Max-Weber-Programm
Max Weber-Programm (nach dem BayEFG)
Gefördert werden die besten bayerischen Abiturienten und Studierende an bayerischen Hochschulen. Schulabsolventen müssen eine Schulabschlussnote von mind. 1,30 vorweisen. Sie können dann vom Schulleiter vorgeschlagen und nach Bestehen eines Auswahlverfahrens probeweise in die Förderung aufgenommen werden. Studierende an bayerischen Hochschulen mit hervorragenden Studienleistungen können sich ebenfalls für die Förderung qualifizieren, wenn sie von einem Hochschullehrer oder einem (promovierten) wissenschaftlichen Mitarbeiter vorgeschlagen werden. Ab dem dritten Fachsemester können sich Studierende auch selbst bewerben.
Wer also erfolgreich an einer bayerischen Hochschule studiert, kann auch aus dem Studium heraus in das Max Weber-Programm aufgenommen werden. Damit können auch diejenigen Studierenden in den Genuss der Förderung kommen, die nicht in Bayern Abitur gemacht haben. Jährlich stehen 200 Plätze für Studierende zur Verfügung. Grundsätzlich werden alle Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, zu einem von der Studienstiftung organisierten zweitägigen Auswahlseminar eingeladen. Bei einer hohen Anzahl von Bewerbern wird gegebenenfalls eine Vorauswahl auf Basis der eingereichten schriftlichen Unterlagen vorgenommen. Die Auswahlseminare finden an Wochenenden im April in Bayern statt. Die Förderung kann im Erfolgsfall zum 1. Oktober beginnen.
Teilnehmer an Elitestudiengängen des Elitenetzwerks Bayern haben die gleichen Aufnahmechancen wie alle anderen Studierenden.
Gefördert werden Erststudium wie auch konsekutive Masterstudiengänge.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung darf das 23. Lebensjahr nur in Ausnahmefällen überschritten sein.
Kerninhalt der Förderung ist die Teilnahme an einem Exzellenzprogramm und damit eine fachliche und persönlichkeitsbildende Förderung.
Folgende Mittel stehen hierzu zur Verfügung:
- Mentorate,
- die Vernetzung mit anderen Exzellenzbereichen,
- frühzeitige Einbindung in die Forschung,
- die Förderung der Internationalität,
- interdisziplinäre und berufsbezogene Veranstaltungen.
Ein monatliches Unterhaltsstipendium wird nicht geleistet. Die Geförderten erhalten aber eine sogenannte "Bildungspauschale" in Höhe von 1.290,00 Euro pro Semester geleistet. Weiterhin können Auslandsstudienaufenthalte, Sprachkurse und kurze Forschungsreisen gefördert werden.
Die bayerische Begabtenförderung nach dem BayEFG (Studienförderung) lässt eine Doppelförderung zusätzlich durch ein Begabtenförderungswerk grundsätzlich zu. Eine gleichzeitige Förderung im "Max Weber-Programm" und einer anderen Fördereinrichtungen ist also möglich. Die finanzielle Förderung kann allerdings nicht doppelt gewährt werden. Weitere gesetzliche Bestimmungen zum Vollzug des BayEFG sind in der Durchführungsverordnung zum Gesetz (DVBayEFG) nachzulesen.
Wichtiger Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten:
Der Erhalt des Deutschlandstipendiums ist nicht mit der Förderung des Max Weber-Programms vereinbar. Nach erfolgreicher Aufnahme muss eine Bestätigung über den Austritt aus der Förderung des Deutschlandstipendiums vorgelegt werden, damit die Förderung des Max Weber-Programm einsetzen kann.
Nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz geförderte Studierende werden von der Studienstiftung des Deutschen Volkes betreut.
(Mentoren der Universität Würzburg)
Bewerbungsfristen:
1. November (zur Aufnahme im Sommersemester des nächsten Jahres)
Weiterführende detaillierte Informationen bieten die Internetseiten des Elitenetzwerk-Bayern