Intern
Prüfungsangelegenheiten

Bachelor Biologie

Aktuelle Meldungen

  • Aktuell keine Meldungen

Die Thesis wird mit einem gesonderten Antragsformular beim Vorsitz des Prüfungsausschusses angemeldet. Die Anmeldung wird von dort an das Prüfungsamt weiter geleitet. Sobald uns diese vorliegt, tragen wir die Daten online ein.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten. Sollte Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt zum Prüfungsamt auf!

FAQ für die Anerkennung von Leistungen

FAQ für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung

FAQ zur Thesis

Bescheinigung über bestandenes Studium für Masterbewerbung:

Wenn möglicherweise die Zeugnisunterlagen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden können, kann trotzdem aus dem System eine PDF-Bescheinigung über das bestandene Studium mit Gesamtnote erzeugt werden. Der Studienabschluss und die Gesamtnote ist dann auf der Notenübersicht ausgewiesen.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass ALLE zum Studienabschluss geforderten Leistungen verbucht wurden und der Antrag auf Zeugniserstellung von Ihnen im Prüfungsamt abgegeben wurde. Sobald Ihr Studium vom Prüfungsamt dann im System als "bestanden" verbucht wurde, erscheint auf Ihrer "Übersicht über bestandene Module" (PDF) die Information, dass Sie das Studium bestanden haben. Außerdem ist die Gesamtnote ausgewiesen. Diese PDF-Übersicht reicht aus, um den Studienabschluss bis zum 15.03./15.09. für die Masterbewerbung in Würzburg nachzuweisen.

Sollte Ihnen als letzte Leistung nur noch das Gutachten (die Note) zur Bachelorarbeit fehlen, gibt es eine Ausnahmemöglichkeit. In begründeten Fällen (z.B. bei Urlaub oder längerer Abwesenheit der Gutachterin bzw. des Gutachters) ist es ausreichend, wenn Sie im Prüfungsamt eine Bestätigung der Gutachterin bzw. des Gutachters vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie bzw. er Ihre Arbeit mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet und die endgültige Note nachreichen wird.
Das Prüfungsamt kann Ihnen daraufhin eine Bestehensbescheinigung ausstellen. Allerdings ohne ausgewiesene Gesamtnote. Die reine Bestehensbescheinigung kann in Ausnahmefällen zur Fristwahrung (15.03./15.09.) akzeptiert werden. Diese Ausnahmemöglichkeit besteht natürlich nur, wenn Sie Ihre Bachelorarbeit bereits abgegeben haben, die erwähnte Bescheinigung der Gutachterin bzw. des Gutachters vorliegt und ALLE anderen zum Studienabschluss geforderten Prüfungsleistungen im System bereits verbucht wurden!

Bestandenes Studium:

Das Prüfungsamt wird nicht automatisch informiert sobald Sie Ihre 180 Punkte erreicht haben. Weiterhin haben Sie während dem Rest des Semesters noch die Möglichkeit Zusatzleistungen abzulegen.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Abschlusszeugnisses sobald Ihr Zeugnis erstellt werden soll. Mit der Erstellung Ihrer Zeugnisdokumente verlieren Sie den Prüfungsanspruch im Bachelor Biologie, was bedeutet, dass Sie in diesem Studiengang keine weitern Prüfungen anmelden und ablegen können.

Als Abschlussdatum Ihres Studiums wird das Datum des Bestehens der letzten Prüfungsleistung auf dem Zeugnis vermerkt.

Notieren Sie auf dem Antrag bitte Ihre Emailadresse. Sobald die Zeugnisdokumente abholbereit sind, werden Sie von uns per Email benachrichtigt.

Abschlusszeugnis:

Das Zeugnis wird vom Prüfungsamt ausgestellt und vom Vorsitz des Prüfungsausschusses unterzeichnet. Zusätzlich erhalten Sie eine Urkunde, die vom Dekan oder von der Dekanin der Fakultät mit unterzeichnet wird.

Das Zeugnis, sowie die Urkunde können Sie nach vorheriger Aufforderung durch das Prüfungsamt

  • persönlich mit amtlichem Lichtbildausweis
  • oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten

im Prüfungsamt abholen bzw. abholen lassen.

Eine Versendung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Exmatrikulation:

Sie werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in welchem Sie Ihre Abschlussprüfung bestanden haben.
Eine Prüfung ist erst dann bestanden, wenn dies von den zuständigen Prüfungsorganen festgestellt wurde. Die Exmatrikulation aufgrund bestandener Prüfung erfolgt damit nicht mit Abgabe der Bachelorarbeit oder der Erbringung einer anderen Prüfungsleistung, sondern zum Ende des Semesters, in dem alle Prüfungen bestanden - und damit auch korrigiert - wurden.

Die Regelstudienzeit im Bachelor Biologie beträgt sechs Semester. Gem. Prüfungsordnung darf diese Frist um zwei Semester überschritten werden. Danach wird das Studium als erstmalig nicht bestanden gewertet. Nach einem weiteren Semester wird das Studium als endgültig nicht bestanden gewertet.

Hier sehen Sie, welche Reaktion Sie von Seiten des Prüfungsamtes erwartet, wenn Sie Ihr Studium nicht bis zum Ende des jeweiligen Semesters abgeschlossen haben:

Ende 6. Semester: Keine Reaktion des Prüfungsamtes.

Ende 7. Semester: Keine Reaktion des Prüfungsamtes.

Ende 8. Semester:
Bachelorarbeit wurde bereits abgegeben: Sie erhalten einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen Ihres Studiums. Dieses Schreiben hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen. Sie werden damit darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Studium innerhalb eines weiteren Semesters beenden müssen!

Bachelorarbeit wurde noch nicht abgegeben: Sie erhalten einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen Ihres Studiums. In diesem wird Ihre Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden erklärt (für diese haben Sie somit nur noch einen Versuch!!!). Auf alle weiteren bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen hat dieses Schreiben keine Auswirkungen. Sie werden weiterhin darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Studium innerhalb eines weiteren Semesters beenden müssen!

Ende 9. Semester: Sie erhalten einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen Ihres Studiums.

(Da Sie bis zum Ende des Semesters Zeit haben Ihr Studium abzuschließen, erhalten Sie die Bescheide erst zu Beginn des Folgesemesters. Dies hat aber keinen Einfluss auf den Status über das erstmalige oder endgültige Nichtbestehen, auch auch wenn Sie sich evtl. vorher erfolgreich für das 10. Semester zurückgemeldet haben. Bitte beachten Sie die Ausführungen der Studienkanzlei zur Rückerstattung von Studienbeiträgen!)

Können diese Fristen verlängert werden?

Es besteht die Möglichkeit, dass der Prüfungsausschuss, in nicht von Ihnen zu vertretenden Fällen, eine Nachfrist gewährt. Anträge auf Verlängerung zur Abgabefrist der Bachelorarbeit können im Laufe des 8. Fachsemesters abgegeben werden. Anträge auf Verlängerung der Höchststudiendauer werden nicht vor Mitte Ihres 9. Fachsemester entgegengenommen.

Falls Probleme bei der Online-Anmeldung zu Prüfungen auftreten sollten, wenden Sie sich bitte umgehend persönlich, telefonisch oder per Mail an uns. Probleme, die erst nach Ablauf der Anmeldefrist gemeldet werden, können leider nicht berücksichtigt werden

Eine nachträgliche Anmeldung zu Prüfungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes ist nicht möglich!

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich online.