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Prüfungsangelegenheiten

SO Informatik 2005

Studienordnung Informatik 2005


Studienordnung
für den Diplomstudiengang Informatik an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Vom 20.12.1994 (KMBl II 1995 S. 354),
in der Fassung der Änderungssatzung vom 15. 01.1997 (KMBl II S. 296) und
in der Fassung der Änderungssatzung vom 27. Februar 2002 (KWMBl II 2003 S.480) und in der Fassung der Änderungssatzung vom 3. August 2005


Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität Würzburg folgende Studienordnung für den Diplom-Studiengang Informatik1):

Inhaltsübersicht

 Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

§   1 Geltungsbereich
§   2 Studiendauer
§   3 Studienbeginn
§   4 Studienvoraussetzungen
§   5 Ziele des Studiengangs
§   6 Studieninhalte
§   7 Studienabschnitte
§   8 Prüfungen
§   9 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
§ 10 Studienfachberatung
§ 11 Schlußbestimmungen
Anhang

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:

    1Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen und die für Frauen bestehenden Nachteile zu beseitigen, nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen (z.B. Bewerberin/Bewerber) wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

§ 1 Geltungsbereich

    Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik der Universität Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums.

§ 2 Studiendauer

    Die Regelstudiendauer ist in § 3 der Prüfungsordnung festgelegt.

§ 3 Studienbeginn

    Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.

§ 4 Studienvoraussetzungen

    1Über die allgemeine Studierfähigkeit hinaus bestehen keine weiteren Voraussetzungen für das Studium der Informatik. 2Ein erfolgreiches Studium der Informatik setzt die Fähigkeit sowohl zu einer mathematisch formalen wie auch zu einer anwendungsbezogenen praktischen Arbeitsweise voraus. 3Gute Kenntnisse der englischen Sprache erweisen sich im Laufe des Studiums der Informatik als unentbehrlich.

§ 5 Ziele des Studienganges

    (1) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit des Diplom-Informatikers in anwendungs-, herstellungs-, forschungs- und lehrbezogenen Tätigkeitsfeldern vor.

    (2) 1Das Ziel der Ausbildung zum Diplom-Informatiker ist, die Studenten durch Vermittlung von Kenntnissen und Einübungen von Fertigkeiten in den wichtigsten Teilgebieten der Informatik in den Stand zu setzen, vielfältige Probleme der Informationsverarbeitung aufzugreifen und zu bearbeiten. 2Die Fähigkeit, sich auf wechselnde Aufgabengebiete einstellen zu können, ist dabei für einen Diplom-Informatiker unerläßlich. 3Die Ausbildung trägt dem durch ein breites, grundlagenorientiertes Studium und durch ein umfassendes Angebot an Praktika Rechnung. 4Das zentrale Thema des Informatik-Studiums ist das Verständnis und die Konstruktion von informationsverarbeitenden Systemen für allgemeine und spezielle Anwendungen. 5Dies umfaßt die Spezifikation der Anwendungs-Anforderungen, den Entwurf und die Analyse von Verfahren zur Lösung der gestellten Aufgaben, die Entwicklung von Datenstrukturen und Algorithmen, deren Implementierung in Software und Hardware und den Nachweis dafür, daß das konstruierte System die gestellten Anforderungen erfüllt. 6Die Methoden, Konzepte, Verfahren und Hilfsmittel, die hierfür benötigt werden, werden in den Lehrveranstaltungen des Informatik-Studiums gelehrt und eingeübt. 7Für das Gespräch mit Anwendern als deren Partner bei der Lösung von Problemen mit Hilfe der Informationsverarbeitung muß der Diplom-Informatiker vor allem in der Lage sein, in der Fachsprache eines Anwendungsgebietes abgefaßte Aufgabenstellungen sachgemäß so zu formulieren, daß sie auf Datenverarbeitungsanlagen behandelt werden können. 8Der Entwicklung dieser Fähigkeit dient das Studium eines Anwendungsgebietes der Informatik im Nebenfach. 9Die Standardnebenfächer an der Universität Würzburg sind Biologie, Geographie, Linguistik, Mathematik, Medizin, Physik und Wirtschaftswissenschaften.

    (3) Die Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Würzburg verleiht nach bestandener Abschlußprüfung gemäß § 2 und § 37 der Prüfungsordnung den akademischen Grad „Diplom-Informatikerin Univ." beziehungsweise „Diplom-Informatiker Univ.".

§ 6 Studieninhalte

    (1) Studium im Hauptfach:

a) Studium bis zur Diplom-Vorprüfung (Grundstudium):
Erwerb von Grundkenntnissen und wissenschaftlich-methodischen Grundlagen in der Informatik einschließlich Praxis des Programmierens; Einführung in die für die Informatik erforderlichen Grundlagen der Mathematik einschließlich der Einübung der Kalküle; Technische Grundlagen der Informatik einschließlich Praktikum.
b) Studium nach der Diplom-Vorprüfung (Hauptstudium):
1Besuch von weiterführenden Lehrveranstaltungen zur Technik, Methodik und Theorie der Informationsverarbeitung aus den Gebieten der praktischen, der technischen und der theoretischen Informatik, sowie aus Anwendungsgebieten; Vertiefung durch geeignete Wahl von Lehrveranstaltungen einschließlich Seminaren und Praktika nach Maßgabe der Studienpläne. 2Das Hauptstudium wird mit der Diplom-Hauptprüfung abgeschlossen.

    (2) Studium im Nebenfach:
1Folgende Nebenfächer (Richtzahl für den Umfang: jeweils mindestens zehn Semesterwochenstunden im Grund- und Hauptstudium) sind gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 5 der Prüfungsordnung zugelassen: Biologie, Geographie, Linguistik, Mathematik, Medizin, Physik und Wirtschaftswissenschaften.  2Auf Antrag können auch weitere Nebenfächer zugelassen werden. 3Die Studieninhalte der jeweiligen Nebenfächer sind im Anhang der Prüfungsordnung aufgeführt.

§ 7 Studienabschnitte

    (1) 1Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grund- und ein fünfsemestriges Hauptstudium, in dem auch die Diplomarbeit angefertigt wird. 2Der Student entscheidet sich im Grundstudium für eines der möglichen Nebenfächer. 3Ein Wechsel ist nur unter den in § 8 Abs.1 genannten Bedingungen möglich.

    (2) Die Studieninhalte für das Grund- und das Hauptstudium sowie für das Studium im Nebenfach sind im Studienplan im Anhang aufgeführt.

§ 8 Prüfungen

    (1) 1Die beiden Studienabschnitte des Studiengangs Informatik werden jeweils mit dem Nachweis über die entsprechenden bestandenen Prüfungsbestandteile abgeschlossen. 2Den ordnungsgemäßen Abschluss des Grundstudiums bildet die Diplom-Vorprüfung, den ordnungsgemäßen Abschluss des Hauptstudiums die Diplomprüfung.

    (2) 1Für die Durchführung der Prüfungen ist die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Universität Würzburg (DPO) maßgeblich. 2Die DPO regelt insbesondere Zweck und Umfang der Prüfungen, Zuständigkeiten in Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen sowie Bewertungen von Prüfungsleistungen.

§ 9 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen

    Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in anderen Studienfächern, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslandes erbracht worden sind, gilt § 9 der Prüfungsordnung.

§ 10 Studienfachberatung

    1Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Professoren des Diplom-Studienganges Informatik durchgeführt. 2Der Student sollte eine Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen:

- nach nichtbestandenen Prüfungen,
- im Fall von Studienfach- beziehungsweise Studiengang- oder Hochschulwechsel,
- vor der Wahl des Nebenfaches und Studienschwerpunktes.

§ 11 Schlußbestimmungen

    (1) Die Studienordnung gilt erstmals für diejenigen Studenten, die nach der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik der Universität Würzburg vom 13. Juli 1994 Prüfungen ablegen.

    (2) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anhang:
Studienplan für den Studiengang Informatik an der Universität Würzburg

    Im folgenden werden zunächst der Studienplan für das Grundstudium im Hauptfach Informatik, dann das Hauptstudium in Informatik und schließlich das Nebenfachstudium dargestellt.

Grundstudium Informatik

    1Die folgende Tabelle gibt eine nach Semestern geordnete Übersicht über die Lehrveranstaltungen im Grundstudium im Hauptfach Informatik. 2Hinzu kommen Lehrveranstaltungen im gewählten Nebenfach.

Beginn im Wintersemester2

1 Diskrete Mathematik und Lineare Algebra für Informatiker I
4 V1 + 2 Ü
Algorithmen und Datenstrukturen (Praktische Informatik I)
4 + 2
Theoretische Informatik
4 + 2
18
2 Analysis für Informatiker I
4 x 2
Programmier-Praktikum
6 P
  26
Diskrete Mathematik und Lineare Algebra für Informatiker II
3 + 1
Softwaretechnik (Praktische Informatik II)
4 + 2
Rechenanlagen
(Technische Informatik I)
3 + 1
3 Analysis für Informatiker II
3 + 1
Hardware Praktikum
6 P
Übertragungstechnik (Technische Informatik II)
3 + 1
14
4   Software Praktikum
6 P
Logik in der Informatik
2 + 2
10
  68

Beginn im Sommersemester2)

1 Analysis für Informatiker I
4 + 2
Softwaretechnik (Praktische Informatik II)
4 + 2
Rechenanlagen
(Technische Informatik I)
3 + 1
16
2 Analysis für Informatiker II
3 + 1
Diskrete Mathematik und Lineare Algebra für Informatiker I
4 + 2
Algorithmen und Datenstrukturen
(Praktische Informatik)
4 + 2
16
3   Programmier-Praktikum3
6 P
  20
Diskrete Mathematik und Lineare Algebra für Informatiker II
3 + 1
Software Praktikum
6 P
Logik in der Informatik
2 + 2
4 Theoretische Informatik
4 + 2
Hardware Praktikum
6 P
Übertragungstechnik (Technische Informatik II)
3 + 1
16
  68

 

(geringe Abweichungen möglich);
68 Semesterwochenstunden (SWS) zuzüglich Nebenfach ca. 10-12 SWS
ca. 78-80 SWS
                    

 

1) V: Vorlesung, Ü: Übung, P: Praktikum
2) Es kann sinnvoll sein, Vertauschungen zwischen 1. und 3. bzw. 2. und 4. Semester vorzunehmen. Das Nebenfach sollte verstärkt in den Semestern studiert werden, in denen weniger Stunden im Fachstudium  vorgesehen sind.
3) Findet ggf. als Blockkurs in der vorlesungsfreien Zeit statt.


Hauptstudium Informatik

    1Im Gegensatz zu dem weitgehend vorgegebenen Stundenplan im Grundstudium bietet das Hauptstudium viele Freiheitsgrade. 2Für die Auswahl der Vorlesungen, die die Grundlage für die Diplomprüfung bilden, gelten folgende Randbedingungen: 3Im Hauptstudium müssen für die Prüfungen in Informatik A und B (§ 27 Absatz 1, Ziffer 1 und 2 der Prüfungsordnung) Lehrveranstaltungen aus der theoretischen und praktischen Informatik gleichgewichtig ausgewählt werden, d.h. jeweils mindestens 10 Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen (ohne Übungen und mit höchstens einem Seminar). 4Um die Zusammenstellung der prüfungsrelevanten Vorlesungen zu erleichtern, dürfen auch praktische Teile in der A-Prüfung und theoretische Teile in der B-Prüfung geprüft werden, sofern die Gesamtbilanz stimmt, d.h. in der Summe beider Prüfungen mindestens 10 theoretische und 10 praktische Lehrveranstaltungsstunden enthalten sind. 5Wenn Vorlesungen sowohl theoretische als auch praktische Anteile haben, dann werden die anzurechnenden Stunden entsprechend aufgeteilt. 6Für die derzeit bekannten Vorlesungen sind die theoretischen und praktischen Anteile in der folgenden Übersicht aufgeführt. 7Der Prüfer und die geprüften Lehrveranstaltungen im Umfang von ebenfalls mindestens 10 Semesterwochenstunden des Schwerpunktgebietes müssen natürlich von den geprüften Lehrveranstaltungen der Prüfungen in Informatik A und B disjunkt sein. 8Typische Schwerpunktgebiete mit dem jeweiligen Vorlesungsangebot sind in der folgenden Übersicht enthalten. 9Auf Antrag können auch andere Kombinationen geprüft werden. 10Die folgende Übersicht über das Hauptstudium enthält zwei Gliederungsaspekte: die Gliederung nach Schwerpunktgebieten und die Zuordnung der Vorlesungen zur theoretischen und praktischen Informatik. 11Dabei ist zu beachten, daß die Einzelheiten in der Übersicht den gegenwärtigen Stand reflektieren, daher ständigen Veränderungen unterworfen sind und laufend aktualisiert werden müssen. 12Die jeweils aktuell gültige Liste wird in geeigneter Weise bekanntgemacht.

Lehrstuhl für Informatik I
  Informationsstrukturen und wissensbasierte Systeme

Vorlesungsname

Theorie Praxis Gesamt
Informationsstrukturen und wissensbasierte Systeme 2 2 4
Graphentheoretische Konzepte und Algorithmen 3 1 4
Methoden der geometrischen und graphischen Informationsverarbeitung I 3 1 4
Datenstrukturen und effiziente Algorithmen 1 1 2
Datenbanken 1 3 4
Detuktive Datenbanken 3 1 4
Methoden der Standortplanung und Logistik mit Fallbeispielen 0 2 2
Lehrstuhl für Informatik II
  Programmiersprachen und Programmiermethodik

Vorlesungsname

Theorie Praxis Gesamt
Betriebssysteme 0 2 2
Compilerbau 1 3 4
Datenkompression 2 2 4
Dokumentenmanagement XML 0 2 2
Evolutionäre Algorithmen 1 1 2
Graphische Benutzeroberflächen 0 2 2
Objektorientierte Programmierung 0 4 4
Programmierung verteilter Systeme 1 3 4
Rechnerarithmetik 1 1 2
Software-Entwurf 0 4 4
Virtual Reality 1 1 2
Lehrstuhl für Informatik III
  Verteilte Systeme

Vorlesungsname

Theorie Praxis Gesamt
  Simulationstechnik zur Systemanalyse 2 1 3
Leistungsbewertung verteilter Systeme (Nachrichtenverkehrstheorie) 3 0 3
Industrial Engineering: Einführung in das Produktionsmanagement am Beispiel der Halbleiterfertigung 1 1 2
Rechnernetze und Kommunikationssysteme I 1 1 2
Rechnernetze und Kommunikationssysteme II 1 1 2
Informationstechnische Methoden im industriellen Umfeld 0 2 2
Planungs- und Managementmethoden in Telekommunikationsnetzen 1 1 2
Professionelles Projektmanagement in der Praxis 0 2 V
Lehrstuhl für Informatik      
  Theoretische Informatik

Vorlesungsname

Theorie Praxis Gesamt
Komplexitätstheorie I 4 0 4
Automaten und Formale Sprachen 4 0 4
Berechenbarkeit und Logik 4 0 4
Ausgewählte Kapitel der Komplexitätstheorie 2-4 0 2-4
Mathematische Logik 2-4 0 2-4
Algebraische Automathentheorie 2-4 0 2-4
Approximationsalgorithemen 2-4 0 2-4
Schaltkreiskomplexität 2-4 0 2-4
Lehrstuhl für Informatik V
  Technische Informatik

Vorlesungsname

Theorie Praxis Gesamt
Logistiksynthese 3 1 4
Eingebettete Systeme 2 2 4
Rechnerarchitektur 0 4 4
Rechnergestütztes Layout 2 2 4
Lehrstuhl für Informatik VI
  Künstliche Intelligenz und angewandte Informatik

Vorlesungsname

Theorie Praxis Gesamt
Künstliche Intelligenz 2 2 4
Wissensmanagementsysteme 2 2 4
Intelligente Tutorsysteme 1 1 2
Medizinische Informatik 0 2 2
Verteilte künstliche Intelligenz 1 1 2
Intelligente Mensch-Maschine Interaktion 1 1 2

13Die Teilnahme an den Übungen zu den Vorlesungen wird dringend empfohlen. 14Das Studium wird durch Seminare und Praktika bzw. Semesterarbeiten ergänzt. 15Als Leistungsnachweise des ordnungsgemäßen Studiums sind gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 5 der Prüfungsordnung der Erwerb von Scheinen aus folgenden Lehrveranstaltungen erforderlich:

- zwei Seminare aus unterschiedlichen Themenbereichen,
- Übungen zu Informatik-Vorlesungen, die nicht dem Grundstudium zuzurechnen sind, im Umfang von vier Semesterwochenstunden sowie
- zwei normale (kleine) Praktika oder ein großes Praktikum, das einer Studienarbeit entspricht.

Ein möglicher Rahmenplan für den zeitlichen Aufbau des Hauptstudiums ist:

5. Studiensemester: Vorlesungen mit zugehörigen Übungen im Umfang von 20 Semesterwochenstunden (SWS)
6. Studiensemester: Vorlesungen mit zugehörigen Übungen im Umfang von 18 SWS und ein Seminar mit 2 SWS
7. Studiensemester: Vorlesungen mit zugehörigen Übungen im Umfang von 8 SWS, ein kleines Praktikum mit 6 SWS und ein Seminar mit 2 SWS.
8. Studiensemester: Vorlesungen mit zugehörigen Übungen im Umfang von 8 SWS, und ein kleines Praktikum mit 6 SWS.
9. Studiensemester: Diplomarbeit

16Hinzu kommen jeweils Veranstaltungen für das Nebenfachstudium im Umfang von etwa 10 - 12 SWS. 17Für die Auswahl von Vorlesungen zu den Diplomprüfungen in Informatik A und B kann man sich die Randbedingungen mit folgendem Schema klarmachen:

Vorlesung Theorieteil Praxisteil Prüfer 1 Prüfer 2
„Vorlesung 25"    2    2    4    0
„Vorlesung 26"    0    4    0    4
„Vorlesung 27"    1    1    2    0
„Vorlesung 28"    3    1    4    0
„Vorlesung 29"    1    3    0    4
„Vorlesung 30"    1    1    0    2
„Vorlesung 31"    2    0    2    0
Summenbedingung >10 >10 >10 >10
Summe 10 12 12 10

Erläuterung: 1Die vierstündige Vorlesung „Vorlesung 25" habe nach der gültigen Vorlesungstabelle einen Theorie- und einen Praxis-Anteil von jeweils zwei Stunden und soll beim Prüfer 1 geprüft werden. 2Die nächste Zeile bedeutet entsprechend, daß die Vorlesung „Vorlesung 26" als reine Praxisvorlesung angekündigt wurde (4 Praxisstunden, 0 Theoriestunden) und beim Prüfer 2 geprüft wird, usw. 3Die für die Prüfungen ausgewählten Lehrveranstaltungen müssen die Randbedingung erfüllen, daß in jeder Spalte (Theorie, Praxis, Prüfer 1, Prüfer 2) eine Summe größer oder gleich 10 herauskommt. 4Für die Schwerpunktprüfung mit ebenfalls mindestens 10 Semesterwochenstunden gilt, daß sowohl die geprüften Lehrveranstaltungen als auch der Prüfer sich von den geprüften Lehrveranstaltungen und Prüfern für Informatik A und B unterscheiden müssen. 5Eine naheliegende und sinnvolle Auswahl ist es, das Schwerpunktgebiet aus Lehrveranstaltungen aus einer der in der Tabelle angegebenen 6 Bereiche (Informationsstrukturen und wissensbasierte Systeme; Programmiersprachen und Programmiermethodik; Verteilte Systeme, Theoretische Informatik; Technische Informatik; Künstliche Intelligenz und angewandte Informatik) auszuwählen; es sind jedoch auch abweichende Konstellationen hinsichtlich Veranstaltungskombinationen sowie Name des Schwerpunktgebietes im Diplomzeugnis möglich, die mit dem vorgesehenen Prüfer abgestimmt werden müssen.

Nebenfachstudium

    Die Anforderungen für das Nebenfachstudium ergeben sich aus § 16 Abs. 2 Nr. 5 und dem Anhang zur Prüfungsordnung.

 


Die Studienordnung tritt in der letztgenannten Änderungssatzung am 5. August 2005 in Kraft.