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Prüfungsangelegenheiten

SO Wirtschaftsmathematik 2003

Studienordnung Wirtschaftsinformatik 2003

 

Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Vom 12. November 2003 (KWMBl II 2004 S. 1177)

in der Fassung der Änderungssatzung vom 21. September 2005
(bitte hier klicken!)


Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Würzburg folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
§  1Geltungsbereich
§  2Studiendauer
§  3Studienbeginn
§  4Studienvoraussetzungen
§  5Ziele des Studiums
§  6Studienberatung
§  7Studienabschnitte
§  8Studieninhalte
§  9Studienplan
§ 10Prüfungen
§ 11Anrechenbarkeit von Studienleistungen
§ 12Leistungspunktsystem
§ 13Inkrafttreten
Anlage: Studienplan

 

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

    1Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

 

§ 1 Geltungsbereich

    Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik vom 12. November 2003 Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik an der Universität Würzburg.

 

§ 2 Studiendauer

    Die Regelstudienzeit beträgt für das Grundstudium vier und für das Hauptstudium fünf Semester.

 

§ 3 Studienbeginn

    Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

 

§ 4 Studienvoraussetzungen

    (1) 1Voraussetzung für die Zulassung zum Studium der Wirtschaftsmathematik ist die Hochschulzugangsberechtigung oder die einschlägige fachgebundene Hochschulreife. 2Darüber hinaus bestehen keine weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.

    (2) 1Ein erfolgreiches Studium der Wirtschaftsmathematik setzt jedoch überdurchschnittliche Fähigkeiten auf dem Gebiet der Mathematik voraus. 2Gute Kenntnisse der englischen Sprache erweisen sich im Laufe des Studiums der Wirtschaftsmathematik als unentbehrlich.

 

§ 5 Ziele des Studienganges

    (1) 1Das Studium der Wirtschaftsmathematik bereitet auf die Tätigkeit des Diplom-Wirtschaftsmathematikers in anwendungs-, forschungs- und lehrbezogenen Tätigkeitsfeldern vor. 2Das Bestehen der Diplom-Hauptprüfung stellt keine Zugangsberechtigung für ein Lehramt an Schulen dar.

    (2) 1Das Ziel der Ausbildung ist, dem angehenden Diplom-Wirtschaftsmathematiker Kenntnisse auf den wichtigsten Teilgebieten der Mathematik und der Wirtschaftswissenschaften zu vermitteln. 2Dazu gehört, ihn mit charakteristischen Methoden mathematischen Schließens und Arbeitens vertraut zu machen. 3Darüber hinaus soll er vertiefte Kenntnisse in speziellen Methoden der Angewandten Mathematik und Stochastik erwerben, die insbesondere bei wirtschaftswissenschaftlichen Anwendungen wesentlich sind. 4Auf der wirtschaftswissenschaftlichen Seite soll er Verständnis für die Fragestellungen gewinnen, die sich in marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystemen sowohl für die Wirtschaftsordnung als auch für eine Unternehmenspolitik ergeben. 5Ferner soll er Grundkenntnisse der Informatik erwerben. 6Durch eine gründliche Ausbildung in Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Informatik und durch Schulung des analytischen Denkens soll der Student die Fähigkeit erwerben, die später in der beruflichen Praxis an ihn herangetragenen Aufgabenstellungen selbstständig zu bearbeiten. 7Typische Aufgaben, die sich dem Diplom-Wirtschaftsmathematiker in Industrie, Wirtschaft und Forschungsinstituten stellen, sind die folgenden:

-Analyse von wissenschaftlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Problemen,
-Bildung geeigneter mathematischer Modelle,
-Entwicklung neuer sowie Anpassung und Anwendung bekannter mathematischer Lösungsmethoden,
-Einsatz von Computern zur Lösung der Probleme,
-Analyse von Finanzmarktinstrumenten,
-Unternehmensberatung,
-Analyse von Märkten (z.B. Arbeitsmarkt, Gütermärkte).

8

    (3) Die Fakultät für Mathematik und Informatik und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät verleihen nach bestandener Abschlussprüfung gemäß § 2 der Diplom-Prüfungsordnung den akademischen Grad eines „Diplom-Wirtschaftsmathematikers Univ." bzw. einer „Diplom-Wirtschaftsmathematikerin Univ." (jeweils abgekürzt: „Dipl.-Math. oec. Univ.").

 

§ 6 Studienberatung

    1Für eine Studienberatung stehen in beiden beteiligten Fakultäten Studienberater zur Verfügung. 2Für Studienanfänger werden spezielle Einführungsveranstaltungen angeboten. 3Studenten sollten die Studienberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen:

-in allen Fragen der Studienplanung,
-nach nicht bestandenen Prüfungen,
-im Fall von Studienfach- bzw. Studiengang- oder Hochschulwechsel,
-vor der Wahl von Schwerpunkten.

 

§ 7 Studienabschnitte

    (1) 1Das Studium gliedert sich in ein 4-semestriges Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abschließt, und ein 5-semestriges Hauptstudium. 2Bis zum Ende des 9. Semesters soll die Diplomarbeit angefertigt und die mündlichen und schriftlichen Diplomprüfungen abgelegt werden.

    (2) 1Der Student soll sich während des Grundstudiums für eine Vertiefungsrichtung im Fachgebiet Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre) entscheiden und die Wahl seiner Wahlpflichtveranstaltungen danach ausrichten. 2Dabei soll sich der Studenten nach dem zweiten Semester beraten lassen.

 

§ 8 Studieninhalte

    (1) 1Das Studium beinhaltet bis zur Diplom-Vorprüfung (Grundstudium) den Erwerb

-mathematischer Grundkenntnisse in Analysis (Differential- und Integralrechnung einer und mehrerer Veränderlicher), in Linearer Algebra und in Stochastik,
-wirtschaftswissenschaftlicher Grundkenntnisse in Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre sowie
-von Grundkenntnissen der Informatik.

2

    (2) Das Studium beinhaltet nach der Diplom-Vorprüfung (Hauptstudium) den Erwerb von

-weiterführenden Vorlesungen aus der Mathematik, der Informatik und der Wirtschaftswissenschaft sowie
-Seminaren nach Maßgabe des Studienplans (Anlage) mit der Möglichkeit einer Schwerpunktbildung.

    (3) Die Studieninhalte und Semesterwochenstunden (SWS) im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich verteilen sich wie folgt auf das Grund- und das Hauptstudium:

Grundstudium:
Analysis I, II mit Übungen (jeweils 4+2 SWS) 8 + 4 SWS
Lineare Algebra I,II mit Übungen (jeweils 4+2 SWS)8 + 4 SWS
Stochastik I,II mit Übungen (jeweils 4+2 SWS)8 + 4 SWS
Informatik 8 + 4 SWS
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre mit Kolloquien 2 + 1 SWS
Produktion mit Kolloquien 2 + 1 SWS
Investition und Finanzierung mit Kolloquien 2 + 1 SWS
Einführung in die Volkswirtschaftslehre mit Kolloquien 2 + 1 SWS
Mikroökonomik4 + 2 SWS
Wirtschaftswissenschaftliche Wahlpflichtfächer 14 SWS
Summe 80 SWS
  
Hauptstudium: 
Reine Mathematik mit Übungen (z.B. Analysis III, IV, usw.)8 SWS
Angewandte Mathematik 8 SWS
Stochastik 8 SWS
Informatik 12 SWS
erstes wirtschaftswissenschaftliches Fach 12 SWS
zweites wirtschaftswissenschaftliches Fach 12 SWS
Wahlpflichtveranstaltungen 14 SWS
Seminare 4 SWS
Summe 78 SWS

    (4) Wählbare wirtschaftswissenschaftliche Fächer sind:

a)Allgemeine Fächer: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Quantitative Wirtschaftsforschung.
b)Betriebswirtschaftliche Schwerpunktfächer: Marketing, Industriebetriebslehre, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensfinanzierung, Bank- und Kreditwirtschaft, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Wirtschaftsinformatik, Personalwesen und Organisation, Logistik.
c)Volkswirtschaftliche Schwerpunktfächer: Finanzwissenschaft, Konjunktur und Wachstum, Theorie der Wirtschaftspolitik, Geld und internationale Wirtschaftsbeziehungen, Sozialpolitik und Wirtschaftsordnung, Industrieökonomik.

 

§ 9 Studienplan

    Der Studienplan (Anlage) gibt, gegliedert nach Fachsemestern, Empfehlungen für den Studienverlauf und macht Angaben folgender Art:

1.Themenkreise der regelmäßig angebotenen Lehrveranstaltungen,
2.Zahl der Semesterwochenstunden und Lehrveranstaltungsarten,
3.Kennzeichnung der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen,
4.ggf. Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen.

 

§ 10 Prüfungen

    (1) 1Die beiden Studienabschnitte des Studiengangs Wirtschaftsmathematik werden jeweils mit dem Nachweis über die entsprechenden bestandenen Prüfungsbestandteile abgeschlossen. 2Den ordnungsgemäßen Abschluss des Grundstudiums bildet die Diplom-Vorprüfung, den ordnungsgemäßen Abschluss des Hauptstudiums die Diplomprüfung.

    (2) 1Für die Durchführung der Prüfungen ist die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg (DPO) maßgeblich. 2Die DPO regelt insbesondere Zweck und Umfang der Prüfungen, Zuständigkeiten in Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen sowie Bewertungen von Prüfungsleistungen.

 

§ 11 Anrechenbarkeit von Studienleistungen

    Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in anderen Studienfächern an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslandes erbracht worden sind, gilt § 9 der Prüfungsordnung.

 

§ 12 Leistungspunktsystem

    1Jeder bestandenen Teilprüfung werden Leistungspunkte im Sinne des European Community Course Credit Transfer Systems (ECTS) zugeordnet. 2Einer Semesterwochenstunde Vorlesung oder Übung ohne Leistungsnachweis bzw. einer Semesterwochenstunde Vorlesung oder Übung mit Leistungsnachweis in den propädeutischen Fächern des Grundstudiums entspricht ein Leistungspunkt. 3Dem Besuch einer Fachvorlesung oder Übung mit anschließend erfolgreich bestandener Klausur oder mündlicher Prüfung entsprechen zwei Leistungspunkte pro Semesterwochenstunde. 4Für ein erfolgreich absolviertes Seminar werden vier Leistungspunkte pro Semesterwochenstunde vergeben, d.h. einem zweistündigen Seminar mit Hausarbeit und Referat entsprechen acht Leistungspunkte. 5Einer mündlichen Diplomprüfung bzw. einer ca. 15-minütigen mündlichen Prüfung im Schwerpunktfach entsprechen vier Leistungspunkte. 6Die Diplomarbeit wird mit fünf Leistungspunkten pro Monat der Bearbeitungszeit bewertet, d.h. es können 15, 20, 25 oder 30 Leistungspunkte erreicht werden, je nachdem, ob es sich um drei-, vier-, fünf- oder sechsmonatige Arbeiten handelt. 7Insgesamt beträgt der Mindestumfang der im Grundstudium benötigten Leistungspunkte damit 104 und im Hauptstudium 125. 8Diese Mindestpunktzahlen ergeben sich, wie folgt:

Art der VeranstaltungMindestumfang im GSMindestumfang im HS
Vorlesung Übung mit/ohne Leistungsnachweis 104 LP74 LP
Seminar mit Leistungsnachweis (HS)--4 x 4 LP = 16LP
Mündliche Prüfung im Schwerpunktfach (HS)/ Diplomprüfung--5 x 4 LP = 20 LP
Diplomarbeit (HS)--3 x 5 LP = 15 LP
 Summe: 104Summe: 125
Erläuterung:GS:Grundstudium
HS:Hauptstudium
LP:Leistungspunkte

 

§ 13 Inkrafttreten

    Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  

S t u d i e n p l a n
zur Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Übersicht:Vorlesungsplan
-Erster Studienabschnitt
-Zweiter Studienabschnitt

 

V =Vorlesung
Ü =Übung
K =Kolloquium
S =Seminar
P =Pflichtveranstaltung
Wp =Wahlpflichtveranstaltung

 

VORLESUNGSPLAN

Erster Studienabschnitt (Grundstudium)

Semester Nr. Veranstaltung Art StundenECTS-Punkte ECTS-Gesamt
       
1. 10 Analysis I V, P 44 x 1 4
 11 Übungen dazu Ü, P 22 x 2 4
 12 Lineare Algebra I V, P 44 x 1 4
 13 Übungen dazu Ü, P 22 x 2 4
 14 Einführung in die BWL V, P 22 x 2 4
 15 Kolloquium dazu K, P 11 x 1 1
 16 Einführung in die VWL V, P 22 x 2 4
 17 Kolloquium dazu K, P 11 x 1 1
 18 RechnungswesenV, WP 22 x 2 4
 19Kolloquium dazuK, WP21 x 11
    18 -22 SWS Min 26
Max 31
       
2. 20 Analysis II V, P 44 x 1 4
 21 Übungen dazu Ü, P 22 x 2 4
 22 Lineare Algebra II V, P 44 x 1 4
 23 Übungen dazu Ü, P 22 x 2 4
 24 Produktion V, P 22 x 2 4
 25 Kolloquium dazu K, P 11 x 1 1
 26 Mikroökonomik V, P 44 x 2 8
 27 Kolloquium dazu K, P 22 x 1 2
    21 SWS 31
       
3. 30 Stochastik I V, P 44 x 1 4
 31 Übungen dazu Ü, P 22 x 2 4
 32 Grundlagen Informatik I V, P 44 x 1 4
 33 Übungen dazu Ü, P 22 x 2 4
 34 Investition und Finanzierung V, P 22 x 2 4
 35 Kolloquium dazu K, P 11 x 1 1
 36 Makroökonomik V, Wp 44 x 2 8
 37 Kolloquium dazu K, Wp 22 x 1 2
 38WirtschaftspolitikV, Wp22 x 24
 39Kolloquium dazuK, Wp 11 x 11
  oder     
 36a Kostenrechnung V, Wp 22 x 2 4
 37a Kolloquium dazu V, Wp 11 x 1 1
    18 -24 SWS Min 26
Max 36
       
4. 40 Stochastik II V, P 44 x 1 4
 41 Übungen dazu Ü, P 22 x 2 4
 42 Grundlagen Informatik II V, P 44 x 1 4
 43 Übungen dazu Ü, P 22 x 2 4
 44 Wiederholungskolloquien K, Wp 22 x 1 2
 45 Bilanzen V, Wp 22 x 2 4
 46 Kolloquium dazu K, Wp 11 x 1 1
 47 Absatztheorie und Marketing V, Wp 22 x 2 4
 48 Kolloquium dazu K, Wp 11 x 1 1
    18-20 SWS Min 26 Max 28

Anmerkungen:

1.Die mit „P" versehenen Veranstaltungen gehören zur Grundausbildung in Wirtschaftsmathematik und sind Pflichtveranstaltungen. Aus den mit `Wp' versehenen Veranstaltungen der wirtschaftswissenschaftlichen Fächer müssen insgesamt 14 SWS besucht werden.
2.Bei der Wahl eines volkswirtschaftlichen Faches im Hauptstudium empfiehlt es sich, im dritten Semester die erstgenannte Alternative zu wählen und zusätzlich Wirtschaftspolitik (2V +1K) zu wählen und im vierten Semester dafür 3 SWS fortzulassen.
3.Bei der Wahl eines betriebswissenschaftlichen Faches im Hauptstudium empfiehlt es sich, im dritten Semester die zweitgenannte Alternative zu wählen.
4.Wird beabsichtigt, im Hauptstudium ein betriebswissenschaftliches und ein volkswirtschaftliches Fach zu wählen, sollte ein Studienberater der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät konsultiert werden.
5.Bei den Grundlagen Informatik I und II kann zwischen Vorlesungen in theoretischer und praktischer Informatik gewählt werden.

 

Zweiter Studienabschnitt (Hauptstudium)

Semester Nr. Veranstaltung Art StundenECTS Punkte ECTS gesamt
       
5. 50 Vorlesung aus der Angew. Mathematik V, P 44 x 1 4
 51 Übungen dazu Ü, Wp 22 x 1 2
 52 Vorlesung aus der Stochastik V, P 44 x 1 4
 53 Übungen dazu Ü, Wp 22 x 1 2
 54 Vorlesung aus der Reinen Mathematik V, P 44 x 1 4
 55 Übungen dazu Ü, Wp22 x 12
 56 Wirtschaftswissenschaftliche Vorl. V, Wp    
 57 Veranstaltungen aus der Informatik V, Wp    
  Wp im Gesamtumfang von  88x 1 8
    20 SWS Min 20 Max 24
       
6. 60 Vorlesung aus der Angew. Mathematik V, P 44 x 1 4
 61 Übungen dazu Ü, Wp 22 x 1 2
 62 Vorlesung aus der Stochastik V, P 44 x 1 4
 63 Übungen dazu Ü, Wp 22 x 1 2
 64 Vorlesung aus der Reinen Mathematik V, P 44 x 1 4
 65 Übungen dazu Ü, Wp22 x 12
 66 Wirtschaftswissenschaftliche Vorl. V, Wp    
 67 Veranstaltungen aus der Informatik V, Wp    
  Wp im Gesamtumfang von  88x 1 8
    20 SWS Min 20 Max 24
       
7. 70 Vorlesung aus der Angew. Mathematik V, Wp    
 71 Übungen dazu Ü, Wp    
 72 Vorlesung aus der Stochastik V, Wp    
 73 Übungen dazu Ü, Wp    
 74 Vorlesung aus der Reinen Mathematik V, Wp    
 75 Übungen dazu Ü, Wp    
 76 Wirtschaftswissenschaftliche Vorl. V, Wp    
 77 Veranstaltungen aus der Informatik V, Wp    
 78 Seminar S, P 22 x 4 8
  Wp im Gesamtumfang von  1818 x 1 18
    20 SWS 26
       
8. 80 Vorlesung aus der Angew. Mathematik V, Wp    
 81 Übungen dazu Ü, Wp    
 82 Vorlesung aus der Stochastik V, Wp    
 83 Übungen dazu Ü, Wp    
 84 Vorlesung aus der Reinen Mathematik V, Wp    
 85 Übungen dazu Ü, Wp    
 86 Wirtschaftswissenschaftliche Vorl. V, Wp    
 87 Veranstaltungen aus der Informatik V, Wp    
 88 Seminar S, P 22 x 4 8
  Wp im Gesamtumfang von  1616 x 1 16
    18 SWS 24

Hinzu kommen im Hauptstudium mündliche Prüfungen im Schwerpunktfach/Diplomprüfung im Umfang von 5 x 4 = 20 ECTS Leistungspunkten und die Diplomarbeit im Umfang von etwa 3 x 5 = 15 ECTS.

Anmerkungen:

1.Typische Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums:
-Angewandte Mathematik: z.B. Optimierung, Numerische Mathematik
-Stochastik: weiterführende Vorlesungen (z.B. auch Statistik I, II), Finanzmathematik
-Reine Mathematik: z.B. Analysis III, IV, dynamische Systeme
-Informatik: z.B. Datenbanksysteme, Informationsstrukturen, Wissensmanagementsysteme, objektorientierter Entwurf
-Wirtschaftswissenschaften: Wahl von zwei weiterführenden Fächern wie z.B.
Unternehmensfinanzierung, Bank- und Kreditwirtschaft,
Konjunktur und Wachstum,
Logistik.
2.Seminare:
Aus dem Bereich der mathematischen Fächer und dem Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Fächer muss jeweils ein Seminarschein erworben werden.
3.Übungsscheine:
Aus dem Bereich der mathematischen Fächer müssen zumindest zwei Übungsscheine aus zwei verschiedenen Fächern erworben werden. Aus dem Bereich der Informatik muss zumindest ein Übungsschein erworben werden.

Auf ihnen baut das gesamte weitere Studium auf.
Aufgaben dieser Art treten insbesondere in Wirtschaftsunternehmen, Beratungsunternehmen und Wirtschaftsforschungsinstituten auf. 9In der beruflichen Praxis ist der Diplom-Wirtschaftsmathematiker häufig Mitarbeiter in einer Gruppe, die vorwiegend aus Nichtmathematikern besteht. 10Er muss daher in der Lage sein, eine konkret gegebene Aufgabe aus der Fachsprache des Anwendungsgebietes in die Sprache der Mathematik zu übertragen, sie dort einer Lösung zuzuführen und das Ergebnis dann wieder in die Fachsprache des jeweiligen Anwendungsgebietes zu übersetzen.