wir benötigen eine Kopie des BAföG-Bewilligungsbescheids mit dem Ihnen vom BAföG-Amt mitgeteilt wird, dass Sie im laufenden Semester (bzw. ab dem nächsten Wintersemester) tatsächlich Leistungen nach dem BAföG erhalten.
Bitte legen Sie keinesfalls die BAföG-Bescheinigung aus WueStudy vor!
Bitte sprechen Sie Ihre Dozenten/-innen an: Sie können sich für die bisher erbrachten Leistungen besondere Notenbescheinigungen bei den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern ausstellen lassen und diese den schriftlichen Bewerbungsunterlagen beifügen. Die Bescheinigungen müssen mindestens eine konkrete Note und den Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung enthalten.
Das Ergebnis des Auswahlverfahrens steht voraussichtlich im Laufe des Monats November fest. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten unabhängig vom jeweiligen Ergebnis schriftliche Mitteilung über das Ergebnis des Auswahlverfahrens im Bewerbungsportal (Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid). Sie werden per E-Mail verständigt, sobald Ihr Bescheid hinterlegt ist.