Notenvoraussetzungen
Ein Stipendium kann nur erhalten, wer bei den jeweils relevanten Noten (HZB-Note, gewichtete Note der Studienleistungen oder gewichtete Note des Erststudiums) einen Notendurchschnitt von < 2,0 (1,9 oder besser) nachweisen kann.
Relevante Noten:
- Für Anfänger im Erststudium (FS < 3): Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB-Note).
- Für Anfänger im Master‐ / Zweitstudium (FS < 3): gewichtete Note des Erststudiums (gewES).
- Für Fortgeschrittene Studierende (FS > 2): gewichtete Note der Studienleistungen (gewSL) *).
*) Da Prüfungsleistungen im Sommersemester des Bewerbungsjahres vielfach noch nach Ablauf der Bewerbungsfristen abgelegt werden können, werden nur die Studienleistungen, welche bis einschließlich des vorangehenden Wintersemesters erbracht wurden, berücksichtigt. Bereits im laufenden Sommersemester erbrachte Studienleistungen können daher im Hinblick auf eine objektive Gleichbehandlung aller Bewerbungen grundsätzlich keine Berücksichtigung finden.
Die ermittelte Durchschnittsnote wird wie folgt berechnet:
Zunächst wird jede erzielte Leistung (incl. einer Nachkommastelle) mit der Anzahl der hierfür vergebenen ECTS-Punkte multipliziert. Die ermittelten Werte werden addiert und durch die Gesamtzahl der aus benoteten Leistungen erworbenen ECTS-Punkte dividiert. Die so ermittelte Gesamtnote wird nun auf- bzw. abgerundet (auf eine Dezimalstelle) und dann mittels der oben dargestellten Formel zur Berechnung der gewichteten Studienleistung (gewSL) verwendet. Nichtbenotete Studienleistungen werden insofern mit der insgesamt erreichten Durchschnittsnote gewichtet.
Soweit auf dieser Web-Site auf die Zahl des Fachsemesters (FS) abgestellt wird, bezieht sich diese immer auf den im Wintersemester des Bewerbungsjahres gültigen Wert.
Download zur Ermittlung der JMU-Auswahlnote
Diese Berechnungsvorlage gilt für alle modularisierten Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die entsprechenden Noten werden nach Schließung des Online-Bewerbungsportals von Amts wegen ermittelt; schriftliche Nachweise (aus WueStudy) brauchen daher nicht eingereicht werden.
Die zu diesem Zeitpunkt offiziell erfassten Noten bilden die Grundlage des weiteren Auswahlverfahrens.
Besonderheiten bei den medizinischen Studiengängen
Für Bewerberinnen und Bewerber der medizinischen Studiengänge (Abschluss Staatsexamen) gilt:
Da hier in den ersten Semestern offiziell keine Noten für die erbrachten Studienleistungen vergeben werden, können sich Bewerberinnen und Bewerber welche spätestens bis zum 1.10. im Jahr der Bewerbung noch kein Ergebnis des ersten Staatsexamens nachweisen können, für die bisher erbrachten Leistungen besondere Notenbescheinigungen bei den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern ausstellen lassen und diese den schriftlichen Bewerbungsunterlagen beifügen. Den Bescheinigungen müssen dann mindestens eine konkrete Note und der Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung entnommen werden können.
Aus den in "WueStudy" dokumentierten Studienleistungen ab dem Physikum wird eine ungewichtete Durchschnittsnote ermittelt. Diese muss die o. g. Voraussetzungen (Durchschnitt < 2,0) erfüllen.
Die entsprechenden Noten werden nach Abgabeschluss für die schriftlichen Bewerbungsunterlagen von Amts wegen ermittelt; schriftliche Nachweise (Ausdrucke aus WueStudy) brauchen daher nicht eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Seite zur Verfügung gestellte Excel-Vorlage zur Notenberechnung nur für modularisierte Studiengänge (und somit nicht für Medizin und Zahnmedizin) gilt und deshalb nicht zur Ermittlung der Durchschnittsnote herangezogen werden kann. Sofern Sie nicht sicher sind, inwieweit Sie die Notenvoraussetzungen erfüllen, kontaktieren Sie uns bitte.
Besondere Notenvoraussetzung für Juristen
Studierende der Rechtswissenschaft ab dem 3. Fachsemester müssen als Notendurchschnitt mindestens 10,00 Punkte nachweisen können.
Download zur Ermittlung der JMU-Auswahlnote für Juristen
Das Ergebnis der Zwischenprüfung ist zwingend nachzuweisen.
Für evtl. im Begleitstudium abgelegte Leistungen müssen Einzelnachweise geführt werden.